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            <title>DIE LINKE. Linksfraktion Düsseldorf: RSS-Feed</title>
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            <copyright>DIE LINKE. Linksfraktion Düsseldorf</copyright>
            
            <pubDate>Sun, 18 Oct 2026 04:07:35 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-410963</guid>
                <pubDate>Fri, 02 Jun 2023 15:13:00 +0200</pubDate>
                <title>Neue Ausrichtung der Kanalisation für Starkregenereignisse</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/neue-ausrichtung-der-kanalisation-fuer-starkregenereignisse/</link>
                <author>Bauausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Bauausschusses am 02.06.2023 (BAU/014/2023):<br> <br> Die Düsseldorfer Kanalisation ist 1550 Kilometer lang. Rund 90 Milliarden Liter Regen- und Abwasser werden darüber zur Reinigung in Klärwerk geleitet. Das Düsseldorfer Entwässerungssystem besteht zu 60 % aus Mischwasserkanalisation und 40 % Trennsystem. In einer Mischwasserkanalisation gelangen Schmutz- und Regenwasser gemeinsam zum Klärwerk, in dem beides zusammen gereinigt wird. Bei Starkregenniederschlägen kommt es bei dem Mischsystem zu Überläufen oder Umweltschäden, wenn das ungeklärte Schmutzwasser in die Oberflächengewässer oder Grünanlagen fließt.</p>
<p>Das Starkregenereignis am 14. Juli 2021 führte in Düsseldorf zu einer erheblichen Überlastung der Kanalisation. Seit September 2021 gibt es für Düsseldorf eine Starkregengefahrenkarte, die auch eine Darstellung zu Überschwemmungsgebieten aufzeigt.</p>
<p>Nach § 55 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) soll Niederschlagswasser über vier Möglichkeiten beseitigt werden: Versickern, Verrieseln, die ortsnahe Einleitung in ein Gewässer sowie die Einleitung in ein Gewässer über einen Regenwasserkanal.</p>
<p>Wenn sich eine Versickerung oder Verrieselung des Niederschlagswassers nicht verwirklichen lässt, dann ist die Ableitung über einen Regenwasserkanal in Betracht zu ziehen.</p>
<p>DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p><ol> 	<li><strong>Wie ist das Kanalsystem bezüglich Mischsystem oder Trennsystem in den Bereichen der möglichen Hochwassergefahrengebiete aufgebaut?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Wie plant die Stadt, Überlaufhäufigkeiten und Überlaufmengen durch Regenwasserbelastung im bestehenden Kanalnetz deutlich zu verringern?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Welche Pläne bzw. Überlegungen gibt es seitens der Verwaltung, in Stadtteilen mit Hochwassergebieten oder in Neubaugebieten ein Trennsystem oder Stauräume für Mischwasser zu schaffen?</strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> Sebastian Mirschel &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Helmut Born</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch die Stadtkämmerin Schneider:<br> <br> Antwort Frage 1:</strong><br> Grundsätzlich sind Überschwemmungen durch Flusshochwasser von Überflutungen durch (meist örtlich begrenzte) Starkregen zu unterscheiden, die in kurzer Zeit eine sehr große Niederschlagsmenge produzieren, die von den Kanalnetzen nicht aufgenommen werden kann. Das Regenwasser fließt daher oberflächlich ab und sammelt sich in tiefer liegenden Bereichen. Anders als bei (Fluss-)Hochwasser können hier auch Gebiete fernab von Flüssen oder Bächen betroffen sein.</p>
<p>Die im September 2021 veröffentlichte Starkregengefahrenkarte der Stadt Düsseldorf basiert auf einem digitalen Geländemodell. Tiefliegende Punkte und Senken des Geländes, in denen sich das Wasser im Falle eines Starkregens sammeln kann, wurden anhand von topographischen Analysen erfasst. Die maximalen Wasserstände, die in diesen tiefen Lagen entstehen können, wurden in der Starkregengefahrenkarte mit Hilfe einer hydrodynamischen 2D‐Oberflächenabfluss‐Simulation ermittelt. Der Rhein, die Düssel sowie alle Bäche im Stadtgebiet sind als Einschnitte im Geländemodell berücksichtigt und dienen ebenfalls als Grundlage für die Starkregengefahrenkarte.</p>
<p>Diese Karte bezieht sich allerdings nur auf die Gefährdungen, die infolge eines Starkregens entstehen können und ersetzt nicht die sogenannten Hochwassergefahrenkarten der Bezirksregierung Düsseldorf, die Überschwemmungsgebiete durch Flusshochwasser darstellen.</p>
<p>Das städtische Kanalnetz mit seinen Bauwerken, Schächten und Kanälen fand bei der Erstellung der Starkregengefahrenkarte als hydraulisches Modell Berücksichtigung, so dass der Weg des Wassers auf der Oberfläche zu den Schächten und Straßeneinläufen des Kanalnetzes realitätsnah simuliert werden konnte. Somit wurde die Aufnahmekapazität der Kanalisation bei der Überflutungsbetrachtung berücksichtigt.</p>
<p>Für die potenziellen Gefährdungsbereiche durch Starkregen spielt es dabei keine Rolle, ob es sich bei der Kanalisation um ein Trenn- oder Mischsystem handelt.<br> <br> <strong>Antwort Frage 2:</strong><br> Das Kanalnetz in Düsseldorf ist wie in anderen Kommunen auch auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Vorschriften dimensioniert, deren Einhaltung gegenüber den Aufsichtsbehörden regelmäßig zu dokumentieren ist. Notwendige Maßnahmen werden im Abwasserbeseitigungskonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf erfasst und über den Wirtschaftsplan des Stadtentwässerungsbetriebes abgearbeitet.</p>
<p>Aufgrund der klimawandelbedingten Zunahme außergewöhnlicher und extremer Starkregen, für die ein Kanalnetz nicht ausgelegt ist, wird das Starkregenrisikomanagement in Düsseldorf weiter vorangetrieben. Hierzu zählt insbesondere die Erarbeitung eines ämterübergreifenden Handlungskonzeptes. In dem Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement erarbeitet die Stadtverwaltung als kommunale Gemeinschaft unter Federführung des Stadtentwässerungsbetriebs aktuell Strategien zum Schutz vor Überflutungen durch Starkregen. Das Handlungskonzept wird in diesem Jahr abgeschlossen.<br> <br> <strong>Antwort Frage 3:</strong><br> Das Niederschlagswasser möglichst ohne Vermischung mit Schmutzwasser dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen, ist als Grundsatz im § 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verankert. Für neue Baugebiete wird, diesem Grundsatz folgend, unter anderem die Umsetzbarkeit der abwassertechnischen Erschließung in einem Trennsystem geprüft und in den meisten Fällen auch umgesetzt.</p>
<p>Darüber hinaus werden im Rahmen von geplanten Neuerschließungen, die an das bestehende Kanalnetz angeschlossen werden, auch das umliegende Kanalnetz auf dessen Leistungsfähigkeit hin überprüft und entsprechende Auflagen zur Schaffung von Rückhalteräumen im Kanal ausgesprochen und umgesetzt.</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-303507</guid>
                <pubDate>Tue, 29 May 2018 14:41:00 +0200</pubDate>
                <title>Amt für Gebäudemanagement </title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/amt-fuer-gebaeudemanagement/</link>
                <author>Bauausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Bauausschusses am 29. Mai 2018:</strong></p>
<p>Die Stadt Düsseldorf verfügt über eine Vielzahl von Gebäuden unterschiedlicher Art und Nutzung. Das Amt für Gebäudemanagement ist unter anderem für die kaufmännische Gebäudebewirtschaftung zuständig. Der Aufgabenbereich umfasst (Stand 2017) rund 900, sich im Eigentum der Stadt Düsseldorf befindende, Gebäude. Zur kaufmännischen Gebäudebewirtschaftung gehört beispielsweise auch die kaufmännische Objektverwaltung, darunter fällt auch die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen.</p>
<p>In der Vergangenheit wurde wiederholt in der Presse berichtet, dass es im Amt für Gebäudemanagement aufgrund Personalmangels und Überlastung der Mitarbeitenden vermehrt zu Einnahmeausfällen, unter anderem durch verspätete Zustellung von Betriebskostenabrechnungen, kam. Wie auf der städtischen Internetseite nachzulesen ist, befindet sich das Amt für Gebäudemanagement aktuell immer noch in der Reorganisationsphase.</p>
<p><strong>Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsfraktion DIE LINKE. folgende Fragen:</strong></p><ol> 	<li><strong>Wie hoch sind die Einnahmeausfälle des Amtes für Gebäudemanagement der vergangenen fünf Jahre, die der Stadt entstanden sind (aufgeschlüsselt nach Art der Einnahmeausfälle und Jahren)? </strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Wie viele Personalstellen sind im Amt für Gebäudemanagement derzeit nicht besetzt? </strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Wie ist der aktuelle Stand des Reorganisationsprozesses und wann ist mit einem Abschluss desselben zu rechnen?</strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> &nbsp;</p>
<p>Daniela Dauner&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Peter Klein&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Moritz Westerberg</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Verwaltung am 29.05.2018 (Beigeordneter Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke)</strong></p>
<p><strong>zu Frage 1:</strong> Im Bereich des Amtes für Gebäudemanagement sind der Stadt in den letzten fünf Jahren keine Einnahmeausfälle entstanden. Betriebskostenabrechnungen und Mietanpassungen werden zeitnah entsprechend der vertraglichen und gesetzlichen Regelungen durchgeführt. Seit 2012 wurden in einer Projektgruppe „Aktenaufbereitung“ alle Miet- und Betriebskostenakten der externen Vermietungsfälle aufgearbeitet und mit Prioritäten versehen. Über die positive Entwicklung wurde seitens des Amtes für Gebäudemanagement mehrmals im Rechnungsprüfungsausschuss berichtet. Abschließend wurde im März 2016 berichtet.</p>
<p><strong>zu Frage 2:</strong> Im Amt für Gebäudemanagement sind aktuell 35 Stellen nicht besetzt. Davon sind 21 Stellen im laufenden Wiederbesetzungsverfahren, die Wiederbesetzung von 10 Stellen wird vorbereitet. Vier freie Stellen ergeben sich durch Arbeitszeitreduzierungen einzelner Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber.</p>
<p><strong>zu Frage 3:</strong> Im Rahmen des Reorganisationsprozesses wurden die vier Teilprojekte „Sollstrukturen“, „Budgetierung“, „Anpassung von Software-Systemen“ und „Regelungen und Rahmenbedingungen“ behandelt. Die Definition und Umsetzung der ersten drei Teilprojekte ist abgeschlossen. Im Ergebnis wurde die Eigentümervertretung für Schul-, Kultur-, Sozial-, Sport- und Jugendgebäude dezentralisiert und auf die jeweiligen Nutzerämter übertragen. Das vierte Teilprojekt „Regelungen und Rahmenbedingungen“ befindet sich noch in der abschließenden Bearbeitung. Mit dem Abschluss des Projektes ist bis nach den Sommerferien zu rechnen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-193553</guid>
                <pubDate>Tue, 05 Sep 2017 15:25:00 +0200</pubDate>
                <title>Barrierefreiheit für öffentliche Gebäude</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/barrierefreiheit-fuer-oeffentliche-gebaeude-1/</link>
                <author>Bauauschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Bauausschusses am 05. September 2017:&nbsp; </strong>Menschen mit Behinderung haben zuweilen immer noch Schwierigkeiten in öffentliche Gebäude der Stadt, ihrer Betriebe und Unternehmen zu gelangen und/oder sich in ihnen zu bewegen.&nbsp; 
</p>
<p>Ein uneingeschränkter Zugang ist somit oftmals nicht gewährleistet. Dies steht im Widerspruch zum Gleichbehandlungsgesetz und zur rechtlich geltenden „ UN- Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die 2009 in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Norm DIN 18040-1 gibt die Barrierefreiheit vor für u.a. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen. In öffentlichen Neubauten sind diese Vorschriften zwingend. Dennoch ist es notwendig für die Mobilität und Zugänglichkeit von Menschen mit Behinderungen in öffentlichen Gebäuden, dass auch bestehende Gebäude barrierefrei umgebaut werden.&nbsp; 
</p>
<p>Über 35 Jahre hat es gedauert bis der U-Bahnhof Nordstraße endlich einen Aufzug sowie ein taktiles Leitsystem im Bodenbelag erhalten hat, um Menschen mit Behinderung den Zugang zu erlauben. Eine wahrlich peinliche Posse für die Stadt Düsseldorf. Als unterzeichnende Stadt der „Erklärung von Barcelona von 1995“ mit dem Titel "Die Stadt und die Behinderten“, in der umfangreiche Maßnahmen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung versprochen werden, sehen wir die Stadt Düsseldorf in der Pflicht, bestehende Mängel zu beseitigen.&nbsp; 
</p>
<p>Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsfraktion DIE LINKE. folgende Fragen:<strong> <br></strong></p><ol><li><strong><strong>Fü</strong>r wie viele städtische      Gebäude und Einrichtungen von städtischen Tochtergesellschaften wurde die Barrierefreiheit      erfasst, für wie viele wurde diese noch nicht erfasst? <br></strong></li></ol><p><strong>2. Bis wann wird die      Barrierefreiheit für alle städtischen Gebäude und Einrichtungen von      städtischen Tochtergesellschaften erfasst werden?&nbsp;&nbsp;&nbsp; </strong>
</p>
<p><strong>3. Gibt es bei der      Verwaltung Vorstellungen, in welchem Zeitrahmen bestehende Gebäude      barrierefrei umgebaut werden sollen und wie sehen diese aus?</strong>  
</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen&nbsp; <br><br>
</p>
<p>Daniela Dauner&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Peter Klein&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Moritz Westerberg
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Verwaltung am 05.09.2017 (Beigeordnete Schneider)</strong>
</p>
<p><strong></strong>
</p>
<p><strong>zu Frage 1:</strong> Die Barrierefreiheit ist im Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalens verankert. Die Baumaßnahmen aller bauenden Ämter der Landeshauptstadt Düsseldorf werden ab einer Höhe von 500.000 EUR mit dem Runden Tisch Bauen abgestimmt. Unterhalb der genannten Wertgrenze wird einmal jährlich mittels Informationsvorlage im Bauausschuss der Bericht zur Barrierefreiheit in städtischen Gebäuden im Rahmen von Hochbaumaßnahmen und -projekten ab 250.000 EUR vorgestellt. Grundsätzlich werden alle Maßnahmen<br>für Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung von planerischen, bautechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführt. Basis hierfür ist die „Checkliste für barrierefreies Bauen“, die im Rahmen der Standards im Hochbau der Landeshauptstadt Düsseldorf festgeschriebene Planungsgrundlage für alle Hochbaumaßnahmen ist. <br><br>Die Verwaltung arbeitet in vielen Bereichen an der Verbesserung der Datenlage. 
</p>
<p>- In Abstimmung mit dem Amt für Soziale Sicherung und Integration und dem Amt für Gebäudemanagement sind durch das Kooperationsprojekt der Agentur Barrierefrei NRW mit der TU-Dortmund bisher rund 106 öffentlich zugängliche Gebäude begangen worden. Die Gebäude der Tochtergesellschaften wurden im Rahmen dieses Projektes nicht berücksichtigt, da die Töchter die Maßnahmen zur Barrierefreiheit in eigener Zuständigkeit durchführen. Beispielhaft sind hier die Gebäude<br>der Bädergesellschaft und des Flughafens Düsseldorf zu benennen, deren barrierefreie Maßnahmen über die entsprechenden Internetseiten aufzurufen sind.<br><br>- Zur weiteren Vervollständigung der Informationen wird durch das Amt für Gebäudemanagement<br>auf Basis des laufenden Projektes "Sanierung städtischer Gebäude" im Rahmen der Begehungen aller Gebäude der Stadt Düsseldorf -mit Ausnahme von Schul- und Kulturgebäuden- das Thema Barrierefreiheit gesondert betrachtet und aufgenommen. In einer Matrix werden neben den baulichen, technischen<br>und energetischen Zuständen auch die Belange zur Barrierefreiheit betrachtet. Diese Informationen fließen dann in die Datenbanken als Grundlage für weitere Planungen ein.<br><br>- Das Schulverwaltungsamt hat zur Erfassung der Barrierefreiheit an den ca. 160 Schulstandorten ein externes Büro beauftragt. Im ersten Schritt wurde ein auf Schulgebäude zugeschnittener Prüfkatalog erarbeitet. Anhand dieses Katalogs werden derzeit zunächst sechs Schulstandorte unterschiedlicher Schulformen untersucht. Die Ergebnisse der exemplarischen Untersuchungen sollen noch in diesem<br>Jahr in den zuständigen Fachgremien (Beirat für Menschen mit Behinderung, Runder Tisch Kinder Jugend und Familien, Schulausschuss) erörtert werden. Bei Bedarf wird der Prüfkatalog auf die Belange der verschiedenen Zielgruppen modifiziert und die Untersuchungen der Schulstandorte fortgesetzt.
</p>
<p><strong>zu Frage 2:</strong> Das Kooperationsprojekt der Agentur Barrierefrei NRW mit der TU-Dortmund wird<br>fortgesetzt. Das Amt für Soziale Sicherung und Integration und das Amt für Gebäudemanagement<br>werden das Projekt aus städtischer Sicht weiterhin begleiten.<br>Im Rahmen des beim Amt 23 laufenden Projekts "Sanierung städtischer Gebäude" ist vorgesehen, die Begehungen bis Ende 2017 abzuschließen. Ein Bestandteil der Begehungen ist die Aufnahme der Barrierefreiheit. Das Schulverwaltungsamt strebt an, die rund 160 Schulstandorte bis zum Ende der<br>Sommerferien im Jahr 2018 im Hinblick auf deren Barrierefreiheit zu untersuchen.
</p>
<p><strong>zu Frage 3:</strong> Es wird kontinuierlich an einer Verbesserung der Barrierefreiheit gearbeitet. Die Barrierefreiheit ist ein Bestandteil aller hochbaulichen Maßnahmen nach den gesetzlichen und stadtinternen Vorgaben. Ein Abschluss der Maßnahmen kann nicht benannt werden.&nbsp; <br>Mit den Ergebnissen aus dem Projekt "Sanierung städtischer Gebäude" werden zudem vertiefende Informationen zum Stand der Barrierefreiheit in den städtischen Gebäuden gesammelt.
</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-193551</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Feb 2017 13:31:00 +0100</pubDate>
                <title>Personalsituation bei dem Stadtentwässerungsbetrieb</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/personalsituation-bei-dem-stadtentwaesserungsbetrieb-1/</link>
                <author>Bauausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Bauausschusses am 14. Februar 2017:</b>
</p>
<p>Der Investitionsbedarf beim Düsseldorfer Kanalnetz ist seit Jahren gestiegen und er wird weiter steigen, schon allein durch die zunehmende Einwohnerzahl. Demgegenüber ist der Personalstand in den letzten Jahren in etwa gleichgeblieben. 
</p>
<p>Gleichzeitig wird sich der demografische Wandel auch beim Stadtentwässerungsbetrieb bemerkbar machen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Arbeiten im Stadtentwässerungsbetrieb bzw. am Kanalnetz sehr aufgabenspeziell sind, so dass ausscheidende MitarbeiterInnen nicht ohne weiteres ersetzt werden können, von dem verlorengehenden Erfahrungsschatz der Ausscheidenden ganz abgesehen. Insofern ist es wichtig, rechtzeitig Fachleute auszubilden und die Ausbildungsquote zu erhöhen.&nbsp;&nbsp; 
</p>
<p>DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:&nbsp; <b><br></b></p><ol start="1" type="1"><li><strong>Wie macht sich der demografische Wandel in den nächsten 20 Jahren beim Stadtentwässerungsbetrieb bemerkbar und welche Gegenmaßnahmen sind geplant?</strong><strong> <br></strong></li></ol><ol start="2" type="1"><li><strong>Wie viele Überstunden fallen jährlich bei den Stadtentwässerungsbetrieben an? Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren 2010 bis 2016 sowie nach Innen- und Außendienst.</strong><strong> <br></strong></li></ol><ol start="3" type="1"><li><strong>Wie muss sich die Ausbildungssituation bei den Stadtentwässerungsbetrieben in den nächsten Jahren entwickeln, um den hohen Ansprüchen der zukünftigen Entwicklung gerecht zu werden?</strong> </li></ol><p>Mit freundlichen Grüßen <br> 
</p>
<p>Daniela Dauner&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Peter Klein&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Moritz Westerberg
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>Antwort der Verwaltung am 14.02.2017 (Betriebsausschuss, Stadtkämmerin Schneider)</b>
</p>
<p><b>Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:<br></b>
</p>
<p><b>zu Frage 1:</b> Die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung der letzten Jahre inklusive ihrer sämtlich<br>damit einhergehenden unternehmensändernden Faktoren war für den Stadtentwässerungsbetrieb<br>Düsseldorf ausschlaggebend, sich insbesondere im Bereich Personal<br>mit Hilfe einer für den Stadtentwässerungsbetrieb bereits im Jahr 2014 neu<br>entwickelten modularen Personalkonzeption neu zu orientieren bzw. aufzustellen.<br>Dieser Personalkonzeption sind in Anlehnung an verschiedenen sog. Personalrisikoarten<br>eine Vielzahl einzelner Elemente/Bausteine zugeordnet, welche sich u.a. mit<br>den Themen „Personalrekrutierung“ bzw. „Personalerhaltung“ in Zeiten des gesellschaftlichen<br>Wandels befassen.<br>Beispielhafte (nicht abschließende) Aufzählung:<br><br><b>Altersstrukturanalysen</b><br>Im Rahmen dieser Analysen werden sämtliche betriebsinternen Altersstrukturen sowohl<br>in einer fachbereichsbezogenen sowie berufsbezogenen Betrachtungsweise<br>erhoben. Die Auswertung der Analyseergebnisse erfolgt dabei in einem zweijährigen<br>Berichtswesen und ist Grundlage für weitere sich darauf aufbauende personalwirtschaftliche<br>Überlegungen.<br>Der nächste Altersstrukturbericht wird im Laufe der ersten Jahreshälfte 2017 erstellt<br>und dem Betriebsausschuss zeitnah nach Vorliegen vorgestellt.<br><br><b>Betriebliche Bedarfskonzeptionen</b><br>Die betrieblichen Bedarfskonzeptionen werden situativ (Ausbildungsende) nach Berufsgruppen<br>unterteilt erstellt. Mithilfe der auf die „Altersstrukturanalysen“ aufbauenden<br>„betrieblichen Bedarfskonzeptionen“ ist ein interner Strategieansatz gefunden<br>worden, welcher es im Rahmen der sogenannten „unteren Personalzuführung“ (d.h.<br>mit eigenen Nachwuchskräften) ermöglicht, arbeitnehmer- bzw. arbeitgeberseitig begründete<br>Interessen im Sinne einer möglichst vorausschauenden Personalbewirtschaftung<br>zu einen.
</p>
<p><b>Neuausrichtung in Sachen „Ausbildung“</b><br>In den nächsten Jahren werden altersbedingt eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen und<br>Mitarbeitern den Stadtentwässerungsbetrieb verlassen. Diese somit entstehenden<br>Vakanzen gilt es sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht entsprechend<br>zu ersetzen, so dass der Bedarfsdeckung mit eigen ausgebildeten Nachwuchskräften<br>zukünftig eine existentielle Bedeutung zukommen wird. Insofern hat sich der Stadtentwässerungsbetrieb<br>zum Stellenplan 2016 die Stelle „einer/eines Ausbildungskoordinatorin/<br>Ausbildungskoordinators“ einrichten lassen, welche im Laufe des Jahres<br>2016 besetzt werden konnte. Ziel ist es einzelne Handlungsfelder bspw. aus den Bereichen<br>Ausbildungskoordination/-strategien/-marketing/-bedarfsplanung usw. in einer<br>ganzheitlichen konzeptionellen Weise zu bearbeiten, um letztendlich das Unternehmen<br>„Stadtentwässerungsbetrieb“ im Wettbewerb um Fachkräfte entsprechend<br>zukunftsorientiert positionieren zu können.<br><br><b>Qualifizierungspool „KaPITal“(in Bearbeitung)</b><br>Zurzeit arbeitet der Stadtentwässerungsbetrieb an dem Aufbau eines Qualifizierungspools<br>mithilfe dessen die Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen, welche<br>ein interner auf die Bedarfe abgestimmter sog. Talent- bzw. Potenzialabruf bietet.<br>Gleichermaßen wird an einem Programm zur Förderung der beruflichen Entwicklung<br>des bereits im Stadtentwässerungsbetrieb beschäftigten Personalkörpers gearbeitet.<br>Ziel ist es zukünftige entstehende Bedarfe mit eigenem (fortbildungswilligen) Personal<br>nach Erlangung der benötigten Zielqualifikation sicherzustellen.
</p>
<p><b>zu Frage 2:</b> Nachfolgend sind sämtlich im Stadtentwässerungsbetrieb abgeleistete Überstunden<br>nach gewünschter Unterteilung für die Jahre 2010 bis 2016 aufgelistet:<br> </p><table class="table"><tbody><tr><th colspan="8" rowspan="1" scope="col">Überstunden (Anzahl)</th></tr></tbody><tbody><tr><td><strong>Jahr<br></strong></td><td><strong>2010<br></strong></td><td><strong>2011<br></strong></td><td><strong>2012<br></strong></td><td><strong>2013<br></strong></td><td><strong>2014<br></strong></td><td><strong>2015<br></strong></td><td><strong>2016<br></strong></td></tr><tr><td>Innendienst</td><td>777,4</td><td>867,7</td><td>424,6</td><td>373,7</td><td>682,4</td><td>403,6</td><td colspan="1" rowspan="4">Zahlen<br>liegen<br>noch nicht<br>vor</td></tr><tr><td>Klärwerkebetriebe</td><td>12.673,5</td><td>11.731,3</td><td>11.141,9</td><td>10.759,0</td><td>11.405,1</td><td>11.155,7</td></tr><tr><td><p>Außendienst <br>(Abt. Kanalbetrieb)</p></td><td>12.915,4</td><td>13.297,8</td><td>12.869,2</td><td>13.246,9</td><td>11.619,0</td><td>13.321,7</td></tr><tr><td><strong>Gesamt<br></strong></td><td><strong>26.366,3<br></strong></td><td><strong>25.896,8<br></strong></td><td><strong>24.435,7<br></strong></td><td><strong>24.379,6<br></strong></td><td><strong>23.706,5<br></strong></td><td><strong>24.881,0<br></strong></td></tr></tbody></table><p>Erläuterung hierzu:In der jeweils pro Jahr ausgewiesenen Gesamtsumme ist ein Anteil in Höhe von11.300 Stunden/a für betriebsnotwendige Rüstzeiten (bspw. Wasch-/Umkleidezeiten)enthalten. In den Restsummen sind zudem sämtliche betrieblich notwendig gewordenenÜberstunden insbesondere zur Aufrechterhaltung der Dienst-/Funktionspläneder in Wechselschichtdienst zu führenden zwei Großklärwerke sowie sämtliche Rufbereitschaftseinsatzstundenzur Beseitigung von Störfällen enthalten.
</p>
<p><b>zu Frage 3:</b> Der Stadtentwässerungsbetrieb ist aufgrund allgemeiner gesellschaftlicher Entwicklungen<br>angewiesen, das zur Aufgabensicherstellung benötigte Arbeitskräftepotenzial<br>nicht nur kurzfristig sondern vor allem auch für die Zukunft in quantitativer wie qualitativer<br>Hinsicht gewinnen zu können. Nur so ist - gerade im Hinblick auf den demografischen<br>Wandel - zukünftig sichergestellt, dass sich die benötigte Personalbeschaffung<br>auch in Zeiten des drohenden Fachkräftemangels an der Unternehmenszielsetzung<br>orientiert.<br>In einem ersten vorausgehenden Schritt bzw. in Anlehnung an die Ergebnisse der<br>Altersstrukturanalysen wurde in den letzten Jahren die Zahl der vom Stadtentwässerungsbetrieb<br>angebotenen Ausbildungsplätze – in Abweichung der nach betriebsinterner<br>Ausbildungskonzeption festgelegten Basiswerte – bereits signifikant erhöht.<br>Im Jahr 2016 befanden sich insgesamt 28 Nachwuchskräfte (Stand: 11.10.2016) in<br>einer Ausbildung beim Stadtentwässerungsbetrieb.<br>Eine weitere Erhöhung der Zahl der beim Stadtentwässerungsbetrieb angebotenen<br>Ausbildungsplätze im Vergleich zu den ursprünglich mit Konzeption festgelegten Basiswerten<br>ist für die Folgejahre ebenfalls geplant. So ist beabsichtigt die Zahl der ursprünglich<br>geplanten Ausbildungsplätze für das Jahr 2017 um zwei, für das Jahr<br>2018 um 4 Plätze zu erhöhen.<br><br>
</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-193552</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Feb 2017 13:28:00 +0100</pubDate>
                <title>Zustand des Stadtentwässerungsbetriebes</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/zustand-des-stadtentwaesserungsbetriebes-1/</link>
                <author>Bauausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Bauausschusses am 14. Februar 2017: </b>Das 1.550 Kilometer lange und teilweise über hundert Jahre alte Kanalnetz in Düsseldorf ist in einem nicht zufriedenstellenden Zustand. Die Investitionen in Reparatur und Instandhaltung der Kanäle steigen in den nächsten Jahren erheblich an. Lagen die Investitionskosten 2010 noch bei 38,5 Millionen Euro, steigen sie im Jahr 2019 auf geschätzte 75,6 Millionen Euro. Die Steigerungen werden nur über Gebührenerhöhungen gegenfinanziert werden können. Schon jetzt ist im Wirtschaftsplan des Stadtentwässerungsbetriebes für die Jahre 2016-2020 zu lesen: „Im Jahre 2020 reicht das für Gebührenausgleich zweckgebundene Eigenkapital voraussichtlich nicht mehr zu Kostendeckung aus. Im Jahr 2020 würden danach ca. 3,1 Mio. € fehlen.“&nbsp;&nbsp; 
</p>
<p>Der Schuldenstand des Stadtentwässerungsbetriebes betrug im Jahr 2016 schon fast 312 Millionen Euro und steigt bis 2020 auf 425 Millionen Euro. Darin ist noch nicht einmal der vom Rat der Stadt Düsseldorf geforderte Kauf des restlichen Kanalnetzes durch den Stadtentwässerungsbetrieb enthalten. Die Höhe des Kaufpreises wird durch die Stadt auf 300 bis 400 Millionen Euro geschätzt, wie es der Presse zu entnehmen war. Wie dieser Kauf, die schon jetzt hohen Schulden und die zukünftig steigenden Investitionen ohne erhebliche Gebührenerhöhung finanziert werden sollen, ist fraglich.&nbsp; 
</p>
<p>DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:&nbsp; <b><br></b></p><ol start="1" type="1"><li><strong>Wie soll zukünftig die Kostendeckung ohne Gebührensteigerung erreicht werden, die in der Ratsdebatte vom 15. Dezember 2016 versprochen wurde?</strong><strong> <br></strong></li></ol><ol start="2" type="1"><li><strong>Wie soll der Schuldenstand von fast 312 Millionen Euro (2016) abgebaut sowie der restliche Kauf des Kanalnetzes finanziert werden?</strong><strong> <br></strong></li></ol><ol start="3" type="1"><li><strong>Wie wird sichergestellt, dass am Düsseldorfer Kanalnetz nicht nur geflickt, sondern zukunftsträchtig saniert und investiert wird?</strong> </li></ol><p>Mit freundlichen Grüßen&nbsp; <br> 
</p>
<p>Daniela Dauner&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Peter Klein&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Moritz Westerberg
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>Antwort der Verwaltung am 14.02.2017 (Betriebsausschuss, Stadtkämmerin Schneider)</b>
</p>
<p><b>zu Frage 1:</b> Der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf (SEBD) finanziert seine Kernaufgabe der<br>Abwasserbeseitigung über Abwassergebühren. Diese Gebührensätze für Schmutzund<br>Niederschlagswasser sind im bundesweiten Vergleich auf sehr niedrigem Niveau.<br>Der Schmutzwassergebührensatz ist seit 10 Jahren unverändert und beträgt seit<br>dem 01.01.2008 1,52 Euro je Kubikmeter Frischwasser für die Schmutzwasserentsorgung.<br>Der Niederschlagswassergebührensatz wurde zum 01.01.2011 gesenkt<br>und beträgt seit 7 Jahren unverändert 0,98 Euro je Quadratmeter und Jahr für die<br>Niederschlagswasserentsorgung.<br>Seit Jahren verzeichnet der SEBD sinkende Gebührenerlöse aufgrund von Wassereinsparungen<br>bei privaten Haushalten und Industrie bzw. durch Produktionsveränderungen<br>im gewerblichen Bereich. Gleichzeitig steigen auch für den SEBD die jährlich<br>zu deckenden Kosten, z.B. bei Personalkosten aufgrund von Tarifabschlüssen oder<br>steigende Betriebs- und Unterhaltungskosten aufgrund allgemeiner Preissteigerungen.<br>Insbesondere die stark gestiegenen Energiekosten mussten in den letzten Jahren<br>aufgefangen werden.<br>Eine Gebührensteigerung konnte in den vergangenen Jahren nur durch zwei wesentliche<br>Punkte vermieden werden. Einerseits hat der SEBD durch Betriebsoptimierungen<br>Kosten eingespart und andererseits setzt der SEBD jährlich in der Gebührenkalkulation<br>das für Gebührenausgleich zweckgebundene Eigenkapital zur Gebührenstabilität<br>ein.<br>Mittelfristig können Gebührenerhöhungen daher nicht ausgeschlossen werden. Der<br>SEBD wird weiterhin versuchen, die Erhöhungen moderat zu gestalten und weiterhin<br>eine langfristige Gebührenkonstanz zu erzielen.
</p>
<p><b>zu Frage 2:</b> Der aktuelle Schuldenstand des SEBD gegenüber Kreditinstituten beträgt zum<br>31.12.2016 ca. 219,0 Mio. Euro. Innere Schulden aus der Innenfinanzierung weist<br>der SEBD zum 31.12.2016 mit ca. 42,8 Mio. € aus.<br>Der in der Frage genannte Schuldenstand von 312 Mio. € war der zum Wirtschaftsplan<br>2016 geplante Schuldenstand. Er basierte auf dem Schuldenstand zum<br>31.12.2014 zuzüglich der geplanten Neuverschuldung für 2015 und 2016.<br>Die Neuverschuldung in 2015 und 2016 ist durch den Einsatz von liquiden Mitteln<br>und geringer als geplanten Investitionen niedriger ausgefallen. Der Schuldenstand<br>wird von den getätigten Investitionen und den daraus folgenden Kreditaufnahmen<br>bestimmt. Gemäß § 86 Abs. 1 GO dürfen Kredite nur für Investitionen unter der Voraussetzung<br>des § 77 Abs. 3 GO und zur Umschuldung aufgenommen werden. Da<br>der SEBD in Wirtschaftsgüter investiert, die z.B. bei Steinzeugkanälen über 100 Jahre<br>abgeschrieben werden, ist hier die Langlebigkeit der Wirtschaftsgüter und die damit<br>verbundene langfristige Verschuldung von besonderer Bedeutung. Im Sinne einer<br>intergenerativen Gerechtigkeit wird der Gebührenzahler nur mit den gebührenrechtlich<br>ansatzfähigen Kosten belastet, die der Leistungserbringung durch den Stadtentwässerungsbetrieb<br>gegenüberstehen. Der Abbau des Schuldenstandes erfolgt somit<br>langfristig über die geplante jährliche Tilgung.<br>Eine Übernahme des zurzeit noch im Haushalt der Stadt geführten Altanlagevermögens<br>des Kanalnetzes kann nur durch eine entsprechende Darlehensaufnahme erfolgen.<br>Auch diesem Darlehen ist der Wert des Kanalnetzes gegenüberzustellen.
</p>
<p><b>zu Frage 3:</b> Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat bereits 1986 - seinerzeit im Bundesvergleich<br>sehr frühzeitig- in seiner Sitzung am 20. November 1986 mit der Drucksache<br>60/063/86 ein erstes Konzept zur flächendeckenden systematischen Untersuchung<br>des damals 1.400 Kilometer langen Kanalnetzes auf seinen baulichen und<br>betrieblichen Zustand sowie zu einer planmäßigen Sanierung und Substanzerhaltung<br>beschlossen.<br>Im Jahre 2011 (Drucksache 23/55/2011) wurde ein neues Substanzerhaltungskonzept<br>zum langfristigen Erhalt des Düsseldorfer Abwassernetzes für die nachfolgenden<br>Generationen beschlossen. Dieses Konzept beinhaltet, basierend auf einem komplexen Rechenmodell, den Reparatur-, Renovierungs- und Erneuerungsbedarf<br>der nächsten Jahrzehnte sowie die dafür erforderlichen finanziellen Mittel. Der personelle<br>Mehrbedarf war ebenfalls Inhalt des Beschlusses. Die einheitliche Klassifizierung<br>der Kanäle auf Grundlage der europäischen Normierung ermöglicht einen Vergleich<br>mit anderen Betreibern im deutschsprachigen Raum über den Zustand der<br>Kanalisationen.<br>Entgegen dem bundesweiten Trend konnte in Düsseldorf eine positive Entwicklung<br>des Kanalzustandes erreicht werden.<br>Gegenwärtig hat Düsseldorf ein 1.550 km langes Kanalnetz, das sich im bundesweiten<br>Vergleich in einem überdurchschnittlich guten Zustand befindet. Dem SEBD ist<br>es gelungen mit langfristigen Strategien, ausreichenden finanziellen Mitteln und qualifiziertem<br>Personal die notwendigen Reparaturen, Renovierungen und Erneuerungen<br>umzusetzen. Diese langfristigen, generationenübergreifenden Strategien sind zum<br>Erhalt der dauerhaften Funktion fortzusetzen. </p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-193550</guid>
                <pubDate>Tue, 17 Nov 2015 13:28:00 +0100</pubDate>
                <title>Masterplan Kulturbauten</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/masterplan-kulturbauten-1/</link>
                <author>Bauausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><span style="mso-ignore:vglayout;position: absolute;z-index:251658752;margin-left:22px;margin-top:381px;width:17px; height:2px"><img height="2" width="17" alt style></span><span style="mso-bidi-font-size:11.0pt; font-family:&quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:Arial;mso-bidi-font-family: Arial"></span>Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Bauausschusses am 17. November 2015:&nbsp; 
</p>
<p><b>Die Verwaltung wird beauftragt, in den Haushalt 2016 entsprechende Mittel für eine Anschubfinanzierung für den Masterplan Kulturbauten einzustellen.</b>
</p>
<p><i>Begründung:</i>
</p>
<p>Viele Kulturbauten der Stadt Düsseldorf sind sanierungs- und modernisierungsbedürftig. Einige Kulturinstitute können ihre Arbeit teilweise nur eingeschränkt oder gar nicht ausüben. Dringend notwendige Sanierungen werden seit langem immer wieder verschoben.
</p>
<p>Im April 2015 fand eine gemeinsame, nichtöffentliche Sitzung des Kulturausschusses und des Bauausschusses statt, in der mündlich eine grobe Fassung eines Sanierungsplanes für die Kulturbauten vorgestellt wurde. Eine detaillierte Aufstellung über Maßnahmen und Kosten sollte folgen. Über Prioritäten sollte in einem weiteren Schritt diskutiert und abschließend entschieden werden. Bislang wurde jedoch dieser Maßnahmenkatalog von der Verwaltung nicht vorgelegt.
</p>
<p>In der städtischen Haushaltsplanung für das Jahr 2016 ist ebenfalls keine entsprechende Position für einen Masterplan Kulturbauten vorgesehen, so dass zu befürchten ist, dass auch im nächsten Jahr diesbezüglich wieder nichts passieren wird.
</p>
<p>Freundliche Grüße&nbsp; 
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Daniela Dauner&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Peter Klein&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Moritz Westerberg&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 
</p>
<p class="MsoNormal"><span style="mso-bidi-font-size:11.0pt; font-family:&quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-fareast-font-family:Arial;mso-bidi-font-family: Arial"><span style="mso-spacerun:yes"></span></span><span style="font-family: &quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;"></span></p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-193548</guid>
                <pubDate>Tue, 20 Oct 2015 12:04:00 +0200</pubDate>
                <title>Barrierefreiheit in Schulen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/barrierefreiheit-in-schulen-1/</link>
                <author>Bauausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b><span style="mso-bidi-font-size:11.0pt; font-family:&quot;Calibri&quot;,&quot;sans-serif&quot;;mso-bidi-font-family:&quot;Times New Roman&quot;"></span>Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Bauausschusses am 20. Oktober 2015:&nbsp; </b>Mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurden die Rechte der Menschen mit Behinderungen als Menschenrechte postuliert. Damit wurde die Behindertenpolitik auf eine qualitativ neue Stufe gehoben. Seit 2009 gilt die Konvention in Deutschland.&nbsp; 
</p>
<p>Sie garantiert im Artikel 7, dass die Vertragsstaaten alle erforderlichen Maßnahmen treffen „um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können “.&nbsp; 
</p>
<p>Im Artikel 24 der Konvention wird das Recht auf Bildung konkretisiert: „Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass … Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden“.&nbsp; 
</p>
<p>Aufgrund vielfältiger Barrieren werden jedoch auch heute noch Menschen mit Behinderung an der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehindert.&nbsp; 
</p>
<p>DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:&nbsp; </p><ol start="1" type="1"><li><strong>In welchen Düsseldorfer Schulen fehlt ein barrierefreier Zugang zu allen Klassen- und Fachräumen?</strong></li></ol><ol start="2" type="1"><li><strong>In welchen Düsseldorfer Schulen fehlen Behindertentoiletten?</strong></li></ol><ol start="3" type="1"><li><strong>In welchem konkreten Zeitraum ist vorgesehen, die Mängel zu beseitigen (aufgeschlüsselt nach Schulen und Maßnahmen)?</strong> </li></ol><p>Freundliche Grüße &nbsp; &nbsp;&nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; <br><br>
</p>
<p>Daniela Dauner&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Peter Klein&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Moritz Westerberg
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>Antwort der Verwaltung am 20.10.2015 (Beigeordneter Dr. Bonin)</b>
</p>
<p><b>zu Frage 1, Frage 2 und Frage 3:</b>
</p>
<p>In der vom Rat der Stadt Düsseldorf seinerzeit eingerichteten Kleinen Kommission Barrierefreiheit<br>wurde bereits im Jahr 2008 ein vom Amt für Gebäudemanagement unter Beteiligung<br>des Schulverwaltungsamtes entwickeltes Konzept für Barrierefreiheit an Düsseldorfer Schulen<br>abgestimmt und genehmigt. <br><br>Das in der Folge mittlerweile insgesamt zu 76% umgesetzte und weiter verfolgte Konzept<br>sieht vor, eine angemessene Zahl städtischer Schulen baulich so herzurichten, dass mobilitätseingeschränkte,<br>seh- und höreingeschränkte Schülerinnen und Schüler in allen im Stadtgebiet<br>vertretenen Schulformen unterrichtet werden können. Berücksichtigt werden im Rahmen<br>des Konzeptes 22 Grundschulen, 5 Hauptschulen, 5 Realschulen, 5 Gymnasien und 2<br>Gesamtschulen. Sowohl durch die Anzahl als auch die durch Auswahl wird eine Schulteilnahme<br>im sozialräumlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler gesichert. Abschließend<br>wird ca. ein Drittel aller Schulstandorte barrierefrei umgerüstet sein. <br><br>Über das Konzept ‚Barrierefreie Schulen’ hinaus werden bei allen baulichen Maßnahmen im<br>Zuge des Masterplans Schulen Verbesserungen für seh- und höreingeschränkte Personen<br>eingeplant und ausgeführt. Das umfasst zum Beispiel kontrastreiche Gestaltung von Wand<br>und Boden, Markierungen der Treppenanlagen oder Akustikmaßnahmen.<br>Grundsätzlich werden bei allen Neubauten die gesetzlichen Vorgaben und Regeln sowie die<br>eigenen städtischen Standards zur Barrierefreiheit beachtet. Entsprechendes gilt auch für<br>alle genehmigungspflichtigen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. <br><br>Alle beschlussbedürftigen Hochbaumaßnahmen werden seitens des Amtes für Gebäudemanagement<br>dem "Runden Tisch Bauen" vorgestellt. Darüber hinaus wird im Bauausschuss -<br>wie noch von der Kleinen Kommission Barrierefreiheit beschlossen - einmal im Jahr zur Barrierefreiheit<br>in städtischen Gebäuden berichtet, zuletzt in der Sitzung des Bauausschusses<br>am 20.01.2015.
</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-193549</guid>
                <pubDate>Tue, 20 Oct 2015 11:54:00 +0200</pubDate>
                <title>Aktueller Stand der Projektgruppe „Städtische Gebäude“</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/aktueller-stand-der-projektgruppe-staedtische-gebaeude-1/</link>
                <author>Bauausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><b>Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Bauausschusses am 20. Oktober 2015:</b>&nbsp; Viele Gebäude in städtischer Hand sind sanierungs- und modernisierungsbedürftig. Besonders im Kulturbereich besteht großer Sanierungsbedarf, so z.B. beim Stadtmuseum, im Museum Kunstpalast oder&nbsp; am Schauspielhaus. Laut einem Zeitungsbericht in der Rheinischen Post, geht die Stadtverwaltung von rund 78 Millionen Euro Sanierungsbedarf bei Kulturbauten aus, welche auf einer internen Liste der Verwaltung aufgelistet wurden (RP vom 24.03.2015). 
</p>
<p>In der Haushaltssitzung des Stadtrates am 04.12.2014 wurde auf Antrag der Ampel-Kooperation die Einrichtung einer Projektgruppe „Städtische Gebäude“ beschlossen: „…die ab Januar 2015 in regelmäßigen Sitzungen den Sanierungsbedarf der städtischen Gebäude zusammenstellt und über Maßnahmen berät. (…) Zielsetzung der Projektgruppe ist es, bis Mitte 2017 alle städtischen Gebäude (ohne Schulen) in der Arbeitsgruppe behandelt zu haben.“&nbsp; 
</p>
<p>Daher fragt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf an:&nbsp; <b><br></b></p><ol start="1" type="1"><li><strong>Hat die Projektgruppe „Städtische Gebäude“ bereits getagt, wenn ja, &nbsp;was sind die Ergebnisse, wenn nein, warum nicht?</strong><strong> <br></strong></li></ol><ol start="2" type="1"><li><strong>Wird das Ziel der Projektgruppe, bis 2017 alle städtischen Gebäude (ausgenommen Schulen) behandelt zu haben, erreicht?</strong><strong> <br></strong></li></ol><ol start="3" type="1"><li><strong>Ist die interne Liste der Verwaltung über die 78 Millionen Euro Sanierungsbedarf einsehbar, wenn ja bitte Gebäude und Zahlen auflisten?</strong><strong> <br></strong></li></ol><p>&nbsp;</p>
<p>Freundliche Grüße <br><br><br>Daniela Dauner&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Peter Klein&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Moritz Westerberg<br><br>
</p>
<p><b>Antwort der Verwaltung am 20.10.2015 (Beigeordneter Dr. Bonin)</b>
</p>
<p><b>zu Frage 1, Frage 2 und Frage 3: </b><br>Ein Konzept zur Ermittlung der notwendigen Sanierungs-, Modernisierungs- und<br>Baubedarfe beim städtischen Gebäudebestand – Schulen ausgenommen – wurde<br>von der Verwaltung erarbeitet. Dieses beinhaltet unter Berücksichtigung personeller<br>Kapazitäten das methodische und strategische weitere Vorgehen zur Klärung und<br>Erfassung der Bedarfslage als Voraussetzung für die Aufnahme der Arbeit der Projektgruppe<br>„Städtische Gebäude“. Die Entscheidung des Verwaltungsvorstandes<br>steht noch aus. Daher hat die Projektgruppe, deren Einrichtung vom Rat der Stadt<br>Düsseldorf im Rahmen der letztjährigen Haushaltssitzung beschlossen wurde, bisher<br>noch nicht getagt.<br><br>Die vorliegenden Erkenntnisse zum Zustand des städtischen Gebäudebestandes<br>(außer Schulen), der ca. 1200 Gebäude an 710 Standorten umfasst, sind sehr unterschiedlich.<br>Akute Schadensereignisse, die kurzfristigen Handlungsbedarf erforderlich<br>machten, waren meist Hintergrund für Gebäudeuntersuchungen, die den wesentlichen<br>Datenbestand ausmachen. Für einige Gebäude gibt es sehr umfassende<br>Kenntnisse sowohl über den baulichen als auch den haustechnischen Zustand. Für<br>andere Gebäude gibt es nur eine grobe Zustandsdokumentation.<br>Sowohl Aussagen zur weiteren zeitlichen Perspektive als auch zur Höhe der Kosten<br>zur Deckung des Sanierungsbedarfs können daher derzeit nicht getroffen werden.
</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-193547</guid>
                <pubDate>Tue, 20 Jan 2015 14:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Sanierungsbedarf bei städtischen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/sanierungsbedarf-bei-staedtischen-kinder-und-jugendfreizeiteinrichtungen-1/</link>
                <author>Bauausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><img height="2" width="17" alt> 
</p>
<p>Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Bauausschusses am 20.01.2015:&nbsp; Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen bieten vielen Kindern und Jugendlichen einen Ort, an dem sie Freunde finden, sich treffen und voneinander lernen können. Dies trägt zu einer positiven Entwicklung von jungen Menschen bei und ist ein wichtiger Bestandteil in der Jugendarbeit. Ein guter baulicher Zustand der Liegenschaften ist unabdingbar und sollte regelmäßigen Überprüfungen unterzogen werden. Bei Sanierungsbedarf sollte zeitnah gehandelt werden, um einen reibungslosen Ablauf in den Einrichtungen zu garantieren. 
</p>
<p>DIE LINKE. Ratsfraktion fragt an:&nbsp; </p><ol start="1" type="1"><li><strong>Bei welchen städtischen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen gibt es Sanierungsbedarf und wie sieht dieser Sanierungsbedarf aus, aufgeschlüsselt nach Gebäuden?&nbsp; <br><br></strong></li><li><strong>Falls Sanierungen vorgesehen sind, gibt es einen Zeit- bzw. Prioritätenplan und wie sieht dieser aus?<br><br></strong></li><li><strong>Wie viele Mittel werden im Haushalt 2015 und in den folgenden Hauhaltsjahren für die Sanierung städtischer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen eingestellt?</strong></li></ol><p>Freundliche Grüße&nbsp;&nbsp; 
</p>
<p>Daniela Dauner&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Peter Klein&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Moritz Westerberg<br><br><br><b>Antwort der Verwaltung am 20.01.2015: (Dr.-Ing. Gregor Bonin)<br></b>
</p>
<p><b>zu Frage 1 und 2: </b><br>Am 04.12.2014 hat der Rat einen Begleitantrag der Ratsfraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP (Vorlage 01/253/2014) zum Haushaltsplanentwurf 2015 beschlossen, der die Priorisierung von fünf Ersatzneubauten und einem Neubau für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen beinhaltet und die Verwaltung beauftragt, die Planung aufzunehmen.<br><br>Die Verwaltung plant die Einbringung der Ausführungs- und Finanzierungsbeschlussvorlage für den ersten Ersatzneubau an der Heerdter Landstraße in die politischen Gremien im 1. Quartal 2015. <br><br><b>zu Frage 3:</b> Die Etatisierung der Haushaltsmittel erfolgt erst nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß §14 Gemeindehaushaltsverordnung NW, die mit der Erstellung der Beschlussvorlage zur Herbeiführung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses erfüllt sind.<br><br>In 2015 werden vorbehaltlich der Zustimmung zum o.g. Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses die erforderlichen Mittel zum Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Heerdter Landstraße eingestellt. </p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-193546</guid>
                <pubDate>Tue, 11 Nov 2014 13:10:00 +0100</pubDate>
                <title>Antrag Masterplan Kulturbauten</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/antrag-masterplan-kulturbauten-1/</link>
                <author>Bauausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal"><span style="mso-bidi-font-size:11.0pt; mso-fareast-font-family:Arial;mso-bidi-font-family:Arial"><span style="mso-bidi-font-size:11.0pt; mso-fareast-font-family:Arial;mso-bidi-font-family:Arial">Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf </span>zur Sitzung des Bauausschusses am 11. 11.2014:&nbsp; </span><b><span style="mso-bidi-font-size:11.0pt;mso-fareast-font-family:Arial;mso-bidi-font-family: Arial">Für die Erstellung eines Masterplans Kulturbauten sind entsprechende Mittel in den Haushalt 2015 einzustellen.&nbsp;&nbsp; <br></span></b></p>
<p class="MsoNormal"><i><span style="mso-bidi-font-size:11.0pt;mso-fareast-font-family:Arial;mso-bidi-font-family: Arial">Begründung: </span></i><span style="mso-bidi-font-size: 11.0pt">In den letzten Jahren gab es immer wieder Probleme mit Reparaturen und Sanierungen in den für Kultur genutzten Gebäuden in Düsseldorf. Als Beispiele seien das Opernhaus, das Museum Kunstpalast und das für Kultur genutzte Gebäude der alten Paketpost genannt. Aber nicht nur die großen Einrichtungen bereiten Probleme, auch in den kleineren Kulturinstituten sind Sanierungsmaßnahmen dringend erforderlich.&nbsp; </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="mso-bidi-font-size:11.0pt">Die geforderten Mittel sollen für eine Bestandsaufnahme sowie für das Aufstellen eines Masterplan Kulturbauten genutzt werden, in dem der finanzielle Bedarf sowie ein Zeitplan für die Sanierung der Gebäude festgelegt wird</span><span style="mso-bidi-font-size:11.0pt; mso-fareast-font-family:Arial;mso-bidi-font-family:Arial">.&nbsp;&nbsp; <br></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="mso-bidi-font-size:11.0pt; mso-fareast-font-family:Arial;mso-bidi-font-family:Arial">Freundliche Grüße&nbsp;&nbsp;&nbsp; <br></span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="mso-bidi-font-size:11.0pt; mso-fareast-font-family:Arial;mso-bidi-font-family:Arial">Daniela Dauner<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span><span style="mso-tab-count: 1">&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span><span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>Peter Klein<span style="mso-tab-count:3">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Moritz Westerberg<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span></p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-193543</guid>
                <pubDate>Tue, 02 Sep 2014 15:36:00 +0200</pubDate>
                <title>Kö-Pavillon verschrotten</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/koe-pavillon-verschrotten-1/</link>
                <author>Bauausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Bauausschusses am 02.09.2014: <br>Rund 2,2 Millionen Euro hat der Info-Pavillon am Kö-Bogen die Stadt bisher gekostet: 1,4 Millionen Euro für die Anschaffung und 880.000 Euro für einen Umzug um knapp hundert Meter. Im Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes wurde er als Musterbeispiel für Verschwendung aufgeführt. Im kommenden Jahr soll der Pavillon von seinem derzeitigen Platz verschwinden. Was dann mit ihm geschieht ist ungewiss. 
</p>
<p>DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p><ol start="1" type="1"><li><strong>Welche Gesamtkosten sind bislang durch den </strong><strong>Pavillon entstanden (aufgeschlüsselt nach Kosten für Herstellung, Aufstellung, Umstellung, Unterhalt und weiteren Kosten) und w</strong><strong>elche Kosten würden bei einer erneuten Versetzung </strong><strong>entstehen?</strong> </li></ol><ol start="2" type="1"><li><strong>Welche konkreten Angebote oder Überlegungen für einen Verkauf des Pavillons gibt es bislang und welche Erlöse könnten hierbei erzielt werden?</strong></li></ol><ol start="3" type="1"><li><strong>Welche Kosten und welche Erlöse würden bei einer Verschrottung des Pavillons entstehen?</strong></li></ol><p>Freundliche Grüße
</p>
<p>Daniela Dauner&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Peter Klein&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Moritz Westerberg<br><br><br><b>Antwort der Verwaltung / Ratsherr Bonin</b><br><br>Im Frühjahr 2011 wurde mit dem Kö-Bogen-Informationspavillon ein gemeinsames Informationszentrum zu den Großprojekten Wehrhahnlinie und Kö-Bogen geschaf-fen. Der barrierefrei erschlossene, zwei-geschossige Glasbau, der auch über eine Aussichtplattform verfügt, wurde mit umfangreichen Informationsmaterial und Wech-selausstellungen bestückt. Der Pavillon selbst und die Standortnähe zu den Großpro-jekten sind wesentlicher Bestandteil des Informationskonzeptes. Er wurde von Be-ginn an von den Bürgerinnen und Bürgern, Besucherinnen und Besuchern außeror-dentlich gut angenommen. Aufgrund der starken Resonanz wurden bereits wenige Wochen nach der Eröffnung die Öffnungszeiten verlängert und auf den Samstag ausgeweitet. Darüber hinaus wird der Kö-Bogen-Informationspavillon auch für Ver-anstaltungen genutzt:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 
</p>
<p>Pressekonferenzen, Vorträge oder Besprechungen 
</p>
<p>Veranstaltungen des Deutschen Städtetages NRW und anderer interessierter Fachbesucher 
</p>
<p>Tagungen städtischer Gremien, z.B. die Kleine Kommission Kö-Bogen 
</p>
<p>Sonderausstellung zum Thema Archäologie 
</p>
<p>Besuche von Architekturbüros mit ihren Klienten 
</p>
<p><b>Frage 1: </b>
</p>
<p>Welche Gesamtkosten sind bislang durch den Pavillon entstanden (aufgeschlüsselt nach Kosten für Herstellung, Aufstellung, Umstellung, Unterhalt und weitere Kosten) und welche Kosten würden bei einer erneuten Versetzung entstehen? 
</p>
<p><b>Antwort: </b>
</p>
<p>Die Baukosten für den Kö-Bogen-Informationspavillon beliefen sich auf ca. 1.260.000 EUR. Für die Ausstattung fielen Kosten in Höhe von ca. 200.000 EUR an. 
</p>
<p>Der Rat der Stadt wurde darüber bereits im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage im Mai 2011 informiert. 
</p>
<p>2012 musste der Kö-Bogen-Informationspavillon versetzt werden, da die Fläche für die Neugestaltung des Schadowplatzes benötigt wurde. Es entstanden Kosten in Höhe von ca. 210.000 EUR für die Demontage am Schadowplatz, ca. 126.000 EUR Transportkosten, ca. 264.000 EUR Kosten für den erneuten Aufbau am Cornelius-platz sowie ca. 100.000 EUR Baunebenkosten. Hinzu kam ein Betrag von ca. 180.000 EUR für vorbereitende Maßnahmen am jetzigen Standort. Darüber wurde der Bauausschuss mit Beantwortung zweier Anfragen bereits im Oktober 2012 aus-führlich informiert. 
</p>
<p>Eine erneute Versetzung des Kö-Pavillons wird wie bereits berichtet vor Beginn der Arbeiten zur Wiederherstellung des Corneliusplatzes sowie des Übergangs zur Land-krone erforderlich, der nach Inbetriebnahme der Wehrhahnlinie ab 2016 vorgesehen 
</p>
<p>Seite 1/2 - Es gilt das gesprochene Wort - Seite 2/2 - Es gilt das gesprochene Wort - 
</p>
<p>ist. Ziel ist es einen endgültigen Standort zu finden. Die Kosten für diese letztmalige Versetzung können erst nach einer entsprechenden Festlegung ermittelt werden. 
</p>
<p><b>Frage 2: </b>
</p>
<p>Welche konkreten Angebote oder Überlegungen für einen Verkauf des Pavillons gibt es bislang und welche Erlöse könnten hierbei erzielt werden? 
</p>
<p><b>Antwort zu 2: </b>
</p>
<p>Hinsichtlich der weiteren Verwendung und zur künftigen Nutzung des Kö-Bogen-Informationspavillon bestehen sowohl Überlegungen zu einer weiteren städtischen Nutzung, als auch die Option eines Verkaufs. Aktuell liegt der Stadt eine Kaufanfrage vor. 
</p>
<p>Aufgrund der laufenden Abstimmungen sind Auskünfte zu möglichen Verkaufserlö-sen noch nicht möglich. 
</p>
<p><b>Frage 3: </b>
</p>
<p>Welche Kosten und welche Erlöse würden bei einer Verschrottung des Pavillons ent-stehen? 
</p>
<p><b>Antwort zu 3: </b>
</p>
<p>Eine Verschrottung ist nicht vorgesehen. 
</p>
<p>Dr.-Ing. Gregor Bonin
</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-193544</guid>
                <pubDate>Tue, 02 Sep 2014 14:29:00 +0200</pubDate>
                <title>Sanierung des Goethe-Museums</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/sanierung-des-goethe-museums-1/</link>
                <author>Bauausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Sitzung des Bauausschusses am 02.09.2014:&nbsp;&nbsp;&nbsp; <b>Der Bauausschuss fordert die Verwaltung auf, für die Sanierung des Gebäudes Schloss Jägerhof, in dem das Goethe-Museums untergebracht ist, unverzüglich die benötigten Mittel bereitzustellen.&nbsp;&nbsp; </b>
</p>
<p><i>Begründung:</i>
</p>
<p>Die Bausubstanz des historischen Gebäudes Schloss Jägerhof, in dem das Goethe-Museum untergebracht ist, ist stark geschädigt. Durch Nässeschäden, Feuchtigkeit und Schimmel sind an den historischen Werken des Goethe-Museums bereits erhebliche Schäden entstanden. 1700 Werke müssen im Restaurierungszentrum behandelt werden, weitere Werke einer Säuberung unterzogen werden.&nbsp; 
</p>
<p>Laut dem Vorsitzenden der Museumsstiftung, Winfried Tilmann, drohen bei einer&nbsp; Verzögerung der Sanierung bis ins Jahr 2016 – wie von der Verwaltung vorgesehen – weitere Schäden an der hochkarätigen Sammlung, die einen erheblichen Stellenwert in der Kulturlandschaft einnimmt. Zudem sei die Museumsarbeit unter diesen Bedingungen kaum möglich.&nbsp; 
</p>
<p>Freundliche Grüße&nbsp;&nbsp; 
</p>
<p>Daniela Dauner&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Peter Klein&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Moritz Westerberg&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-193542</guid>
                <pubDate>Tue, 15 Oct 2013 15:36:00 +0200</pubDate>
                <title>Sammelunterkünfte für Flüchtlinge</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/sammelunterkuenfte-fuer-fluechtlinge-1/</link>
                <author>Bauausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Bauausschuss am 15.10.2013:<br><br>Die Zahl der Flüchtlinge in Düsseldorf steigt und somit auch der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten. Die Düsseldorfer Ratsmehrheit verhindert allerdings seit langem eine adäquate Unterbringung der Flüchtlinge dezentral in normalen Wohnungen. Stattdessen werden sie in Sammelunterkünften untergebracht, obwohl dies für die Betroffenen zu zusätzlichen psychischen Belastungen führt. Privatsphäre und Bewegungsfreiheit bleiben ihnen weitgehend verwehrt. <br><br>Am 28.05.2013 berichtete die Rheinische Post unter dem Titel „Stadt findet keine Plätze für Flüchtlinge“ über die Konzeptlosigkeit der Stadt. In dem Artikel heißt es: „Es fehlen Wohnplätze. Die Stadt hat bislang kein Konzept, wie sie entstehen sollen.“ In welchem Zustand die Unterkünfte sind und ob eine ausreichende Ausstattung besteht, ist zudem fraglich. <br><br>DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p><ol><li>Wie viele Flüchtlingsunterkünfte mit wie vielen Plätzen gibt es derzeit in Düsseldorf und wie viele Quadratmeter stehen einer Person mindestens und durchschnittlich zur Verfügung?<br><br></li><li>Wie viele neue Flüchtlingsunterkünfte sind zurzeit in Düsseldorf geplant und gibt es Vorgaben innerhalb der Verwaltung, nach denen sie ausgewählt werden? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, wonach richtet sich die Auswahl?<br><br></li><li>Wie viele der derzeitigen Flüchtlingsunterkünfte entsprechen nicht diesen Vorgaben bzw. weisen Mängel auf und welche Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel sind vorgesehen?</li></ol><p>Freundliche Grüße<br><br>Daniela Dauner&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Moritz Westerberg&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Peter Klein
</p>
<p><b>Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Bonin:</b><br><br><b>Frage 1:</b><br>Wie viele Flüchtlingsunterkünfte mit wie vielen Plätzen gibt es derzeit in Düsseldorf und wie viele Quadratmeter stehen einer Person mindestens und durchschnittlich zur Verfügung?<br><br><b><i>Antwort:</i></b><br>Im Gebiet der Stadt Düsseldorf werden gegenwärtig 8 Unterkünfte, die sich teilweise in städtischem und teilweise in privatem Eigentum befinden, ausschließlich zur Un-terbringung Asyl suchender Personen genutzt. Die Unterkünfte verfügen über eine Fläche von insgesamt ca. 18.000 qm (Einheiten zwischen ca. 1.100 qm und ca. 3.000 qm). Die Belegung variiert je nach Personengruppe (Familien, Einzelpersonen etc.), so dass ein konkreter Flächenschlüssel pro Person nicht angegeben werden kann. Aktuell sind ca. 1.100 Asylbewerberinnen und –bewerber in Düsseldorf unter-gebracht.
</p>
<p><br><b>Frage 2:</b><br>Wie viele neue Flüchtlingsunterkünfte sind zurzeit in Düsseldorf geplant und gibt es Vorgaben innerhalb der Verwaltung, nach denen sie ausgewählt werden? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, wonach richtet sich die Auswahl?<br><br><i><b>Antwort:</b></i><br>Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist entsprechend § 1 des Flüchtlingsaufnahmege-setzes verpflichtet, die ihr von der Bezirksregierung zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Unter diese Verpflichtung fallen auch Menschen, die einen Asylfolgeantrag stellen oder bei denen eine ausländerrechtliche Statusverschlechterung erfolgt. Die Unterbringung wird auf Grundlage des § 53 Asyl-verfahrensgesetzes und des § 3 Asylbewerberleistungsgesetzes in der Regel als Sachleistung in einer Gemeinschaftsunterkunft, gewährt. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen. Dies be-deutet, dass Sammelunterkünfte der Menschenwürde entsprechen müssen, gleich-zeitig aber auch eindeutig als nur vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit er-kennbar sein sollen.<br><br>Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt keine zentrale Unterbringung, vielmehr sollen die Personengruppen auf verschiedene Sammelunterkünfte im Stadtgebiet Düsseldorf verteilt werden. Entsprechend der vom Land zugewiesenen Asylbewerberinnen und –bewerber werden sukzessive Gebäude für die Unterbringung hergerichtet.<br><br>Kriterien bei der Beurteilung der Standorte sind unter anderem die planungs- und baurechtlichen Rahmenbedingungen, das unmittelbare Umfeld unter Betrachtung sozialer und städtebaulicher Aspekte sowie die Realisierbarkeit. Die Bewertung der Realisierbarkeit erfolgt unter immobilienwirtschaftlichen und bautechnischen Ge-sichtspunkten.
</p>
<p><b><br>Frage 3:</b><br>Wie viele der derzeitigen Flüchtlingsunterkünfte entsprechen nicht diesen Vorgaben bzw. weisen Mängel auf und welche Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel sind vorgesehen?<br><br><b><i>Antwort:</i></b><br>Die Gebäude befinden sich in einem nutzbaren Zustand. Anfallende notwendige In-standsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten werden nach Bekanntwerden - je nach Eigentumssituation - entweder durch das Amt für Gebäudemanagement in Auftrag gegeben bzw. der Eigentümer wird aufgefordert diese entsprechend den mietvertrag-lichen Regelungen zu veranlassen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-193541</guid>
                <pubDate>Tue, 12 Feb 2013 20:28:00 +0100</pubDate>
                <title>Barrierefreiheit für öffentliche Gebäude bei der Stadtverwaltung Düsseldorf</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/barrierefreiheit-fuer-oeffentliche-gebaeude-bei-der-stadtverwaltung-duesseldorf-1/</link>
                <author>Bauausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Bauausschuss am 12.02.2013:<br><br>Personen mit Handicap, insbesondere Menschen in Rollstühlen, Sehbehinderte und Gehörlose haben zuweilen Schwierigkeiten in Öffentliche Gebäude der Stadt, ihrer Betriebe und Gesellschaften zu gelangen und/oder sich in ihnen zu bewegen.<br>Damit ist ein uneingeschränkter Zugang nicht gewährleistet. Die nach wie vor gegebenen Einschränkungen von Menschen mit Behinderungen werden verschärft. Dies steht im Widerspruch zum Gleichbehandlungsgesetz und zur rechtlich geltenden „ UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, sowie&nbsp; der EU-Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 der so genannten Rahmenrichtlinie Beschäftigung für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.<br>Als unterzeichnende Stadt der „Erklärung von Barcelona von 1995“ sehen wir die Stadt Düsseldorf in der Pflicht, bestehende Mängel regelmäßig zu erfassen und sie in einer noch festzulegenden Zeitschiene zu beseitigen.<br><br>Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsfraktion DIE LINKE. folgende Fragen:<br></p><ol><li>Ist der Verwaltung bekannt, wie viele und welche städtischen Gebäude, und Einrichtungen von städtischen Eigenbetrieben, nach DIN 18040-1 noch nicht barrierefrei sind? <br>Wenn nein: warum nicht?&nbsp; Wenn ja: bitte auflisten.<br><br></li><li>Wann wurde zuletzt eine Bestandsaufnahme durchgeführt und welche Maßnahmen und Zeitschienen zur Erfüllung o. g. DIN wurden seinerzeit festgelegt?<br><br></li><li>Sind konkrete Kriterien zur Behebung etwaiger Mängel bei allen Gebäuden und Einrichtungen von städtischen Eigenbetrieben festgelegt worden? <br>Wenn ja: welche? Wenn nein: warum nicht?<br></li></ol><p>Freundliche Grüße<br><br><br>Daniela Dauner&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Moritz Westerberg&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Peter Klein
</p>
<p><br><b>Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Bonin:</b>
</p>
<p><b>Frage 1:</b><br>Ist der Verwaltung bekannt, wie viele und welche städtischen Gebäude, und Einrichtungen von städtischen Eigenbetrieben, nach DIN 18040-1 noch nicht barrierefrei sind?<br>Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: bitte auflisten.<br><br><b>Frage 2:</b><br>Wann wurde zuletzt eine Bestandsaufnahme durchgeführt und welche Maßnahmen und Zeitschienen zur Erfüllung o.g. DIN wurden seinerzeit festgelegt?<br><br><b>Frage 3:</b><br>Sind konkrete Kriterien zur Behebung etwaiger Mängel bei allen Gebäuden und Einrichtungen von städtischen Eigenbetrieben festgelegt worden?<br>Wenn ja: Welche? Wenn nein: Warum nicht?<br><br><b><i>Antwort zu 1-3:</i></b><br>Auf Basis des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) arbeiten Vertreter der Behindertenverbände, der Verwaltung und der Politik im Rahmen der „Runden Tische“ Bauen, Verkehr und Kommunikation eng zusammen. Hier werden standortbezogene individuelle Lösungen auf Basis der städtischen Standards zur Barrierefreiheit erarbeitet.<br>Durch das Amt für Gebäudemanagement werden in Summe 2.028 Gebäude an 877 Standorten betreut. Die Stadtverwaltung hat 2004 damit begonnen, bei den Gebäuden mit hohem Öffentlichkeitsverkehr den Zustand der Barrierefreiheit zu erfassen und zu verbessern. Jede neue barrierefreie Maßnahme wird sukzessive katalogisiert.<br><br>Grundsätzlich werden bei alle öffentlich zugänglichen Neubauten die gesetzlichen Vorgaben und Regeln sowie die eigenen städtischen Standards zur Barrierefreiheit beachtet. Entsprechendes gilt auch für alle genehmigungspflichtigen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen.<br><br>Alle beschlussbedürftigen Hochbaumaßnahmen werden seitens des Amtes für Gebäudemanagement dem "Runden Tisch Bauen" vorgestellt. Darüber hinaus wird im Bauausschuss - wie noch von der Kleinen Kommission Barrierefreiheit beschlossen - einmal im Jahr zur Barrierefreiheit in städtischen Gebäuden berichtet (zuletzt noch in der Sitzung am 20.11.2012).<br><br>Hervorzuheben ist, dass das gemeinsam mit der "Kleinen Kommission Barrierefreiheit" entwickelte und bereits zu rund 76% baulich umgesetzte Konzept zur Barrierefreiheit in Schulen auch zukünftig weiter verfolgt wird.<br>Circa 67 Verwaltungsgebäude, Stadtbüchereien, Berzirksverwaltungsstellen, etc sind zum Zustand der Barrierefreiheit erfasst. In die Bezirksverwaltungsstellen und Sälen mit gesamtstädtischer Bedeutung ist der Einbau von induktiven Höranlagen geplant. Von 14 Sälen wur-den bisher sechs umgerüstet.<br></p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-193538</guid>
                <pubDate>Tue, 20 Nov 2012 20:28:00 +0100</pubDate>
                <title>Naturnaher Ausbau der Südlichen Düssel in Vennhausen und des Eselsbaches </title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/naturnaher-ausbau-der-suedlichen-duessel-in-vennhausen-und-des-eselsbaches-1/</link>
                <author>Bauauschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Bauausschusses am 20.11.2012: <br><br>Produkt 055 552 010<br>Auftrag M 01020002 und 01020006<br><b><br>Für Baumaßnahmen des „Naturnahen Ausbaus des Eselsbaches“ sowie des „Naturnahen Ausbaus der südlichen Düssel in Vennhausen“ sind entsprechende finanzielle Mittel einzusetzen, um den naturnahen Ausbau der beiden Projekte bis 2014 zu verwirklichen.</b><br><br>Begründung:<br>Bereits im städtischen Haushalt 2010 waren als Saldo der Investitionstätigkeit für den naturnahen Ausbau des Eselsbaches 393.200 € und für den naturnahen Ausbau der Südlichen Düssel in Vennhausen 427.600 € eingesetzt. Dieser Ausbau sollte bis 2013 abgeschlossen sein und war für die Jahre 2012 und 2013 etatisiert.&nbsp; Bisher haben die Baumaßnahmen nicht stattgefunden und die erforderlichen Mittel tauchen im Entwurf des Haushaltes 2013 nicht mehr auf.<br><br>Die Renaturierung der Wasserläufe ist eine wichtige ökologische Aufgabe. Sie bildet die Voraussetzung dafür, dass sich die Pflanzen- und Tierwelt in ihrer natürlichen Form wieder entwickeln kann.<br><br>Da zu befürchten ist, dass der naturnahe Ausbau des Eselsbachs und der Südlichen Düssel in Zukunft aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung ganz auf der Strecke bleibt, beantragt DIE LINKE. Ratsfraktion die erforderlichen Haushaltsansätze Haushalt für 2013/2014 wieder einzusetzen.<br><br>Freundliche Grüße
</p>
<p><br>Daniela Dauner&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Moritz Westerberg&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Peter Klein</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
            </item>


            
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                <guid isPermaLink="false">news-193540</guid>
                <pubDate>Tue, 20 Nov 2012 18:25:00 +0100</pubDate>
                <title>Erhöhung der Mittel für den Bau von Mensen in Ganztagsschulen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/erhoehung-der-mittel-fuer-den-bau-von-mensen-in-ganztagsschulen-2/</link>
                <author>Bauausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsantrag zur Sitzung des Bauausschusses am 20. November 2012<b>: <br><br>Der Bauausschuss fordert den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf auf, in den Haushalt 2013 genügend Mittel für den Bau von Mensen in den Ganztagsschulen einzustellen, so dass zu Beginn des Schuljahres 2013/14 in jeder Ganztagsschule zumindest vorerst eine provisorische Mensa eingerichtet werden kann.</b><br><br>Begründung: <br>Noch immer gibt es in vielen Düsseldorfer Ganztagsschulen keine Mensen für die SchülerInnen, obwohl diese teilweise mehr als zehn Unterrichtsstunden in den Schulen verbringen müssen. Schulmensen können beim entsprechenden Angebot die gesunde Ernährung fördern, was insbesondere bei Kindern und Jugendlichen ein wichtiger Aspekt ist. Die Berichte häufen sich, dass Kinder und Jugendliche während des Schultages nur unzureichend gesunde Ernährung zu sich nehmen. Ohne Mensa wird häufig nur Fastfood konsumiert. Eine Schulmensa kann dem mit einem ökologisch gesunden Speiseplan entgegenwirken und eine gesunde Ernährung fördern.<br><br>Zugleich fördern Mensen den Gemeinschaftsgeist und stärkt die Schulgemeinschaft durch gemeinsames Essen. Das intensive Zusammenleben der SchülerInnen unterschiedlicher sozialer/kultureller Herkunft fördert das gegenseitige Verständnis. Schulmensen bedeuten eine Entlastung für die Erziehungsberechtigten, insbesondere für Alleinerziehende. Für den Zeitraum, der noch benötigt wird, um Mensen zu bauen und einzurichten, sollen in den Schulen temporäre Mensen in geeigneten Räumlichkeiten eingerichtet werden. <br><br>Freundliche Grüße
</p>
<p><br>Daniela Dauner&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp; Moritz Westerberg&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Peter Klein</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-193539</guid>
                <pubDate>Tue, 20 Nov 2012 18:07:00 +0100</pubDate>
                <title>Erhöhung der Mittel für den Masterplan Schulen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/erhoehung-der-mittel-fuer-den-masterplan-schulen-1/</link>
                <author>Bauausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Bauausschusses am 20. November 2012: <br><br>Produkt:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 011 111 050&nbsp;&nbsp; &nbsp;<br>Sachkonto:&nbsp; 10000 5211035<br><br><b>Die Kürzung des Haushaltsansatzes für den Bauunterhalt im Rahmen des Masterplans Schulen um 13.995.380 Euro ist zurückzunehmen. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2013 ist somit auf 29.662.342 Euro zu erhöhen. </b><br><br>Begründung: <br>Die Stadt Düsseldorf ist für die bauliche Infrastruktur der Schulen in Düsseldorf verantwortlich. Die Sanierung, Modernisierung und der Neubau von städtischen Schulgebäuden soll im Rahmen des Masterplans Schulen erfolgen.<br><br>Jedoch wird dieser Masterplan bereits seit Jahren nur unzureichend umgesetzt, da für eine Abarbeitung zu wenig Mittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden die bereitgestellten Mittel zu einem Großteil nicht verbaut, so sind 17,5 Mio. Euro eingeplanter Mittel aus den Vorjahren nicht ausgegeben worden.<br><br>Im kommenden Jahr soll der Ansatz in diesem Sachkonto von 29.662.342 Euro auf 15.666.962 Euro gekürzt werden. Für Investitionsmaßnahmen sind nur noch 6,76 Mio. Euro vorgesehen, für lediglich zwei Schulen (Berufskolleg Siegburger Str. u. Grundschule Am Steinkaul) werden Mittel veranschlagt. <br><br>Um die maroden Toiletten, beschädigten Decken und defekten Heizungen an Düsseldorfer Schulen endlich reparieren zu können, wäre eine deutliche Mittelaufstockung dringend erforderlich. Die ursprünglich angesetzten Mittel sind für eine Abarbeitung des angefallenen Staus schon unzureichend, die jetzt vorgesehene Kürzung wird die Situation jedoch noch deutlich verschärfen.<br>&nbsp;&nbsp; <br>Freundliche Grüße
</p>
<p><br>Daniela Dauner&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp; Moritz Westerberg&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Peter Klein</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-193537</guid>
                <pubDate>Tue, 15 Nov 2011 14:23:00 +0100</pubDate>
                <title>Naturnaher Ausbau der Südlichen Düssel in Vennhausen sowie des Eselsbaches</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/naturnaher-ausbau-der-suedlichen-duessel-in-vennhausen-sowie-des-eselsbaches-1/</link>
                <author>Bauausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Bauausschusses am 15. November 2011: <br><br>Produkt: &nbsp;055 552 010 <br>Auftrag:&nbsp;&nbsp;&nbsp; M 01020006<br>neu<br> Sachkonto: 10000 7821000<br><br> Auftrag:&nbsp;&nbsp;&nbsp; M 01020002<br>neu<br>Sachkonto: 10000 7852000 <br><br><b>Die Haushaltsansätze für Baumaßnahmen des „Naturnahen Ausbaues der Südlichen Düssel in Vennhausen“ für die Jahre 2014 – 825.200.- Euro und 2015 - 951.500.- Euro in die Jahre 2012 und 2013 vorzuziehen. </b>
</p>
<p><b>Die Haushaltsansätze für Baumaßnahmen des „Naturnahen Ausbaus Eselsbach“ für die Jahre 2014 und 2015 jeweils 1.050.000.- Euro in die Jahre 2012 und 2013 vorzuziehen.</b> <br><br><b><i>Begründung: </i></b><br>Im Haushalt für das Jahr 2010 waren &nbsp;für die Jahre 2012: 825.200.- Euro und für 2013: 951.50.- Euro für den „Naturnahen Ausbau der Südlichen Düssel in Vennhausen“ vorgesehen. Im Haushalt für das Jahr 2010 war für die Jahre 2012 und 2013 jeweils 1.050.000,- Euro für den „Naturnahen Ausbau des Eselsbachs“ vorgesehen. Diese Ansätze sind im Haushalt für 2012 in die Jahre 2014 und 2015 geschoben worden. Die Renaturierung der Wasserläufe ist eine wichtige ökologische Aufgabe. Sie bildet die Voraussetzung dafür, dass sich die Pflanzen- und Tierwelt in ihrer ursprünglichen natürlichen Umgebung wieder entwickeln kann.
</p>
<p>Offensichtlich wird hier der Naturschutz geopfert, um die exorbitanten Kosten für Großprojekte aus Beton, Glas und Stahl zu realisieren. Da zu befürchten ist, dass der naturnahe Ausbau der Südlichen Düssel bzw. des Eselsbaches in Zukunft aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung ganz auf der Strecke bleibt, beantragt die Ratsfraktion DIE LINKE. diese Ansätze wieder in den Haushalt für 2012/2013 einzuarbeiten. 
</p>
<p>Freundliche Grüße
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Daniela Dauner&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp; Moritz Westerberg&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Peter Klein</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-193536</guid>
                <pubDate>Tue, 15 Nov 2011 14:21:00 +0100</pubDate>
                <title>Erhöhung der Mittel für den Bau von Mensen in Ganztagsschulen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/erhoehung-der-mittel-fuer-den-bau-von-mensen-in-ganztagsschulen-3/</link>
                <author>Bauausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Bauausschusses am 15. November 2011: <br><br>Produkt: 011 111 050 <br><br><b>Die Mittel für den Bau von Mensen in den Ganztagsschulen werden in dem Umfang erhöht, dass es möglich ist, zu Beginn des nächsten Schuljahres in jeder Ganztagsschule zumindest eine provisorische Mensa anzubieten.</b> <br><br><b><i>Begründung: </i></b><br>In vielen Ganztagsschulen in Düsseldorf gibt es immer noch keine Mensen für die SchülerInnen, obwohl diese teilweise mehr als zehn Unterrichtsstunden in der Schule verbringen. Für den Zeitraum, der noch benötigt wird, um Mensen zu bauen und einzurichten, sollen in den Schulen temporäre Mensen in Klassenräumen oder Aulen angeboten werden. Dafür soll der Bauausschuss die Mittel bereit stellen.
</p>
<p>Freundliche Grüße
</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Daniela Dauner&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Moritz Westerberg&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Peter Klein</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-193535</guid>
                <pubDate>Tue, 15 Nov 2011 14:17:00 +0100</pubDate>
                <title>Bereitstellung von Mitteln zur Sanierung der Feuerwache Posener Strasse</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/bereitstellung-von-mitteln-zur-sanierung-der-feuerwache-posener-strasse-1/</link>
                <author>Bauausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Bauausschusses am 15. November 2011: <br><br>Produkt: 011 111 050 <br><br><b>Es ist ein Haushaltsansatz für die Sanierung der Feuerwache Posener Strasse in den Etat 2012 einzustellen.</b> <br><br><b><i>Begründung: </i></b><br> Die Feuerwache an der Posener Strasse weist zahlreiche bauliche Mängel auf. Schon länger wurde sie vom Amt 08 auf die Prioritätenliste gesetzt, doch passiert ist bisher nichts. Zuletzt wies ein Artikel&nbsp; im Düsseldorfer Express vom 4. Juli 2011 in Wort und Bild auf die zahlreichen Mängel hin. Unter anderem wurde auf die drohende Einsturzgefahr der Fahrzeughallen hingewiesen. Laut dem Pressebericht dürfen sie nur noch benutzt werden, wenn regelmäßig ein Statiker die Sicherheit bestätigt. Deshalb ist es dringend notwendig die Feuerwache zu sanieren um die Gesundheit der MitarbeiterInnen nicht zu gefährden und um die Sanierungskosten nicht weiter in die Höhe zu treiben.
</p>
<p>Freundliche Grüße
</p>
<p><br>Daniela Dauner&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; Moritz Westerberg&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Peter Klein</p>]]></content:encoded>
                <category>Bauausschuss</category>
                
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