Wert des Eigenkapitaldepots und Vertragsbeziehungen beim US-Lease II

Haupt- und Finanzausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08. März 2010:

Im Rahmen einer vorzeitigen Auflösung von cross-border-Geschäften besteht das Risiko, dass das Eigenkapitaldepot bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung trotz Zins- und Zinseszinseffekt noch nicht den notwendigen Endwert zur Zahlung des Kaufoptionspreises erreicht hat. Es verbleibt demnach bis zum Ablauf des Untermietvertrages ein Differenzbetrag zwischen dem Endwert des Eigenkapitaldepots und dessen Wert zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung.

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 04.02.2010 der Aufnahme von Verhandlungen zur vorzeitigen Auflösung des US-Lease II zugestimmt. Die Fraktion DIE LINKE hat sich an dieser Abstimmung nicht beteiligt.

Da die Stadt einen Teil der „Mietzahlungsverpflichtung“ aus dem US-Lease II nicht nur aus den empfangenen Mietvorauszahlungen des US-Trust erfüllt, sondern aus vereinnahmten Zinsen und Zinseszinsen aus dem Eigenkapitaldepot fragt die Fraktion DIE LINKE an:

  1. Wird der Wert des Eigenkapitaldepots zum 31.03.2010 dem Endwert entsprechen und wenn Nein, zu welchen Abschlägen vom Kaufoptionspreis ist der US-Trust im Rahmen eines Aufhebungsvertrages bereit?
  2. Wie hoch und auf welche Weise (Festzins für die gesamte Laufzeit, variable Zinssätze, Höhe der Zinssätze) wurde bzw. wird das Eigenkapitaldepot verzinst?

Der Beschluss des Rates zur Aufnahme von Verhandlungen zur vorzeitigen Auflösung des US-Lease II umfasst lediglich die Aufnahme von Verhandlungen mit dem US-Trust. In diesem Zusammenhang fragt die Fraktion DIE LINKE an:

  1. Welche weiteren Verträge mit welchen Vertragspartnern müssten im Rahmen einer vorzeitigen Aufhebung des US-Lease II ebenfalls vorzeitig beendet werden?

Freundliche Grüße

 

Frank Laubenburg                    Gilbert Yimbou                         Angelika Kraft-Dlangamandla