Verkauf der städtischen Grundstücke stoppen

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften

Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften am 21. 11.2013:
Produkt 011 111 060
Zeile 02
Sachkonto 10000 6821000

Die Verwaltung wird beauftragt, den ausufernden Verkauf von städtischem Grundbesitz zu beenden. Die im HH-Plan 2014 und den folgenden Jahren veranschlagten Haushaltsansätze zu den Verkäufen von Grundstücken aus städtischem Besitz werden auf 0 Euro gesetzt.

Begründung:

Im Jahr 2013 hat die Verwaltung den Vorschlag zur Haushaltssanierung, wie er in der Etatrede des Stadtkämmerers Herrn Abrahams vom 20.09.2012 formuliert wurde (Zitat) „die Verkaufserlöse für städtische Liegenschaften im Planungszeitraum mit 40 Mio. € anzusetzen“, bei weitem überschritten.  Mittlerweile beträgt der Erlös aus der Veräußerung von städtischem Grundbesitz im Zeitraum von Januar bis Oktober 2013 bereits fast 63 Mio. €.

Für uns ist es der falsche Ansatz, den städtischen Haushalt mit dem Verkauf des „Tafelsilbers“ sanieren zu wollen. Dieser Vorschlag der Verwaltung ist das Gegenteil einer verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Kommunalpolitik.

Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass auf den so veräußerten Grundstücken sehr oft private Großinvestoren Mietwohnungen im hochpreisigen Segment errichtet haben. Die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger von Düsseldorf auf den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum wurden dagegen nicht erfüllt.

Durch den Ausverkauf städtischer Grundstücke verringert die Stadt Düsseldorf ihre Möglichkeiten einer Einflussnahme auf die zukünftige Stadtentwicklung, wie sie durch den Erhalt der Liegenschaften in Eigenbesitz gewährleistet wären.

In den letzten Jahren hat nicht nur eine zunehmende Veräußerung von städtischen Grundstücken stattgefunden. Hinzu kommt, dass auch darauf verzichtet wurde, diese Grundstücke im Erbbaurecht zu vergeben.  Es spricht nichts dagegen, dass private Bauvorhaben im Erbbaurecht realisiert werden. Die Grundstücke verbleiben so im Eigentum der Stadt Düsseldorf, gleichzeitig wird dem Pächter ein umfassendes Nutzungsrecht ermöglicht.

Freundliche Grüße
              
Helmut Born            Dr. Wolfgang Schöll            Helmut Goldenstedt