Verbrennung von Klärschlämmen aus Düsseldorfer Kläranlagen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen am 3. Juni 2019:
Aktuell wird Klärschlamm in Deutschland verbrannt – nicht nur in Müllverbrennungsanlagen, sondern als Beimischung auch in Kohlekraftwerken. Mehr als fünf Millionen Tonnen gefährliche oder problematische Abfälle, bis hin zu Maschinenöl, gelangen jedes Jahr als Beimischung in deutsche Kohlekraftwerke. Bundesweit machen die Rückstände aus kommunalen und industriellen Kläranlagen dabei etwa zwanzig Prozent, in NRW sogar die Hälfte aller in Kohlekraftwerken entsorgten Stoffe aus.
Diese legale Mitverbrennung von Sondermüll ist für Kraftwerksbetreiber und Abfallerzeuger kostengünstig, aber höchst umweltschädlich. Die Kraftwerke verfügen nicht über die Filtersysteme von Müllverbrennungsanlagen. Mit der absehbaren Abschaltung von Kohlekraftwerken dürfte sich die Lage bei der Klärschlammentsorgung weiter verschärfen.
Spätestens seit der Verschärfung der bundesgesetzlichen Klärschlammverordnung Ende 2017 sollte die „Entsorgung“ schadstoffbelasteter Klärschlämme als Dünger in der Landwirtschaft kaum noch möglich sein. Daher spricht der Verband Kommunaler Unternehmen von einem "Entsorgungsnotstand" in manchen Regionen.
Die Planung der künftigen Klärschlammentsorgung soll in Zusammenarbeit der Kommunen, der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Wasserverbände mit dem Umweltministerium NRW und den Bezirksregierungen erfolgen. Insbesondere müssen zur Verbrennung von Klärschlämmen geeignete Anlagen erst noch entstehen. Bis zum Jahr 2023 müssen die Kommunen dafür ihre Entsorgungskonzepte dem Landesumweltministerium vorlegen.
DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- In welchem Umfang wurden Klärschlämme aus Düsseldorfer Kläranlagen in den letzten 5 Jahren in welchen Müllverbrennungsanlagen und Kraftwerken verbrannt?
- Welche Schadstoffemissionen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und Müllverbrennungsanlage/Kraftwerk)?
- Welche Entsorgungswege sieht die Stadt für Klärschlämme im neuen Entsorgungskonzept vor?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Ulrich Peters Kea Detmers Alexander Compare
Antwort der Verwaltung am 30.08.2019 (Stadtkämmerin Schneider)
zu Frage 1: In den Düsseldorfer Klärwerken Nord (KWN) und Süd (KWS) fielen im Mittel insgesamt 16.000 Tonnen Schlamm mit einem Trocknungsgrad von 25 % (25 % Schlamm und 75 % Wasser) und 95 % (95 % Schlamm und 5 % Wasser) an.
Der Düsseldorfer Klärschlamm beider Anlagen wird als nicht-gefährlicher Abfall nach Kreislaufwirtschaftsgesetz eingestuft und kann daher als Ersatzbrennstoff im Rahmen einer behördlich anerkannten thermischen Verwertung genutzt werden. Mit diesem Weg möchte der SEBD seiner ökologischen Verantwortung einer zugelassenen und allgemein anerkannten Verwertung mit möglichst kurzen Transportwegen und möglichst geringem LKW-Aufkommen nachkommen.
Im Rahmen der damaligen Vergabe wurde die Transportentfernung als Wertungskriterium verwendet und damit eine ortsnahe Verwertung angestrebt. Insofern handelt es sich bei den nachfolgend genannten Anlagen um die am nächsten liegenden Anlagen, die sich an der europaweiten Vergabe beteiligt haben.
Der Schlamm aus dem KWS wurde mit einem Trocknungsgrad von 95 % vollständig in unterschiedlichen zugelassenen Verbrennungsanlagen thermisch als Ersatzbrennstoff nach Vorgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verwertet. Untergeordnete kleinere Mengen wurden mit einem Trocknungsgehalt von 25 % thermisch als Ersatz-brennstoff nach Vorgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verwertet.
Der Schlamm aus dem KWN wird auf unterschiedliche Verträge aufgeteilt: Im Mittel wurden 45 % (bezogen auf den trockenen Schlamm) in unterschiedlichen zugelassenen Verbrennungsanlagen thermisch als Ersatzbrennstoff nach Vorgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verwertet, 36 % wurden in einer ortsnahen Monoverbren-nungsanlage thermisch verwertet und 19 % wurden bis 2016 zur Haldenrekultivierung verwendet und ab 2017 wurden diese 19 % in einem Kraftwerk thermisch als Ersatzbrennstoff verwertet.
Eine landwirtschaftliche Verwertung wurde seit 1999 nicht durchgeführt.
zu Frage 2: Im Rahmen der Ausschreibung deklariert der SEBD seine Schlammqualität und der Verbrennungsanlagenbetreiber legt entsprechende Auszüge aus seiner Anlagengenehmigung vor, dass Klärschlämme entsprechend der Qualitätsdeklaration angenommen und verbrannt werden dürfen.
Der Betreiber der Klärschlammbehandlung nimmt unterschiedliche Stoffe an, zu denen er immer der Genehmigungsbehörde auskunftspflichtig ist.
Der gesamte Abgasstrom aus dem Verbrennungsprozess wird über eine behördlich genehmigte Messung geleitet. D.h., hier liegt eine Mischung aller aus den ehemals zugeführten Stoffen entstehenden Emission vor. Eine Unterteilung zu den Ausgangsstoffen erfolgt nicht, ist technisch auch nicht durchführbar und kann daher auch vom SEBD dem Ausschuss nicht mitgeteilt werden.
zu Frage 3: Das zukünftige Entsorgungskonzept des SEBD sieht vor, dass 4000 Tonnen Trockenmasse pro Jahr (Tonnen TR/a) aus beiden Kläranlagen als entwässerter Klärschlamm mit Hilfe einer Kooperation zwischen den Betreibern Wupperverband, Aggerverband, Bergisch-Rheinischer Wasserverband, Stadt Münster und Stadt Düsseldorf in einer eigenen Monoverbrennungsanlage am Standort der jetzigen Schlammverbrennungsanlage des Wupperverbands Buchenhofen 45 in Wuppertal entsorgt werden. Das Vergabeverfahren zur Planung wurde begonnen und die Inbetriebnahme ist für den 01.01.2028 geplant.
Die restlichen 2/3 des Schlammes (entspricht ca. 8.000 Tonnen TR/a) sollen als Ersatzbrennstoff mit einem Trocknungsgehalt von 95 % in zugelassenen Verbrennungsanlagen thermisch verwertet werden. Im Rahmen der zukünftigen Vergabeprüfung der europaweiten Ausschreibung wird die Zulässigkeit der potentiellen Anlagen geprüft. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Verbrennungsanlage dezidiert angegeben werden.