Unfallrisiko durch Abriss der Fußgängerbrücke über den Kennedydamm

Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 28. August 2019:                      

Ende Juli wurde die Fußgängerbrücke über den Kennedydamm auf der Höhe der Hans-Böckler-Straße abgerissen. FußgängerInnen sollen ersatzweise den Übergang auf der Höhe Kaiserswerther Straße nutzen, bis eine provisorische Fußgängerbrücke errichtet ist. 

Statt diesen Umweg von ungefähr einem Kilometer in Kauf zu nehmen, überqueren viele FußgängerInnen den Kennedydamm nun trotz des Unfallrisikos.  Erst Ende Oktober bis Anfang November soll die provisorische Fußgänger­brücke installiert werden.                                                   

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:                              

  1. Aus welchen Gründen wird eine provisorische Fußgängerbrücke erst drei Monate nach Abriss der  ursprünglichen Brücke über den Kennedydamm installiert?
     
  2. Aus welchen Gründen wird für diese drei Monate keine Anforderungsampel für FußgängerInnen installiert?
     
  3. Welche Maßnahmen erwägt die Verwaltung kurzfristig, um das Unfallrisiko durch gefährliches Queren des Kennedydamms bis zur Errichtung der provisorischen Fußgängerbrücke  zu senken?                                                                                                                                             

Mit freundlichen Grüßen

Anja Vorspel                     Georg Blanchard                              Lutz Pfundner

 

Antwort der Verwaltung am 28.08.2019 (Beigeordnete Zuschke)

zu Frage 1: Grundsätzlich ist zu bemerken, dass die Brücke vorzeitig und ausschließlich zum Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf und unter der Brücke abgerissen wurde. Die Planungen für ein Provisorium laufen parallel zum Abriss. Erst nach dem Abschluss der Abrissarbeiten konnte festgestellt werden, ob die vorhandenen Widerlager erhalten werden können, oder auch die Rampen auf beiden Seiten durch eine provisorische Konstruktion ersetzt werden müssen. Erfreulicherweise hat sich gezeigt, dass die Widerlager erhalten werden konnten, so dass die Planung und Ausschreibung des Provisoriums mit Hochdruck vorangetrieben werden kann. Das Vergaberecht lässt jedoch eine kurzfristige freihändige Vergabe nicht zu.

zu Frage 2: Eine Anforderungsampel hätte einen langen Planungs- und Genehmigungsvorlauf durch den Straßenbaulastträger (Straßen NRW) zur Folge. Zudem ist die Verkehrsbelastung auf dem Kennedydamm zu hoch – eine Anforderungsampel würde insbesondere zu Stoßzeiten den Straßenverkehr unzuträglich einschränken. Unter Einbeziehung dieser Aspekte und auch im Hinblick auf den kurzen Zeitraum bis zur Inbetriebnahme der provisorischen Ersatzbrücke wurde diese Variante nicht weiter verfolgt.

zu Frage 3: Die vorhandenen Absperrungen sind im Hinblick auf eine Absturzsicherung an den beiden Widerlagern ausreichend und wirksam. Über den Abriss und die Seite 2 von 2 danach zur Verfügung stehenden Querungsmög-lichkeiten sind die Bürgerinnen und Bürger umfänglich, auch durch entsprechende Pressemitteilungen, informiert worden.
Im Vorfeld wurde es für unwahrscheinlich gehalten, dass Fußgängerinnen und Fußgänger den Kennedydamm (Bundesstraße 8), der an dieser Stelle 6-streifig ausgebaut ist und mit 80 km/h befahren wird, queren würden. Darüber  hinaus ist der breite Mittelstreifen aufgrund der Rodungs- und Abrissarbeiten sichtbar unwegsam und verschmutzt. Die Fußgängerampel an der Kreuzung mit der Kaiserswerther Straße liegt in Sichtweite und nur ca. 300 m entfernt vom Standort der alten Fußgängerbrücke. Sie stellt eine geeignete Querungsmöglichkeit dar.
Da aber schon bald nach Abschluss der Abrissarbeiten Personen bei der Querung beobachtet wurden, ist eine  aufwendige zusätzliche Umleitungsbeschilderung für die Fußgänger installiert worden.
Weitere Absperrungen im Bereich der alten Fußgängerbrücke sind aufgrund der vorhandenen Fahrbahn- und Fußwegführung nicht möglich.