Unfallgefahren für RadfahrerInnen vermeiden - Umweltspuren als Radverkehrsstreifen ausschildern

Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Antrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 20. März 2019:

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Umweltspuren auf der Merowinger Straße und Prinz-Georg-Straße als Radverkehrsspuren auszuschildern. Verwendet wird das Verkehrszeichen 237 StVO 237 StVO (blaues Schild mit weißem Fahrradsymbol); die Freigabe der anderen Verkehrsträger erfolgt über Zusätze zum Verkehrszeichen.                                                                              

Begründung:
Laut Presseberichterstattung werden die am 09.01.2019 von OVA, BV 1 und BV 3 beschlossenen Umweltspuren auf der Prinz-Georg-Straße und der Merowinger Straße über die Osterferien 2019 eingerichtet. Beide Spuren sollen laut Sachdarstellung in den Beschlussvorlagen 66/ 20/2019 und  66/ 19/2019 als Bussonderfahrstreifen mit Freigaben für Radverkehr, Taxis und E-Autos ausgeschildert werden. DIE LINKE hatte gefordert, dass auf Umweltspuren nur Fahrräder und Busse fahren dürfen.

Der Duisburger Verkehrswissenschaftler Prof. Dr. Ferdinand Dudenhöfer hat am 22. Februar in der Westdeutschen Zeitung die Befürchtung geäußert, dass durch die Ausschilderung dieser Umweltspuren als Busfahrstreifen eine stark erhöhte Unfallgefahr entsteht – insbesondere für den Radverkehr. 

Dudenhöfer kritisiert, dass es durch die unterschiedlichen Geschwindigkeiten von Elektro-Autos, Fahrrädern, Bussen, Taxis und PKW zahlreiche Überholvorgänge auf den Umweltspuren geben wird. Das bedeutet eine erhöhte Unfallgefahr. Insbesondere radfahrende Kinder werden bei Überholvorgängen und bei Abbiegevorgängen durch tote Winkel gefährdet. 

Ohnehin nehmen in Düsseldorf die Rad-Unfälle zu; 2018 stieg ihre Zahl um 15,9 Prozent von 806 auf 934. Ebenso nahmen die Schulwegunfälle dramatisch um 43,5 Prozent zu. 

Die erhöhte Gefährdung der RadfahrerInnen auf Umweltspuren kann nur vermieden werden, wenn Fahrräder auf den Umweltspuren nicht überholt werden dürfen und eine niedrigere Geschwindigkeit gefahren wird. Daher sollten die Umweltspuren generell nicht als Busfahrstreifen ausgeschildert werden, sondern als Radfahrstreifen mit Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 für die motorisierten Verkehrsteilnehmer.                                                                                                                                             

Mit freundlichen Grüßen
 

Anja Vorspel                      Georg Blanchard                            Lutz Pfundner