Tierversuche in Düsseldorf
Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Umweltausschusses am 21. März 2019:
In Düsseldorf werden jedes Jahr zehntausende Tierversuche durchgeführt. Im Jahr 2017 fanden Versuche an der „Zentralen Einrichtung für Tierforschung und Tierschutzaufgaben“ (ZETT), am „Deutschen Diabetes-Zentrum“ (DDZ) und am „Leibniz Institut für Umweltmedizinische Forschung“ (IUF) statt.
Die Einhaltung der geltenden Auflagen wird von der städtischen Abteilung für Veterinärwesen durch Amtstierärzte kontrolliert. Im Jahr 2017 wurden im ZETT fünf Kontrollen durchgeführt. Im DDZ und IUF wurden in dem gesamten Jahr keine Kontrollen durchgeführt.
Im Zett wurden im Jahr 2017 beispielsweise an 15 Hunden Versuche durchgeführt. In Presseberichten wird von grausamen Experimenten an Beagle-Hunden für Zahn-Implantate berichtet. Den Hunden wurden dabei zahlreiche Zähne gezogen. Der Nutzen der Versuche wird immer wieder in Frage gestellt und eine tierversuchsfreie Forschung gefordert.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- Für welche Tierversuchsanlagen hat das Düsseldorfer Amt für Verbraucherschutz aktuell eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz ausgestellt und die Haltung welcher Tierarten und -zahlen ist in den Anlagen genehmigt?
- An welchen Tierarten und -zahlen wurden in den einzelnen Anlagen im vergangenen Jahr Versuche durchgeführt, die laut Versuchstiermeldeverordnung anzugeben waren?
- Wie viele Inspektionen waren im vergangenen Jahr nach Risikobeurteilung für die einzelnen Anlagen mindestens gefordert, wie viele Kontrollen hat das Veterinäramt durchgeführt und welche Mängel wurden festgestellt?
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Meisen Odd Krause Mai Nguyen
Antwort der Verwaltung am 02.05.2019 (Beigeordnete Stulgies)
zu Frage 1: Einrichtungen, in denen Versuchstiere gehalten werden, benötigen für die Tierhaltung eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Zuständige Behörde für die Erteilung dieser Erlaubnis ist in Düsseldorf das Amt für Verbraucherschutz. Vor Erlaubniserteilung überprüfen die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte die Haltung der Tiere sowie die Sachkunde der verantwortlichen Personen. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Alle Haltungseinrichtungen in Düsseldorf verfügen über eine gültige Erlaubnis. Die nachfolgenden Routinekontrollen werden risikoorientiert durchgeführt.
In Düsseldorf werden in folgenden Einrichtungen Versuchstiere gehalten:
ZETT: Zentrale Einrichtung für Tierforschung und Tierschutzaufgaben, Universitätsstr. 1, 40225 Düsseldorf
Dem ZETT sind derzeit 8 dezentrale Tierhaltungen angegliedert, die über eine eigene § 11-Erlaubnis verfügen, weil dort dauerhaft Versuchstiere gehalten werden. Die darin jeweils genehmigten Tierzahlen und -versuche werden den Zahlen der Zentralen Einrichtung zugeordnet, weil von dort und unter deren Verantwortung die Anträge zur Durchführung der Tierversuche beim Landesamt beantragt werden.
DDZ: Deutsches Diabetes-Zentrum, Auf’m Hennekamp 65, 40225 Düsseldorf
IUF: Leibniz Institut für Umweltmedizinische Forschung, Auf’m Hennekamp 50, 40225 Düsseldorf
Die Art und Anzahl der gehaltenen Tiere ergibt sich aus dem jeweiligen Erlaubnisbescheid nach § 11 Tierschutzgesetz, in dem maximale Tierzahlen je Einrichtung festgelegt sind, die nicht überschritten werden dürfen.
Die Haltung folgender Tierarten und -zahlen sind derzeit genehmigt:
Im ZETT dürfen inklusive der acht dezentralen Tierhaltungen insgesamt 40.000 Mäuse, 20.000 Ratten, 150 Hamster, 150 Gerbils, 60 Kaninchen, 200 Meerschweinchen, 27 Marmoset-Affen (zzgl. Jungtiere unter 5 Monaten), 96 Hunde mit einer Widerristhöhe bis 50 cm, 72 Hunde von 50 bis 65 cm Widerristhöhe, 57 Hunde mit über 65 cm Widerristhöhe, 20 Katzen, 200 Schweine, 31 Schafe, 50 Frösche und 200 Fische gehalten werden.
Im DDZ dürfen 7.000 Mäuse, 300 Ratten, 50 Meerschweinchen und im IUF 15.000 Mäuse, 750 Ratten und 20 Kaninchen gehalten werden.
Die genehmigten Tierzahlen blieben im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr 2017 unverändert.
Die konkreten Anforderungen, die an eine Versuchstierhaltung zu stellen sind, regelt die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in Verbindung mit der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren (Tierschutz-Versuchstierverordnung - TierSchVersV).
Dort sind beispielsweise die genauen Anforderungen an die Mindestgröße von Käfigen inklusive Käfighöhe vorgeschrieben. Darüber hinaus existieren Vorschriften zur Temperatur und der Belüftung von Räumen sowie der Ausgestaltung von Käfigen mit Trinkwasser, Schlafplätzen, Nistmaterial und anderen Ausstattungsmerkmalen.
Diese Bestimmungen begrenzen die Höchstzahl der zu haltenden Tiere und sind Inhalt der Erlaubnisbescheide.
Die Forschungseinrichtungen beantragen alternative Belegungsmöglichkeiten der vorhandenen Räume, um auf mögliche geänderte Forschungsschwerpunkte der Wissenschaftler flexibel reagieren zu können. Tierschutzrechtliche Bedenken dagegen bestehen nicht.
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der Auflagen des Erlaubnisbescheides können im ZETT daher beispielsweise nur dann die genannten 40.000 Mäuse gehalten werden, wenn alle geeigneten und verfügbaren Räume nur für diesen Zweck genutzt werden. Eine zusätzliche Haltung anderer Tierarten ist dann in diesen Räumen nicht möglich.
Eine Überprüfung der Gesamtzahl der tatsächlich gehaltenen Ratten und Mäuse ist im Rahmen einer Routinekontrolle nicht möglich, da die Tierzahlen im Laufe eines Jahres je nach Versuchsanordnung schwanken. Es erfolgen daher Stichprobenkontrollen in Bezug auf die Anzahl an Tieren in den einzelnen Käfigen. In 2018 gab es keine Beanstandungen.
Bei allen übrigen Tierarten wird die Gesamtzahl der vorhandenen Tiere mit der genehmigten Tierzahl verglichen. Zu Beanstandungen ist es bisher nicht gekommen.
zu Frage 2: Im ZETT wurden im Jahr 2018 gemäß der Versuchstiermeldeverordnung an 29.490 Mäusen, 4.562 Ratten, 54 Kopffüßer, 22 Kaninchen, 8 Hunden, 21 Schweinen und 5 Schafen Versuche durchgeführt.
Im IUF wurden an 1.192 Mäusen, 72 Ratten und 2 Kaninchen, im DDZ an 3.131 Mäusen Tierversuche durchgeführt.
Die laut Versuchstiermeldeverordnung vom ZETT gemeldeten Kopffüßer werden dort nicht gehalten sondern unmittelbar nach der Anlieferung getötet. Daher erscheinen diese Tiere auch nicht in der § 11-Erlaubnis.
zu Frage 3: Im Jahr 2018 wurden im ZETT insgesamt 16 Kontrollen durch das Amt für Verbraucherschutz durchgeführt. Davon waren 14 Inspektionen zu verschiedenen Zeiten in den externen tierexperimentellen Arbeitsstationen.
Wegen des damit verbundenen hohen Aufwands wurden die Kontrollen im DDZ und IUF in das erste Quartal 2019 verschoben. In diesem Zeitraum wurde jeweils eine Inspektion durchgeführt.
Alle durchgeführten Kontrollen in 2018 und Anfang 2019 blieben ohne Beanstandungen.
Nach Erlass des MKULNV vom 13.01.2014 sind versuchstierhaltende Einrichtungen mindestens alle drei Jahre zu überprüfen, Einrichtungen in denen Primaten gehalten werden, sind jährlich zu überprüfen. Die Kontrollfrequenz nach Erlass legen die Maximalabstände fest. Je nach Beanstandungsquote ist eine höhere Kontrollfrequenz anzusetzen. Nach aktueller Risikobeurteilung der genehmigten Anlagen wird in Düsseldorf das ZETT mindestens einmal pro Jahr, das DDZ und IUF alle zwei Jahre kontrolliert. Die Kontrollzahlen der vergangenen Jahre liegen in der Praxis jedoch höher, als die nach Risikobeurteilung geforderten Inspektionen.