Wohnsitzauflagen in Düsseldorf

Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 04.05.2022 (AGS/026/2022):

Die sogenannte Wohnsitzregelung aus §12a AufenthG betrifft anerkannte Geflüchtete und sonstige Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln. Darüber hinaus hat das Land NRW eigene Wohnsitzauflagen erlassen, die nach ihrer Einführung im Jahr 2016 auch bereits im Düsseldorfer Stadtrat debattiert worden sind. Begründet wurde die Einführung der Wohnsitzregelung damit, dass sie eine nachhaltige Integration der Betroffenen ermögliche und die Kommunen durch eine „gerechte Verteilung“ und mehr Planungssicherheit entsprechend entlaste.

Auf der anderen Seite wurde die Wohnsitzregelung von Anfang an als Einschränkung der Freizügigkeit diskutiert. So berichtet auch der Paritätische in einer aktuellen Auswertung einer Umfrage unter Praxiserfahrenen aus dem Jahr 20211, dass bei der Wohnsitzregelung entscheidende Integrationsaspekte, wie die Unterstützung durch das familiäre Umfeld oder Wohn- und Arbeitsgelegenheiten, eben nicht berücksichtigt werden. Zudem sei die Möglichkeit der Aussetzung der Regelung bei Härtefällen (bspw. von Gewalt betroffenen Personen) nicht wirksam genug, da sie zu selten genutzt werde.

1 Die Wohnsitzregelung gem. § 12a AufenthG. Aktuelle Problemanzeigen und Handlungsbedarf. Auswertung der Umfrage des Paritätischen Gesamtverbands zu Praxiserfahrungen mit der Wohnsitzregelung gem. § 12a AufenthG im Oktober-September 2021.
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/Paritaetischer_Umfrage_Wohnsitzregelung_12a_AufenthG.pdf

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Hat die Verwaltung Kenntnis darüber, gegen wie viele Personen in Düsseldorf eine Wohnsitzauflage nach §12 AufenthG verhängt wurde und wenn ja, wie viele sind es (aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2016)?
     
  2. Gegen wie viele Personen in Düsseldorf wurde eine Umzugsaufforderung vom Amt für Integration und Migration bzw. der kommunalen Ausländerbehörde versendet (aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2016)?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Born                                Christian Jäger                                  Cornelia Schlemper


Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Frau Koch:

Antwort zu Frage 1:
Die Bezirksregierung Arnsberg erhebt mindestens einmal pro Jahr die Bestände der Fälle nach §12a AufenthG bei den zuständigen kommunalen Ausländerbehörden. Die kommunale Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf hat hier folgende Zahlen per Stichtag gemeldet:
29.11.2016: 3340 Fälle
01.01.2017: 3604 Fälle
01.01.2018: 5316 Fälle
01.01.2019: 5844 Fälle
01.01.2020: 6184 Fälle
01.01.2021: 6540 Fälle
01.01.2022: 5316 Fälle

Antwort zu Frage 2:
Der Kommunalen Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf sind aktuell sowie im Betrachtungszeitraum keine Fälle von Umzugsaufforderungen bekannt.