Vom HKW nicht erfasste Planungen

Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 22. Januar 2020:
Am 06.06.2013 wurde das Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt (HKW) vom Rat der Stadt Düsseldorf verabschiedet. Unter anderem wurden dort Quoten für den Bau von geförderten Wohnungen bei Neubauprojekten festgelegt.

Die Regelungen des HKW sollen nur für Projekte Gültigkeit haben, die nach dem Datum der Verabschiedung durch den Rat neu aufgelegt wurden. Immer wieder werden den zuständigen Gremien Projekte vorgestellt, die nicht unter das HKW fallen, da die ersten Planungen bereits vor dem 06.06.2013 der Verwaltung vorgelegt wurden. Dies gilt auch für Projekte auf Grundstücken, deren Eigentümer seitdem gewechselt haben und deren Planung verändert wurde.

Deshalb stellt DIE LINKE Ratsfraktion folgende Fragen:

  1. Wie viele Wohnungsbauprojekte gibt es, bei denen der Verwaltung Planungen schon vor dem 06.06.2013 bekannt waren, auf die das HKW nicht angewendet wird?
     
  2. Wie viele Wohneinheiten umfassen die unter 1. genannten Projekte?
     
  3. Wann ist mit der Vorlage der genannten Projekte bei den zuständigen Gremien zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

 

Ben Klar                                    Peter Klein                                 Dr. Tim Lukas

 

Antwort der Verwaltung am 22.01.2020 (Beigeordnete Zuschke)

zu Frage 1: Aktuell gibt es nur noch ein laufendes Bebauungsplanverfahren, das schon vor dem
6.06.2013 gestartet worden ist und unter die sogenannte „Altfallregelung“ fällt.
Dabei handelt es sich um den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 08/007
Breidenplatz.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Quotierungsregelung nur Anwendung
finden kann, wenn ein Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag aufgestellt wird.
Zudem sind verfahrensbezogene Abweichungen von der Quotierungsregelung in
Ausnahmefällen möglich, wenn diese durch die politischen Gremien beschlossen
werden.

zu Frage 2: Nach aktuellem Planungsstand wird durch den Bebauungsplan Breidenplatz Baurecht
für rund 140 Wohneinheiten geschaffen.

zu Frage 3: In der Sitzung des APS am 22.1.2020 wird die Vorlage zur Überarbeitung des
Masterplans zur Beschlussfassung vorgelegt.