Unisex-Toiletten in öffentlichen Gebäuden

Gleichstellungsausschuss

Antrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 10.09. 2019:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welchen öffentlichen Gebäuden, für die die Stadt zuständig ist, zusätzlich zu Damen- und Herrentoiletten auch Toiletten für all Gender w/m/d eingerichtet werden können.

Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass mit der Umwidmung mindestens einer bereits vorhandenen geschlechtergetrennten Toilette pro geeignetem Gebäude in eine genderneutrale Toilette, auch manchmal Unisex-Toilette genannt, eine sehr kostengünstige Umsetzungsmöglichkeit besteht. Die Verwaltung wird beauftragt, Unisex-Toiletten in solchen Gebäuden einzurichten, bei denen die Prüfung eine Umsetzungsmöglichkeit ergeben hat. Es sind damit nicht nur Verwaltungs- und Kulturgebäude gemeint, sondern auch weiterführende Schulen inclusive.

Dem Gleichstellungsausschuss ist bis zum 10.12.2019 zu berichten.

Begründung:

Existieren nur nach männlich und weiblich getrennte Toiletten, so benachteiligt dies Menschen, die sich entweder:

  • keinem dieser Geschlechter zuordnen können oder wollen oder
  • Einem Geschlecht zugehörig fühlen, das sichtbar nicht ihrem biologischen Geschlecht entspricht.

Obwohl Toiletten auf den ersten Blick nicht nach dem Gegenstand eines drängenden politischen Problems aussehen, haben sie eine große Bedeutung für den Alltag der Betroffenen. In seiner Stellungnahme zu Intersexualität nennt der Deutsche Ethikrat die geforderte „tägliche Entscheidung zwischen den Geschlechtern (zum Beispiel auf öffentlichen Toiletten)“ als eine der von Intersexuellen meistgenannten Hürden in ihrem Alltag (Alfons Bora, Zur Situation intersexueller Menschen, Bericht über die Online-Umfrage des Deutschen Ethikrates Von 2012, S 20/21).

Transidente Menschen, deren Geschlecht sichtbar nicht ihrem biologischen Geschlecht entspricht, müssen sich bei jedem Gang zur Toilette entweder dem Geschlecht ihres Körpers zuordnen oder sich dem Risiko aussetzen, auf der anderen Toilette als fremder Eindringling wahrgenommen und konfrontiert zu werden.

Unisex-Toiletten dagegen erfordern keine Selbstkategorisierung in das binäre Geschlechtersystem. Das kann selbst für Menschen, die sich prinzipiell zuordnen können, dazu aber nicht ständig angehalten werden möchten, angenehm sein.

Der Antrag sieht vor, dass nach wie vor eine ausreichende Anzahl w/m-Toiletten existiert. Somit ist niemand gezwungen, eine Unisex- Toilette zu benutzen, wenn sie oder er sich damit unwohl fühlt. Die Wahlmöglichkeiten werden hingegen erweitert. Auch die Arbeitsstätten- Richtlinie und die Arbeitsstätten-Verordnung stehen dem nicht entgegen. Die Umwidmung existierender Toiletten zu Unisex- Toiletten ist kostengünstig, da bei Einzeltoiletten lediglich die Beschilderung ausgetauscht werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Müller-Gehl                          Cornelia Schlemper                          Jaqueline Kiefer