Wer zahlt die Rechnung für den Neubau des Düsseldorfer Opernhauses?
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 21.03.2024 (RAT/088/2024):
Laut Presseberichterstattung vom 04.03.2024 äußerte sich Stadtkämmerin Dorothee Schneider vorsichtig zu einer langfristigen finanziellen Verpflichtung der Stadt zur Finanzierung eines neuen Opernhauses: Wenn für hohe Investitionen wie die Oper Mittel in die Zukunft hinein gebunden würden, müsse das “wohlabgewogen sein”, weil diese Mittel dann nicht mehr für Anderes zur Verfügung stünden.
Mit diesen wenigen Worten hat die Stadtkämmerin mehr zur Finanzierung des geplanten Neubaus der Düsseldorfer Oper ausgesagt als der Oberbürgermeister oder die Fraktionen von CDU, FDP und SPD, die seine Opernpläne unterstützen.
Oberbürgermeister Keller weigert sich standhaft, über die Kosten zu sprechen und die SPD möchte ebenfalls keine Zahlen nennen.
Das ist nach Überzeugung der LINKEN ein unverantwortlicher Umgang mit städtischen Finanzen durch politische Entscheidungsträger. Der vorsichtige Hinweis der Stadtkämmerin muss unseres Erachtens als Mahnung an die Düsseldorfer Kommunalpolitik verstanden werden, schonungslos über die Kosten der Opernpläne des Oberbürgermeisters und die Folgen für die Mittelverteilung zwischen der Oper und anderen, wichtigeren städtischen Aufgaben zu sprechen.
DIE LINKE akzeptiert nicht, dass laut Haushaltsplanverfügung 2025 die Zuschüsse an Sozialprojekte und das “Leistungsspektrum” der Stadt weiterhin reduziert werden sollen, während der luxuriöse Neubau eines Operngebäudes zur “heiligen Kuh” erklärt wird, über deren Kosten man nicht spricht.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Welchen Kostenrahmen kalkuliert die Stadtverwaltung für die
verschiedenen Varianten einer Interimsspielstätte für die
Düsseldorfer Oper am Rhein (einschließlich der bereits von der
Verwaltung verworfenen Varianten)?
2. Welcher Kostenrahmen ist nach Auffassung der Stadtverwaltung für das Projekt “Opernhaus der Zukunft” (einschließlich aller vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen und der jährlich anfallenden Finanzierungskosten) aus haushalterischer Sicht vertretbar?
3. Welche anderen städtischen Investitionen/Ausgaben erwägt die Stadtverwaltung gegebenenfalls zugunsten eines Opern-Neubaus bzw. zugunsten der jährlich anfallenden Finanzierungskosten zurückzustellen bzw. zu streichen?
Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla Sigrid Lehmann
Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Koch:
Antwort zu Frage 1:
Die Verwaltung befindet sich derzeit in der Prüfung und Vorbereitung der Beschlussvorlage für eine mögliche Interimsspielstätte beim Neubau des Opernhauses. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden.
Antwort zu Frage 2:
Im Rahmen der anstehenden Beschlüsse wird die Verwaltung – wie üblich bei Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen – die Finanzierung des Projektes darstellen.
Antwort zu Frage 3:
Es gibt keine entsprechenden Überlegungen.
