Zuschüsse zur Förderung der Barrierefreiheit in bestehendem Wohnraum
Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 31.10.2022 (AWM/042/2022):
Der Haushaltsansatz für Zuschüsse zur Förderung der Barrierefreiheit in bestehendem Wohnraum, Produkt 5252201, Konto 41440000, wird ab dem Jahr 2023 auf 1 Mio. Euro erhöht.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Möglichkeit der Förderung besser in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Begründung:
Hohes Lebensalter geht oft mit körperlichen Einschränkungen einher; die Hälfte aller Düsseldorfer:innen mit Schwerbehinderung ist 65 Jahre alt oder älter. Mit Stand der letzten städtischen Sozialberichterstattung (Daten aus 2019) geht es um 32.274 Menschen.
Die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum ist Voraussetzung dafür, dass diese Menschen im hohen Alter und mit alterstypischen Einschränkungen noch möglichst lange selbstständig leben können.
Laut Verwaltungsantwort auf eine Anfrage der LINKEN (AWM/022/2021) werden in Düsseldorf pro Jahr ca. 200 barrierefreie Wohnungen neu gebaut. Das ist angesichts der demographischen Entwicklung deutlich zu wenig. Umso wichtiger sind Maßnahmen im Bestand. Laut Verwaltungsauskunft sind von 2021 bis 2025 für 300 Wohnungen „Maßnahmen im Bestand zur Reduzierung von Barrieren“ geplant. Das sind jährlich nur 60 Maßnahmen.
DIE LINKE beantragt deshalb, die geplanten Kürzungen bei der Förderung der Barrierefreiheit in bestehendem Wohnraum zurückzunehmen und den Ansatz ab 2023 auf 1 Million zu setzen. Flankierend sollte die Stadtverwaltung die Möglichkeit der Förderung deutlich besser in der Öffentlichkeit bewerben, damit der tatsächliche Bedarf an barrierefreien und altersgerechten Wohnungen gedeckt wird.
Julia Marmulla Ben Klar Mbulelo Dlangamandla