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            <title>DIE LINKE. Linksfraktion Düsseldorf: RSS-Feed</title>
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            <copyright>DIE LINKE. Linksfraktion Düsseldorf</copyright>
            
            <pubDate>Sat, 24 Oct 2026 23:00:28 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-448926</guid>
                <pubDate>Tue, 03 Mar 2026 14:58:00 +0100</pubDate>
                <title>Haushaltsantrag: Transferaufwendungen in Produkt 3131504 sind nicht zu kürzen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/haushaltsantrag-transferaufwendungen-in-produkt-3131504-sind-nicht-zu-kuerzen/</link>
                <author>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AGS am 03.03.2026 (AGS/023/2026):</p>
<p><strong>Unter Produkt 313504 (Soziale Einrichtungen für Obdachlose, Aussiedler und Flüchtlinge) werden Transferaufwendungen in der Vorjahreshöhe von 11.820.771 Euro eingestellt.</strong></p>
<p><i>Begründung:</i><br>Für das Produkt 3131504 (Soziale Einrichtungen für Obdachlose, Aussiedler und Flüchtlinge) sind im Haushaltsplanentwurf 2026 ordentliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 87.614.501 Euro eingestellt. Besonders kritisch für die Arbeit der Träger ist jedoch der massive Rückgang bei den Transferaufwendungen (Zuschüsse an Träger und Hilfsmaßnahmen), die von 11.820.771 Euro (2025) auf 7.357.583 Euro (2026) zusammengestrichen werden sollen.</p>
<p>Düsseldorf muss als Landeshauptstadt seine Vorreiterrolle beim Projekt „Housing First“ nicht nur behaupten, sondern konsequent ausbauen, um die Obdachlosigkeit – wie vom Oberbürgermeister proklamiert – tatsächlich zu beenden. Während die Verwaltung den Neubau von 60 Wohnungen für dieses Projekt ankündigt, konterkarieren die geplanten Kürzungen bei den Transferleistungen um über 4,4 Mio. Euro dieses Ziel massiv. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes ist die Erschließung zahlreicher neuer Unterkünfte und die Sicherung bestehender Plätze für obdachlose Menschen eine unabweisbare Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge.<br><br>Zudem fehlen bisher konkrete Umsetzungsschritte für wesentliche Maßnahmen zur Hilfe für Obdachlose im Rahmen des SIBU-Projekts am Hauptbahnhof, das über die bloße Ordnungspolitik hinausgehen muss. Wenn die Mittel wie vorgesehen gekürzt werden, stagnieren die bereits erarbeiteten Konzepte zur Streetwork und zur soziokulturellen Integration. Eine adäquate Weiterplanung und Durchführung notwendiger Hilfsmaßnahmen jeglicher Art sind bei dieser Unterfinanzierung nicht mehr durchführbar, was zu einer weiteren sozialen Spaltung und einer Überforderung des öffentlichen Raums führen wird.</p>
<p>Freundliche Grüße<br>Matthias Poczatek &nbsp; &nbsp;Renate Steinsberger &nbsp; &nbsp; Cornelia Schlemper</p>
<p><br><strong>Beschluss:</strong> mehrheitlich beschlossen<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448924</guid>
                <pubDate>Tue, 03 Mar 2026 14:44:00 +0100</pubDate>
                <title>Haushaltsantrag: Wiederherstellung und Stärkung der Mittel für den Gesundheitsschutz und die Gesundheitspflege </title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/haushaltsantrag-wiederherstellung-und-staerkung-der-mittel-fuer-den-gesundheitsschutz-und-die-gesundheitspflege/</link>
                <author>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AGS am 03.03.2026 (AGS/024/2026):</p>
<p><strong>Die Transferaufwendungen im Produkt 4141401 (Gesundheitsschutz und -pflege) werden für das Haushaltsjahr 2026 um 2.223.886 Euro von 10.244.434 Euro auf 12.468.320 Euro erhöht. Damit wird das Finanzierungsniveau des Vorjahres 2025 wiederhergestellt. Die zusätzlichen Mittel sind insbesondere für Programme der Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen sowie für präventive Maßnahmen im Kontext klimabedingter Gesundheitsrisiken einzusetzen.</strong></p>
<p><i>Begründung:</i><br>Der Haushaltsentwurf 2026 sieht eine drastische Reduzierung der Zuweisungen und Zuschüsse im Bereich Gesundheitsschutz von 12,5 Mio. Euro auf 10,2 Mio. Euro vor.</p>
<p>Diese Kürzung um über 2,2 Mio. Euro erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem sich der Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen, insbesondere in sozioökonomisch benachteiligten Familien, verschlechtert. Etwa 70 Prozent der jungen Menschen erreichen die Bewegungsempfehlungen nicht, zudem steigen psychische Auffälligkeiten und Adipositasraten.<br><br>Um diesem Trend entgegenzuwirken, ist eine fachlich fundierte Gesundheitsförderung an Schulen und Kitas zwingend erforderlich. Die vorgesehenen Mittel werden benötigt, um Konzepte wie eine „AG Ernährung und Gesundheit“ flächendeckend anzubieten und den Zugang zu gesundheitsfördernden Angeboten niedrigschwellig abzusichern.</p>
<p>Zusätzlich erfordert die Klimakrise eine Stärkung des kommunalen Gesundheitsschutzes, um auf steigende, klimabedingte Gesundheitsrisiken reagieren zu können. Eine Absenkung der Mittel unter das Vorjahresniveau gefährdet die notwendige Präventionsarbeit und widerspricht dem Grundsatz, dass Gesundheit ein Menschenrecht ist, das eine gut ausgestattete öffentliche Hand erfordert. Zur Aufrechterhaltung der sozialen Balance und der öffentlichen Daseinsvorsorge ist die Beibehaltung der bisherigen Finanzierungshöhe daher fachlich unumgänglich.</p>
<p>Freundliche Grüße<br>Matthias Poczatek &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Renate Steinsberger &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Cornelia Schlemper</p>
<p><br><strong>Beschluss:</strong> mehrheitlich abgelehnt<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448922</guid>
                <pubDate>Tue, 03 Mar 2026 13:49:00 +0100</pubDate>
                <title>Haushaltsantrag: Wiederherstellung der Mittel für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/haushaltsantrag-wiederherstellung-der-mittel-fuer-den-schutz-von-frauen-und-maedchen-vor-gewalt/</link>
                <author>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AGS am 03.03.2026 (AGS/022/2026):<br><br><strong>Es wird beantragt, die Transferaufwendungen im Produkt 3131506 (Andere soziale Einrichtungen) für das Haushaltsjahr 2026 um 353.994 Euro von 3.608.764 Euro auf 3.962.758 Euro zu erhöhen. Damit wird das Förderungsniveau des Vorjahres 2025 wiederhergestellt.</strong></p>
<p><i>Begründung:</i><br>Mit der Anhebung der Transferleistungen im Produkt 3131506 auf 3.962.758 Euro wird das Förderungsniveau des Vorjahres 2025 wiederhergestellt. Diese Mittel dienen der Absicherung des Vereins „Frauen helfen Frauen e. V.“, der Frauenberatungsstelle e. V. und des Internationalen Frauenhauses der AWO.</p>
<p>Der Haushaltsentwurf 2026 sieht eine Senkung der Transferleistungen für soziale Einrichtungen im Bereich der Frauenhilfe um über 350.000 Euro vor. Diese Kürzung betrifft unmittelbar die Arbeitsfähigkeit von Frauenhäusern und Beratungsstellen, die Schutzsuchende bei häuslicher und sexualisierter Gewalt unterstützen.</p>
<p>Als Landeshauptstadt ist Düsseldorf zur Umsetzung der Istanbul-Konvention verpflichtet, die eine bedarfsgerechte Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Beratungsangeboten fordert. Da der Frauenschutz derzeit keine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommune ist, hängen diese Einrichtungen vollständig von der städtischen Bezuschussung ab.<br><br>Eine Absenkung der Mittel unter das Niveau von 2025 führt zu einer Gefährdung bestehender Schutzplätze und einer Stagnation notwendiger Beratungsleistungen.</p>
<p>Um den Schutz von Frauen und Mädchen sicherzustellen, ist die Beibehaltung der bisherigen Finanzierungshöhe fachlich unumgänglich.</p>
<p>Freundliche Grüße<br>Matthias Poczatek &nbsp; &nbsp; Renate Steinsberger &nbsp; &nbsp; &nbsp; Cornelia Schlemper</p>
<p><br><strong>Beschluss:</strong> mehrheitlich abgelehnt<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
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                <pubDate>Tue, 03 Mar 2026 13:40:00 +0100</pubDate>
                <title>Haushaltsantrag: Planung/Öffnung des dritten Düsseldorfer Frauenhauses</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/haushaltsantrag-planung-oeffnung-des-dritten-duesseldorfer-frauenhauses/</link>
                <author>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AGS am 03.03.2026 (AGS/021/2026):</p>
<p><strong>Es wird beantragt, die notwendigen finanziellen Mittel für den Planungs- und Umbaubeginn für das dritte Düsseldorfer Frauenhaus in den Haushalt einzustellen.</strong></p>
<p><i>Begründung:</i><br>Das Amt für Soziales und Jugend hat in den vergangenen zwei Jahren anhand des 2018 durch das Land NRW in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Bedarfserhebung der Firma Zoom GmbH eine örtliche Mehrbedarfsberechnung durchgeführt. Anhand dieses örtlichen Mehrbedarfs ergab sich ein Konzept für ein Frauenhaus mit mindestens acht Familienplätzen, also für acht Frauen und deren Kinder. Auch in der Presse hat sich die Stadt Düsseldorf bereits für die Öffnung eines weiteren Frauenhauses auf Stadtgebiet geäußert. Da sich die Finanzierung eines Frauenhauses aus mehreren Komponenten zusammensetzt, kann derzeit seitens der Verwaltung nach eigener Aussage noch keine seriöse Schätzung für den städtischen Zuschussbedarf abgegeben werden. Daher bitten wir darum, zumindest einen überschlagenen Wert in den Haushalt 2026 einzuplanen, so dass wir eine Planungssicherheit gewähren können und mit der Umsetzung des Projektes noch in diesem Jahr beginnen können.<br><br>Freundliche Grüße<br>Matthias Poczatek &nbsp; &nbsp; Renate Steinsberger &nbsp; &nbsp; &nbsp;Cornelia Schlemper</p>
<p><br><strong>Beschluss:</strong> mehrheitlich abgelehnt<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</category>
                
            </item>


            
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                <guid isPermaLink="false">news-446787</guid>
                <pubDate>Tue, 27 Jan 2026 12:47:00 +0100</pubDate>
                <title>Anfrage zur Szeneverschiebung und Unterstützungsangeboten für suchtkranke Menschen im Kontext des Projekts „SiBu„</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/ben-klar-als-fraktionsgeschaeftsfuehrer-der-linken-verabschiedet-9-2/</link>
                <author>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion Die Linke. Düsseldorf zur Sitzung des AGS am 27.01.2026 (AGS/006/2026):</p>
<p>Im Zuge des Projekts „SiBu“ („Sicherheit im Bahnhofsumfeld“) hat die Stadt Düsseldorf in den vergangenen Monaten Maßnahmen ergriffen, um die Aufenthaltsqualität im Bereich rund um den Hauptbahnhof zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurde auch versucht, die offene Drogenszene vom Worringer Platz weitgehend zu verdrängen. Zeitgleich wurden an anderer Stelle (u. a. Erkrather Straße, Karlstraße/Friedrich-Ebert-Straße) neue Angebote geschaffen, darunter Tagesangebote, Aufenthaltsflächen und Streetwork-Teams.</p>
<p>Verschiedene Presseberichte legen nahe, dass sich die Drogenszene als Reaktion darauf aber zunehmend auf Nebenstraßen oder neue Plätze verlagert hat.</p>
<p>In den letzten Wochen wurde die Eisenstraße 49 teilweise geräumt, um dort, laut Medienberichten, einen Standort für suchtkranke Menschen zu schaffen.</p>
<p>Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p>
<p><strong>1. Wann und wie wurden Bewohner:innen der Eisenstraße und weitere örtliche Stakeholder über Entscheidung, Konsequenzen und Umsetzungstermin bzgl. der neuen Pläne für die Eisenstraße informiert und in Prozesse eingebunden?</strong></p>
<p><strong>2. Wie sieht die zeitliche Planung für Bearbeitung und Veröffentlichung des SiBu-Gesamtkonzeptes aus?</strong><br><br><strong>3. Sind weitere kurzfristige Projekte geplant, die im Rahmen SiBu umgesetzt werden sollen?</strong></p>
<p>Freundliche Grüße<br>Matthias Poczatek &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Renate Steinsberger &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Cornelia Schlemper</p>
<p><br><strong>Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Koch:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br><br>Neben den Bewohnerinnen und Bewohnern der Eisenstraße wurden auch beteiligte örtliche Stakeholder, wie beispielsweise der Pflegedienst Care 24, frühzeitig über die grundsätzliche Notwendigkeit einer Verlegung an andere Standorte informiert. Hierzu wird auf die Beantwortung der Ratsanfrage RAT/436/2025 von 11. Dezember 2025 verwiesen.</p>
<p>Unabhängig davon dient die Einrichtung derzeit noch bis einschließlich März 2026 als ergänzende Winternothilfe.</p>
<p>Bereits seit geraumer Zeit – und damit deutlich vor der konkreten Umsetzungsplanung für den Standort Eisenstraße – wurde parallel die konzeptionelle Ausgestaltung einer niedrigschwelligen Aufenthalts- und Beratungsstelle mit psychosozialen, medizinischen und psychiatrischen Angeboten entwickelt. Diese erfolgt fortlaufend im Rahmen des Projekts Sicherheit im Bahnhofsumfeld (SiBu) in entsprechenden Arbeitsgruppen. Beteiligt sind das Amt für Migration und Integration, das Gesundheitsamt, Träger der Suchthilfe sowie weitere relevante Akteur:innen. Ordnungs- und sicherheitsrelevante Aspekte wurden von Beginn an systematisch geprüft und in die Überlegungen einbezogen.</p>
<p>Die Entscheidung, den Standort Eisenstraße in diese langfristig angelegte konzeptionelle Entwicklung einzubeziehen, ist Ergebnis dieses fortlaufenden fachlichen Prozesses. Die Umsetzung soll dabei schrittweise erfolgen und fachlich eng begleitet werden, um auf Erkenntnisse aus der Praxis reagieren und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen zu können.</p>
<p>Eine Einbindung der Bürgerinnen und Bürger ist unter anderem im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgesehen, die am Dienstag, den 03.02.2026, stattfinden soll. Dort wird über die fachlichen Hintergründe, Zielsetzungen sowie den aktuellen Stand der Planungen informiert. Ergänzend haben zwischenzeitlich Gespräche mit der Schulleitung des benachbarten Lessing-Gymnasium und Berufskollegs stattgefunden.</p>
<p><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br>Ein Entwurf des Konzeptes, welches sich an bereits erprobten Ansätzen, insbesondere am sogenannten Züricher Modell orientiert liegt vor und wird aktuell durch weitere Arbeitsgruppen sowie beteiligte Partner:innen geprüft, ergänzt und fachlich abgestimmt. Eine Vorstellung des Konzeptes ist für die kommende Sitzung des AGS am 03.03.2026 vorgesehen.</p>
<p>Ergänzend wird eine eigene Landing Page eingerichtet, auf der die Ziele und alle Maßnahmen des Projekts sowie der jeweilige Umsetzungsstand transparent und gebündelt dargestellt werden.</p>
<p><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br>Neben den bereits bekannten Maßnahmen ist die kurzfristige Planung und Prüfung zusätzlicher Alternativflächen vorgesehen, um flexibel auf Bedarfe reagieren und Maßnahmen sinnvoll ergänzen zu können.</p>
<p>Darüber hinaus arbeiten alle beteiligten Arbeitsgruppen kontinuierlich innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeiten an weiteren Planungen und Umsetzungsschritten. Diese befinden sich auf unterschiedlichen Bearbeitungsständen und werden fortlaufend weiterentwickelt.</p>
<p>Auf der geplante Landing Page werden die entsprechenden Planungen ebenfalls dargestellt werden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-443257</guid>
                <pubDate>Tue, 23 Sep 2025 12:57:00 +0200</pubDate>
                <title>Situation der städtischen Unterkünfte</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/situation-der-staedtischen-unterkuenfte/</link>
                <author>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion Die Linke. Düsseldorf zur Sitzung des AGS am 23.09.2025 (AGS/045/2025):<br><br>Die Linke Düsseldorf erreichte eine E-Mail, in welcher sich ein Bewohner der städtischen Unterkunft an der Schwabstraße über deren Zustand beschwerte.<br>Viele der Räume seien von Schimmel und Feuchtigkeit befallen, wovon ein Gesundheitsrisiko ausginge.</p>
<p>Wir fragen nach dem Kenntnisstand der Verwaltung zum Zustand dieser und der anderen städtischen Unterkünfte und der Unterkünfte in städtischer Trägerschaft.</p>
<p>Nicht nur adäquater Wohnraum ist vonnöten, um die Bewohner:innen so gut wie möglich zu unterstützen, sondern auch eine Betreuung, welche sich nach ihren Bedürfnissen und Erkrankungen richtet. Die Schwabstraße ist beispielsweise ein Ort, an dem auch psychisch Erkrankte und neurodivergente Wohnungslose untergebracht sind. Sie brauchen qualifizierte Unterstützung und eine engmaschigere Betreuung. Daher erfragen wir die Betreuungsschlüssel.</p>
<p>Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p>
<p><strong>1. Wie ist der bauliche Zustand aller städtischen Unterkünfte zu bewerten? (Bitte allgemeine Zustandsbewertung, bekannte Missstände, geplante Verbesserungen nach Unterkunft auflisten.)</strong><br><br><strong>2. Welche Betreuungsschlüssel gelten in den jeweiligen Unterkünften? (Bitte Aufgabenfeld und Qualifikation der Planstellen auflisten.)</strong></p>
<p><strong>3. Wie viele Quadratmeter Wohnfläche stehen den Bewohner:innen innerhalb der verschiedenen Unterkünfte jeweils durchschnittlich zur Verfügung?</strong></p>
<p>Freundliche Grüße<br>Helmut Born &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Cornelia Schlemper &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Renate Steinsberger</p>
<p><br>Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Koch:</p>
<p><i>Vorbemerkung:</i><br><i>Die Schwabstraße ist ein Objekt, welches kurzfristig an die SWD zum Zwecke des Wohnungsbaus übergeben wird. Dementsprechend werden keine Sanierungsarbeiten eingeplant und lediglich nur notwendige Reparaturen durchgeführt. Selbstverständlich werden alle akuten entstehenden Schäden fachmännisch und kurzfristig behoben wie in allen Unterkünften. Schäden werden unmittelbar nach Bekanntwerden auf mögliche Gesundheitsrisiken für die Bewohnerinnen und Bewohner überprüft und notwendige Maßnahmen eingeleitet. Hierbei ist die jeweilige Bauleitung auf Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner angewiesen.</i><br><br><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br>Eine Auflistung der städtischen Unterkünfte nebst Angaben zum baulichen Zustand sind unter Anlage 1 beigefügt.<br><br><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br>Nachfolgend werden die Betreuungsschlüssel für die verschiedenen Unterbringungsformen dargestellt:<br><br><i>- Kommunale Gemeinschaftsunterkünfte für Obdachlose:</i></p><ul class="list-normal"><li>Derzeit werden in diesem Bereich 1352 Personen untergebracht</li><li>Soziale Betreuung erfolgt durch den Sozialdienst in den Unterkünften. Dieser besteht aktuell aus folgenden Stellen:<br>Eine Stelle Gruppenleitung, 13 SozialarbeiterInnen, 3 AlltagshelferInnen, 1 wirtschaftliche Beratung, 3 Werk- und Dualstudierende (Soziale Arbeit), 2 Konzeptionelle Arbeit und Gewaltschutz<br>Daraus ergibt sich ein Schlüssel von 1 zu 59 (58,8).</li></ul><p><i>- Sonderformen der Unterbringung:</i></p><ul class="list-normal"><li>Düsseldorfer Obdach Plus: 1 Sozialdienst in den Unterkünften, 1 Gesundheitsamt (Soziale Arbeit)</li><li>Düsseldorfer Obdach Unterstützung: 1 Sozialdienst in den Unterkünften</li></ul><p><i>- Unterkünfte für Menschen mit Fluchthintergrund aus der Ukraine:</i></p><ul class="list-normal"><li>Derzeit werden in diesem Bereich 1844 Personen untergebracht</li><li>Soziale Betreuung erfolgt durch den Sozialdienst in den Unterkünften – Schwerpunkt Ukraine. Dieser besteht aktuell aus folgenden Stellen:<br>Eine Stelle Gruppenleitung, 7 SozialarbeiterInnen, 5 AlltagshelferInnen, 3 Dolmetscherinnen und 1 Duale Student (Soziale Arbeit).<br>Daraus ergibt sich ein Schlüssel von 1 zu 109 (108,5).</li></ul><p><i>- Unterkünfte für Menschen mit Fluchthintergrund (abgesehen von geflüchteten Personen aus der Ukraine):</i></p><ul class="list-normal"><li>Derzeit werden insgesamt 2178 Personen untergebracht.</li><li>Davon erhalten ca. 816 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für diesen Personenkreis ist (noch) kein dauerhaftes Bleiberecht festgestellt.</li><li>1362 Personen sind bereits anerkannt und befinden sich in Unterbringung, da sie Ihr Recht auf eigenen Wohnraum noch nicht wahrnehmen konnten.</li></ul><p><i>- Soziale Betreuung erfolgt im Asyl Plus durch das SKFM Düsseldorf. Für die soziale Betreuung außerhalb der Unterkünfte steht grundsätzlich das Betreuungsnetzwerk zur Verfügung.</i></p>
<p><i>- Notschlafstellen und Ausweichschlafstellen</i></p><ul class="list-normal"><li>Derzeit werden in diesem Bereich 319 Personen untergebracht</li><li>Soziale Betreuung erfolgt durch die Beratung für Obdachlose. Diese besteht nach dem Stellenplan aus folgenden Stellen:<br>Eine Stelle Gruppenleitung, 7 SozialarbeiterInnen, 2 Duale Studierende (Soziale Arbeit), 2 Verwaltungsstellen<ul class="list-normal"><li>- Da die Beratung für Obdachlose neben den Personen in Notschlafstellen auch für KlientInnen mit dem Lebensmittelpunkt auf der Straße sowie Personen in ungesicherten Wohnverhältnissen zuständig ist, ergibt sich mit der aktuellen Besetzung ein Schlüssel von 1 zu 86. (Bei voller Besetzung 1 zu 61)</li></ul></li></ul><p>Die Notschlafstellen werden zudem durch SozialarbeiterInnen der Diakonie Düsseldorf und den franzfreunden betreut.<br><br><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br>In den Unterkünften steht den wohnungslosen Menschen mindestens 8 bis 9 qm pro Erwachsen zur Verfügung. Kinder unter 6 Jahren verfügen über eine Fläche von 6 qm. Im Obdachbereich besteht ein Einzelzimmerbeschluss. Familien werden grundsätzlich abgeschlossene Wohneinheiten angeboten.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>Anlagen:</strong><br><a href="https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/fileadmin/rgduesseldorf/user/upload/Ausschuss_fuer_Gesundheit_und_Soziales_20250923_TOP_OE_3_2_Anlage_1_zu_AGS_045_2025_Antwort_de_1.pdf" target="_blank" class="link-download">Anlage 1 - Zustand der städtischen Unterkünfte - Objekte im Bestand - Eigentum und Miete</a><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-443256</guid>
                <pubDate>Tue, 23 Sep 2025 12:52:00 +0200</pubDate>
                <title>Sachstand Frauenhäuser</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/sachstand-frauenhaeuser-1/</link>
                <author>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AGS am 23.09.2025 (AGS/044/2025):</p>
<p>Der Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ist eine menschenrechtliche Verpflichtung, die durch die Istanbul-Konvention festgeschrieben ist. Um den dort festgelegten Standards gerecht zu werden, muss Düsseldorf ausreichend Schutzplätze in Frauenhäusern bereitstellen.</p>
<p>Die Antwort der Verwaltung auf unsere letzte Anfrage zeigt jedoch, dass im Jahr 2024 insgesamt 336 Aufnahmeanfragen abgelehnt wurden, hauptsächlich aufgrund fehlender Kapazitäten. Dies verdeutlicht die dringende Notwendigkeit, die Hilfestrukturen durch ein weiteres Frauenhaus mit Clearingstelle schnellstmöglich zu erweitern.</p>
<p>Da die Verwaltung uns in den Antworten auf unsere letzte Anfrage versicherte, dass bestimmte Prozesse nun endlich angestoßen wurden, interessiert uns der heutige Fortschritt und Sachstand insbesondere bezogen auf das Objekt in Bahnhofsnähe, welches eine der Verwaltung bekannte Familie der Stadt Düsseldorf zum Zwecke der Etablierung eines Frauenhauses zur Verfügung stellen würde.</p>
<p>DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p>
<p><strong>1. Wann und mit welchem Ergebnis fand die angekündigte erneute Begehung des Wohnhauses der erwähnten Familie statt?</strong><br><br><strong>2. Wie ist der aktuelle Stand der Finanzierungsverhandlungen mit dem Landesministerium für ein drittes Frauenhaus und die Clearingstelle?</strong></p>
<p><strong>3. Wie sieht das weitere Vorgehen/Zeitplan aus, um die Kapazitätsengpässe in den bestehenden Frauenhäusern zu beheben?</strong><br>&nbsp;</p>
<p>Freundliche Grüße<br>Helmut Born &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Cornelia Schlemper &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Renate Steinsberger</p>
<p><br><strong>Antwort der Verwaltung durch den Stadtdirektor Hintzsche:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br>Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung der Gewalthilfeinfrastruktur in Düsseldorf wurde die in Aussicht gestellte Immobilie zur Errichtung des dritten Frauenhauses in KW 26 besichtigt. Die im Wohnhaus vorgesehene Apartmentstruktur bietet die Möglichkeit, die notwendige Privatsphäre für Frauen und Kinder zu gewährleisten. Um die Clearingstelle dem Konzept entsprechend zu gestalten, fehlt es jedoch an ausreichender Wohnfläche.</p>
<p>Die Gespräche mit der Eigentümerfamilie befinden sich derzeit in einer konstruktiven Anfangsphase. In diesem Rahmen müssen die Themen Umbauten, Kosten und Mietkonditionen, in Abhängigkeit von der Landesförderung, weiter konkretisiert werden.<br><br><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br>Eine erste schriftliche Förderanfrage des Amtes für Soziales und Jugend in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung wurde durch das zuständige Landesministerium mit Hinweis auf die nicht ausreichend verfügbaren Haushaltsmittel abgelehnt. Weitere Nachfragen des Amtes für Soziales und Jugend beim zuständigen Landesministerium unter Verweis auf die örtliche Mehrbedarfsberechnung und mit Hinweis auf das durch den Bund erlassene Gewalthilfegesetz und die in Aussicht gestellte Bundesfinanzierung verliefen ebenfalls erfolglos.</p>
<p>Laut Rückmeldung des Landesministeriums würden im Jahr 2027 erstmalig Finanzmittel durch den Bund an die Länder verteilt. Das Land NRW wird daraufhin eine erneute landesweite Bedarfsermittlung anstoßen und konkretisieren. Die Entscheidung welche Kommunen an den Bundesmitteln partizipieren sollen, wird im Nachgang der Bedarfsberechnung von Landesseite festgelegt. Mit einem potentiellen Mittelfluss ist nicht vor dem Jahr 2028 zu rechnen.<br><br><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br>Es werden weiterhin sowohl die Gespräche mit der Eigentümerfamilie und dem zuständigen Landesministerium geführt. Eine Umsetzung bleibt jedoch immanent abhängig von einer Förderzusage des Landes Nordrhein-Westfalens.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-442278</guid>
                <pubDate>Tue, 24 Jun 2025 12:09:00 +0200</pubDate>
                <title>Sachstand Frauenhäuser</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/sachstand-frauenhaeuser/</link>
                <author>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 24.06.2025 (AGS/028/2025):<br> <br> Alle vier Minuten ist eine Frau von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen.</p>
<p>Jeden zweiten Tag wird in Deutschland eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. Jeden Tag gibt es einen versuchten Femizid. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung. Sie ist Ausdruck und zugleich Mittel zur Fortschreibung eines hierarchischen Geschlechterverhältnisses. Der Schutz vor Gewalt ist eine menschenrechtliche Verpflichtung. Im Februar letzten Jahres wurde zudem die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beschlossen, welche die Kriminalisierung bestimmter Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie einen besseren Zugang zu Justiz, Schutz und Prävention umfasst.</p>
<p>Am 24.04.25 erreichte uns seitens der Familie S. eine E-Mail. Die Familie bietet der Stadt Düsseldorf bereits seit mehreren Jahren, ihr Wohnhaus in Bahnhofsnähe als Standort für ein Frauenhaus an. Laut der E-Mail hat es bereits verschiedene Prüfungen des Hauses und Begehungen durch Mitglieder der Bauabteilung des Jugendamtes gegeben. Die Fläche inklusive des Gebäudes wurde der Stadt Düsseldorf bereits im Jahr 2022 durch die Familie angeboten.</p>
<p>Die Begehungen liegen nun bereits Jahre zurück.</p>
<p>Anfang des letzten Jahres berichtete die Verwaltung von der Planung eines weiteren Frauenhauses für Düsseldorf. Dies ist nach den Standards der Istanbul-Konvention mehr als notwendig. Laut diesen Standards müsste Düsseldorf mit seinen rund 640.000 Einwohner:innen, mindestens 64 Plätze für Frauen und Kinder, die sich vor Gewalt schützen müssen, bereithalten.<br> <br> DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:<br> <strong>1. Wie ist der Sachstand bzgl. der Umgestaltung des genannten Wohnhauses zu einem Frauenhaus?</strong></p>
<p><strong>2. Wie ist der Entwicklungsstand bezüglich eines weiteren Frauenhauses inklusive der angedachten Clearingstelle?</strong></p>
<p><strong>3. Wie viele Aufnahmesuchende wurden im vergangenen Jahr abgelehnt und mit welcher Begründung?</strong></p>
<p>Freundliche Grüße<br> Helmut Born&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Cornelia Schlemper&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Renate Steinsberger</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:</strong><br> <br> <strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br> Die Stadt Düsseldorf bedankt sich bei der betreffenden Familie für das Angebot, ihr Wohnhaus in Bahnhofsnähe zur Verfügung zu stellen. In der Vergangenheit wurde das Gebäude für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) geprüft. Diese Immobilienprüfung hat jedoch ergeben, dass das Gebäude nicht den rechtlichen Anforderungen genügte, die für die Unterbringung von UMAs erforderlich sind.</p>
<p>Für ein Frauenhaus gelten andere Anforderungen und bauliche Rahmenbedingungen, die bei der geplanten Nutzung berücksichtigt werden müssen. Aus diesem Grund ist eine erneute Begehung durch das Amt für Soziales und Jugend in Kürze geplant. Nach dieser räumlichen Begehung können die Nutzungsmöglichkeiten mit dem Konzept „Weiterentwicklung der Hilfestrukturen für gewaltbetroffene Frauen“ für ein Frauenhaus-, nebst Sofortaufnahmestelle mit Clearingfunktion, final eingeschätzt werden.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Das der Politik bekannte Konzept für das dritte Frauenhaus nebst Sofortaufnahmestelle mit Clearingfunktion wurde mit potentiellen Trägern erörtert. Im Nachgang hat ein Träger ein erstes Konzept für die praktische Umsetzung eingereicht. Aktuell befindet sich das Amt für Soziales und Jugend sowie das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung im Austausch mit dem zuständigen Landesministerium bezüglich der Finanzierung.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Im Jahr 2024 wurden in den Düsseldorfer Frauenhäusern zahlreiche Anfragen zur Aufnahme bearbeitet. Insgesamt kam es bei 336 Anfragen zu keiner Aufnahme. 260 dieser Ablehnungen basierten auf den bestehenden Kapazitätsgrenzen.</p>
<p>Weitere Gründe der Nichtaufnahme waren dabei unter anderem Wohnungslosigkeit, keine Bedrohung oder psychische Auffälligkeiten.</p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-442180</guid>
                <pubDate>Tue, 13 May 2025 15:29:00 +0200</pubDate>
                <title>Anfrage zur Situation der Zentralen Notaufnahme des Universitätsklinikums</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/anfrage-zur-situation-der-zentralen-notaufnahme-des-universitaetsklinikums/</link>
                <author>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AGS am 13.05.2025 (AGS/019/2025):</p>
<p>Die Linke Düsseldorf bewertet die Situation der Zentralen Notaufnahme am Universitätsklinikum Düsseldorf als nicht mehr tragbar. Darauf macht das Klinikum mit einer kürzlich erschienenen Präsentation von Prof. Dr. Michael Bernhard aufmerksam. Die Fallzahlen in der Zentralen Notaufnahme des Universitätsklinikums seit der Covid-Pandemie zeigen eine kontinuierliche Steigerungsrate. Mit Tagesspitzenwerten von 170 Patient:innen macht das eine Steigerung von 8 % zum Vorjahr aus.</p>
<p>Um im Universitätsklinikum Düsseldorf weiterhin die Patient:innen mit universitärem Behandlungsbedarf aufnehmen zu können und die jeweiligen<br> Behandlungen gewährleisten zu können, müssen Patient:innen mit nicht- universitärem Behandlungsbedarf verlegt werden, um hier Aufnahmekapazitäten zu schaffen. Da die Düsseldorfer Krankenhäuser jedoch ebenfalls mit Kapazitätsproblemen zu kämpfen haben, können lediglich weniger als 16 % der betroffenen Patient:innen innerhalb der Landeshauptstadt verlegt werden. Es muss auf die umliegenden Krankenhäuser der Region wie z.B. das Bethanien in Solingen, das EVK Mettmann und das St. Josef in Haan ausgewichen werden.</p>
<p>Insbesondere die Sicherung der neurologischen Akutversorgung stellt das Klinikum dabei vor eine große Herausforderung.</p>
<p>DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:<br> <br> <strong>1. Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen auf die Situation der Akutversorgung in Düsseldorf? (Bitte nach Möglichkeit mit einer Darstellung der aktuellen Auslastung und einer Prognose.)<br> <br> 2. Gab es Gespräche mit dem Universitätsklinikum bez. mit den Düsseldorfer Kliniken und KV über Maßnahmen zur Stärkung der Notdienstversorgung der Kassenärztlichen Vereinigung? Oder sind solche Gespräche in der Planung?</strong></p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br> Helmut Born&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Cornelia Schlemper&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Renate Steinsberger</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Zaum:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br> Akutversorgungskapazitäten sind in der LHD schon länger eine knappe Ressource. Daher wurde 2020 das digitale Zuweisungssystem IVENA in Betrieb genommen. Hiermit wird eine effiziente Zuweisung von Notfallpatienten sichergestellt.</p>
<p>Die Kliniken können in Eigenverantwortung festlegen, welche Krankheits- und Verletzungsbilder sie versorgen können. Außerdem können sie sich im eigenen Ermessen akut „belegt“ melden. In der Regel erfolgt keine Zuweisung von Notfallpatienten in „belegt“ gemeldete Kliniken, das gilt auch für das Universitätsklinikum. Eine Zuweisung in „belegt“ gemeldete Kliniken (eine sogenannte Notzuweisung) erfolgt nur nach individueller telefonischer Absprache oder wenn alle anderen geeigneten Kliniken ebenfalls „belegt“ gemeldet sind.</p>
<p>Notzuweisungen erfolgten im 1. Quartal 2025 in etwa 5 % der Fälle, wobei sich dies nach Fachabteilungen deutlich unterscheidet. Im Bereich der Akutneurologie sind Notzuweisungen zum Beispiel deutlich häufiger. Die Uniklinik erhält ebenfalls häufiger Notzuweisungen, im ersten Quartal 2025 lagen diese bei knapp 14 %. Das hängt mit der spezialisierten Versorgung in der Uniklinik zusammen, hierdurch ist diese für einige Patienten das einzige geeignete Krankenhaus in Düsseldorf.</p>
<p>Eine konsequente Steuerung sogenannter „Selbstzuweiser“, also von Patient*innen, die sich gegen eine Vorstellung im ambulanten Sektor entscheiden und ein Krankenhaus aufsuchen, ist im Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht flächendeckend vorgesehen.</p>
<p>In den Sommermonaten kommt es üblicherweise zu einer Entspannung in der Notfallversorgung. Über die vergangenen Jahre ist allerdings eine zunehmend ganzjährige Auslastung und hohe Inanspruchnahme der Ressourcen in der Notfallversorgung festzustellen. Punktuell kommen auch Überlastungen vor.<br> <br> Diese Situation besteht bundesweit und wird seit vielen Jahren fachlich und politisch diskutiert, weshalb konkrete Vorschläge und Bestrebungen zu einer Reform auf Bundesebene vorliegen und auch im aktuellen Koalitionsvertrag als “Gesetze zur Notfall- und Rettungsdienstreform” angekündigt sind.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Es gibt einen monatlichen Austausch in der Regionalen Konferenz, geleitet vom Gesundheitsamt Düsseldorf, an der u.a. die Leitungen der Kliniken, die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) teilnehmen. Es finden monatliche Besprechungen zwischen den Leitungen der Notaufnahmen, der ÄLRD und der Feuerwehr statt.</p>
<p>Im Rahmen des Traumanetzwerkes und des Qualitätsmanagements der Cardiac Arrest Center gibt es regelmäßige Termine zwischen den Kliniken und der ÄLRD. Des Weiteren gibt es häufig anlassbezogene Termine zwischen den Kliniken, der KV und der ÄLRD.</p>
<p>Zusammenfassend kann die Kooperation zwischen der LHD und den Akteuren der Notfallversorgung als eng und gut bezeichnet werden.</p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-442253</guid>
                <pubDate>Tue, 13 May 2025 13:27:00 +0200</pubDate>
                <title>Situation der Ausländerbehörde</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/situation-der-auslaenderbehoerde/</link>
                <author>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AGS am 13.05.2025 (AGS/024/2025):<br> <br> Die Linke Düsseldorf bewertet die Situation der Ausländerbehörde in Düsseldorf als nicht mehr tragbar, als menschenunwürdig und als außerordentlich prekär.</p>
<p>In der Tagespresse waren kürzlich mehrere Artikel zur Thematik erschienen. Ein Video zeigte, dass Menschen aus der Not heraus vor der Behörde campieren und sich bereits ab 4 Uhr nachts vor der Behörde Warteschlangen bilden – trotzdem kommen sie teilweise nicht an die Reihe und müssen es erneut versuchen. Nach Aussage der Wartenden versuchen diese oft seit Monaten telefonisch oder via E-Mail ihre dringenden Anliegen zu regeln, jedoch erhalten sie keinerlei Reaktion seitens der Behörde.</p>
<p>DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:<br> <br> <strong>1. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis eine Anfrage über das Onlineportal der Ausländerbehörde beantwortet wird?<br> <br> 2. Wie viele unbeantwortete Anfragen liegen dem Ausländeramt derzeit vor?<br> <br> 3. Auf welche Weise und bis wann plant die Verwaltung die ca. 80 unbesetzten Stellen innerhalb der Ausländerbehörde adäquat zu besetzen?</strong><br> <br> Mit freundlichen Grüße<br> Helmut Born&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Cornelia Schlemper&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Renate Steinsberger</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Koch:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br> Als Reaktion auf Anträge, die über den Online-Service zur digitalen Antragstellung in der Ausländerbehörde eingehen, erhalten Antragstellende zunächst unmittelbar eine digitale Eingangsbestätigung. Innerhalb von durchschnittlich drei Wochen erfolgt dann die Terminvergabe zur Erteilung der beantragten Aufenthaltserlaubnis. Sofern notwendig erfolgt zugleich die Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen. Dies werden nach Möglichkeit postalisch übermittelt, sodass grundsätzlich keine gesonderten Vorsprachen notwendig sind.</p>
<p><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Seit Umsetzung der Re-Organisationsmaßnahmen zum 17.03.2025 sind der Ausländerbehörde ca. 8000 Anträge zugegangen. Davon sind ca. 5.500 Anträge über den neu etablierten Online-Service zur digitalen Antragstellung eingegangen. Aktuell (Stand 07.05.2025) konnte auf 1.500 Anträge (abgesehen von der unmittelbaren Eingangsbestätigung) noch keine Reaktion erfolgen.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Die tagesaktuellen Vakanzen belaufen sich auf insgesamt 5,5 VZÄ. (Bereits feststehende Einstellungen, welche ggf. aber noch nicht den Dienst aufgenommen haben, zählen nicht mehr als Vakanz). Die Stellenbesetzungsverfahren waren in den letzten Monaten sehr erfolgreich, sodass im Jahr 2024 insgesamt 30 Mitarbeitende für die Ausländerbehörde gewonnen werden konnten, während „nur“ 16 Mitarbeitende die Abteilung verlassen haben.</p>
<p>Durch die veränderten Strukturen und neu geschaffenen Abläufe konnten ebenfalls circa 70 Stellen innerhalb der ABH höherbewertet werden.<br> <br> Die Lehrgangsverteilung 2025 war ebenfalls sehr erfolgreich. Insgesamt konnten nach aktuellem Stand schon 23 Nachwuchskräfte für die Ausländerbehörde gewonnen werden. Diese werden in den kommenden Wochen bereits ihr Abschlusspraktikum im Amt 54 durchlaufen und nach erfolgreicher Abschlussprüfung ihren Dienst aufnehmen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-442186</guid>
                <pubDate>Tue, 25 Mar 2025 10:50:00 +0100</pubDate>
                <title>Energie-, Gas- und Wassersperren im Jahr 2024</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/kuenstlerische-umgestaltung-des-bahnhofsvorplatzes-am-duesseldorfer-hauptbahnhof-3-2/</link>
                <author>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AGS am 25.03.2025 (AGS/014/2025):<br> <br> Aufgrund der gestiegenen Energiekosten sind besonders Menschen mit geringem Einkommen von Stromschulden betroffen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Stadtwerke Düsseldorf haben daher gemeinsam einen Verfügungsfonds zur Vermeidung von Stromsperren aufgelegt. Von diesem Geld werden Einzelfallhilfen für Düsseldorferinnen und Düsseldorfer finanziert, die soziale Leistungen beziehen. Anspruchsberechtigt sind Privatkunden der Stadtwerke, denen aufgrund von Zahlungsrückständen eine Stromsperre angekündigt wurde.</p>
<p>Im Jahr 2023 unterstütze die Stadt Düsseldorf diesen Fond mit 50.000 Euro, nicht aber im vergangenen Jahr. Zudem ist auch der Verfügungsfonds zur Vermeidung von Stromsperren, welcher aus dem Stärkungspaket NRW finanziert wurde, mit dem Beginn des Jahres 2024 ausgelaufen.</p>
<p>Im Jahr 2019 wurde noch fast 5.000 Haushalten in Düsseldorf der Strom gesperrt. Die Zahlen waren in den Folgejahren zwar rückläufig – aber eine Sperrung von lebenswichtigen Energiequellen wie Strom, Gas und Wasser ist ein Armutszeugnis des Sozialstaates. Aus Sicht der Ratsfraktion DIE LINKE sollte eine Grundversorgung mit Energie und Wasser für alle Privathaushalte sichergestellt werden.</p>
<p>DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p>
<p><strong>1. Wie viele Sperrungen wurden im Jahr 2024 angedroht und vorgenommen (aufgeschlüsselt nach Strom, Gas und Wasser)?<br> <br> 2. Wie viele Anträge auf Beanspruchung des Härtefallfonds wurden gestellt und genehmigt?<br> <br> 3. Gab es anderweitige Bezuschussungen seitens der Stadt Düsseldorf hinsichtlich der Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperren?</strong></p>
<p>Freundliche Grüße<br> Helmut Born&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Cornelia Schlemper&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Renate Steinsberger</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu 1:</strong><br> Nach Angaben der Stadtwerke Düsseldorf AG ergeben sich folgende Zahlen:</p><table cellspacing="0" style="border-collapse:collapse; width:519px" class="table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; height:26px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap; width:98px">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:none; border-top:1px solid black; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap; width:105px">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:none; border-top:1px solid black; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap; width:119px"><strong>2024</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap; width:196px">&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:45px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:top; white-space:nowrap">Androhung</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:top; white-space:nowrap">Sperrung</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:top; white-space:normal; width:196px">Anteil Sperrung nach<br> 			Androhung in Prozent</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:28px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">Strom</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">65.046</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">5.225</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">8,03</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:28px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">Gas</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">17.820</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">1.139</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">6,39</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:22px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">Wasser</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">4.127</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">65</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">1,57</td> 		</tr> 	</tbody> </table><p>Zu den genauen Gründen, die letztendlich zu einer Sperrung der jeweiligen Energieart geführt haben, werden keine Erkenntnisse erfasst.<br> <br> <strong>Antwort zu 2:</strong><br> Im Jahr 2024 wurde aus dem Härtefallfonds Energie für insgesamt 118 Fälle ein Volumen von rund 92.000 Euro verausgabt, somit rund 780 Euro pro Fall.</p>
<p>Daneben wurde eine Vielzahl von Personen, die nicht zu den Zielgruppen des Härtefallfonds Energie zählen, in die richtigen Leistungssysteme beraten.</p>
<p>Eine genaue Statistik zu allen Fällen, die wegen einer möglichen Hilfe aus dem Härtefallfonds vorsprechen, wird nicht geführt.<br> <br> <strong>Antwort zu 3:</strong><br> In Düsseldorf besteht seit rund 15 Jahren eine enge Kooperation zwischen dem Jobcenter Düsseldorf, dem Amt für Soziales und Jugend, dem örtlichen Verbund der Schuldnerberatung mit den beteiligten Akteuren des Hilfesystems sowie den Stadtwerken Düsseldorf AG als führender Energieversorger. Hierdurch konnte ein gut ausgereiftes und wirksames Hilfenetz für Betroffene aufgebaut und etabliert werden. So werden im Bedarfsfall Personen unter anderem auf die verschiedenen Beratungsangebote wie den Energiesparservice der Caritas oder auch die Verbraucherzentrale hingewiesen.</p>
<p>Durch den fortlaufenden Austausch zwischen den Sozialleistungsträgern, Beratungsstellen und den Stadtwerken konnte in den vergangenen Jahren die Zahl der jährlichen Sperrungen von Strom, Gas und Wasser in Relation zu der steigenden Einwohnerzahl auf einem konstant niedrigen Niveau gehalten werden, insbesondere auch durch die Möglichkeit von Ratenzahlungen.</p>
<p>Die Stadtwerke Düsseldorf AG hat ihr Mahnverfahren an die sozialrechtlichen Prüf- und Beratungszeiten angepasst und lässt somit Raum zur Prüfung von Selbsthilfepotenzialen und sozialrechtlicher Beratung. Bei einer drohenden Energiesperre informieren die Stadtwerke mehrfach über bestehende Hilfs- und Beratungsangebote.</p>
<p>Bei Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) können nach den gesetzlichen Vorgaben Energieschulden im Rahmen eines Darlehens übernommen werden. Im Bereich des SGB XII ist in besonderen Fällen auch eine Beihilfe möglich.</p>
<p>Im Bereich SGB II wurden im Jahr 2024 über das Jobcenter in insgesamt 179 Fällen Darlehen für Strom- oder Heizkostenrückstände mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 131.000 Euro gewährt, wobei der Anteil der reinen Stromrückstände überwiegt (136 Fälle).</p>
<p>Im Bereich SGB XII wurden in insgesamt 77 Fällen Darlehen in Höhe von rund 68.000 Euro gewährt. Eine genaue Aufteilung nach Strom- bzw. Heizkostenrückständen kann ohne Aktendurchsicht nicht aufgezeigt werden.<br> <br> Daneben wurde in einem Fall für den bestehenden Energierückstand eine Beihilfe geleistet.</p>
<p>Darüber hinaus können Personen mit geringem Einkommen ohne einen laufenden Leistungsanspruch SGB II oder SGB XII, beispielsweise Beziehende von Wohngeld, Arbeitslosengeld I oder Rentner*innen, einen Antrag auf Übernahme von Energierückständen stellen. Im Jahr 2024 wurden hier insgesamt 24 Darlehen für offene Forderungen aus Heizkosten vergeben.</p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-436573</guid>
                <pubDate>Tue, 05 Nov 2024 17:22:00 +0100</pubDate>
                <title>Unterstützung von Abschiebungen beenden</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/unterstuetzung-von-abschiebungen-beenden-1/</link>
                <author> Ausschuss für Gesundheit und Soziales</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AGS am 05.11.2024 (AGS/049/2024):<br> <br> Produkt: 1212213 Zeile: 13 Konto: 52910000<br> <br> <strong>Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt, dass keine Erträge für Erstattungen im Rahmen von Abschiebungen („aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“) berechnet werden und keinerlei Ausgaben getätigt werden, die Abschiebungen unterstützen. Die Haushaltsansätze werden entsprechend angepasst.</strong></p>
<p><em>Begründung:</em><br> Wer sich integrieren muss, soll auch sicher sein dürfen, dass es sich lohnt. Die Bleibeperspektive ist der wichtigste Bestandteil für die persönlichen und kommunalen Integrationsbemühungen: Sei es für die Motivation im Sprachkurs, die Wartezeit in engen Unterkünften oder auch den Kontakt zu den Nachbarinnen und Freunden. Eine unklare Bleibeperspektive ist nicht nur eine große psychische Belastung. Bei Abschiebung drohen Krieg, Elend, Armut und Verfolgung im Heimatland.</p>
<p>Aus Sicht der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf sollte die Stadt daher die Unterstützung von Abschiebemaßnahmen einstellen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br> Helmut Born&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Cornelia Schlemper&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Renate Steinsberger</p>
<p><br> <strong>Beschluss:</strong> mehrheitlich abgelehnt</p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-436572</guid>
                <pubDate>Tue, 05 Nov 2024 17:19:00 +0100</pubDate>
                <title>Bezahlbares Sozialticket für 29 Euro anbieten</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/bezahlbares-sozialticket-fuer-29-euro-anbieten/</link>
                <author>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AGS am 05.11.2024 (AGS/051/2024):<br> <br> <strong>Das Sozialticket wird in Düsseldorf zu einem Preis von 29,- Euro pro Monat angeboten.</strong></p>
<p><em>Begründung:</em><br> Das Deutschlandticket kostet in Zukunft 58 Euro und wird damit um ganze 9 Euro monatlich teurer als bisher. Der Sozialverband VdK NRW hat diese Preiserhöhung scharf kritisiert.1 Auch wegen ihrer Auswirkungen auf damit verbundene Ticketpreise wie das Sozialticket. Ab dem 1.1.2025 wird das Deutschlandticket Sozial 48 Euro kosten – eine Erhöhung von rund 23 Prozent. Mit dieser Preiserhöhung des Deutschlandticket Sozial werden die teuren Sozialtickets der Rheinbahn wieder attraktiv.</p>
<p>Das vergünstigte Sozialticket hätte aufgrund des – im Vergleich zum Deutschlandticket – unattraktiven Geltungsbereichs schon bei der Einführung des Deutschlandtickets kommen müssen. So forderte auch der VdK NRW das Sozialticket für 29 Euro bereits mehrfach.</p>
<p>Der Preis des Sozialtickets ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Ein bezahlbares Sozialticket ist ein wichtiger Faktor der umweltverträglichen Mobilitätswende, für Teilhabe und Chancengleichheit.<br> <br> Mit freundlichen Grüßen<br> Helmut Born&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Cornelia Schlemper&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Renate Steinsberger</p>
<p><em><sup>1</sup> <a href="https://nrw.vdk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/preissteigerung-auch-" target="_blank" rel="noreferrer">nrw.vdk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/preissteigerung-auch-</a><br> beim-sozialticket/</em></p>
<p><strong>Beschluss:</strong> mehrheitlich abgelehnt</p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-433451</guid>
                <pubDate>Tue, 03 Sep 2024 15:39:00 +0200</pubDate>
                <title>Anzahl der Sozialbestattungen in Düsseldorf</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/anzahl-der-sozialbestattungen-in-duesseldorf-1/</link>
                <author>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales (AGS/038/2024):<br> <br> Selbst Sterben ist teuer und Armut zu Lebzeiten spielt auch nach dem Tod noch eine große Rolle bei den Betroffenen. Vielerorts sind die Bestattungskosten in den letzten Jahren weiter angestiegen, während zusätzlich auch die allgemeinen Lebenshaltungskosten und Kosten für Pflegeleistungen zugenommen haben. Für Bestattungsvorsorgeverträge reichen das Vermögen und der Lebensunterhalt oftmals nicht aus. Bereits Ende 2022 berichtete die Rheinische Post von „Discount-Bestattern“, die aufgrund der Preissteigerungen um Marktanteile ringen<sup>1</sup>.</p>
<p>Sind auch die Angehörigen finanziell nicht in der Lage, die Kosten für Beerdigung und Grabpflege beizubringen, können die Bestattungskosten vom Sozialamt übernommen werden.<br> <br> <sup>1</sup> <em>Rheinische Post v. 17.11.2022: Beerdigungen werden immer teurer. Abrufbar unter: <a href="https://rp-online.de/nrw/panorama/beerdigung-preise-steigen-sargbestattung-kaum-gefragt_aid-80040195" target="_blank" rel="noreferrer">rp-online.de/nrw/panorama/beerdigung-preise-steigen-sargbestattung-kaum-gefragt_aid-80040195</a></em></p>
<p>DIE LINKE Ratsfraktion fragt an:</p>
<p><strong>1. Wie hat sich die Anzahl der Sozialbestattungen in den vergangenen drei Jahren in Düsseldorf entwickelt (aufgeschlüsselt nach Friedhöfen und Jahren)?<br> <br> 2. Wie hoch war der durchschnittliche Zuschuss zu einer Sozialbestattung in den vergangenen drei Jahren (aufgeschlüsselt nach Jahren)?<br> <br> 3. Wie viele Anträge auf Übernahme der Bestattungskosten wurden in den vergangenen drei Jahren abgelehnt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Ablehnungsgründen)?</strong></p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br> Helmut Born&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Renate Steinsberger&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Cornelia Schlemper</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch den Beigeordenten Hintzsche:</strong><br> <br> <strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br> In den vergangenen drei Jahren wurde wie folgt eine Kostenübernahme beantragt:</p><table cellspacing="0" style="border-collapse:collapse; width:148px" class="table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; height:21px; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap; width:49px"><strong>2021</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap; width:98px">414 Anträge</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:22px; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap"><strong>2022</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">451 Anträge</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:21px; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap"><strong>2023</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">439 Anträge</td> 		</tr> 	</tbody> </table><p>Der Friedhof, auf dem die verstorbene Person beigesetzt wurde, hat keine statistische Relevanz.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> In den vergangenen drei Jahren wurden durchschnittlich Leistungen wie folgt gewährt:</p><table cellspacing="0" style="border-collapse:collapse; width:148px" class="table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; height:22px; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap; width:49px"><strong>2021</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap; width:98px">1.268 Euro</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:22px; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap"><strong>2022</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">1.160 Euro</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:22px; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap"><strong>2023</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">1.288 Euro</td> 		</tr> 	</tbody> </table><p><br> <strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> In den vergangenen drei Jahren wurden wie folgt Anträge abgelehnt:</p><table cellspacing="0" style="border-collapse:collapse; width:148px" class="table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; height:21px; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap; width:49px"><strong>2021</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap; width:98px">71 Anträge</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:22px; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap"><strong>2022</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">84 Anträge</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:21px; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap"><strong>2023</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">93 Anträge</td> 		</tr> 	</tbody> </table><p>Der Ablehnungsgrund wird statistisch nicht erfasst. Mögliche Ablehnungsgründe können z.B. vorhandenes Vermögen oder fehlende Bestattungspflicht der antragstellenden Person sowie ausreichender Nachlass sein.</p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für öffentliche Einrichtungen</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-433450</guid>
                <pubDate>Tue, 03 Sep 2024 15:32:00 +0200</pubDate>
                <title>Widersprüche und Klagen gegen Bürgergeld-Bescheide</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/widersprueche-und-klagen-gegen-buergergeld-bescheide/</link>
                <author>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AGS am 03.09.2024 (AGS/037/2024):<br> <br> Im Januar 2024 berichtete die Bundesagentur für Arbeit, dass im Jahr 2023 bundesweit 47.934 Klagen und 425.359 Widersprüche in der Grundsicherung eingereicht worden sind. Damit lag die Anzahl der Klagen leicht unter der des Vorjahres; die Anzahl der Widersprüche stieg allerdings an. Für das Jobcenter Düsseldorf veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2023 einen Bestand von1156 Widersprüchen und 448 Klagen, einen Zugang von 4217 Widersprüchen und 373 Klagen sowie einen Abgang von 4271 Widersprüchen und 450 Klagen.</p>
<p>Entscheidungen der Jobcenter zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, zu den Kosten der Unterkunft, Abführungen an Dritte oder auch Mehrbedarfe sind häufig fehlerhaft. Gegen diese Entscheidungen der Jobcenter können die Betroffenen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch bewirkt, dass die Entscheidung durch das Jobcenter erneut überprüft wird. Wird dem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung zu klagen. Anschließend muss ein Gericht die Ausgangsentscheidung überprüfen.<br> <br> Aus diesem Grund fragt DIE LINKE Ratsfraktion an:<br> <br> <strong>1. Wie viele Bescheide sind im Jahr 2023 durch das Jobcenter Düsseldorf erteilt worden und wie viel Prozent davon wurden in Bezugnahme auf o.g. Zahlen der Bundesagentur beanstandet?<br> <br> 2. Wie vielen der Widersprüche wurde ganz oder teilweise stattgegeben (aufgeschlüsselt nach Art der Entscheidung)?<br> <br> 3. Wie viele Klagen wurden vom Sozialgericht zugunsten der Kläger:innen entschieden, wie viele Verfahren wurden eingestellt und wie hoch war der Anteil der Vergleiche (aufgeschlüsselt nach Art der Entscheidung)?</strong><br> <br> Mit freundlichen Grüßen<br> Helmut Born&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Renate Steinsberger&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Cornelia Schlemper</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Hintzsche:</strong></p>
<p><em>Hinweis vorab: die von der Ratsfraktion aufgeführten Zahlen basieren auf der statistischen Auswertung der Bundesagentur für Arbeit für den Zeitraum 14.12.22 – 13.12.23 und sind daher nicht mit dem Kalenderjahr 2023 deckungsgleich.<br> <br> Für die Auswertung zur Beantwortung der Anfrage wurde dementsprechend konsequenter Weise der o.g. Betrachtungszeitraum der Bundesagentur übernommen bzw. zu Grunde gelegt.</em><br> <br> <strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br> Im Jahr 2023 haben die Mitarbeitenden des Jobcenters Düsseldorf rd. 264.000 Bescheide erteilt.<br> Nur gegen rd. 1,59 % dieser Bescheide wurde Widerspruch eingelegt, d.h. rd. 98,41 % der Bescheide blieben unbeanstandet.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> In 36,39 % der Fälle wurde den Widersprüchen stattgegeben. Zudem wurden in 2,12 % der Fälle den Widersprüchen teilweise stattgegeben.</p>
<p>Dabei ist zu beachten, dass in einem Großteil der Fälle die (teilweisen) Stattgaben erfolgen mussten, weil erst im Laufe des Verfahrens neue und entscheidungsrelevante Sachverhalte vorgebracht bzw. fehlende Unterlagen nachgereicht wurden.</p>
<p>Nur in 17,39 % der Fälle lag eine fehlerhafte Bearbeitung durch das Jobcenter Düsseldorf vor.<br> Bezogen auf die erteilten Bescheide (Frage Nr. 1) entspricht dies einem Anteil bzw. einer Fehlerquote von 0,28 %.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Im Jahr 2023 wurde in 33,33 % der Fälle durch das Sozialgericht zu Gunsten der Kläger:innen entschieden oder entsprechende Ansprüche anerkannt.<br> Der Anteil der Vergleiche betrug 4,46 %.<br> In den restlichen 62,21 % der Fälle wurden die Verfahren durch Klageabweisung oder Rücknahme eingestellt.<br> Tatsächlich lag nur in 7,27 % der Fälle eine materiell-rechtlich fehlerhafte Bearbeitung durch das Jobcenter Düsseldorf vor (vgl. Frage 2).</p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-429683</guid>
                <pubDate>Tue, 23 Apr 2024 16:45:00 +0200</pubDate>
                <title>Schulexterne Lernförderung in Düsseldorf</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/schulexterne-lernfoerderung-in-duesseldorf/</link>
                <author>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 23. April 2024 (AGS/022/2024):<br> <br> Viele Kinder brauchen neben dem Regelunterricht in der Schule noch zusätzliche Förderung. Kann diese in der Schule nicht im erforderlichen Maße gewährleistet werden, müssen die Eltern sich um außerschulische Lernförderung bemühen.</p>
<p>Nachhilfe kostet Geld – da ist es nicht überraschend, dass ein Zusammenhang zwischen der Einkommenssituation der Eltern und der Inanspruchnahme von Nachhilfe bestehen. <sup>1</sup> Im Sinne der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche auch die Finanzierung von Nachhilfe. Allerdings gab es insbesondere in Bezug auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in den vergangenen Jahren immer wieder Kritik aus Fachkreisen, dass aufgrund der bürokratischen Hürden die tatsächlichen Förderleistungen bei einer Vielzahl der Kinder nicht ankomme.<sup>2</sup></p>
<p>Die Spannweite der Anbieter reicht von Schüler:innen aus höheren Jahrgangsstufen bis hin zu gewerblichen Nachhilfeinstituten mit pädagogischer Ausbildung.</p>
<p>Sie wird entsprechend unterschiedlich von den Kommunen entlohnt. Es ist fraglich, ob die von den Kommunen festgesetzten Höchstbeträge pro Stunde mit dem mithalten können, was Eltern aus höheren Einkommensschichten pro Stunde zahlen können.<br> <br> <sup>1</sup> Dohmen et al., 2008: Was wissen wir über Nachhilfe? – Sachstand und Auswertung der<br> Forschungsliteratur zu Angebot, Nachfrage und Wirkungen, S. 46.<br> <sup>2</sup> Monitor/WDR, 2021: Unterstützung für Kinder aus einkommensschwachen Familien kommt nicht an. Abrufbar unter:<br> <a href="https://www1.wdr.de/daserste/monitor/extras/pressemeldung-teilhabepaket-100.html" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">https://www1.wdr.de/daserste/monitor/extras/pressemeldung-teilhabepaket-100.html</a><br> <br> DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:<br> <br> <strong>1. In welchem Umfang wurde ergänzende angemessene Lernförderung im Jahr 2023 in Düsseldorf als Leistung von Bildung und Teilhabe bewilligt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl der Anträge, positiv und negativ beschiedenen Anträgen, Anzahl der übernommenen Fachleistungsstunden, Art der Anbieter.)<br> <br> 2. In welchem Rhythmus werden die Höchstbeträge der Förderung sowie die für die gewerblichen Anbieter:innen geltenden Qualitätsstandards überprüft?<br> <br> 3. Wie viele Anspruchsberechtigte des Bildungs- und Teilhabepakets haben Leistungen für Lernförderung erhalten und in welchem Umfang? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren 2020 bis 2023.)</strong></p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br> Helmut Born&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Renate Steinsberger&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Cornelia Schlemper</p>
<p><br> <br> <strong>Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche<br> <br> Ausgangslage:</strong><br> Anspruchsberechtigt sind Bezieher und Bezieherinnen von Leistungen nach dem SGB II und XII, Kinderzuschlag, Wohngeld in Verbindung mit Kindergeld sowie von Asylbewerberleistungen.<br> <br> Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben nach § 28 Abs. 5 SGB II beziehungsweise ohne Altersbeschränkung nach § 34 Abs. 5 SGB XII.<br> <br> Für den Rechtskreis des SGB II nimmt in Düsseldorf das Amt für Soziales und Jugend im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung anstelle des Jobcenters die Bearbeitung der Lernförderung wahr.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br> Im Jahr 2023 wurden 3.545 Anträge auf ergänzende außerschulische Lernförderung gestellt. Davon mündeten 2.695 Anträge in eine Bewilligung, 850 Anträge konnten trotz niedriger Zugangsvoraussetzungen nicht bewilligt werden. Hauptgründe hierfür sind das Zurückziehen des Antrages durch die Eltern, das Nichtweiterverfolgen des Antrages durch die Eltern nach Erhalt eines Anforderungsschreibens sowie das Vorliegen sehr guter bis befriedigender Noten in den beantragten Fächern.<br> <br> Sofern mit „Fachleistungsstunden“ die Anzahl der gewährten Stunden Lernförderung pro Kind beziehungsweise Jugendlichem gemeint ist, kann Folgendes mitgeteilt werden:<br> <br> In der Regel werden je Schuljahr und Unterrichtsfach die Höchstzahl von 35 Zeitstunden bewilligt. Sofern diese Stundenzahl nicht ausreichen sollte, besteht die Möglichkeit, einen Folgeantrag zu stellen.<br> <br> Der Bereich Bildung und Teilhabe arbeitet mit einer Vielzahl von Anbieterinnen und Anbietern von Lernförderung zusammen. Das Spektrum der Rechtsformen umfasst Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Vereine und gewerbliche Anbieterinnen und Anbieter von Lernförderung.<br> <br> Die potentiellen Anbieterinnen und Anbieter von Lernförderung werden zuvor durch den Fachbereich geprüft und in einer sogenannten Anbieterliste geführt. Aktuell sind darin 949 Anbieterinnen und Anbieter erfasst.<br> <br> Da die Rechtsform der Anbieterinnen und Anbieter im Kontext zu einer Bewilligung keine Relevanz hat, wurde und wird diesbezüglich keine Statistik geführt.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Das Amt für Soziales und Jugend erhebt die Vergütungen von Lernanbieterinnen und -anbietern im Rahmen eigener Marktanalysen.<br> <br> Die letzte Marktanalyse wurde Ende des Jahres 2022 durchgeführt. Bei dieser konnte festgestellt werden, dass das Preisgefüge der Stadt Düsseldorf - speziell für gewerbliche Anbieterinnen und Anbieter - im Rahmen von Bildung und Teilhabe im oberen Mittelfeld der damals 26 befragten Kommunen aus Nordrhein-Westfalen lag.<br> <br> Für die Prüfung der Qualitätsstandards wurde im Fachbereich eigens eine Stelle „Anbieterprüfung“ eingerichtet. Die Qualitätsstandards unterliegen sowohl einer regelmäßigen als auch anlassbezogenen Prüfung.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Anzahl und Umfang der bewilligten Lernförderungen der Jahre 2020 bis 2023 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.</p><table cellspacing="0" style="border-collapse:collapse; width:547px" class="table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; height:64px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap; width:56px">Jahr</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:normal; width:175px">Anzahl der<br> 			Lernförderungen</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap; width:126px">Ausgaben</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:normal; width:189px">Durchschnittskosten<br> 			je Lernförderung<br> 			(gerundet)</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:24px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">2020</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">2105</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">2.055.914,99 €</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">977,00 €</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:24px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">2021</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">2327</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">2.461.742,33 €</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">1.057,00 €</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:24px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">2022</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">2507</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">2.705.394,44 €</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">1.079,00 €</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:21px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">2023</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">2695</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">2.456.891,02 €</td> 			<td style="border-color:currentcolor black black currentcolor; border-style:none solid solid none; border-width:medium 1px 1px medium; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">911,00 €</td> 		</tr> 	</tbody> </table><p>Der zeitliche Umfang der bewilligten Stunden wird statistisch nicht erfasst.</p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</category>
                
            </item>


            
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                <pubDate>Tue, 05 Mar 2024 13:51:00 +0100</pubDate>
                <title>Durchführung der Schuleingangsuntersuchung beim Gesundheitsamt</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/durchfuehrung-der-schuleingangsuntersuchung-beim-gesundheitsamt/</link>
                <author>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion Die Linke. Düsseldorf zur Sitzung des AGS am 05.03.2024 (AGS/017/2024):<br> <br> Die Schuleingangsuntersuchung ist ein wichtiger Kontrollpunkt, um mögliche<br> Förderbedarfe der Erstklässler*innen schon vor Schulbeginn erkennen und ihren<br> Bildungsweg individuell anpassen zu können. Die Schuleingangsuntersuchungen<br> werden dabei von den kommunalen Gesundheitsämtern durchgeführt, die<br> ebenfalls vom Fachkräftemangel betroffen sind. In den Gesundheitsämtern der<br> Bundesrepublik blieben in den vergangenen Jahren besonders häufig für<br> Fachärzt*innen vorgesehene Stellen unbesetzt: Das liegt nicht zuletzt an der<br> kaum konkurrenzfähigen Entgeltgruppe im TVöD, in die Fachärzt*innen im<br> öffentlichen Dienst eingruppiert werden. Im Juni 2023 waren im Düsseldorfer<br> Gesundheitsamt fast 60 Vollzeitstellen unbesetzt. Auch im Bereich der<br> Schuleingangsuntersuchungen hat es in vielen Kommunen immer wieder<br> personelle Engpässe gegeben, sodass die Untersuchung für eine Vielzahl von<br> Kindern ausfallen musste. Dies war vor einigen Jahren auch in Düsseldorf der<br> Fall.</p>
<p>Zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 äußerte NRW-Schulministerin Feller in<br> einer Pressekonferenz, dass das Land Nordrhein-Westfalen zukünftig bereits im<br> Vorfeld der Schuleingangsuntersuchungen die Kompetenzen der einzuschulenden<br> Kinder standardisiert erfassen wolle. Dieses neue Verfahren sei bereits in der<br> Entwicklung und sollte mit dem Schuljahr 2025/2026 eingeführt werden.<sup>1</sup></p>
<p><em><sup>1 </sup>ZEIT ONLINE vom 4. August 2023, abrufbar unter: <a href="https://www.zeit.de/news/2023-08/04/erste-alltagshelfer-in-grundschulen-weniger-klassenarbeiten" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">https://www.zeit.de/news/2023-08/04/erste-alltagshelfer-in-grundschulen-weniger-klassenarbeiten</a>.</em></p>
<p>DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p><ol> 	<li><strong>Wie gestaltet sich die aktuelle Personalstruktur im Bereich der Schuleingangsuntersuchungen? (Bitte aufschlüsseln nach der Stellenanzahl gesamt, derzeit unbesetzten Stellen und Qualifikation)</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Konnten für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 und können für 2024/2025 voraussichtlich alle geplanten Schuleingangsuntersuchungen seitens des Gesundheitsamtes durchgeführt werden? Wenn nein, warum nicht?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Hat die Ankündigung von NRW-Schulministerin Feller, man wolle für das Schuljahr 2025/2026 bereits zu einem früheren Zeitpunkt als der SEU die Kompetenzen der Kinder standardisiert erfassen, (voraussichtlich) Auswirkungen auf die Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen? Wenn ja, welche?</strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> Helmut Born&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Cornelia Schlemper&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Renate Steinsberger<br> &nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Verwaltung durch den Beigeordentetn Zaum:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br> Planstellen für Kinderärzt*innen:<br> Soll = 11,42 VZÄ<br> Ist = 7,17 VZÄ</p>
<p>Planstellen Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen:<br> Soll = 11,5 VZÄ<br> Ist = 9,436 VZÄ</p>
<p>Die unbesetzten Stellen werden regelmäßig ausgeschrieben und auch<br> Auswahlverfahren finden statt. Die weitere Besetzung von Kinderärzt*innenstellen<br> steht bevor, die Arbeitsverträge sind noch nicht unterschrieben.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Für das Schuljahr 2022/2023 wurden 3023 von 5700 Schüler*innen untersucht.<br> Für das Schuljahr 2023/2024 wurden 4617 von 5700 Schüler*innen untersucht.<br> Die Schüler*innen, die im Sommer 2022 für das Schuljahr 2022/23 eingeschult<br> wurden, wurden ab Herbst 2021 untersucht. In dieser Phase gab es noch<br> Einschränkungen zur Eindämmung der SARS-CoV-2 Pandemie, die den Zeitaufwand<br> pro einzelner Untersuchung erheblich erhöht haben.</p>
<p>Wegen nicht besetzter Stellen wurden weniger Untersuchungstermine als benötigt<br> angeboten.</p>
<p>Für das Schuljahr 2024/25: voraussichtlich kann diese Aufgabe bewältigt werden,<br> sofern der Personalstand nicht noch weiter durch längere Erkrankungen oder<br> Ausscheiden von Mitarbeitenden aus dem Dienst relevant reduziert wird.<br> Dafür mussten 4917 Untersuchungstermine angeboten werden. Stand 23.02.2024<br> wurden bislang 4179 Schüler*innen untersucht.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen sind uns bislang nicht bekannt.</p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</category>
                
            </item>


            
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                <guid isPermaLink="false">news-428697</guid>
                <pubDate>Tue, 05 Mar 2024 13:45:00 +0100</pubDate>
                <title>Energie-, Gas- und Wassersperren im Jahr 2023</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/energie-gas-und-wassersperren-im-jahr-2023/</link>
                <author>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AGS am 05.03.2024 (AGS/016/2024):<br> <br> Infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die allgemeine<br> Preisentwicklung bei Konsumgütern stiegen insbesondere die Energiepreise stark<br> an. Viele Düsseldorferinnen und Düsseldorfer erhalten erst jetzt die<br> Jahresabrechnungen für die teure Heizperiode – insbesondere diejenigen, die<br> Fernwärme beziehen. Obwohl die Preisentwicklung beim Gas sich eher wieder<br> beruhigt, bleibt der an den Börsenpreis von Gas gekoppelte Fernwärmepreis<br> unverändert hoch. Von den hohen Nachzahlungen sind besonders Haushalte im<br> Düsseldorfer Süden betroffen.</p>
<p>Im Jahr 2019 wurde noch fast 5000 Haushalten in Düsseldorf der Strom<br> gesperrt. Die Zahlen sind in der Landeshauptstadt seitdem zwar rückläufig –<br> aber eine Sperrung von lebenswichtigen Energiequellen wie Strom, Gas und<br> Wasser ist ein Armutszeugnis des Sozialstaates. Aus Sicht der Ratsfraktion DIE<br> LINKE sollte eine Grundversorgung mit Energie und Wasser für alle<br> Privathaushalte sichergestellt werden.</p>
<p>Aus diesen Gründen fragt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf an:</p><ol> 	<li><strong>Wie viele Sperrungen wurden im Jahr 2023 angedroht (aufgeschlüsselt nach Strom, Gas und Wasser)?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Wie viele Sperrungen wurden im Jahr 2023 vorgenommen (aufgeschlüsselt nach Strom, Gas und Wasser)?</strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> Helmut Born&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Renate Steinsberger&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Cornelia Schlemper</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu 1 und 2:</strong><br> Nach Angaben der Stadtwerke Düsseldorf AG ergeben sich folgende Zahlen:</p><table cellspacing="0" style="border-collapse:collapse; width:401px" class="table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; height:26px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap; width:98px">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:none; border-top:1px solid black; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap; width:105px">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:none; border-top:1px solid black; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap; width:98px"><strong>2023</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap; width:98px">&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:45px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">Androhung</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">Sperrung</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:normal; width:98px">Anteil in<br> 			Prozent</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:28px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">Strom</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">80.155</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">3.103</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">3,87</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:28px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">Gas</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">9.814</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">503</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">5,13</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:22px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">Wasser</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">4.192</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">61</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">1,46</td> 		</tr> 	</tbody> </table><p>Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Anzahl der Androhungen zwar jeweils<br> gestiegen, bei Strom und Wasser ist es aber prozentual zu deutlich weniger<br> tatsächlich durchgeführten Sperrungen gekommen (in 2022: Strom:5,99<br> Prozent, Gas: 3,22 Prozent, Wasser: 3,23 Prozent).</p>
<p>Zu den genauen Gründen, die letztendlich zu einer Sperrung der jeweiligen<br> Energieart geführt haben, werden keine Erkenntnisse erfasst. Es ist jedoch<br> davon auszugehen, dass vor allem im Bereich Strom die verschiedenen<br> Hilfemöglichkeiten über den Härtefallfonds Energie in Kooperation mit der<br> BürgerStiftung e. V. sowie den Verfügungsfonds zur Vermeidung von<br> Stromsperren aus dem Stärkungspakt NRW gegriffen haben.</p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-428508</guid>
                <pubDate>Tue, 23 Jan 2024 14:36:00 +0100</pubDate>
                <title>Wohnkostenlücke in den Grundsicherungssystemen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/wohnkostenluecke-in-den-grundsicherungssystemen/</link>
                <author> Ausschuss für Gesundheit und Soziales</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am<br> 23.01.2024 (AGS/007/2024):<br> <br> Im vergangenen Oktober antwortete die Bundesregierung (BT-Drs. 20/9447) auf eine kleine Anfrage (BT-Drs. 20/8931) der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag zur Wohnkostenlücke 2022, dass in rund 338.000 Bedarfsgemeinschaften in der Bundesrepublik im Jahr 2022 die tatsächlich laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung die anerkannten und übernommenen Kosten überstiegen haben. Das entspricht rund 13 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften. Es entstand im Jahr 2022 mithin eine Wohnkostenlücke, also eine Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung, in Höhe von 382 Millionen Euro.</p>
<p>Die erfragten Daten der Bundesregierung zum Bundesland Nordrhein-Westfalen zeigen, dass die Wohnkostenlücke in der Landeshauptstadt Düsseldorf am größten ist: hier beläuft sich der durchschnittliche Fehlbetrag bei Bedarfsgemeinschaften auf 131,16 Euro, bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern auf 175,51 Euro und speziell bei Bedarfsgemeinschaften von Alleinerziehenden auf 118,27 Euro. Bundesweit bleiben die betroffenen Haushalte jeden Monat auf durchschnittlich 94 Euro sitzen, welche in den meisten Fällen wahrscheinlich aus dem Regelsatz bestritten werden müssen. Diese zusätzlichen Kosten drücken die Menschen unter das Existenzminimum.</p>
<p>DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p><ol> 	<li><strong>Wie bewertet die Verwaltung die aktuellen Mietobergrenzen in Düsseldorf angesichts der oben genannten Wohnkostenlücke in der Landeshauptstadt im Jahr 2022?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen zwei Jahren (2022, 2023) in Düsseldorf durch das Jobcenter die tatsächlichen Kosten nicht übernommen? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Bedarfsgemeinschaft, Höhe der übernommenen tatsächlichen Kosten und durchschnittlicher Dauer der Übernahme)</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Wie viele Bedarfsgemeinschaften in Düsseldorf mussten in den vergangenen zwei Jahren (2022, 2023) ihre tatsächlichen Kosten der Unterkunft senken? (Bitte aufschlüsseln nach Maßnahme zur Senkung, Anzahl der betroffenen Personen, Anzahl der Aufforderungen und tatsächlich durchgeführten Maßnahmen zur Senkung)</strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> Helmut Born&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Christian Jäger &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; Cornelia Schlemper</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch den Stadtdirektor Hintzsche:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br> Die Landeshauptstadt Düsseldorf erstellt seit Jahren ein schlüssiges Konzept zur Definition der angemessenen Bedarfe der Unterkunft für die Rechtskreise des SGB II und SGB XII, welches laufend fortgeschrieben wird.</p>
<p>Das schlüssige Konzept der Landeshauptstadt Düsseldorf basiert auf einer eigenen statistischen Datenerhebung. Diese erfolgt federführend durch das Amt für Statistik und Wahlen. Zuletzt wurde die Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft im Jahr 2022 durchgeführt und die aktuellen Mietobergrenzen gelten ab 1. November 2022.</p>
<p>Bislang wurde das schlüssige Konzept der Landeshauptstadt Düsseldorf in jeglichen sozialgerichtlichen Verfahren als rechtmäßig bestätigt. Ein Handlungsbedarf besteht daher vor diesem Hintergrund nicht.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> In der Anfrage der Fraktion Die Linke wird auf die Bundestagsdrucksache 20/9447 Bezug genommen. Diese verweist wiederum auf die Bundestagsdrucksache 20/3018 aus dem Vorjahr zur Wohnkostenlücke 2021. In dieser schreibt die Bundesregierung zur Einordnung der Daten:<br> <br> <em>„Die geltend gemachten tatsächlichen Kosten der Unterkunft können höher sein als die vom Jobcenter anerkannten Kosten der Unterkunft. Die jeweiligen Ursachen für die Differenz von tatsächlichen und anerkannten Kosten können vielfältig sein und mit den Mitteln der Statistik nicht identifiziert werden. Neben der ggf. nicht vollständigen Übernahme der Wohnkosten durch das Jobcenter kommen dafür auch andere, in der operativen Erfassung liegende Gründe in Frage. Kommt es z. B. im Rahmen von Nebenkostenabrechnungen zu Rückererstattungen, werden diese häufig über die Reduzierung der anerkannten Kosten der Unterkunft verrechnet, ohne die tatsächlichen Kosten der Unterkunft ebenfalls anzupassen. Teilweise dürften Stromkosten den tatsächlichen Kosten der Unterkunft zugeschlagen werden, obwohl diese Kosten durch den Regelbedarf abgedeckt werden. Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung kann sich beispielsweise herausstellen, dass nicht die gesamte in den tatsächlichen Kosten enthaltene Wohnfläche als Unterkunftskosten bewertet werden kann (Geschäftsräume, Untervermietung usw.) oder diese nicht kopfteilig auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft entfällt (wenn nicht leistungsberechtigten Haushaltsmitgliedern größere Flächen zustehen).“</em></p>
<p>Daher ist eine pauschale Begründung der „Wohnkostenlücke“, also die Differenz zwischen angemessenen und tatsächlichen Kosten der Unterkunft, mit Kostensenkungsverfahren nicht statthaft, zumal diese im Jahr 2022 nur in den Fällen bestand, in denen während des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II ein nicht genehmigter Umzug in eine unangemessen teure Wohnung stattgefunden hat. Es handelt sich insoweit lediglich um Einzelfälle. Auswertungen hierzu liegen dem Jobcenter Düsseldorf nicht vor.</p>
<p>Eine lokale Auswertung mit Jahreswerten über die Differenz zwischen angemessenen und tatsächlichen Kosten der Unterkunft steht nicht zur Verfügung, so dass auf das in der Anfrage zitierte Datenmaterial aus der Grundsicherungsstatistik verwiesen wird, welches als Anlage beigefügt wird.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Keine Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter Düsseldorf war in den Jahren 2022 und 2023 von entsprechenden Kostensenkungsmaßnahmen bzw. - verfahren betroffen.</p>
<p>Im Jahr 2022 garantierte die Regelung des § 67 Absatz 3 SGB II Sozialschutzpaket (in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie) grundsätzlich eine Übernahme der tatsächlichen Kosten.</p>
<p>Im Jahr 2023 wurden vor dem Hintergrund der mit § 22 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB II eingeführten Karenzzeit die tatsächlichen Kosten der Unterkunft bei der Leistungsgewährung nach dem SGB II für volle zwölf Monate berücksichtigt. Diese Regelung galt auch für bereits vor dem 1. Januar 2023 bestehende Leistungsfälle.</p>
<p>Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft werden auch darüber hinaus zunächst weiterhin anerkannt. Betroffenen muss zunächst die Möglichkeit eingeräumt werden, im Anschluss an die Karenzzeit ihre Kosten in einer angemessenen Zeit - in der Regel sechs Monate - durch einen Wohnungswechsel, Untervermietung oder auf andere Weise zu senken (§ 22 Absatz 1 Satz 7 SGB II).<br> <br> Hierzu sind seit Anfang 2024 im Rahmen der Beratungspflicht hinsichtlich der Einleitung von Kostensenkungsverfahren nach Ende der Karenzzeit zum 31. Dezember 2023 Gespräche mit den Betroffenen erforderlich.<br> <br> Aus Gründen der Sozialverträglichkeit und zur Entlastung des Wohnungsmarktes sollen in Düsseldorf stufenweise diese Gespräche geführt werden:</p><ul class="list-normal"> 	<li>Kategorie 1: im Zeitraum 01.01.24 bis 31.03.24 mit Betroffenen mit einer potentiellen Wohnkostenlücke von über 150 Euro,<br> 	&nbsp;</li> 	<li>Kategorie 2: im Zeitraum 01.04.24 bis 30.06.24 mit Betroffenen mit einer potentiellen Wohnkostenlücke von 51 bis 150 Euro,<br> 	&nbsp;</li> 	<li>Kategorie 3: für Betroffene mit einer potentiellen Wohnkostenlücke bis zu 50 Euro wurde eine Entscheidung zunächst zurückgestellt.</li> </ul><p>Nach grobem Vorfilter sind 812 Bedarfsgemeinschaften der Kategorie 1 und 1.006 Bedarfsgemeinschaften der Kategorie 2 zuzuordnen.</p>
<p>Erfahrungswerte aus der Zeit vor den Corona-Schutzpaketen und der Karenzzeit zeigen, dass es zum Beispiel durch Wohnungswechsel, Untervermietung und insbesondere durch eine Beseitigung der Hilfebedürftigkeit durch Arbeitsaufnahme nur in Ausnahmefällen nach Ablauf der angemessenen Frist bei der Leistungsberechnung überhaupt zu einer tatsächlichen Reduzierung der Kosten der Unterkunft und Heizung auf den angemessenen Betrag kommt.</p>
<p>In allen Einzelfällen ist vorab zu prüfen, ob tatsächlich ein Kostensenkungsverfahren einzuleiten ist, da durch den Vorfilter unter anderem Personen mit erhöhtem Wohnungsbedarf - beispielsweise aufgrund von Behinderung oder bei temporären Bedarfsgemeinschaften – nicht abgebildet werden konnten. Gleiches gilt für Konstellationen mit einer individuellen Verlängerung der Karenzzeit bei einer Leistungsunterbrechung oder bei zwischenzeitlicher Geburt eines Kindes.</p>
<p>Im Ergebnis werden daher deutlich weniger Bedarfsgemeinschaften der Kategorien 1 und 2 betroffen sein.</p>
<p><strong>Anlagen:</strong><br> <br> <a href="https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/fileadmin/rgduesseldorf/user/upload/AGS_007_2024_Anlage_1_Auszug_BT_DS_203018.pdf" target="_blank" class="link-download" title="download link">Anlage 1: Auszug Bundestags-Drucksache 20/3018 (Wohnkostenlücke 2021)</a></p>
<p><a href="https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/fileadmin/rgduesseldorf/user/upload/AGS_007_2024_Anlage_2_Auszug_BT_DS_209447.pdf" target="_blank" class="link-download" title="download link">Anlage 2: Auszug Bundestags-Drucksache 20/9447 (Wohnkostenlücke 2022)</a></p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</category>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-417900</guid>
                <pubDate>Tue, 28 Nov 2023 17:40:00 +0100</pubDate>
                <title>Obdach- und Wohnungslosigkeit in Düsseldorf im Winter 2023/2024</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/obdach-und-wohnungslosigkeit-in-duesseldorf-im-winter-2023-2024/</link>
                <author> Ausschuss für Gesundheit und Soziales </author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 28.11.2023 (AGS/057/2023):<br> <br> Zum Tag der Wohnungslosen 2023 berichtete die Rheinische Post am 23. September 2023, dass Träger der Wohnungslosenhilfe von immer mehr Menschen in Düsseldorf ausgehen, die keine Wohnung oder sogar ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben. Zitiert wird Thomas Tackenberg von Axept, der von circa 3500 Betroffenen in Düsseldorf ausgeht, von denen mehr als 200 auf der Straße schlafen. In den letzten Jahren entstand in der Landeshauptstadt eine Mischung aus Unterbringungsmöglichkeiten in Notschlafstellen, Hotels und Alternativobjekten für obdach- und wohnungslose Menschen im Winter. Knapp 100.000-mal mussten Menschen im Jahr 2021 in diesen Notunterbringungen in Düsseldorf übernachten. Bereits im Winter 2022/2023 fehlten nach Aussagen der Betroffenen und Trägervereine allerdings auch Möglichkeiten zum Tagesaufenthalt, da manche Unterbringungsmöglichkeiten nur in den späten Abend- und frühen Morgenstunden zur Nutzung bereitstanden.</p>
<p>Nach Auffassung der Ratsfraktion DIE LINKE sind 3500 Wohnungs- und über 200 Obdachlose das Armutszeugnis einer Stadt, die sich eine neue Oper bauen kann, aber den Bau von bezahlbarem Wohnraum nicht vorantreiben will. Die Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten und Tagesaufenthalten oder Wärmestuben sind als humanitäre Verpflichtung der Stadt entsprechend ernst zu nehmen. Dabei darf das Ziel, allen Menschen in Düsseldorf eine Wohnung anbieten zu können, nicht aus dem Blickfeld geraten.</p>
<p>DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p>
<p><strong>1. Wie hat sich bei der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle und bei der Beratungsstelle für Obdachlose die Zahl der Beratungsfälle im Jahr 2022 entwickelt?</strong></p>
<p><strong>2. Wie hat sich im Bereich Obdachlosenunterbringung die Anzahl der Plätze und die Zahl der untergebrachten Menschen in 2022 entwickelt?</strong></p>
<p><strong>3. Wie hat sich die Anzahl der Wärmestuben in Düsseldorf in 2022 und 2023 entwickelt?</strong></p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br> Helmut Born&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Christian Jäger&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Cornelia Schlemper<br> &nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Verwaltung:</strong></p>
<p><strong>Frage 1:<br> Antwort bzgl. der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle:</strong><br> In 2022 gab es 1666 Neufälle in der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle.<br> Demgegenüber stehen folgende Neufallzahlen der Vorjahre:</p>
<p>2021: 1309<br> 2020: 1518<br> 2019: 1882</p>
<p>Grundsätzlich ist eine Bewertung der Entwicklungen seit 2020 aufgrund der Pandemie schwierig, insbesondere im Beratungsgeschehen. Die Steigerung in 2022 ist vermutlich ein Post-Corona-Effekt (Kontaktbeschränkungen und auslaufende Sozialschutzpakete).</p>
<p><strong>Antwort bzgl. der Beratungsstelle für Obdachlose:</strong><br> In 2022 gab es 1.085 Neufälle in der Beratung für Obdachlose.<br> Demgegenüber stehen folgende Neufallzahlen der Vorjahre:</p>
<p>2021: 808<br> 2020: 1.229<br> 2019: 1.445</p>
<p>Bis zum 21.11.2023 sind bereits 1438 Neufälle in der Beratung für Obdachlose registriert worden.<br> Die genannten Zahlen beziehen sich auf Haushalte und nicht auf Personen.</p>
<p><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Im Bereich der Notunterkünfte standen in 2022 durchschnittlich 1410 Plätze für den Personenkreis zur Verfügung bei einer unterjährig relativ gleichbleibenden Belegung mit durchschnittlich 1324 Personen.<br> In den Notschlafstellen haben im Jahr 2022 1.744 Personen übernachtet.</p>
<p>2021: 1.736 Personen<br> 2020: 1.693 Personen<br> 2019: 1.517 Personen</p>
<p>Bis zum 22.11.2023 haben bereits 1.789 Personen die Notschlafstellen genutzt.</p>
<p>Im Winter 2022/2023 hat es einen Wärmeraum auf der Graf-Adolf-Straße gegeben. In den vorherigen Jahren wurden Räumlichkeiten in der Bergerkirche genutzt.</p>
<p>Darüber hinaus stehen ganzjährig die verschiedenen Tagesstätten für wohnungslose Menschen zur Verfügung, die Beratungsangebote, Dusch- und Waschmöglichkeiten sowie eine Essensversorgung anbieten:</p>
<p>• „Shelter“: Liefergasse 3<br> • Café-Bistro in der Fachberatungsstelle "Horizont": Neusser Straße 37<br> • "Café Pur": Harkortstraße 27<br> • "Café Kola" Kontaktladen des Drogenhilfezentrums für drogenabhängige Menschen: Erkrather Straße 18<br> • "Trebecafé" für Mädchen und junge Frauen von 12 bis 26 Jahre: Kölner Straße 148.<br> • Notschlafstelle Hakortstr. für Männer mit Tagesaufenthalt: Harkortstr 27</p>
<p>Die städtische Struktur ist stabil und umfangreich und kann bei Bedarf schnell hochgefahren werden. Dafür werden, wie in den vergangenen Jahren auch, extreme Witterungsbedingungen im Blick gehalten.</p>
<p>Zusätzlich wird die Verwaltung wieder mit einem mehrsprachigen Flyer „drinnen ist es wärmer“ über die verschiedenen Aufenthaltsmöglichkeiten informieren.</p>]]></content:encoded>
                <category>Ausschuss für Gesundheit und Soziales</category>
                
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