Tagesaufenthaltsorte für wohnungslose Menschen im Stadtgebiet

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des AGS am 24.02.2021:

Der Winter ist für wohnungslose Menschen eine lebensbedrohliche Zeit, wenn die Kommunen keine Gegenmaßnahmen ergreifen. Dem politischen Versagen sind in diesem Jahr schon mehrere tote Wohnungslose in Städten wie Berlin oder Hamburg geschuldet. Im Rahmen der Schutzvorkehrungen gegen eine Ausbreitung der Corona-Pandemie sind besonders für Wohnungslose viele stützende Pfeiler weggebrochen. Angebote der sozialen Träger können nur noch eingeschränkt genutzt werden, öffentliche Gebäude und Gastronomie sind geschlossen.

In der Düsseldorfer Angebotsstruktur fehlte bisher im Pandemie-Alltag ein Tagesaufenthalt für wohnungslose Menschen. Eine kurzfristige Lösung in den Notschlafstellen zur besseren Kontaktnachverfolgung wurde erst in den letzten Tagen eingerichtet. Zusätzlich wurde unabhängig von den Corona-Fällen tagsüber die Berger Kirche geöffnet. Es ist fraglich, ob die Kapazitäten dieser Tagesaufenthalte (auch mit Berger Kirche) auf Dauer ausreichen, um genügend Menschen eine Anlaufstelle zu bieten ohne sie gleichzeitig einem Infektionsrisiko auszusetzen.

Eine barrierearme Lösung wäre es, den Aufenthalt in den Notschlafstellen auch tagsüber zu erlauben. Die andauernden Umzüge von der Straße in die Notunterkünfte führen dazu, dass der Lebensmittelpunkt auf der Straße lieber nicht aufgegeben wird. Auch Verbote in den Aufenthaltsräumen sind für viele Menschen ein Grund, diese nicht zu nutzen. Zum Schutz von wohnungslosen Menschen vor einer Corona-Infektion und den Witterungsbedingungen müssen jetzt ungewöhnliche Lösungen gefunden werden. Dazu ist die beispielsweise die Anmietung von weiteren Hotelzimmern ein erster, richtiger Schritt.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Aus welchen Gründen müssen die Besucher:innen der Notschlafstellen die Unterkünfte tagsüber verlassen und sind diese Gründe im Rahmen der Corona-Pandemie und dem Wintereinbruch noch haltbar?
     
  2. Ist die Erlaubnis von (weichem, d.h. Bier, Wein etc.) Alkoholkonsum in den Notschlafstellen realisierbar und wenn ja, unter welchen Umständen? Wenn nein, warum nicht?
     
  3. Zu welchen Konditionen und an welchen Standorten kann während der Corona-Pandemie dauerhaft ein weiterer Tagesaufenthalt für wohnungslose Menschen eingerichtet werden?

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Born                                         Jost Guido Freese                                             Cornelia Schlemper

 

Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche

Zu Frage 1:
Aktuell gibt es vor allem vor dem Hintergrund der in der Frage formulierten Gründe in allen Notschlafstellen einen Tagesaufenthalt, sodass niemand diese verlassen müsste.

Zu Frage 2:
Diese Erlaubnis ist bereits vielfach realisiert worden, indem durch aufsuchende Sozialarbeit sowie einem kooperativen Miteinander zwischen Klient*innen sowie Mitarbeitenden „Abkommen“für einen kontrollierten Alkoholkonsum stattfanden.

Zu Frage 3:
Wie bereits in Frage 1 beantwortet, haben alle Notschlafstellen aktuell einen Tagesaufenthalt inne. Darüber hinaus gibt es natürlicherweise in den aktuell neun angemieteten Hotelobjekten mit insgesamt 350 Personen einen Tagesaufenthalt.Ebensohat die Verwaltung auf Beschluss des Kommunalen Krisenstabes einen „Wärmeraum“ in der Berger Kirche hergerichtet, der in Kooperation mit den Träger*innen der Wohlfahrt auch professionell betreut wird. Dieses Angebot richtet sich hauptsächlich an alle Menschen, die trotz der vielfältigen Angebote nach wie vor ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben.