Was passiert mit der Bergischen Kaserne in Knittkuhl?

Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 03.09.2014: 
Die Nutzung der Bergischen Kaserne zu militärischen Zwecken wird nach derzeitiger Kenntnis im Jahr 2017 aufgegeben. Dann wird das Bundesamt für Immobilienaufgaben das Gelände übernehmen, um es voraussichtlich einer Vermarktung zuzuführen. 
Um die Planungshoheit der Stadt Düsseldorf zu gewährleisten, ist es notwendig, die Planungsvorstellungen der Stadt rechtzeitig vor Beginn von Vermarktungsbemühungen im entsprechenden Planverfahren zu entwickeln.
Aus diesem Grunde fragt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf:

  1. Inwieweit hat die Planungsverwaltung schon Planungsvorstellungen für das Gelände entwickelt? 
  2. Wann wird die Verwaltung einen Zeitplan für die Entwicklung des Kasernengeländes vorstellen? 
  3. Wird die Städtische Wohnungsgesellschaft (SWD) in die Lage versetzt werden, das Gelände zu erwerben, damit dort Wohnungen für Menschen entstehen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind?                                    

Freundliche Grüße   

Wolfram Müller-Gehl                             Peter Klein                               Christian Lützeler

 

Antwort der Verwaltung / RH Bonin

Frage 1: Inwieweit hat die Planungsverwaltung schon Planungsvorstellungen für das Gelände entwickelt?

Antwort:

Für das Gebiet zwischen der Bergischen Landstraße (B7), der Knittkuhler Straße, dem Conesweg und der Bebauung an der Ringstraße sowie für das ehemalige Offizierkasino (Bergische Landstraße 465) wurde am 14.09.2005 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6181/005 gefasst. Als vorrangige Planungsziele sind darin die Ausweisung von Wohnbauflächen mit geringer Dichte und Geschossigkeit, von Flächen für die Landwirtschaft, von privaten und öffentlichen Freiflächen, von Baufläche für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte) und Sportstätten benannt. Das Ziel der geringen Bebauungsdichte ergibt sich zum einen aus dem städtebaulichen Charakter der umliegenden Siedlungskörper und zum anderen aus der begrenzten verkehrlichen Aufnahmekapazität der Ludenberger Straße/ Bergischen Landstraße.

Darüber hinaus prüft das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland den Denkmalwert der Bergischen Kaserne. Ein entsprechendes Gutachten vom 08.07.2014, das der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Stellungnahme übersandt wurde, liegt der Stadtverwaltung vor. Demnach stellen die Gebäude im südlichen Teil des Plangebietes sowie für die bauzeitlich gestalteten Frei- und Grünflächen mit Treppen-, Platz- und Grünanlagen, der bauzeitliche Baumbestand sowie die Einfriedungen und umgebenen Mauern ein Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes dar. Dies wird in der weiteren Planung Berücksichtigung finden.

Frage 2: Wann wird die Verwaltung einen Zeitplan für die Entwicklung des Kasernengeländes vorstellen?

Antwort:

Die Kaserne wird als solche noch von der Bundeswehr betrieben und genutzt (u.a. Musikkorps Hilden). Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat die Nutzungsaufgabe durch die Bundeswehr im Jahr 2018 angekündigt.    
In ausreichendem Vorlauf zur endgültigen Aufgabe ist beabsichtigt ein Qualitätssicherndes Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur Konkretisierung der Planungszieledurchzuführen. Das Ergebnis bildet einerseits die Grundlage für die Weiterführung der Bauleitplanung und gilt andererseits als Rahmenbedingung für den Verkauf der Fläche an einen Projektträger. Ein Zeitplan wird in enger Abstimmung mit der BImA, sobald der Zeitpunkt der endgültigen Aufgabe von der BImA verbindlich mitgeteilt wird, erstellt werden.

Frage 3: Wird die Städtische Wohnungsgesellschaft (SWD) in die Lage versetzt werden, das Gelände zu erwerben, damit dort Wohnungen für Menschen entstehen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind?

Antwort:

Die BImA beabsichtigt, die Fläche im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens an einen Projektträger zu veräußern. Der Projektträger wird über den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages mit der Stadt eine Entwicklungsverpflichtung eingehen.

Wie zu Frage 1 benannt, ergibt sich aus dem städtebaulichen Charakter der umliegenden Siedlungskörper und der begrenzten verkehrlichen Aufnahmekapazität der Ludenberger Straße/ Bergischen Landstraße das Planungsziel, Wohnbauflächen mit geringer Dichte und Geschossigkeit zu entwickeln. Im weiteren Verfahren wird geprüft werden, wie auch die Belange des Denkmalschutzes Berücksichtigung finden können. Das Handlungskonzept Wohnen der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Schaffung von Anteilen an  preisgedämpftem und gefördertem Wohnraum wird angewendet werden.