VIP-Tickets für die „Tour de France
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 3. Juli 2017:
Am 31. Mai 2017 berichtete die „BILD“ unter dem Titel „Nicht mal geschenkt! Stadt wird tausende VIP-Tickets nicht los“ über die Vermarktung der „Tour de France“-Tickets. In dem Artikel heißt es: „Die Vermarktung der 265 bis 675 Euro teuren VIP-Tickets für den ‚Tour de France‘-Start in Düsseldorf stottert. Knapp vier Wochen vorm ‚Grand Depart‘ (29. Juni bis 2. Juli) konnte die Stadt erst 4000 loswerden. Dabei hat der französische Tour-Veranstalter A.S.O. sogar 10 000 (!) Plätze genehmigt, wovon die Stadt 8500 plante. Kein Witz: Viele wollen die Tickets nicht mal geschenkt!“
Wie es hierzu kommt wird in dem Artikel wie folgt erläutert: „Von den offiziell abgesetzten 4000 VIP-Tickets wurden viele an städtische Tochter- und Beteiligungs-Firmen (z.B. Messe, Flughafen oder IDR) verteilt, die als Sponsoren des ‚Grand Depart‘ dabei sind. Die Stadttöchter wollten die VIP-Tickets als Kontaktpflege an Geschäftspartner oder Kunden verschenken. Aber: Viele davon wollten die hochwertigen Karten nicht annehmen! […] Hintergrund: Fast alle Firmen und Institutionen haben inzwischen strenge Richtlinien (‚Compliance‘), die das Annehmen von Vergünstigungen oder Präsenten verbieten.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- Wie viele VIP-Tickets für den „Tour de France“-Start wurden verkauft (aufgeschlüsselt nach Verkaufspreisen der Tickets)?
- Wie viele VIP-Tickets wurden an städtische Tochter- und Beteiligungs-Firmen gegeben (aufgeschlüsselt nach regulären Verkaufspreisen der Tickets sowie Tochter- und Beteiligungs-Firma)?
- Was genau steht bezüglich der Vergabe von Geschenken in den einzelnen Compliance-Richtlinien der jeweiligen Tochter- und Beteiligungs-Firmen?
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Kraft-Dlangamandla Lutz Pfundner Georg Blanchard
Antwort der Verwaltung am 03.07.2017 (Oberbürgermeister Geisel)
zu Frage 1: Mit Beendigung des Verkaufs (Stand 01.07.2017) stellen sich die Zahlen der vermittelten Tickets für die 4 VIP-Zonen wie folgt dar:
Hospitalityzone | Anzahl der vermittelten Tickets |
---|---|
"Der Klassiker" - Königsallee (210 Euro, zzgl. Mehrwertsteuer und Gebühren) | 1.252 |
"Der Allrounder" - Rheinterrasse (375 Euro, zzgl. Mehrwertsteuer und Gebühren) | 772 |
"Königsetappe 1" - Start/Ziel | 1.797 |
"Königsetappe 2" - Tonhalle Düsseldorf | 326 |
Gesamt | 4.147 |
zu Frage 2: Grundsätzlich stehen der Vermittlung von VIP-Tickets an städtische Tochter- und Beteiligungsfirmen eine umfangreiche Unterstützung in Sach- und Geldleistungen gegenüber.
Die genauen Zahlen stellen sich wie folgt dar:
"Der Klassiker" Königsallee | "Der Allrounder" Rheinterrasse | "Königsetappe 1" Start/Ziel | "Königsetappe 2" Tonhalle Düsseldorf | ||
---|---|---|---|---|---|
AWISTA GmbH | 20 | -/- | 10 | -/- | |
Flughafen Düsseldorf | -/- | -/- | 100 | -/- | |
Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG | -/- | -/- | 10 | -/- | |
Messe Düsseldorf GmbH | 109 | -/- | 35 | -/- | |
Rheinbahn AG | 30 | 15 | -/- | -/- | |
Sparkasse Düsseldorf | 10 | -/- | 10 | 15 | |
Stadtwerke Düsseldorf AG | 70 | 15 | -/- | -/- |
zu Frage 3: Grundsätzlich sieht der Public Corporate Governance Kodex für die Beteiligungen der Landeshauptstadt Düsseldorf vor, dass Geschäftsführungsmitglieder sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren dürfen. Exemplarisch wird nachfolgend auf spezifische Compliance-Richtlinien von großen städtischen Beteiligungsunternehmen eingegangen.
Nach den Compliance-Richtlinien der Messe Düsseldorf GmbH und der Düsseldorf Congress Sport & Event GmbH sind Geschenke bis zu einem Wert von 50 € generell zulässig. Darüber hinaus bedarf es einzelfallbezogener Entscheidungen von Vorgesetzten bzw. der Geschäftsführung.
Bei der IDR sind gemäß der Richtlinie „Umgang mit Einladungen, Geschenken und potentiellen Interessenkonflikten“ Zuwendungen an privatwirtschaftliche Geschäftspartner bis zu einem Wert von 200 € pro Jahr nur nach vorheriger Prüfung und Genehmigung durch die Compliance-Stelle erlaubt. Der gesamte Vorgang ist schriftlich zu dokumentieren.
Die Flughafen Düsseldorf GmbH hat sich gemäß konzerninterner Antikorruptions-Richtlinie u.a. selbst dazu verpflichtet, grundsätzlich keine Zahlungen oder etwaige Äquivalente, die Mitarbeitern oder Beauftragten anderer Unternehmen persönlich zugutekommen können, zu leisten oder anzunehmen. Als Wertgrenze nennt die Richtlinie einen Betrag von 35 €. Persönliche Vorteile, wie z.B. Einladungen oder Geschenke, dürfen nur dann gewährt bzw. angenommen werden, wenn nach den konkreten Umständen und dem Gesamtwert der Vorteile nicht der Eindruck entstehen kann, dass von dem Empfänger des Vorteils ein bestimmtes Verhalten als Gegenleistung erwartet wird.
Bei der Rheinbahn AG besteht neben umfangreichen detaillierten Bestimmungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen ein durchgängiges internes Kontrollsystem, das auch die Vergabe von Zuwendungen einem stetigen 4-Augen-Prinzip unterwirft. Soweit Zuwendungen im Rahmen eines Sponsorings erfolgen sollen, sind diese vom Vorstand zu genehmigen.
Bei der Stadtwerke Düsseldorf AG ist der Umgang mit Zuwendungen an Dritte durch Vorstandsanweisungen geregelt. Für Zuwendungen sind zahlreiche differenzierte Wertschwellen hinterlegt. Eine Überschreitung der Wertgrenzen bedarf einer gesonderten Freigabe, nachdem geprüft und sichergestellt wurde, dass keine unangemessene Einflussnahme durch die Zuwendung erfolgt.