Trinkwasserbrunnen

Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 24.11.2022 (AUS/051/2022):

Nach Angaben des Umweltministeriums gibt es in Deutschland bisher knapp 1.400 Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum. Künftig soll allen Bürger: innen im öffentlichen Raum der Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser ermöglicht werden, denn die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört zur Daseinsvorsorge und ist ein wichtiger Beitrag auf künftige Hitzeereignisse besonders in Städten.

Mit einem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes setzte das Bundeskabinett am 10.08.2022 einzelne Vorschriften der sogenannten EU-Trinkwasser-Richtlinie um. Im ersten Schritt sollen Städte und Gemeinden etwa 1.000 zusätzliche Brunnen errichten.

Die Gesetzesnovelle soll als nächstes in den Bundesrat (16.09.2022) und dann im Bundestag beschlossen werden. Erst danach würde die Verpflichtung zur Bereitstellung von Trinkwasserbrunnen in Kraft treten. Eine Unterstützung der Finanzierung durch den Bund ist final noch nicht geklärt.

Über die Zahl und Lage der Trinkwasserbrunnen entscheiden die Kommunen selbst. Nordrhein-Westfalen hatte seit 2020 ein Landesprogramm zur Unterstützung der Klimaanpassung in Kommunen angeboten. In der Landesförderung mit einem Volumen von 12.5 Millionen Euro war auch eine Förderung für Trinkwasserbrunnen enthalten. Schon im August 2022 waren die Mittel dieses Förderprogrammes ausgeschöpft.

In Düsseldorf gibt es zurzeit elf Trinkwasserbrunnen. Weitere Trinkwasserbrunnen, wie in Benrath, sind schon in Planung und deren Finanzierung ist gesichert. Aktuell werden diese zwei Trinkwasserbrunnen über die Bauunterhaltungsmittel der Bezirksvertretung 9 finanziert. Es gäbe neben der Möglichkeit von Landesgeldern auch die Möglichkeit, Mittel aus dem Klimaschutzprogramm 2035 zu verwenden oder vielleicht demnächst Bundeszuschüsse zu erhalten. DIE LINKE ist der Auffassung, dass man nicht auf den Beschluss des Bundestages warten und jetzt schon mit einer Finanzierungs- und Standortplanung beginnen sollte.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. An welchen Standorten gibt es Trinkwasserbrunnen und an welchen Standorten sind Trinkwasserbrunnen für die Jahre 2023 bis 2025 geplant und bis wann sollen diese installiert sein?
     
  2. Aus welchen Mitteln sollen die Kosten für Installation, Wartung und Unterhaltung der Trinkwasserbrunnen auf für alle Trinkbrunnen bis 2025 einschließlich finanziert werden? (Budgets von Bezirksvertretungen, Klimaschutzprogramm, Förderprogramme etc.)
     
  3. Wie geht die Verwaltung vor, um geeignete Standorte für Trinkwasserbrunnen zu finden?

Mit freundlichen Grüßen
Heidemarie Behrens                            Rita Kiwitt                                    Dominik Dörr

 

Antwort der Verwaltung durch den Beigeordenten Kral:

Antwort zu Frage 1:
An folgenden 13 Standorten sind Trinkbrunnen installiert:

Rheinpark Golzheim
Kolpingplatz
Schadowstraße 56
Schadowstraße 93
Zoopark
Stadtwerkepark
Wasserwerk Flehe
Parlamentsufer
Am Sandacker
Ernst-Reuter-Platz
Wasserwerk Am Staad
Skaterpark Eller
Gertrudisplatz

An weiteren 15 Standorten sind Trinkbrunnen in Planung:

Kirchplatz
Fürstenplatz
Volksgarten/Zeitfeld
Barbarossaplatz
Rather Carree&
Roter Platz
Neusser Tor
Gutenbergstraße
Kamper Acker
Benrather Schlossufer
Benrather Markt
Altenbrückstraße
Südpark
Garather Hauptzentrum
Hellerhof-West

Der Zeitraum von der Planung bis zu Installation eines Trinkbrunnen variiert je nach Standortfaktoren zwischen einem und drei Jahren. Daher ist davon auszugehen, dass die 15 in Planung befindlichen Standorte überwiegend in den Jahren 2023 und 2024 installiert werden. Für das Jahr 2025 sind 5 weitere Standorte für Trinkbrunnen angedacht.

Antwort zu Frage 2:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat bereits zwei Beschlüsse zum Ausbau des Netzes von Öffentlichen Trinkbrunnen beschlossen, die auch die Finanzierung unterstützen und bis 2025 sichern:

RAT/221/2019: Hiermit wurde beschlossen, jährlich 125.000 EURO ab 2020 für zusätzliche Trinkbrunnen bereitzustellen. Die Umsetzung soll dabei die Standortvorschläge
der Bezirksvertretungen berücksichtigen.

RAT/681/2021 in Verbindung mit AÖE/019/2022: Mit RAT/681/2021 wurde beschlossen, dass ein jährliches Budget in Höhe von 5 Mio. EURO für die Jahre 2022-2026 bereitgestellt wird. Die Informationsvorlage AÖE/019/2022 konkretisiert dabei die Mittelverteilung dieses neuen Klimaanpassungshaushalts: Demnach stehen dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz anteilig ein Betrag der 5 Millionen Euro zur Verfügung, die auch für den Ausbau des Trinkbrunnennetzes - über die oben genannten 125.000 EURO hinaus - eingesetzt werden können.

Antwort zuFrage 3:
Entsprechend dem Ratsbeschluss RAT/221/2019 schlagen die Bezirksvertretungen Standorte für Trinkbrunnen vor und fassen die entsprechende Beschlüsse. Diese Standortvorschläge werden anschließend in einem Vororttermin mit allen Beteiligten (Bezirksverwaltungsstelle, Stadtwerke Düsseldorf, Netzgesellschaft Düsseldorf, Stadtentwässerungsbetrieb, flächenbesitzendes Amt, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz) unter Berücksichtigung aller konkreten Standort- und Umweltfaktoren geprüft und wenn möglich umgesetzt.

Darüber hinaus plant die Stadt Düsseldorf im Rahmen der Neu- bzw. Umgestaltung von Straßen und Plätzen selbst Trinkbrunnen, so zum Beispiel auf der Schadowstraße, Breidenplatz und Heinrich-Heine-Platz. Diese Trinkbrunnen werden im Rahmen der Umbaumaßnahmen finanziert.