Überwachung von TaxifahrerInnen durch lückenlose Bewegungsprofile

Rat
Stadtrat

Anfrage aus aktuellem Anlass der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 25.06.2009:

In der Regionalausgabe Düsseldorf der BILD-Zeitung vom 20.06.2009 wurde berichtet, dass die Taxizentrale Düsseldorf eG offenbar die Aufenthaltsorte ihrer FahrerInnen lückenlos überwacht. Es ist davon auszugehen, dass hier das "Global Positioning System" (GPS) zum Einsatz kommt.

Insbesondere der Einsatz des GPS und die damit einhergehende Überwachung der FahrerInnen auch in Zeiten, in denen sich die FahrerInnen bei der Zentrale abgemeldet haben, stellt einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der FahrerInnen und einen Verstoß gegen die Datenschutzgesetze dar. Bettina Gayk, Sprecherin der Datenschutzbeauftragten NRW, erklärte dazu gegenüber der BILD-Zeitung: „ Ein Ortungssystem ist zur Einsatzplanung denkbar. Aber zur lückenlosen Überwachung der Taxifahrer darf es nicht genutzt werden.“

In diesem Zusammenhang fragt die LINKSFRAKTION Düsseldorf an:

  1. Wie beurteilt die Verwaltung eine lückenlose Überwachung von TaxifahrerInnen mittels GPS?
  1. Welche staatlichen Stellen sind für die Kontrolle der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen im Bereich des Taxigewerbes zuständig?
  1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, auf eine Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Taxizentrale Düsseldorf eG hinzuwirken?

Mit freundlichen Grüßen

 

Adelgunde Kahl                         Frank Laubenburg                    Gilbert Yimbou