Umsetzung von Anregungen der Fachgruppe Radverkehr

Ordnungs- und Verkehrsausschuss
Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 27. November 2019:

Die Verwaltung wurde vom Ordnungs- und Verkehrsausschuss am 24.09.2014 (Vorlage 66/ 59/2014) mit der Konkretisierung und Umsetzung des Radhauptnetzes beauftragt. Die Fachgruppe Radverkehr (FGRV) berät regelmäßig über Maßnahmen des Radhauptnetzes und „hervorgehobene Einzelthemen der Fahrradförderung“, so der Bericht zum aktuellen Stand der Fahrradförderung 2015 (Vorlage 66/ 96/2015). In späteren Berichten ist von einer Zuständigkeit der FGRV für die „Klärung allgemeiner Fragen der Fahrradförderung“ die Rede. Gegenüber dem OVA besteht eine Berichtspflicht. 

Tatsächlich werden Anregungen der Verkehrsverbände und der FraktionsvertreterInnen zur Fahrradförderung vorrangig in diesem nicht öffentlich tagenden Gremium diskutiert. Für die Mitglieder des OVA ist nicht transparent, welche Anregungen der Fachgruppe die Verwaltung jeweils aufgreift. Möglicherweise fallen damit Themen unter den Tisch, über die sinnvoll im Ordnungs- und Verkehrsausschuss Beschlüsse gefasst werden könnten.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:                       

  1. In welchem politischen Beschluss oder Verwaltungsakt sind die Zuständigkeiten und Kompetenzen der Fachgruppe Radverkehr (FGRV) wie genau definiert?                                                                                                           
  2. Welche Anregungen der FGRV zu „hervorgehobenen Einzelthemen der Fahrradförderung“ wurden von der Verwaltung seit 2014 aufgegriffen und umgesetzt?                                                                                                                                                         
  3. Welche Anregungen der FGRV zu „hervorgehobenen Einzelthemen der Fahrradförderung“ wurden von der Verwaltung seit 2014 aufgegriffen und in den OVA als Beschlussvorlage eingebracht?                                                                                                                         

Mit freundlichen Grüßen
 

Anja Vorspel                      Georg Blanchard                           Lutz Pfundner

 

Antwort der Verwaltung am 27.11.2019 (Beigeordnete Zuschke)

zu Frage 1: Die Gründung der Fachgruppe Radverkehr beruht auf dem Beschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses vom 24.09.2014, in dem der OVA die Verwaltung beauftragt hat, auf der Grundlage des Radhauptnetzes, die notwendigen konkreten Maßnahmen zu planen und weitere  Arbeitsschritte zur Umsetzung der Maßnahmen auszuführen.
Die Fachgruppe hat keine beschlussbindende Kompetenz sondern dient dazu, dass sich die beteiligten Gruppen (Vertreter der Ratsfraktionen, ADFC, VCD und Fachverwaltung) frühzeitig und intensiv mit den Planungen auseinandersetzen und sie innerhalb ihrer Gruppen abstimmen können. Die Entscheidungen zur Planung erfolgen auf dem in der Zuständigkeitsordnung geregelten Weg in den dafür zuständigen politischen Gremien.

zu Frage 2: Die Inhalte und Ergebnisse der Abstimmungen in der Fachgruppe Radverkehr werden in Niederschriften festgehalten und breit verteilt. Neben den Beteiligten an der Sitzung erhalten alle Fraktionen die Niederschrift.
Zusätzlich sind alle Unterlagen auf einem Server gespeichert, zu dem alle Fachgruppenmitglieder sowie Vertreter der Fraktionen jederzeit Zugang haben. Alle im jeweiligen Jahr in der Fachgruppe angesprochenen Themen werden darüber hinaus im Jahresbericht zur Fahrradförderung (i.d.R. jeweils am Jahresende im OVA) aufgelistet.

zu Frage 3: Anregungen und Hinweise zu den in der FGRV vorgestellten Einzelplanungen werden in den Niederschriften festgehalten und von der Fachverwaltung geprüft. Im Planungsprozess werden diese Anregungen dann berücksichtigt. Eine Dokumentation welche Anregungen in den einzelnen Planungen oder in den dazugehörigen OVA-Beschlüssen übernommen wurden liegt nicht vor und konnte aufgrund des Zeitabstandes zwischen Anfrage und Sitzung nicht erarbeitet werden. Dazu müssten die Protokolle, bei denen es sich im Wesentlichen um Ergebnisprotokolle handelt, aller 24 FGRSV  Sitzungen der letzten 5 Jahre aufgearbeitet und anschließend mit den vorliegenden Planungen und Beschlüssen verglichen werden. Ein Ergebnis könnte frühestens im 1. Quartal 2020 vorgelegt werden.  Da für diese Aufgabe fachlicher Sachverstand und Kenntnis der Historie erforderlich ist, wird hierfür dann ein Mitarbeiter des Radschlagteams abgestellt unter Zurückstellung von aktuellen Planungsaufgaben.