Verbot von sexistischer und diskriminierender Werbung in Düsseldorf

Gleichstellungsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 10.09.2019:
Am 28. Juni berichteten die Rheinische Post, die Westdeutsche Zeitung und die NRZ über die neue Füchschen-Reklame. Auf dem Plakat wird eine Füchsin gezeigt, die mit gespreizten Beinen auf einem Schwenkgrill sitz, der einer Liebesschaukel nachempfunden ist. Der Werbespruch lautet „Medium rare oder richtig durchnehmen“.

Die Stadt Düsseldorf hat bereits 2010 eine eindeutige Haltung eingenommen, denn in der Niederschrift  der Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung am 07.12.2010 steht unter dem Punkt  5.1 der Resolution zu diskriminierender Werbung:

„Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern der Landeshauptstadt Düsseldorf verabschiedet mehrheitlich folgende Resolution:

Der Ausschuss lehnt jegliche Werbung in den Düsseldorfer Medien und im öffentlichen Raum ab, die Menschen diskriminiert. Der Ausschuss verurteilt jede Form von Werbung, die die Würde von Frauen und Männern verletzt oder jugendgefährdend ist.

Die Verwaltung wird aufgefordert in ihrem Einflussbereich alle rechtlichen Wege auszuschöpfen, solche Werbung zu verhindern bzw. sie schnellstmöglich zu beseitigen sowie in geeigneter Weise Beschwerde dagegen bei den jeweils Verantwortlichen einzulegen.“

Den Zeitungsberichten ist zu entnehmen, dass die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Düsseldorf Elisabeth Wilfart dementsprechend gehandelt hat. Sie hat sich nach Eingang mehrerer Beschwerden über die Werbung in ihrem Büro an Peter König, Chef der Füchschenbrauerei,  gewendet.  Sie hat nicht nur Beschwerde eingereicht, sondern den Berichten zur Folge, die Aufforderung ausgesprochen, diese Plakate zu entfernen und nicht mehr zu verwenden. Weiterhin hat sich Frau Wilfart auch an den Präsident (Baas) der Düsseldorfer Jongens  Wolfgang Rolshoven gewendet, die diese Anzeige in ihrem Magazin veröffentlicht haben.

Sexismus ist keine Empfindlichkeit und keine Humorlosigkeit. Sexismus ist immer eine Abwertung. Sexismus ist eine Diskriminierung, die hier in Düsseldorf keinen Platz finden darf. Das  Bundesverfassungsgericht stellte mehrfach fest, dass Werbung die Sichtweisen, Werte und Einstellungen von Menschen beeinflusst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.März 2003-1BvR 426/02-, BVerfG 107, 275-286). Vor allem Frauen werden häufig auf ein „käufliches, sexuell leicht verfügbares Lustobjekt“ reduziert. Dabei ist es egal, ob die abgebildete Figur einen Fuchs darstellen soll, denn Körper, Mimik und Posen eindeutig einer menschlichen Gestalt zuzuordnen.

Diese Art von Werbung darf aus unserer Sicht keinesfalls toleriert werden. Sexistische Werbung schadet der Gesellschaft, insbesondere auch Kindern und Jugendlichen unserer Stadt, und führt dazu, dass längst überholte Gesellschaftsordnungen und Rollenklischees aktualisiert und gefestigt werden. Denn dieser alltägliche Sexismus hat Auswirkungen darauf, wie wir Geschehnisse wahrnehmen und andere behandeln.

Wir, die Fraktion DIE LINKE, finden es gut, dass die Gleichstellungsbeauftragte der oben  genannten  Resolution nachkommt.  Gleichzeitig sind wir empört darüber, dass diese Beschwerden fast als Lächerlichkeit abgetan werden. Erst als der Werberat sich eingeschaltet hat,  haben  die Verantwortlichen Konsequenzen gezogen und die Anzeige abgeschaltet. Auch haben wir zur Kenntnis genommen, dass aus der Verwaltung der Stadt Düsseldorf keine weitere Unterstützung kam, zumindest ist nichts weiter darüber bekannt.

Für die Werbung auf städtischen Flächen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Konzession an verschiedene Werbepartner vergeben.  Verantwortlich ist dafür das Amt für Verkehrsmanagement.

Die LINKE. Ratsfraktion fragt an:

  1. Wie heißen die Werbepartner, die Werbung auf städtischen Flächen betreiben und gibt es inhaltliche oder ethische Bedingungen an die Werbung, die abgebildet wird? Wenn ja, wie lauten die Bedingungen und wer ist für die Überprüfung und Einhaltung der Bedingungen zuständig?
     
  2. Wieso wurde die Gleichstellungsbeauftragte in dieser Angelegenheit von der Verwaltung nicht unterstützt? Und wenn ja, wieso ist das nicht in die Öffentlichkeit hinein kommuniziert worden?
     
  3. Gibt es die Möglichkeit, aufgrund der neuen Erfahrungen mit sexistischer Werbung mit den Werbepartnern konkrete Ergänzungen für die inhaltliche Darstellung von Werbung zu regeln? Und wenn nein, wieso nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Petra Müller-Gehl          Cornelia Schlemper                      Jacqueline Kiefer

 

Antwort der Verwaltung am 10.09.2019 (Oberbürgermeister Geisel)

Die Beantwortung der Fragen erfolgt seitens des Amtes für Verkehrsmanagement.

zu Frage 1: Derzeit betreiben folgende Firmen Werbeanlagen auf städtischen Grundstücken:

Dauerwerbung Franke e.K.
ILG Außenwerbung GmbH
Klimm GmbH & Co. KG
Schwarz Außenwerbung GmbH
Deutsche Städte Medien GmbH
Wall GmbH

Bereits im Jahr 1985 wurde in einem Vertrag festgelegt, dass die Werbung städtischen Grundstücken nicht gegen die guten Sitten oder Gesetze verstoßen darf. Diese Regelung hat heute noch Bestand.
Verstöße gegen diese Regelung sind äußerst selten und wurden jeweils nach Eingreifen der Verwaltung umgehend beseitigt.
In den neueren Verträgen wurde diese Regelung ausführlicher gestaltet, um den Standpunkt der Stadt zu dieser Thematik deutlicher zu machen.
Die entsprechende Passage ist beigefügt.

§ 5 Inhalt der Werbung
Die durchgeführte Werbung darf nicht gegen das Gesetz und die guten Sitten verstoßen oder die verfassungsmäßige Ordnung verunglimpfen oder gefährden. Insbesondere sind mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende (z.B. diskriminierende, frauenfeindliche und sexistische) Darstellungen und Aussagen, unzulässig. Die Werbung für Saunaclubs, Bordelle etc. ist nicht gewünscht. Die Auftragnehmer verpflichten sich, in Zweifelsfällen die Plakat- bzw. Gestaltungsentwürfe der Stadt zur Genehmigung vorzulegen. Werbung mit politischem oder konfessionellem Inhalt bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt.
Die Einhaltung obliegt dem Vertragspartner wird aber von Amt 66 stichprobenartig oder aus konkretem Anlass geprüft. Die besagte Füchschen-Werbung fiel hierbei nicht auf, da diese Werbung nur auf einigen der 600 Litfaßsäulen verwendet wurde.

 

zu Frage 2: Eine lückenlose Kontrolle, ob auf allen städtischen Werbeflächen durch die Vertragspartner immer die Vorgaben eingehalten werden, kann durch die Verwaltung aufgrund der Vielzahl der Werbeflächen personell nicht abgebildet werden. Die Verwaltung unterstützt dahingehend, das sie die städtischen Vertragspartner zur Abhilfe, d.h. zur Beseitigung der fraglichen Werbung, auffordert. In eindeutigen Fällen, z.B. Bordellwerbung, handelt die Verwaltung selbstständig und sorgt für die zeitnahe Beseitigung, die in solchen Fällen im Vordergrund steht. In diesem Einzelfall wurde der Deutsche Werberat durch die Gleichstellungsbeauftragte unmittelbar angerufen, um eine schnelle Entscheidung herbeizuführen und eventuelle zeitraubende Diskussionen mit den Verantwortlichen für die Kampagne zu vermeiden. Die zuständigen Verwaltungsbereiche haben vereinbart, die Zusammenarbeit zu diesem Thema besser zu verzahnen und damit zu optimieren.

zu Frage 3: Eine lückenlose Kontrolle, ob auf allen städtischen Werbeflächen durch die Vertragspartner immer die Vorgaben eingehalten werden, kann durch die Verwaltung aufgrund der Vielzahl der Werbeflächen personell nicht abgebildet werden. Die Verwaltung unterstützt dahingehend, das sie die städtischen Vertragspartner zur Abhilfe, d.h. zur Beseitigung der fraglichen Werbung, auffordert. In eindeutigen Fällen, z.B. Bordellwerbung, handelt die Verwaltung selbstständig und sorgt für die zeitnahe Beseitigung, die in solchen Fällen im Vordergrund steht. In diesem Einzelfall wurde der Deutsche Werberat durch die Gleichstellungsbeauftragte unmittelbar angerufen, um eine schnelle Entscheidung herbeizuführen und eventuelle zeitraubende Diskussionen mit den Verantwortlichen für die Kampagne zu vermeiden. Die zuständigen Verwaltungsbereiche haben vereinbart, die Zusammenarbeit zu diesem Thema besser zu verzahnen und damit zu optimieren.