Zurückweisung des STEK 2020+

Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Änderungsantrag der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 01.04.2009:

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung weist den Entwurf des Stadtentwicklungskonzeptes 2020+ zurück und beauftragt die Verwaltung bis zum Jahresende einen neuen Entwurf vorzulegen, der auch die Bereiche Soziales, Wohnumfeld, Ökologie und Verkehrsentwicklung beinhaltet.

Darüber hinaus beauftragt der APS die Verwaltung umfangreiche BürgerInnenbeteiligungen durchzuführen und deren Ergebnisse in die Konzeption einzuarbeiten.

Begründung:

Der vorliegende Entwurf zum Stadtentwicklungskonzept 2020+ (STEK), der ohne adäquate BürgerInnenbeteiligung erstellt wurde, zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass wichtige Aspekte (Armut, Abbau von Arbeitslosigkeit, Verkehr, Umwelt- und Lebensqualität, Klimawandel, regionale Konzepte usw.) weitestgehend ausgeblendet werden.

Unter der Prämisse „Wachstum fördern“ soll demnach eine „Zukunft gestaltet“ werden, die monokausal auf die Optimierung ökonomischer Strukturen und die „Konkurrenzfähigkeit“ Düsseldorfs ausgerichtet ist.

Geradezu zwangsläufige Konsequenz daraus ist, dass – z.B. im Sportbereich – die zunehmende Individualisierung innerhalb der Gesellschaft gefördert wird und Menschen auf ihre Verwertbarkeit für den Arbeitsmarkt und ihre individuelle finanzielle Prosperität reduziert werden.

Die „Festschreibung“ einer Arbeitslosenquote von 10% als Zielszenario für 2020 verdeutlicht zusätzlich auf diesem Sektor, dass unter dem zynischen ökonomischen Wachstumsdiktat die soziale Spaltung der Stadt grob fahrlässig hingenommen, bzw. weiter betrieben wird.

Mit dem zweifelhaften Ziel, die EinwohnerInnenzahl auf 601.000 anwachsen zu lassen, wird zunächst der Wohnungsmarkt unter zusätzlichen erheblichen Druck geraten. Dies wird zwar im STEK formal aufgezeigt, jedoch sind die vorgeschlagenen Instrumente unzureichend, um Prozessen, wie Gentrifikation und Segregation entgegenzusteuern. Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Ausweisungen von Büroflächen und dem Neubedarf von 2.200 Wohnungen/Jahr, werden die Flächenpotentiale der Stadt bald ausgeschöpft sein. In der Konsequenz für die innenstadtnahen Stadtteile bedeutet dies, dass hier die massive Verdrängung der angestammten Bevölkerung beginnen wird, bzw. längst begonnen hat.

Der rasante Wegfall öffentlich geförderten Wohnraums und weitere Privatisierungen von Mietwohnungen werden diese Entwicklung noch beschleunigen, wenn die Stadt nicht aktiv – als Investor mittels der stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft SWD – und massiv in diese Prozesse eingreift. Zu den Betroffenen werden mehrheitlich einkommensschwache Bevölkerungsschichten gehören, die wiederum dann auf bereits als „kritisch“ einzustufende Sozialräume bzw. Stadtteile ausweichen müssen.

Bei den unmittelbaren Auswirkungen - der avisierten EinwohnerInnenzahl und dem prognostizierten Anstieg der Arbeitsplätze auf 490.000 - auf das Verkehrsaufkommen, die Lebens – und Umweltqualität und die Freiflächenplanung bleibt das STEK „schmallippig“ bis ignorant, obwohl diese Bereiche die Eckpfeiler einer modernen Stadtentwicklung darstellen sollten.

Über eine Millionen Fahrzeugbewegungen/Tag über die Riegel der Stadt sorgen bereits heute dafür, dass die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung eingeschränkt wird. Konzepte zur Organisation von Verkehren, wie nahräumliche Mobilität, Verkehrsplanungen für Stadtteile und Wohngebiete, sowie die Reduktion immenser EinpendlerInnenverkehre werden im STEK nicht thematisiert.

Sollte der Entwurf für das STEK in der vorliegenden Form beschlossen werden, so ist zu befürchten, dass  bereits bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Wachstumsfetischismus zu erheblichen Einschränkungen für die Bereiche Stadtklima, Freiflächen, Umwelt – also die Freiraumentwicklungsziele – führen wird.

Abschließend bleibt festzustellen, dass im Ansatz dieses Stadtentwicklungskonzeptes elementare Problemstellungen ausgeblendet werden, bzw. „Lösungsansätze“ verschoben werden. Deshalb können „Verbesserungen“ und Ergänzungen des Entwurfes nicht zielführend bei der Lösung der zukünftigen  Problemstellungen sein, sondern bleiben unbrauchbar, da sie grundlegende Fehlannahmen nicht korrigieren können.


Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Hülsmann                     Adelgunde Kahl                                    Ben Klar