Wildblumenwiesen – Nahrungsgrundlage für Insektenpopulationen

Ausschuss für Umweltschutz

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Umweltausschusses am 10. Oktober 2019:

Tier- und Pflanzenwelt sind durch ein beschleunigtes Artensterben bedroht. Besonders betroffen sind Insekten, die mit Abstand artenreichste Gruppe im Tierreich. Insekten wiederum bilden die Nahrungsgrundlage vieler anderer Tiere. Bei zahlreichen Vogelarten wurden die Bruterfolge durch den Rückgang der Insektenpopulation vermindert.

Großstädte sollten daher Maßnahmen ergreifen, um dem Artensterben entgegenzuwirken. Düsseldorf verfügt über viele kurzfristig als Wildblumenwiesen nutzbare Grün- und Brachflächen. Andere städtische Freiflächen könnten durch Entsiegelung und Nutzung als Wildblumenwiesen gleich zweifach ökologisch aufgewertet werden. Die Kosten für Saatgut und Pflege sind gering, der Beitrag zum Artenschutz wäre groß.                                                         

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viele städtische Flächen mit  welcher Gesamtgröße werden bereits für Wildblumenwiesen genutzt?
     
  2. Wie viele weitere Wildblumenwiesen mit welcher Gesamtgröße sind geplant?
     
  3. Wie viel Potenzial besteht über diese Planung hinaus und welche zusätzlichen Kosten entstünden durch die Verwirklichung des Potenzials?

Mit freundlichen Grüßen
 

Natalie Meisen                 Odd Krause                        Rita Kiwitt      

 

Antwort der Verwaltung am 10.10.2019 (Beigeordnete Stulgies)

zu Frage 1: Wildblumenwiesen kommen auf städtischen Flächen in Grünanlagen und im Begleitgrün von Straßen sowie in der freien Landschaft vor.
Es gibt keine eindeutige Definition, ab welchem Anteil eine artenreiche Wiese als Wildblumenwiese bezeichnet wird.
Im Grünkataster des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes werden für die Grünanlagen und das Straßenbegleitgrün sogenannte Grünland-Extensivflächen ausgewiesen, die sich durch eine 1-3 malige Mahd pro Jahr auszeichnen und sich damit als höherwüchsige Wiesen von den häufig geschnittenen Rasenflächen unterscheiden lassen.
Entsprechend dieser Aufteilung pflegt das Gartenamt aktuell 1,8 Mio. m² der insgesamt rd. 5,3 Mio. m² Rasen- und Wiesenflächen in Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün extensiv. Durch die extensive, an traditionelle Wiesennutzung angelehnte Pflege sind diese Flächen in aller Regel artenreicher als übliche Rasenflächen.
In den vergangenen Jahren wurde die Artenvielfalt in Grünanlagen und dem Straßenbegleitgrün durch einzelne Maßnahmen noch gezielter gefördert.
So wurde eine 5 Hektar große Wiesenfläche im Düsseldorf Südpark zu einer hochwertigen Blumenwiese entwickelt, auf der seltene Wildbienenarten vorkommen.
Eine weitere Maßnahme war die Anreicherung von 9000m² Wiesenflächen in Grünanlagen und dem Straßenbegleitgrün durch Wiesenstauden, die in der Stadtgärtnerei vorgezogen wurden. Diese Standorte entwickeln sich zu richtigen Augen- und Insektenweiden.
Darüber hinaus liegen Einzelbeispiele durch Vegetationskartierungen aus dem Landschaftsraum vor. Danach sind fast alle Deichwiesen und fast alle Wiesen im Rheinvorland den Blumenwiesen zuzurechnen. Hinzu kommen Blumenwiesen in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Vor allem die Auen im Naturschutzgebiet Urdenbacher Kämpe werden durch landesweit bedeutsame Feuchtwiesen geprägt.

zu Frage 2: Aktuell wird damit begonnen, auf Friedhofsflächen, die nicht mehr für Bestattungen benötigt werden, Extensivwiesen in einer Größenordnung von 15.000 m² zu entwickeln.
Im Düsseldorfer Süden sollen darüber hinaus im Rahmen des Projektes Garath 2.0 rund 17.500 m² des Straßenbegleitgrüns naturnah umgestaltet werden.

zu Frage 3: Die Stadt Düsseldorf nimmt auf Beschluss des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen im Jahr 2020 am Labeling-Verfahren "Stadtgrün Naturnah" der Kommunen für Biologische Vielfalt teil (Vorlage-Nr. 70/34/2019, AöE am 03.06.19). Im Rahmen dieses Verfahrens werden eine Bestandserfassung aller vorhandenen, artenreichen Wiesenflächen vorgenommen und Potentiale für weitere, vor allem innerstädtische Blumenwiesenprojekte sowie deren Kosten ermittelt. Das „Labeling-Verfahren“ soll auch dazu genutzt werden, die Pflege der vorhandenen Wiesenflächen weiter zu optimieren.
Die Verwaltung wird die betroffenen Fachausschüsse über die Inhalte und Ergebnisse des „Labeling-Verfahrens“ unterrichten.