WLAN in Geflüchtetenunterkünften flächendeckend bereitstellen

Ausschuss für Digitalisierung

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung am 25.02.2021:

Von den Auswirkungen der Corona-Pandemie und den damit zusammenhängenden Maßnahmen sind Geflüchtete in Unterkünften besonders betroffen. Die aufgrund der Flucht sowie den häufig auftretenden psychischen Belastungen verstärken sich im Lockdown. Die medizinische und vor allem psycho-soziale Betreuung ist häufig eingeschränkt oder entfällt komplett. Deshalb ist u.a. auch eine ausreichende Internetanbindung notwendig, damit eine digitale Kontaktaufnahme mit Angehörigen, aber auch mit sozialen und medizinischen Diensten aufrechterhalten werden kann.

Von den Auswirkungen sind insbesondere auch Kinder und Jugendliche betroffen. Der Schulunterricht findet seit Wochen nicht mehr als Präsenzunterricht statt. Schulpflichtige Geflüchtete verfügen auch oft über eine schlechte Ausstattung mit digitalen Endgeräten. In den städtischen Unterkünften gibt es WLAN oft nur in Gemeinschaftsräumen, das aufgrund der hohen Nutzung sehr störanfällig ist. Ein funktionierendes WLAN in den Privaträumen ist aber Voraussetzung für Kinder und Jugendliche, um am schulischen Online-Unterricht teilnehmen zu können. Auf diesen Mangel haben Lehrer:innen, Sozialarbeiter:innen sowie Betroffene die Verwaltung des Öfteren hingewiesen. Die Situation stellt sich jedoch für uns noch sehr unbefriedigend dar.

Das Home-Schooling für Kinder und Jugendliche ist in den Geflüchtetenunterkünften unter diesen Umständen kaum möglich. Das führt zwangsläufig zu schulischen Kompetenzverlusten und wirkt sich negativ auf die psychische Stabilität aus.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Wie stellt sich der für den Schulunterricht geeignete WLAN-Ausbau in den Geflüchtetenunterkünften dar? (anonymisierte Übersicht)
     
  2. Wann wird die Internetsituation in den Geflüchtetenunterkünften verbessert und wie? (Bitte eine genaue Auflistung der geplanten Maßnahmen und der Kosten)   
                                                                                                                                      
  3. Wie wurde und wie wird (zukünftig) die Teilnahme am digitalen Distanzunterricht bei den Schulpflichtigen in Geflüchtetenunterkünften gewährleistet?                                                      

Mit freundlichen Grüßen

Chris J. Demmer                                 Marcel Kiefer                                       Philip Magnus

 

Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche

Zu Frage 1:
In allen 27 Geflüchtetenunterkünften gibt es einzelne Bereiche, in denen eingeschränkter WLAN Empfang möglich ist.
Das eingehende Internetsignal reicht jedoch nicht aus, um zum Beispiel Home-schooling mit dem notwendigen Abstand, also in den Zimmern der Familien zu nutzen.
Die in einzelnen Unterkünften mit WLAN besser ausgestatteten Gemeinschaftsräu-me dürfen coronabedingt aktuell nicht genutzt werden.
Bei der Errichtung der meisten Unterkünfte wurde jeweils eine Telekommunikationsleitung in das Gebäude in dem sich das Verwalterbüro und die Räume für die soziale Betreuung befinden, gelegt. In Einzelfällen befinden sich auch in den umliegenden weiteren Gebäuden Access Point fähige Installationen.
Für eine digitale Kontaktaufnahme mit Angehörigen, aber auch mit sozialen undmedizinischen Diensten reicht das Internetsignal aus.

Zu Frage 2:
Es wurde bereits für alle Unterkünfte ermittelt, welche Bandbreiten vor Ort im Up-und Downloadbereich an den bestehenden Anschlüssen technisch zur Verfügung stehen.
Aktuell wird geprüft, wie die bestehenden Einzelverträge an den upgrade-fähigen Standorten möglichst schnell an die technisch möglichen Bandbreiten angepasst werden können. Dies könnte im Rahmen des mit Vodafone existierenden CarrierRahmenvertrages kostenfrei ermöglicht werden und wird sich im Laufe des Februars entscheiden.

Diese Maßnahme betrifft die Unterkünfte Grünewaldstraße, Leuchtenberger Kirchweg, Meineckestraße, Robert-Stolz-Straße, Schimmelpfennigstraße, Völklinger Straße und Zur Lindung.

Darüber hinaus wurde in Kooperation mit 01/04 (Digitalisierungsbeauftragter) ermittelt, inwieweit bereits Glasfaser- bzw. HFC Versorgung in unmittelbarer Nähe dieser und aller anderen Unterkünfte vorhanden ist.
Die Anschlusskosten an die Unterkunft müssen jeweils gebäudescharf ermittelt werden, auch hierzu gibt es bereits Gespräche mit den Anbietern, allerdings noch keine belastbaren Zahlen.

Aktuell wird das WLAN vor Ort von Freifunk Flingern und Freifunk Düsseldorf gemanagt und gewartet. Die Verwaltung führt aktuell Gespräche, inwieweit das leistungsfähigere Signal z.B. über interne Verkabelung oder Mesh Systeme so verteilt werden kann, dass in jedem Raum der Unterkunft für die Bewohner*innen ein stabiles WLAN Signal zur Nutzung bereitsteht.
Hiervon sollen in erster Linie Schüler und Schülerinnen, sowie Erwachsene bei online Bildungsangeboten, z.B. Sprachkursen profitieren.

Zu Frage 3:
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Aktuell befinden sich viele Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung.

Darüber hinaus hat das Schulministerium NRW am 01.02.2021 darüber informiert, dass vor dem Hintergrund der Fortsetzung des Distanzunterrichtes nun neue Regelungen getroffen wurden, die eine zusätzliche Unterstützung der Schülerinnen und Schüler ermöglichen sollen, die hierauf in besonderer Weise angewiesen sind. So sollen die Schulen denjenigen Schülerinnen und Schülern, die im Distanzunterricht zu Hause kein chancengerechtes und gleichwertiges Lernumfeld (im Sinne von § 3 Abs. 7 der Verordnung zum Distanzunterricht) vorfinden, ein qualitativ gutes Unterstützungsangebot anbieten.