Übernahme der Erschließungskosten für Kleingärten

Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen

Antrag der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Öffentliche Einrichtungen zu den Hashaltsberatungen 2009:

Der Ausschuss befürwortet im Rahmen des Ratsbeschlusses von 2003 „Die Kleingärten an die öffentliche Kanalisation anzuschließen“, die stärkere finanzielle Beteiligung der Stadt aus öffentlichen Haushaltsmitteln und beschließt, dass pauschal für die vereinsseitig aufzubringenden Erschließungskosten 80 %, bei besonderen topografischen Erschwernissen und für Wasserschutzgebiete 95 % durch die Stadt übernommen werden. Für die entsprechende Übernahme bzw. Erstattung der Erschließungskosten wird ein Betrag von €€ 1.200.000.- in den Haushalt 2009 eingestellt.

Begründung:
Zusätzlich zu den Anschlusskosten der Kleingartenanlagen an die Kanalisation müssen Aufwendungen für die innere Erschließung der Anlage erbracht werden. Je nach Beschaffenheit der Grundstücke muss hier mit Kosten von durchschnittlich ca. €€1.500.- pro Parzelle gerechnet werden. Dieser Betrag ist Grundlage für den Antrag. Darüber hinaus muss für zusätzliche Aufwendungen auf den einzelnen Parzellen mit ca. €€ 2.000.- bis 4000.-  gerechnet werden.

Neben dem in unserer Landesverfassung in Artikel 29 festgelegten Grundsatz: „Das Kleingartenwesen ist zu fördern...“, unterstreicht auch der Bundesminister Wolfgang Tiefensee im Vorwort der jüngsten Studie über das Kleingartenwesen, die städtische, ökologische und soziale Bedeutung.
Kleingärten leisten einen wichtigen Beitrag für den Dialog zwischen den Generationen, sie unterstützen die Integration von Mitbürgern mit Migrationshintergrund. Vor allem für Familien hat der Kleingarten eine besondere Bedeutung.

Kleingärten sind ein wichtiges Element zur Durchgrünung und Auflockerung der Bebauung. Indem Kleingärten für mehr Grün in den Städten sorgen, verbessern sie zugleich die ökologische Bilanz.
Ohne die vielen Ehrenamtlichen wäre ein Kleingartenwesen mit sozialem und demokratischem Anspruch nicht vorstellbar.

Wenn für das Amt 68 für die Pflege der Grünanlagen 40.000 Lohnstunden a 32,70 €€ im Haushaltsentwurf festgestellt werden, so wird bei ca. 8.000  Kleingartenpächtern in Düsseldorf erkennbar, welche Dienstleistungen bei nur 10 Std. im Monat, d.h. bei ca. 120 Std. im Jahr, für das Gemeinwohl erbracht werden. Es sind nicht wenige Millionen.

Die jetzt begonnene Umsetzung des Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz hat leider zu einer in diesem Ausmaß nicht vorher erkennbaren Belastung vieler Kleingärtner und auch Vereinsvorstände geführt. Die bisher gemachten Entlastungsvorschläge werden entweder als zu kompliziert, auf jeden Fall als kaum umsetzbar angesehen. Nicht wenige Kleingärtner, die mangels notwendiger Mittel sich weigerten, die geforderten Raten zu bezahlen, wurden bedroht und sogar zur Aufgabe ihres Gartens gezwungen. Andere kündigen jetzt schon die Aufgabe ihres Gartens an.

Von der Krise im aktuellen Kleingartenwesen zeugt auch der sprunghaft zugenommene Leerstand. 

Nicht wenige Vorstände sehen sich unüberwindbaren Schwierigkeiten gegenüber und  treten von ihrem Ehrenamt zurück etc. Offen wird auch diskutiert, dass der Anspruch im Generalpachtvertrag: „...im Regelfall darf das Familieneinkommen der Einzelpächterin/des Einzelpächters im Zeitpunkt der Verpachtung der Gartenparzelle die für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau jeweils festgesetzten Grenzen nicht übersteigen...“ zur Farce wird.     

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Klier        Jürgen Hülsmann        Dietmar Liebetanz