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            <title>DIE LINKE. Linksfraktion Düsseldorf: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>DIE LINKE. Linksfraktion Düsseldorf</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 16:07:24 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Mon, 21 Sep 2026 16:07:24 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-448910</guid>
                <pubDate>Mon, 02 Mar 2026 13:54:00 +0100</pubDate>
                <title>Kostenfreies Mittagessen in Kindertagesstätten</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/kostenfreies-mittagessen-in-kindertagesstaetten-3/</link>
                <author>Jugendhilfeausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des JHA am 02.03.2026 (JHA/024/2026):<br>&nbsp;</p>
<p><strong>Ab dem Jahr 2026 werden keine Verpflegungsentgelte im Rahmen der Übermittagsbetreuung in den Düsseldorfer Kindertageseinrichtungen erhoben. Die nötigen Mittel in Höhe von 32,5 Millionen Euro werden dafür im Haushalt eingestellt.</strong></p>
<p><i>Begründung:</i><br>Für die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und gleichermaßen für ihren Lernerfolg ist ein gesundes Mittagessen wichtig.</p>
<p>Einkommensunterschiede dürfen hier nicht zum Tragen kommen. Laut Daten des Landesamtes für Statistik NRW leben in NRW 23,3 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Armut (vgl. <a href="https://www.it.nrw/nrw-32-millionen-menschen-waren-2024-armutsgefaehrdet-127524" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">https://www.it.nrw/nrw-32-millionen-menschen-waren-2024-armutsgefaehrdet-127524</a>).</p>
<p>Die Folgen von Kinderarmut in Deutschland reichen weit in die Zukunft von Kindern und betreffen die gesamte Gesellschaft. Es handelt sich hierbei um eine Investition in unser aller Zukunft. Ein kostenfreies Mittagessen ist als Schlüssel für gleiche Bildungschancen und Gesundheit zu werten und sollte in unserer Stadt umgesetzt werden. Auch der Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ empfiehlt ein kostenfreies Mittagessen an Kindertagesstätten und Schulen (vgl.<a href="https://www.buergerrat.de/aktuelles/buergergutachten-zu-ernaehrung-" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">https://www.buergerrat.de/aktuelles/buergergutachten-zu-ernaehrung-</a><br><a href="https://www.buergerrat.de/aktuelles/buergergutachten-zu-ernaehrung-" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">uebergeben</a>/).<br><br>Dem Bürgerrat nach unterstützt ein kostenfreies Mittagessen an Kindertagesstätten und Schulen auch den Kampf gegen Kinderadipositas und fördert gesunde Ernährung.</p>
<p>Deshalb gibt es auf kommunaler und auf Landesebene seit Langem Diskussionen über die Einführung eines kostenfreien Mittagessens an den Kindertagesstätten.</p>
<p>Diesen Überlegungen hat NRW-Sozialminister Laumann (CDU) vor Kurzem eine Absage erteilt.</p>
<p>Da von Seiten des Landes also in den nächsten Jahren keine Unterstützung zu erwarten ist, fragte die Linke in der Ratssitzung am 11.02.2026 an, was auf städtischer Ebene nötig wäre, um jedem Kind und Jugendlichen ein kostenfreies, gesundes Mittagessen zu ermöglichen.</p>
<p>Laut Verwaltung sind jährlich rund 32,5 Millionen Euro dafür erforderlich.</p>
<p>Die Linke Ratsfraktion fordert ein echtes Prestigeprojekt der Stadt Düsseldorf. Die Einführung eines kostenfreien Mittagessens an allen Kindertagesstätten sollte zu einer sozialen Selbstverständlichkeit werden. Als Stadt sollten wir bereit sein, in die Gesundheit aller Kinder zu investieren, die hier leben.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>Lukas Reichert &nbsp; &nbsp;Helga Gölitz</p>
<p><br><strong>Beschluss:</strong> mehrheitlich abgelehnt<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-445815</guid>
                <pubDate>Wed, 21 Jan 2026 12:47:00 +0100</pubDate>
                <title>Maßnahmen gegen Kindeswohlgefährdung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/ben-klar-als-fraktionsgeschaeftsfuehrer-der-linken-verabschiedet-9-1-1/</link>
                <author>Jugendhilfeausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion Die Linke Düsseldorf zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.01.2026 (JHA/014/2026):</p>
<p>Die Zahl der Fälle von Kindeswohlgefährdung in Deutschland hat im Jahr 2024 erneut einen Rekordwert erreicht. Insgesamt wurden durch die Jugendämter rund 72.800 Kinder und Jugendliche identifiziert, bei denen eine Gefährdung des Wohlbefindens festgestellt wurde – sei es durch Vernachlässigung oder verschiedene Formen von Gewalt; z.B. psychische, körperliche oder sexuelle Misshandlung. Diese Zahl bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von etwa 8 % und entspricht einem Zuwachs von rund 17.300 Fällen im Vergleich zu 2019, als noch etwa 55.500 Gefährdungen registriert wurden. Damit hat sich die Zahl der betroffenen Kinder in den letzten fünf Jahren um rund ein Drittel erhöht.</p>
<p>In diesem Zusammenhang möchten wir gerne erfahren, wie die aktuelle Lage in Düsseldorf aussieht und ob sich die landesweiten Entwicklungen auch auf unsere Stadt übertragen lassen.</p>
<p>Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p>
<p><strong>1. Wie viele Fälle von Kindeswohlgefährdung wurden in Düsseldorf jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 gemeldet?</strong></p>
<p><strong>2. Welche Maßnahmen wurden konkret nach der Meldung einer Kindeswohlgefährdung ergriffen? (Bitte mit Zahlen hinterlegen; z.B. Anzahl der Vormundschaftsentzüge.)</strong></p>
<p><strong>3. Welche Maßnahmen werden in Düsseldorf präventiv ergriffen, um Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen?</strong></p>
<p>Freundliche Grüße<br>Lukas Reichert &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Helga Gölitz</p>
<p><br><strong>Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong></p><table style="width:440pt;" class="table"><tbody><tr><td style="border-right:.5pt solid black;height:15.0pt;width:440pt;" colspan="4">Beendete Gefährdungseinschätzungen nach Ergebnis</td></tr><tr><td style="border-top-style:none;height:18.95pt;">Quelle: LogoData Modul DKWG</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">2022</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">2023</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">2024</td></tr><tr><td style="border-top-style:none;height:15.0pt;">Kindeswohlgefährdung liegt vor/ist nicht auszuschließen</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">347</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">375</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">332</td></tr></tbody></table><p>Die grundsätzlichen Meldungseingänge im Kinderschutzdienst des Amtes für Soziales und Jugend zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung sind kontinuierlich steigend, wobei nicht alle Meldungseingänge im Ergebnis als Kindeswohlgefährdung eingeschätzt werden.</p>
<p>Hierbei handelt es sich etwa um Meldungen/Anfragen, die sich im Rahmen der Prüfung nicht als akute Kindeswohlgefährdung darstellten, aber dennoch einen Hilfebedarf von Familien deutlich machten, der mit niedrigschwelligen Angeboten, durch Beratungsstellen oder auch durch Leistungsangebote der Bezirkssozialdienste aufgegriffen werden konnte.</p>
<p>Jede eingehende Meldung im Kinderschutzdienst wird angenommen, geprüft und entsprechend der Bedarfslage verbindlich bearbeitet. Im Jahr 2024 gingen im Kinderschutzdienst insgesamt 1394 Meldungen mit dem Hinweis auf eine vermutete Kindeswohlgefährdung ein.</p>
<p>Zusammenfassend lässt sich ableiten, dass die Zahlen der eingeschätzten Kindeswohlgefährdungen mit einer vorliegenden oder nicht auszuschließenden Kindeswohlgefährdung (s. oben benannte Statistik) nicht signifikant angestiegen sind, sondern fast gleichbleibend sind.</p>
<p>Die Zahlen der Bundesstatistik für 2025 liegen noch nicht vor.</p>
<p><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br>Der Kinderschutzdienst im Amt für Soziales und Jugend geht jeder Meldung mit dem Hinweis einer vermuteten Kindeswohlgefährdung nach, nimmt Kontakt mit den Eltern und den betroffenen Kindern auf und ggf. auch mit Institutionen, die im Kontext zum betroffenen Kind/Jugendlichen stehen. Jede Meldung wird umfassend geprüft; es wird sorgfältig abgewogen, welche Maßnahme adäquat ist, um das Kindeswohl sicherzustellen. Es gibt Meldungen, die eine vermutete Kindeswohlgefährdung nicht bestätigen und keine weitergehenden Maßnahmen erforderlich machen (s. untenstehende Tabelle)</p>
<p>Der Anspruch ist stets, die Eltern dazu zu befähigen, die Versorgung ihrer Kinder eigenverantwortlich oder mit Unterstützung von ambulanten Hilfsmaßnahmen sicher zu stellen.</p>
<p>Die (vorübergehende) Herausnahme des Kindes aus der Familie (Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII) ist die letzte Maßnahme, die ergriffen wird, wenn ambulante Unterstützungsangebote nicht greifen. In diesem Fall wird schnellstmöglich das Familiengericht angerufen, um die Maßnahme gesetzlich abzusichern (§ 8a SGB VIII)<br>&nbsp;</p><table style="width:451pt;" class="table"><tbody><tr><td style="border-right:.5pt solid black;height:15.0pt;width:451pt;" colspan="4">Anschlussmaßnahmen bei Ergebnis Kindeswohlgefährdung liegtvor/Kindeswohlgefährdung istnichtauszuschließen</td></tr><tr><td style="border-top-style:none;height:15.0pt;">Quelle: Meldungen zur Bundesstatistik Teil I.8</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">2022</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">2023</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">2024</td></tr><tr><td style="height:18.95pt;">Fortführung der gleichen Hilfen/Schutzmaßnahmen wie bisher</td><td style="border-left-style:none;">9,1%</td><td style="border-left-style:none;">22,3%</td><td style="border-left-style:none;">25,2%</td></tr><tr><td style="border-top-style:none;height:15.0pt;">Unterstützung bei der Erziehung in der Familie (nach §§ 16 bis 18 SGB VIII)</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">0,3%</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">0,4%</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">1,1%</td></tr><tr><td style="height:18.95pt;">gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder (nach § 19 SGB VIII)</td><td style="border-left-style:none;">0,7%</td><td style="border-left-style:none;">0,4%</td><td style="border-left-style:none;">0,0%</td></tr><tr><td style="border-top-style:none;height:18.95pt;">Erziehungsberatung (nach § 28SGB VIII)</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">1,4%</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">1,3%</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">1,1%</td></tr><tr><td style="border-top-style:none;height:18.95pt;">ambulante/teilstationäre Hilfe zur Erziehung (nach §§ 27 bis 32, 35 SGB VIII)</td><td style="border-top-style:none;">38,7%</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">30,3%</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">28,1%</td></tr><tr><td style="border-top-style:none;height:18.95pt;">familienersetzende Hilfe zur Erziehung (nach §§ 27, 33 bis 35 SGB VIII)</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">15,0%</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">13,4%</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">10,4%</td></tr><tr><td style="border-top-style:none;height:18.95pt;">Eingliederungshilfe (nach § 35a SGB VIII)</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">1,0%</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">0,0%</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">0,0%</td></tr><tr><td style="border-top-style:none;height:15.0pt;">Kinder- und Jugendpsychiatrie</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">1,4%</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">0,4%</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">1,1%</td></tr><tr><td style="height:18.95pt;">Andere, oben nicht genannte Hilfe</td><td style="border-left-style:none;">5,2%</td><td style="border-left-style:none;">7,6%</td><td style="border-left-style:none;">4,1%</td></tr><tr><td style="border-top-style:none;height:18.95pt;">Vorläufige Schutzmaßnahme (nach § 42 SGB VIII)</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">14,3%</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">8,4%</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">10,4%</td></tr><tr><td style="border-top-style:none;height:18.95pt;">keine</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">12,9%</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">15,5%</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">18,5%</td></tr><tr><td style="height:15.0pt;" colspan="3"><i>Anmerkung: Da bei diesem Teil der Statistik Mehrfachauswahl möglich ist, erfolgt die Angabe in %</i>.</td><td style="border-top-style:none;">&nbsp;</td></tr></tbody></table><p>Wenn Sorgeberechtigte längerfristig – auch nach intensiver Beratung - nicht bereit oder in der Lage sind, ihre Kinder bedarfsgerecht zu versorgen und zu erziehen oder entsprechende Hilfsangebote anzunehmen, besteht die Möglichkeit beim Familiengericht einen Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge zu stellen (§ 1666 BGB). Das Sorgerecht kann dann auf Basis der Entscheidung des Familiengerichts ganz oder teilweise ersetzt und auf einen Vormund übertragen werden, so dass weitere Maßnahmen für das betroffene Kind/Jugendlichen eingeleitet werden können.</p>
<p>Im Jahr 2024 wurde das Familiengericht in insgesamt 60 Fällen angerufen<br><br><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br>Die Sorge und Verantwortung für Kinder, Jugendliche und ihre Familien – und insbesondere der Schutz von Kindern in Gefährdungssituationen – nimmt im Leistungsportfolie des Amtes für Soziales und Jugend einen besonderen Raum ein. Es ist ein großes Anliegen, den Schutz und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen umfassend zu gewährleisten und damit den bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen nicht nur gerecht zu werden, sondern darüber hinaus mit allen im Bereich Kinderschutz tätigen Fachkräften und Institutionen gemeinsame verbindliche Qualitätsstandards zu setzen. Dabei ist davon auszugehen, dass Handeln im Kinderschutz äußerst komplex ist und fortlaufend – analog sich weiter entwickelnder wissenschaftlicher Standards – angepasst werden muss.</p>
<p>Handeln im Kinderschutz ist Handeln in Verantwortungsgemeinschaft. Die Schaffung von verbindlichen Netzwerkstrukturen und Kooperationen ist eine Voraussetzung dafür, eine mögliche Kindeswohlgefährdung nicht nur frühzeitig zu erkennen, sondern der Gefährdung im besten Fall vorzubeugen.</p>
<p>Im regelmäßig stattfindenden, vom Amt für Soziales und Jugend initiierten Arbeitskreis Kinderschutz finden Akteur*innen zusammen, die in unterschiedlichen Phasen der Kindheit und Jugend Verantwortung für Minderjährige tragen – von Fachkräften der Kindertagesstätten und Schulen bis hin zu Fachkräften des Gesundheitswesens und der Ordnungsbehörden. Ziel des Arbeitskreises ist es verbindliche Vorgehensweisen bereits im Vorfeld einer möglichen Gefährdungslage abzustimmen und das jeweilige Handeln darauf auszurichten</p>
<p>Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren mehrere Kooperationsvereinbarungen zum Kinderschutz erarbeitet, z.B. mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie und den Obdachloseneinrichtungen. Vereinbarungen mit den Frauenhäusern, der Suchthilfe und der Polizei stehen kurz vor dem Abschluss. Die Vereinbarungen beschreiben nicht nur ein verbindliches Vorgehen im Falle einer Gefährdung, sondern beinhalten auch die Verpflichtungen, die jeweilige Zusammenarbeit in regelmäßigen Abständen zu reflektieren und bei Bedarf weiter zu entwickeln.</p>
<p>Um Kinder vor Übergriffen im außerfamiliären Kontext zu schützen, werden Sport- und Brauchtumsvereine im Rahmen von Infoveranstaltungen und Schulungen dabei unterstützt, Schutzkonzepte zu entwickeln und zu etablieren. Beispielhaft benannt sei hier das Projekt KidsCare für die Sportvereine in Kooperation mit dem Kinderschutzbund. Analog erfolgt aktuell eine Ausweitung und Umsetzung in den Karnevals- und Schützenvereinen.</p>
<p>Abschließend wird zu der Themenstellung insgesamt auf die im Juli 2025 veröffentlichte Broschüre „Kinderschutz in Düsseldorf – Herausforderungen, Entwicklungen und Perspektiven“, sowie auf den Vortrag in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.01.2026 „Kinderschutz in Düsseldorf – Handeln in Verantwortungsgemeinschaft“ verwiesen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-442274</guid>
                <pubDate>Wed, 18 Jun 2025 10:43:00 +0200</pubDate>
                <title>Evaluierung der OGS-Ferienbetreuungsangebote</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/evaluierung-der-ogs-ferienbetreuungsangebote/</link>
                <author>Jugendhilfeausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Antrag der Ratsfraktionen DIE LINKE und SPD zur Sitzung des JHA am 18.06.2025 (JHA/055/2025):<br><br><strong>Die Verwaltung möge für den Zeitraum der Sommerferien 2025 erfassen, wofür die 2.500 Euro Bezuschussungen zur OGS-Ferienbetreuung verwendet werden und standortspezifisch evaluieren, welche Ausflüge und besondere Ferienangebote seitens der Träger angeboten werden. Zudem möge erhoben werden, wie viele Schüler:innen pro Standort zur OGS- Ferienbetreuung angemeldet werden.</strong></p>
<p><i>Begründung:</i><br>Auf Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE, ob es formulierte Qualitätsstandards gäbe, was die Ausgestaltung der OGS-Ferienbetreuung anbelangt, antwortete die Verwaltung im vergangenem Jugendhilfeausschuss wie folgt: „Für die Ferienbetreuung in den offenen Ganztagsschulen gibt es keine verbindlichen Qualitätsstandards. Die Jugendhilfeträger erhalten je Gruppe 2.500 EUR für die Ferienbetreuung. Die Standorte gestalten damit vor Ort ein für die Bedürfnisse und Interessen ihrer Schüler:innen passendes Ferienangebot.“</p>
<p>Die SPD-Ratsfraktion und Die Linke Ratsfraktion begrüßen diese Bezuschussung. Da es jedoch keine verbindlichen Qualitätsstandards gibt, sollte einmalig die von uns beantragte Evaluierung stattfinden. Die Breite an Aktivitäten, welche innerhalb der Ferienbetreuungen stattfinden, kann stark vom Standort abhängen und variieren. Ziel sollte sein, an allen Standorten ein vielfältiges Ferienprogramm mit besonderen Angeboten und Ausflügen anzubieten. Damit können wir erheben, ob an den verschiedenen Standorten ein für die Bedürfnisse und Interessen ihrer Schüler:innen passendes Ferienangebot gestaltet wird.<br><br>Freundliche Grüße<br>Lukas Reichert &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Kea Detmers&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Hakim El Ghazali</p>
<p><br>Antrag wurde in den Rat geschoben und am 10. Juli 2025<strong> mehrheitlich beschlossen</strong>.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-440942</guid>
                <pubDate>Wed, 07 May 2025 12:24:00 +0200</pubDate>
                <title>Situation der Schulbegleiter:Innen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/situation-der-schulbegleiterinnen/</link>
                <author>Jugendhilfeausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des JHA am 07.05.2025 (JHA/035/2025):<br> <br> Ende März berichtete der WDR darüber, dass mehrere Schulbegleiter:innen, die für die Organisation „Düsseldorf mit Herz“ tätig waren, monatelang kein Gehalt erhalten haben.</p>
<p>“Düsseldorf mit Herz” gab an, die Gelder seien teilweise nicht gezahlt worden, da die Stadt mit den ausstehenden Zahlungen im Verzug war.</p>
<p>Neben der Notlage der Beschäftigten ist auch besorgniserregend, dass die Begleitung der Kinder nicht ausreichend gesichert ist. Es fehlte offenbar eine Kontrollinstanz.</p>
<p>DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p>
<p><strong>1. Wie wird der Bedarf an Schulbegleiter:innen derzeit aufgefangen, wenn der Betreuungsschlüssel nicht gehalten werden kann?</strong></p>
<p><strong>2. Welche Maßnahmen sind geplant, um künftig die Begleitung der Kinder qualitativ und zuverlässig zu decken?</strong></p>
<p>Freundliche Grüße<br> Lukas Reichert&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Kea Dettmers &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; Rene Engels</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:<br> <br> Antwort zu Frage 1:</strong><br> Das Amt für Soziales und Jugend ist mit dem Träger und den betroffenen Familien seit Bekanntwerden der schwierigen finanziellen Situation des Trägers im Kontakt. Den betroffenen Familien wurden Unterstützungsangebote, z.B. die Vermittlung an andere Träger, unterbreitet, sodass zwar teilweise sehr kurzzeitige Versorgungsengpässe entstanden sein können; mittlerweile alle Familien aber wieder versorgt sind.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Die Träger werden durch die Stadt im Hinblick auf die Qualität und die Wirksamkeit ihrer Leistungserbringung geprüft. Die Prüfungen umfassen alle Maßnahmen, Methoden, Arbeitsweisen und Strukturen im Hinblick darauf, ob sie die erforderliche Qualität und Wirksamkeit der Leistungserbringung sicherstellen. Es wird geprüft, ob alle vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben und Pflichten durch den jeweiligen Träger eingehalten werden.</p>
<p>Im Schwerpunkt werden dabei u.a. die quantitative und qualitative Personalausstattung des Trägers und das Vorhandensein sowie der Inhalt von Schutzkonzepten geprüft. Zudem wird etwa auch geprüft, ob der Träger ein Vertretungsmanagement installiert hat, mit dem zum Beispiel bei Krankheitsausfällen eine Vertretung für die Schulbegleitung sichergestellt werden kann.</p>
<p>Die Prüfungen erfolgen unangekündigt und beim Träger vor Ort. Die Prüfungen schließen mit einem Prüfbericht ab, in dem Mängel und Handlungsempfehlungen benannt werden. Die Behebung der Mängel wird im Anschluss weiter kontrolliert.</p>
<p>Es ist geplant, in die Prüfungen künftig auch wirtschaftliche Aspekte miteinzubeziehen, um frühzeitig auf wirtschaftliche Engpässe des Trägers reagieren zu können.</p>
<p>Gleichzeitig handelt sich bei den Trägern aber um wirtschaftlich eigenverantwortliche Betriebe, die ihre Einnahmen und Ausgaben und auch ihren Personaleinsatz in eigener Verantwortung planen. Im vorliegenden Fall der Insolvenz des Trägers DB Herz ist es seitens der LHD zu keinem Zahlungsverzug gekommen. Der Träger hat aber auch mit anderen Städten Verträge geschlossen.</p>
<p>Im Facharbeitskreis Eingliederungshilfe wurde ein einheitliches Berichtswesen für die Hilfeplanung für beide Rechtskreise (SGB VIII und SBG IX) u.a. für die Schulbegleitung beschlossen.<br> <br> Während das bestehende Berichtswesen im Rechtskreis SGB VIII eine qualitative Aufwertung bekommen hat, wird es für den Rechtskreis SGB IX erstmals neu eingeführt. Hierdurch soll die Wirksamkeit der Schulbegleitung für den Bewilligungszeitraum hinterfragt und bei Bedarf auch angepasst werden.</p>
<p>Auch das Pooling-Projekt wird zu einer weiteren qualitativen Verbesserung und zuverlässigen Versorgung der Kinder führen. Neben der Entstigmatisierung von betroffenen Kindern oder der Entlastung des Lernumfeldes durch die Reduzierung von Erwachsenen in den jeweiligen Schulklassen, werden im Pooling auch Vertretungssituationen durch die Schulen und die Träger schneller und leichter aufgefangen werden können.</p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-440941</guid>
                <pubDate>Wed, 07 May 2025 12:13:00 +0200</pubDate>
                <title>OGS-Ferienbetreuung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/ogs-ferienbetreuung/</link>
                <author>Jugendhilfeausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des JHA am 07.05.2025 (JHA/034/2025):<br> <br> Die Schulen mit offenem Ganztag sind auch in den Ferien dazu verpflichtet, eine Betreuung anzubieten. Die Stadt Düsseldorf hat mit einer Vielzahl von Jugendhilfeträgern Kooperationsverträge für die pädagogische Betreuung in der OGS geschlossen. Die Schulen entscheiden selbst, wer ihr Partner für diesen Aufgabenbereich wird. Daher sind die dort angebotenen Aktivitäten sehr unterschiedlich.</p>
<p>In einigen Schulen findet das Ferienprogramm gänzlich auf dem Schulgelände statt, andere hingegen bieten viele Ausflüge an, teilweise auch über externe Anbieter.</p>
<p>So kann es zu erheblichen Qualitätsunterschieden in den angebotenen Ferienbetreuungen kommen.</p>
<p>DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:<br> <br> <strong>1. Gibt es formulierte Qualitätsstandards, was die Ausgestaltung der OGS-Ferienbetreuung anbelangt?<br> <br> 2. Wie viele OGS-Ferienbetreuungsplätze werden in den Sommerferien angeboten und wie hoch war die Auslastung im letzten Jahr?<br> <br> 3. Über welche Räumlichkeiten muss die Einrichtung verfügen, um eine Ferienbetreuung anbieten zu können? Ist bspw. ein Ruhe -, und Essensraum verpflichtend?</strong><br> <br> Mit freundlichen Grüßen<br> Lukas Reichert&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Kea Dettmers&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rene Engels</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:<br> <br> Antwort zu Frage 1:</strong><br> Für die Ferienbetreuung in den offenen Ganztagsschulen gibt es keine verbindlichen Qualitätsstandards. Die Jugendhilfeträger erhalten je Gruppe 2.500 EUR für die Ferienbetreuung. Die Standorte gestalten damit vor Ort ein für die Bedürfnisse und Interessen ihrer Schüler*innen passendes Ferienangebot.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Jedes Kind mit einem OGS-Platz kann auch an dem OGS-Ferienprogramm teilnehmen.</p>
<p>Die Eltern entscheiden über die An- und Abmeldung ihres Kindes für das jeweilige Ferienprogramm. Zu der Auslastung der Ferienprogramme werden keine Daten erhoben. Schätzungen der Jugendhilfeträger liegen bei einer durchschnittlichen Belegungsquote zwischen 60% und 80%, abhängig von dem Standort, der Jahreszeit und der Lage der Ferien.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Das OGS-Ferienprogramm findet grundsätzlich in den jeweiligen Schulstandorten statt.</p>
<p>Dort werden die am jeweiligen Standort zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten genutzt. An manchen Tagen finden Ausflüge statt. Über die Ausflugsziele entscheiden die Schulen und Jugendhilfeträger je nach Wünschen und Bedürfnissen der Kinder selbst.</p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-439932</guid>
                <pubDate>Wed, 12 Mar 2025 10:50:00 +0100</pubDate>
                <title>Umsetzung der Istanbul Konvention an KiTas und Schulen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/kuenstlerische-umgestaltung-des-bahnhofsvorplatzes-am-duesseldorfer-hauptbahnhof-2/</link>
                <author>Jugendhilfeausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des JHA am 12.03.2025 (JHA/017/2025):</p>
<p>Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtliches Abkommen des Europarats.</p>
<p>Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – so der vollständige Titel – trat 2014 in Kraft. Als rechtlich bindendes Menschenrechtsinstrument ist es in Deutschland 2018 in Kraft getreten.</p>
<p>Die Istanbul-Konvention weist Bildungseinrichtungen eine besondere Rolle in der Gewaltprävention zu. Diese müssen Kinder nicht nur vor geschlechtsbezogener Gewalt wie sexuellen Übergriffen schützen. Kitas und Schulen sind auch wichtige Orte der Aufklärung und Prävention. Hier sollen Kinder lernen, Gewalt zu erkennen und keinesfalls anzuwenden oder zu tolerieren.</p>
<p>Eine Studie aus Schleswig-Holstein zeigt, dass die Prävention geschlechtsbezogener Gewalt dort verbessert werden muss. 80 Prozent der Schulen und 70 Prozent der Kitas gaben an, kein Präventionskonzept zu haben, das der Definition der Studie entspricht. Ein Problem ergibt sich mit Blick auf Mehrfachdiskriminierungen.</p>
<p>DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:<br> <br> <strong>1. Wie wird in Düsseldorf auf die Umsetzung der Istanbul-Konvention, insbesondere an Kitas und Schulen, geachtet?<br> <br> 2. Gibt es eine Statistik zu den von den Einrichtungen genutzten Weiterbildungsmaßnahmen?<br> <br> 3. Sind für die Zukunft weitere Bildungsmaßnahmen geplant, die präventiv auf das Einhalten der Istanbul Konvention abzielen?</strong></p>
<p>Freundliche Grüße<br> Lukas Reichert&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Kea Detmers</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Hintzsche:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br> Die Antwort unterteilt sich in Ausführungen des Amtes 51 (Amt für Soziales und Jugend) und des Amtes 40 (Amt für Schule und Bildung):<br> <br> <em>Beantwortung des Amtes 51:</em><br> Die Umsetzung der Istanbul-Konvention wird in Düsseldorf durch verschiedene Angebote und Leistungen der Beratungsstellen der Jugendhilfe <a href="https://www.duesseldorf.de/djeb" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">https://www.duesseldorf.de/djeb</a> aktiv unterstützt. Diese Angebote richten sich sowohl an unmittelbar betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wie auch an Eltern und pädagogische Fachkräfte, insbesondere in Kitas und Schulen.</p>
<p>Ein zentrales Element der Düsseldorfer Angebote ist der trägerübergreifende Arbeitskreis der Fachkräfte der spezialisierten Beratung zur Prävention und Nachsorge bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Dieser Arbeitskreis stärkt durch vielfältige Maßnahmen die Schutzstrukturen und Prävention.</p>
<p>Zu den Angeboten der Düsseldorfer Beratungsstellen der Jugendhilfe zählen:</p>
<p><strong>Fachkräfteschulungen: </strong>Pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte werden durch Fortbildungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt sensibilisiert. Diese Schulungen behandeln unter anderem Themen wie die Definition sexualisierter Gewalt, Täterstrategien, Präventionsmöglichkeiten und die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche. Des Weiteren beraten Erziehungs- und Familienberatungsstellen pädagogische Fachkräfte und Einrichtungsleitungen im Zusammenhang mit der Entwicklung institutioneller Schutzkonzepte in Kindertageseinrichtungen.</p>
<p><strong>Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche:</strong> In Workshops, Projekttagen und fortlaufenden Gruppenangeboten lernen Kinder und Jugendliche, wie sie sich vor sexualisierter Gewalt schützen können. Themen wie „Mein Körper gehört mir“, die Unterscheidung zwischen angenehmen und unangenehmen Berührungen und die Stärkung von Ressourcen werden behandelt. Für Jugendliche werden auch Themen wie Gewalt in Teenagerbeziehungen und sexualisierte Gewalt in digitalen Medien angesprochen.<br> <br> <strong>Schulungen zu digitalen Medien</strong>: Um das Bewusstsein für sexuelle und psychische Gewalt im digitalen Raum zu schärfen, werden Schulungen zur Medienkompetenz und Sensibilisierung bezüglich potentieller Grenzverletzungen angeboten.</p>
<p>Des Weiteren bietet die Trennungs- und Scheidungsberatung einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, insbesondere in Fällen von häuslicher Gewalt. Die Beratungsangebote beinhalten neben fachlichen Standards auch spezifische Schutzmechanismen, wie getrennte Wartebereiche für gewaltbetroffene Elternteile und Einzelgespräche, um die Sicherheit der Betroffenen, vor allem Frauen und Kinder, zu gewährleisten. Die Jugendhilfeplanung 2024-2028 für die Beratungsstellen der Jugendhilfe schreibt die Entwicklung eines interdisziplinär abgestimmten Konzeptes zur Trennungs- und Scheidungsberatung im Kontext von Häuslicher Gewalt vor.</p>
<p>Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Düsseldorfer Beratungsstellen der Jugendhilfe durch ein umfassendes Netzwerk von Beratungs- und Präventionsangeboten aktiv zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beitragen, insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten und Schulen, und einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt leistet.</p>
<p>Im Bereich „Frühe Hilfen“ wurde in Zusammenarbeit mit allen Trägern der 22 Familien- und Stadtteiltreffs eine Arbeitshilfe mit Kriterien für ein Gewaltschutzkonzept erarbeitet und abgestimmt. Der Fortschritt und die Implementierung dieses Konzepts werden regelmäßig in den jährlichen Zielvereinbarungsgesprächen thematisiert und, falls notwendig, auch unterjährig in Reaktion auf gesetzliche Neuerungen oder Veränderungen der Rahmenbedingungen aufgegriffen.</p>
<p>Die Arbeitshilfe ist nicht ausschließlich geschlechtsspezifisch ausgerichtet, da die Arbeit in den Familien- und Stadtteiltreffs grundsätzlich intersektional gestaltet wird. Das bedeutet, dass verschiedene Dimensionen von Diskriminierung in ihren jeweiligen sozialen Kontexten berücksichtigt werden.</p>
<p>Die Fachkräfte in den Familien- und Stadtteiltreffs sind aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung gut in der Lage, geschlechtsspezifische Gewalterfahrungen zu erkennen und Frauen sowie Müttern gezielte Unterstützung anzubieten. Insbesondere erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Hilfsangeboten, um sicherzustellen, dass Betroffene von Gewalt die notwendige Unterstützung erhalten und auf weiterführende, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Hilfsangebote zugreifen können.</p>
<p>Darüber hinaus sind alle Schulen – auch unabhängig von der Istanbul-Konvention - verpflichtet, Schutzkonzepte zur Prävention sexualisierter Gewalt zu entwickeln. Die Schulsozialarbeiter*innen sind in der Regel in diesen Prozess eingebunden, um die Expertise der Jugendhilfe einbringen zu können.</p>
<p>Gewaltpräventive Angebote sind für die Schulsozialarbeit an den einzelnen Schulstandorten Standard.</p>
<p>Festgelegte Abläufe zum Verfahren bezüglich möglicher Kindeswohlgefährdung sind allen Akteur*innen bekannt (Schutzauftrag). Häusliche Gewalt als möglicher Gefahrenfaktor findet entsprechende Beachtung.</p>
<p>Die Istanbul-Konvention ist dabei nicht zwingend Grundlage des sozialpädagogischen Handelns.</p>
<p>Ein wichtiger Schwerpunkt der drei zentralen Säulen der Schulsozialarbeit in Düsseldorf (Prävention, Intervention, Vernetzung) findet sich in der sogenannten „Lotsenfunktion“, d.h. allen Schulsozialarbeitenden sind Institutionen vertraut, an die Eltern und Kinder verwiesen und ggfs. dorthin begleitet werden (Fachstelle für psychische Gesundheit, Frauenberatungsstellen, Erziehungsberatungsstellen etc.).</p>
<p>Aus dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz heraus wird der Fond zur Umsetzung von gewaltpräventiven Maßnahmen in der Jugendhilfe in Höhe von derzeit jährlich 50.000 € gesteuert. In diesem Rahmen werden unterschiedliche Projekte u.a. in Kitas sowie durch Schulsozialarbeit auch an Schule finanziell gefördert. Diese Projekte sollen dazu beitragen, Schutzfaktoren für eine ganzheitlich gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu stärken und Risikofaktoren zu minimieren.<br> <br> <em>Beantwortung des Amtes 40:</em><br> In 2022 wurde durch das 16. Schulrechtsänderungsgesetz verfügt, dass jede Schule ein „Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch“ erstellt. Die konkrete<br> Planung, Ausgestaltung und Umsetzung des Schutzkonzepts liegt dabei in der Verant-<br> wortung der einzelnen Schule. Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet Unterstützung<br> bei der Erstellung eines Schutzkonzepts an. Das Zentrum für Schulpsychologie und<br> weitere Akteurinnen in der Präventionsarbeit halten sich dabei eng an das Vorgehen<br> gemäß der Bundeskampagne „Kein Raum für Missbrauch“ der Unabhängigen Beauf-<br> tragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) sowie des KMK-Leitfa-<br> dens „Kinderschutz in der Schule“. Fragen der geschlechtsbezogenen Gewalt, etwa in<br> Form sexualisierter Gewalt gegen Mädchen, finden bei der Schutzkonzeptentwicklung Berücksichtigung.</p>
<p>Das Zentrum für Schulpsychologie hat in den zurückliegenden beiden Schuljahren mehr als 50 Düsseldorfer Schulen bei der Erstellung ihres Schutzkonzepts unterstützt. Es bietet allen Düsseldorfer Schulen zudem Unterstützung bei der Auswahl geeigneter gewaltpräventiver Programme und Maßnahmen unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der jeweiligen Schule an. Dies umfasst selbstverständlich auch den Bereich der geschlechtsbezogenen sowie sexualisierten Gewalt. Im Rahmen des gewaltpräventiven Budgets des Zentrums für Schulpsychologie ist eine finanzielle Förderung ausgewählter Projekte und Angebote an Schulen möglich.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Eine zusammenhängende Statistik für von allen Bereichen genutzte und durchgeführte Weiterbildungsmaßnahmen existiert nicht. Die jeweiligen Bereiche entscheiden eigenverantwortlich, ob und in welcher Form die Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen dokumentiert werden.</p>
<p>So werden zum Beispiel im Bereich der kommunalen Schulsozialarbeit Fortbildungen der Mitarbeitenden – allerdings ohne namentlichen Bezug zur Istanbul-Konvention - erfasst. Alle kommunalen Schulsozialarbeiter*innen werden zu Kinderschutzfachkräften weitergebildet. Allen Schulsozialarbeitenden der LHD – freie Träger und kommunal – steht ein umfangreiches Fortbildungsangebot mit großer Themenvielfalt zur Verfügung (JA, LVR, LWL etc.) mit u.a. Seminaren zur Gewaltprävention, Prävention sexualisierter Gewalt etc.</p>
<p>Aus dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz werden eine Vielzahl unterschiedlicher Fortbildungen, Workshops und Fachtage geplant und gesteuert; beispielsweise zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“; teilweise auch in Kooperation mit dem Zentrum für Schulpsychologie.</p>
<p>Hierbei steht ebenfalls die Sensibilisierung zu Gewaltthemen im Fokus.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Die Düsseldorfer Beratungsstellen der Jugendhilfe planen auch für die Zukunft weitere (Bildungs-)Maßnahmen, die präventiv auf die Umsetzung der Istanbul-Konvention abzielen. Im Rahmen der bereits etablierten spezialisierten Beratung zur Prävention und Nachsorge bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden ab 2025 mehrere gezielte Projekte und Maßnahmen umgesetzt, um das Bewusstsein für sexuelle Selbstbestimmung, Grenzverletzungen und Schutzmöglichkeiten zu stärken.</p>
<p>Ein Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung des Themas sexualisierte Gewalt im digitalen Raum, was durch das Projekt „Safespace“ unterstützt wird. Dieses landesgeförderte Projekt zielt darauf ab, Präventionsveranstaltungen für Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachkräfte zu entwickeln, um digitale sexualisierte Gewalt besser zu erkennen und zu verhindern. Workshops und Gruppenangebote für Jugendliche sollen ebenfalls zur Verhinderung von Gewalt beitragen.</p>
<p>Ein weiteres zentrales Projekt ist die „Echt krass“-Ausstellung, die 2025 nach Düsseldorf kommt. Diese interaktive Ausstellung befasst sich mit dem Thema sexuelle Grenzverletzungen und richtet sich an Jugendliche der 8. Klassen an Schulen sowie an Interessierte aus Freizeiteinrichtungen. Die Ausstellung soll ein Bewusstsein für sexuelle Selbstbestimmung und Schutzmöglichkeiten schaffen und somit einen direkten Beitrag zur Prävention von sexualisierter Gewalt leisten. Begleitend werden Fortbildungen für Fachkräfte angeboten, um die Ausstellung effektiv in den schulischen Kontext zu integrieren.</p>
<p>Zusätzlich sind Projekte zur Sensibilisierung für sexuelle Grenzüberschreitungen unter Kindern und Jugendlichen geplant, um schon frühzeitig im jungen Alter über gesunde Grenzen und den respektvollen Umgang miteinander zu informieren.</p>
<p>Darüber hinaus gibt es Bestrebungen, weitere präventive Maßnahmen zu entwickeln, wie den Ausbau der Arbeit mit Täter*innen sowie die Bereitstellung zusätzlicher therapeutischer Angebote für betroffene Kinder und Jugendliche. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Unterstützung von Sorgeberechtigten und Familien, insbesondere in Fällen von innerfamiliärer Gewalt und Abhängigkeitsstrukturen, um eine ganzheitliche Prävention zu gewährleisten.</p>
<p>Im Bereich der frühen Hilfen wird grundsätzlich laufend auf aktuell ausgeschriebene Fortbildungen hingewiesen, die für die Arbeit der Familien- und Stadtteiltreffs relevant sind.</p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


            
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                <guid isPermaLink="false">news-437752</guid>
                <pubDate>Wed, 20 Nov 2024 16:58:00 +0100</pubDate>
                <title>Fehlende Kita-Assistenzen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/fehlende-kita-assistenzen/</link>
                <author>Jugendhilfeausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des JHA am 20.11.2024 (JHA/080/2024):<br> <br> In einem offenen Brief kritisieren Eltern des Netzwerks gemischte Tüte e.V.<sup>1</sup>, dass es mit der neuen Bewilligungspraxis zu unvorhergesehenen Stundenkürzungen, schleppenden Verfahren und einer Vielzahl an abgelehnten Erstanträgen kommt. Im Oktober 2024 berichtete auch die WDR-Lokalzeit über die Auswirkungen der schleppenden Bewilligungsverfahren des Landschaftsverbands<sup>2</sup>.</p>
<p>Viele Kinder mit Behinderungen oder Erkrankungen werden im Kita-Alltag durch Assistenzkräfte in ihrer Teilhabe unterstützt. Diese werden als individuelle heilpädagogische Leistung (ihpL) vom Landschaftsverband Rheinland als Träger finanziert. Aufgrund eines mutmaßlichen Haushaltsdefizits des Landschaftsverbands, sollen nun vermehrt Fachleistungsstunden über Mittel des KiBiz und der sog. Basisleistung I eingesetzt werden statt Kita-Assistenzen mit ihpL-Stunden.</p>
<p>In dem offenen Brief der Elterninitiative gemischte Tüte e.V. wird deutlich dargelegt, warum diese kein Ersatz sind. Dort heißt es beispielsweise: „So konnte etwa in Düsseldorf im Kitajahr 2023/2024 für nur 39 der 72 möglichen Vollzeitstellen aus der Basisleistung I in städtischen Kitas tatsächlich eine Fachkraft gefunden werden.“ Zudem würden die Fachleistungsstunden in der Regel nicht individuell erbracht, sodass die Kinder nur in der Gruppe davon profitierten und im personell angespannten Kita-Alltag teilweise sogar gar keine regelrechte Umsetzung dieser Fachleistungsstunden möglich ist.</p>
<p>Das Ergebnis der Bewilligungspraxis des LVR und des Personalmangels bei den Assistenzkräften sind Rückschritte in der Inklusion der Kinder und Verhinderung der Teilhabe im Kindergarten.</p>
<p><em><sup>1</sup> <a href="https://gemischtetuete.org/wp-content/uploads/2024/10/01_offener_Brief_gemischte_Tuete_an_" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">https://gemischtetuete.org/wp-content/uploads/2024/10/01_offener_Brief_gemischte_Tuete_an_ LVR_240927.pdf</a><br> <sup>2</sup> <a href="https://www1.wdr.de/lokalzeit/fernsehen/duesseldorf/fehlende-kita-assistenzen-fuer-kinder-mit-" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">https://www1.wdr.de/lokalzeit/fernsehen/duesseldorf/fehlende-kita-assistenzen-fuer-kinder-mit- behinderung-102.html</a></em></p>
<p>DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p>
<p><strong>1. Sind der Verwaltung bereits Fälle bekannt, in denen Düsseldorfer Kinder aufgrund der fehlenden Alltagsbegleitung nicht mehr die Kita besuchen können? Wenn ja, wie viele?<br> <br> 2. Gibt es Überlegungen dazu, wie das Fehlen der Kita-Assistenzen bei Personalmangel in den Düsseldorfer Kindertagesstätten mit städtischer Unterstützung kompensiert werden kann?<br> <br> 3. Gibt es Überlegungen dazu, wie die betroffenen Eltern beim Fehlen der Kita-Assistenzen seitens der Stadt unterstützt werden können?</strong></p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br> Lukas Reichert&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; René Engels<br> &nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintsche:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br> Der Verwaltung sind bisher keine Kinder bekannt, die aufgrund fehlender Inklusionsassistenzen gar keine Kita besuchen können. Im Einvernehmen zwischen Eltern und Kita kommt es allerdings in einzelnen Fällen zu Stundenreduzierungen in den Betreuungszeiten.</p>
<p>Sofern es Betreuungsprobleme in einzelnen Kitas gibt, bietet das Amt für Soziales und Jugend den Eltern in seinen Strukturen Hilfen an, entweder durch den Bezirkskitadienst, den i-Punkt-Familie oder das Kita-Inklusiv-Team des Förderungszentrums der Stadt Düsseldorf. Eltern erhalten hier eine entsprechende Beratung und/oder in Einzelfällen auch einen anderen Betreuungsplatz.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Hier ist es zunächst wichtig, zwischen den einzelnen Fördersystemen, Aufgaben und Finanzierungen zu unterscheiden und nicht die fehlenden Kita-Assistenzen mit pädagogischen Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen zu vermischen.</p>
<p>Die Kita-Assistenz ist eine individuelle heilpädagogische Leistung für ein einzelnes Kind, für das ohne kontinuierliche Begleitung oder Aufsicht die Gefahr der Eigen- und Fremdgefährdung gegeben ist. Sie wird im Rahmen der Eingliederungshilfe durch den Landschaftsverband Rheinland LVR bewilligt.</p>
<p>Die Verwaltung steht bereits im Austausch mit dem LVR zu der Problematik fehlender oder nichtbewilligter Kitassistenzstunden in Düsseldorfer Kindertageseinrichtungen.</p>
<p>Das Kita-Inklusiv-Team des Förderungszentrums hat in den letzten Monaten bereits sein Beratungssystem intensiviert. Sie stehen zu einzelnen Kindern in einem engen Austausch mit den Kitas, Eltern, Inklusionsfachberatungen der freien Träger und den Fallmanager und Fallmanagerinnen des Landschaftsverband Rheinland.</p>
<p>Die Stadt Düsseldorf prüft zudem die Installation eigener Kita-Assistenz-Stellen, um in besonders herausfordernden Situation, die Kindertageseinrichtungen schneller unterstützen zu können.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Siehe Antworten zu Frage 1 und 2</p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-437751</guid>
                <pubDate>Wed, 20 Nov 2024 16:52:00 +0100</pubDate>
                <title>Digital Streetwork in Düsseldorf</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/digital-streetwork-in-duesseldorf/</link>
                <author>Jugendhilfeausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des JHA am 20.11.2024 (JHA/079/2024):<br> <br> „Digital Streetwork“ hat sich in den letzten Jahren verbreitet. Unter diesen Begriff wird in der Regel aufsuchende Sozialarbeit für junge Menschen im Internet gefasst. So sind Projekte wie „Good Gaming – Well Played Democracy“ bei der Amadeu-Antonio-Stiftung oder „Digital Streetwork Bayern“ des Bayrischen Jugendrings entstanden, bei denen versucht wird, Anlaufstellen und medienpädagogische Präventionsarbeit im Internet zu etablieren.</p>
<p>Inhaltlich befassen sich die Projekte teilweise mit Rechtsextremismus, religiösem Extremismus, Arbeitsmarktintegration oder der Asyl- und Migrationsberatung. Andere Projekte richten sich inhaltlich an keine spezielle Zielgruppe.</p>
<p>Anders als klassische Streetwork, die mittlerweile in der Regel auch digital ansprechbar sein muss, findet die digitale Streetwork ausschließlich im Internet statt. Dabei wird das Internet als wichtiger Sozialraum der Jugendlichen ernst genommen und auch Kontaktkanäle zu Jugendlichen werden hergestellt, die von klassischem Streetwork oder Jugendhilfeangeboten nicht erreicht werden können.</p>
<p>Durch die Ansprache vulnerabler Gruppen im Internet ist auch eine Unterstützung bei der Prävention sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Netz durch Digital Streetwork vorstellbar.</p>
<p>DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:<br> <br> <strong>1. Gibt es Bestrebungen, Projekte im digitalen Streetwork in Düsseldorf städtisch zu fördern? Wenn ja, welche?<br> <br> 2. Welche Anbieter von digitalem Streetwork gibt es in Düsseldorf bereits und an welche Zielgruppen richten sie sich?</strong></p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br> Lukas Reichert&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; René Engels<br> &nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Verwaltung durch den Stadtdirektor Hintzsche:<br> <br> Antwort zu Frage 1:</strong><br> In der trägerübergreifenden AG „Aufsuchende Arbeit“ sowie in der AG Digitalisierung, die sich mit dem neuen Kinder- und Jugendförderplan beschäftigt, gibt es eine konzeptionelle Auseinandersetzung mit dem Thema. Grundsätzlich wird von Seiten der Fachkräfte ein Bedarf an digitaler Streetworkarbeit gesehen. Allerdings müssen für eine praktische Umsetzung diverse Punkte geklärt werden:</p><ul class="list-normal"> 	<li>Der rechtliche Rahmen zur Nutzung diverser Plattformen auf dienstlichen Endgeräten</li> 	<li>Der Arbeitsauftrag in Ergänzung/in Abstimmung zur analogen, aufsuchenden Arbeit</li> 	<li>Der zeitliche Rahmen auch im Hinblick auf Arbeitsschutz</li> 	<li>Die Eingrenzung bzw. Ausweitung der Zielgruppe (digitale Räume sind nicht lokal begrenzt)</li> 	<li>Die Anbindung digitaler Streetwork an bestehende Teams</li> </ul><p><br> <strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Aufgrund der zu klärenden Rahmenbedingungen gibt es bisher keinen Anbieter digitaler Streetwork.</p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-430307</guid>
                <pubDate>Wed, 05 Jun 2024 15:36:00 +0200</pubDate>
                <title>Elternbeiträge zur Kinderbetreuung in Düsseldorf</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/elternbeitraege-zur-kinderbetreuung-in-duesseldorf/</link>
                <author>Jugendhilfeausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.06.2024 (JHA/033/2024):</p>
<p>Frühkindliche Bildung muss nach Überzeugung der LINKEN – wie die schulische Bildung – kostenfrei sein. Das gilt für die Elementarpädagogik sowohl in der Altersgruppe über 3 Jahren als auch unter 3 Jahren. In den ersten Lebensjahren werden die Weichen für die Entwicklung eines jeden Kindes gestellt. Um ungleiche Voraussetzungen frühzeitig abzubauen und Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten, sollte jedem Kind frühzeitig die gleiche Möglichkeit für eine angemessene kindliche Entwicklung gewährt werden.</p>
<p>Die Beitragspflicht gehört auch aus einem ganz anderen Grund auf den Prüfstand. In vielen Kommunen decken die Einnahmen durch die Elternbeiträge die Verwaltungskosten zum Einziehen der Beiträge nur knapp. Sollten die Einnahmen durch die Elternbeiträge auch in Düsseldorf den Verwaltungsaufwand nur knapp übersteigen, ist die Rechtfertigung der Erhebung dieser Beiträge zusätzlich fragwürdig.</p>
<p>Aus diesem Grund fragen wir an:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1. Welche Kosten entstehen der Stadt Düsseldorf bei der Erhebung der Elternbeiträge (im Sinne des Verwaltungsaufwands) pro Jahr in Euro?</strong></p>
<p><strong>2. Wie viele Einnahmen erhält die Stadt Düsseldorf aus Elternbeiträgen pro Jahr in Euro?</strong></p>
<p><strong>3. Gibt es einen Erfahrungsaustausch des Jugendamtes bzw. der Stadt Düsseldorf mit Kommunen, in denen die Beiträge für Kindertagesstätten und Kindertagespflege schon vollständig abgeschafft worden sind?</strong></p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br> Lukas Reichert&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; René Engels</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:</strong><br> <br> <strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br> Die Personal- und Sachkosten für die Erhebung der Elternbeiträge im Amt für Soziales und Jugend belaufen sich auf 3.466.216 Euro im Jahr. Diese Summe beinhaltet alle „Overheadkosten“ sowie Kosten für Büroraum, Büroausstattung, etc.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Für das Jahr 2024 wird ein Gesamtbetrag von 25.628.177 Euro aus Elternbeiträgen erwartet. Diese Einnahmen verteilen sich wie folgt: 7.929.565 Euro entfallen auf Elternbeiträge für Kitas, 12.044.155 Euro auf Elternbeiträge für OGATA und 5.654.457 Euro auf Elternbeiträge aus dem Bereich Tagespflege.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Aktuell ist dem Fachbereich 51/15 nur die Stadt Monheim am Rhein bekannt, die derzeit vollständig auf die Erhebung von Beiträgen verzichtet. Ein Austausch von Erfahrungen mit der Stadt Monheim am Rhein findet nicht statt, da sich aus der Gesamtzahl von Kitas, OGATA und Tagespflege in Düsseldorf ein anderes Kosten-Nutzen-Verhältnis ableitet, das nicht mit dem von Monheim am Rhein vergleichbar ist.</p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-429674</guid>
                <pubDate>Wed, 17 Apr 2024 15:25:00 +0200</pubDate>
                <title>Lerntherapie als Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII bei Lese-/Rechtschreib- und Rechenschwäche in Düsseldorf</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/lerntherapie-als-eingliederungshilfe-nach-35a-sgb-viii-bei-lese-rechtschreib-und-rechenschwaeche-in-duesseldorf/</link>
                <author>Jugendhilfeausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung<br> des Jugendhilfeausschusses am 17.04.2024 (JHA/022/2024):<br> <br> Viele Kinder brauchen neben dem Regelunterricht in der Schule zusätzliche Förderung. Kann diese in der Schule und in Kooperation mit dem Schulamt nicht im erforderlichen Maße gewährleistet werden, müssen die Eltern sich um außerschulische Förderung bemühen. Die Unterstützung durch eine Lerntherapie bei unter anderem Lese-/Rechtschreib- und Rechenschwäche kann als Maßnahme der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII beim Jugendamt beantragt werden. Dennoch zahlen viele Eltern die Lerntherapie privat.</p>
<p>DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:<br> <br> <strong>1. In welchem Umfang wurden lerntherapeutische Maßnahmen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII im Jahr 2023 in Düsseldorf bewilligt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl der Anträge, positiv und negativ beschiedenen Anträgen, Anzahl der übernommenen Fachleistungsstunden, Art der Anbieter)<br> <br> 2. Wie setzt sich die Anbieterstruktur bei außerschulischer<br> Lerntherapie in Düsseldorf zusammen und werden die Anbieter<br> nach bestimmten Qualitätsstandards überprüft?<br> <br> 3. Wie ist die durchschnittliche Verfahrensdauer von der<br> Beantragung der Eingliederungshilfe in Form von Lerntherapie bis zu ihrem Beginn?</strong><br> <br> Mit freundlichen Grüßen<br> Lukas Reichert&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rene Engels</p>
<p><br> <br> <strong>Antworten der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:</strong><br> <br> Für Schüler*innen Düsseldorfer Grundschulen finanziert das Amt für Soziales und Jugend die sog. Standortförderung. Bei dieser Standortförderung erhalten Grund-Schüler*innen eine zusätzliche Förderung durch Lerntherapeutinnen, die wöchentlich in die ausgewählten Standortschulen kommen (inzwischen auch z.T. online) und hier im Bereich Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) eine Gruppenförderung sowie im Bereich Dyskalkulie eine Einzel- oder auch Kleingruppenförderung anbieten.<br> <br> Im Bereich LRS gibt es sechs Standortschulen und im Bereich Dyskalkulie fünf Standortschulen. Jeder Standortschule sind verschiedene Düsseldorfer Grundschulen zugeordnet.<br> <br> Zum Bereich Dyskalkulie: Im Jahr 2023 wurden monatlich zwischen 56 und 66 Schüler:nnen mit Schwierigkeiten beim Rechnen gefördert. Aktuell befinden sich 68 Schülerinnen und Schüler in der Förderung, an fünf verschiedenen Standortschulen.<br> <br> 18 Schüler:innen konnten ihre Förderung im vergangenen Jahr erfolgreich abschließen oder wechselten im Sommer 2023 auf die weiterführenden Schulen. Die Förderung erfolgt an Vor- und Nachmittagen an fünf Standortschulen, z.T. auch online.<br> <br> Zum Bereich LRS: Im Jahr 2023 wurden an den 6 Standortschulen monatlich 44 Schüler:innen mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche gefördert. Aktuell befinden sich 50 Schüler:innen in der Förderung, an sechs verschiedenen Standortschulen. 18 Schüler:innen wechselten im Sommer 2023 auf eine weiterführende Schule. Die Förderung erfolgt an Nachmittagen an sechs Standortschulen, in einem Fall wg. Erkrankung online.<br> <br> Die Lerntherapeut:innen sind qualifizierte Fachkräfte. Eine der Lerntherapeut:innen ist z.B. ausgebildete Heilpädagogin. Für die Standortförderung hat das Amt für Soziales und Jugend im Schuljahr 2022 / 2023 73.488 EUR im Bereich Dyskalkulie und 32.065 EUR im Bereich LRS gezahlt. Im Schuljahr 2023 / 2024 beliefen sich die Kosten auf 71.548 EUR für die Förderung im Bereich Dyskalkulie und 34.473 EUR für den Bereich LRS. D.h. pro Schuljahr werden aktuell 106.000 EUR für die Standortförderung an Düsseldorfer Grundschulen ausgegeben.<br> <br> Die Standortförderung an Düsseldorfer Grundschulen ist gem. §10 SGB VIII eine vorrangige Maßnahme vor einer außerschulischen Lerntherapie.<br> <br> Weitere Informationen erhalten Sie unter<br> Lese- und Rechtschreibschwäche - Landeshauptstadt Düsseldorf (duesseldorf.de) Rechenschwäche - Landeshauptstadt Düsseldorf (duessedorf.de)<br> <br> Für Schüler*innen an weiterführenden Schulen in Düsseldorf gibt es diese Standortförderung nicht.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br> 2023 wurden 21 Anträge auf außerschulische Lerntherapie im Bereich LRS gestellt.<br> 6 Anträge wurden abgelehnt,<br> 4 Anträge wg. fehlender Mitwirkung der Eltern versagt,<br> 1 Antrag wurde wieder zurückgenommen,<br> 9 Anträge sind noch in Prüfung, weil noch Unterlagen fehlen.<br> Zwei Anträge wurden gewährt, in einem Fall wird ein Anbieter gesucht, in dem anderen Fall bekommt der Klient 1 Fachleistungsstunde/ Wo. Lerntherapie beim Dudeninstitut.</p>
<p>Im Bereich Dyskalkulie wurden 2023 insgesamt 22 Anträge auf außerschulische Lerntherapie gestellt. 4 Anträge wurde abgelehnt, 2 Anträge wurden versagt, 1 Antrag wurde an den Fachbereich Soziales weitergeleitet wg. fehlender sachlicher Zuständigkeit, 13 Anträge sind noch in Prüfung, weil Unterlagen fehlen. Zwei Anträge wurden gewährt, in einem Fall bekommt der Klient 1 Fachleistungsstunde / Wo. Lerntherapie beim Dudeninstitut, im anderen Fall bekommt der Klient 1 Fachleistungsstunde / Wo. Lerntherapie im Mathematisch – Lerntherapeutischen Institut.</p>
<p>Gründe für Ablehnungen waren, dass lt. der Schulaufsichtsbehörde die vorrangigen Möglichkeiten und Angebote der jeweiligen Schule nicht genutzt worden sind oder dass keine komorbide, psychische Erkrankung des Kindes vorlag. Die ständige Rechtsprechung in NRW (u.a OVG Münster, Beschluss vom 28.11.2011 – 12 A 1174/11), geht davon aus, dass die erste Leistungsvoraussetzung nur dann erfüllt ist, wenn es als Sekundärfolge von einer Teilleistungsstörung (LRS / Dyskalkulie) zu einer weitergehenden seelischen Störung kommt, aufgrund derer die seelische Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen länger als 6 Monate von dem für sein Alter typischen Zustand abweicht. Am 03.02.2015 hat das OVG Münster (12 B 1493/14) entschieden, dass das Vorliegen einer auf einer Lese- und Rechtschreibschwäche beruhenden (sekundären) psychischen Störung allein noch keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe begründet. Vielmehr muss zusätzlich, wegen der Zweigliedrigkeit des Begriffes der seelischen Behinderung, auch das weitere Tatbestandsmerkmal des § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII - (drohende) Teilhabebeeinträchtigung - erfüllt sein. Auch die rechtliche Lage macht das Prüfverfahren aufwendig und langwierig. Wenn Leistungen gem. §35a SGBVIII abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, Leistungen über das Bildungs- und Teilhabe – Gesetz zu generieren.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Die Träger – häufig Institute, aber auch einzelne Therapeut:innen oder Therapeut:innen–Gruppen (z.B. das Lernhaus) – werden analog zu den Trägern von Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung durch das Sachgebiet Entgelte / Qualität / Leistung im Amt für Soziales und Jugend geprüft, sofern diese zu Entgeltverhandlungen aufrufen.<br> <br> Das Sachgebiet erhält dazu ein Konzept und erstellt auf dieser Grundlage in Abstimmung die Leistungsvereinbarung. Träger mit verhandeltem Entgelt verpflichten sich zum jährlichen Qualitätsdialog mit dem zuständigen Sachgebiet. Auch die Vereinbarung gem. 8a SGB VIII ist von diesen Trägern zu unterzeichnen.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Die Dauer des Prüfverfahrens ist abhängig von dem Erhalt der prüfungsrelevanten Unterlagen. Personen, die eine fachärztliche Stellungnahme abgeben können, und Schulen sind Kooperationspartner:innen. Die Verwaltung kann hier keine Bearbeitungsfristen setzen. Schulen und Personen im Gesundheitssystem sind im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis nur Kooperationspartner und keine direkten Verfahrensbeteiligte im Genehmigungsverfahren. Das Amt für Soziales und Jugend kann nur an die Dringlichkeit appellieren. Das Eingangsmanagement erinnert in der Regel alle 3 Monate an die fehlenden Unterlagen.</p>
<p>Um das Verfahren zu verbessern, sucht man zum einen aktuell nach einer technischen Lösung, um die Fälle mit den ausstehenden Entscheidungen und fehlenden Unterlagen im System sichtbarer zu machen und automatisiert zu erinnern. Zum anderen wurde das Eingangsmanagement personell aufgestockt. Bisher war nur eine Person im Eingangsmanagement tätig, seit 15.04.2024 sind es zwei Personen und ab Mai drei Personen. Darüber hinaus wird das Verfahren in Abstimmung mit den zuständigen Schulaufsichten (Bezirksregierung &amp; untere Schulaufsichtsbehörde) effizienter gestaltet. Schulberichte sollen zukünftig z.B. digital direkt bei der oberen Schulaufsicht (Bezirksregierung) angefordert werden. Diese ist den Schulen weisungsbefugt. Für die untere Schulaufsichtsbehörde gilt dieses Verfahren jedoch nicht, weil die Schulbehörde es ablehnt. Sie möchte bei dem bisherigen Verfahren bleiben, d.h. das Amt fordert den Schulbericht bei den Schulen direkt an. Mit der Stellungnahme der unteren Schulaufsichtsbehörde gelangt der Schulbericht zurück zur Eingliederungshilfe. Der Schritt ist notwendig, um die vorrangigen schulischen Möglichkeiten (z.B. Umsetzung des LRS – Fördererlass NRW) im Einzelfall zu prüfen.</p>
<p>Ebenso ist die Verwaltung auf die Mitwirkung der Personensorgeberechtigten angewiesen. Hier wird das Sachgebiet der Verfahrenslotsen einen großen Beitrag dazu leisten, die Familien die Überleitung ins Hilfesystem zu erleichtern und dies zu begleiten.</p>
<p>Die Anzahl an Fällen, in denen 2023 ein Antrag gestellt und die bis heute noch nicht beschieden worden sind, weist jedoch leider auf eine lange Verfahrensdauer hin.</p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-428498</guid>
                <pubDate>Wed, 17 Jan 2024 13:05:00 +0100</pubDate>
                <title>Personalsituation in den städtischen Kindertagesstätten im Jahr 2023</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/personalsituation-in-den-staedtischen-kindertagesstaetten-im-jahr-2023/</link>
                <author>Jugendhilfeausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion Die Linke. Düsseldorf zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.01.2024(JHA/004/2024):<br> <br> Ende November 2023 berichtete die Rheinische Post unter dem Titel „Virenwelle setzt Kita-Eltern unter Druck“<sup>1</sup> von einer immer häufiger notwendigen Reduzierung der Betreuungsangebote in Düsseldorfer Kindertagesstätten. Die Krankheitswelle unter den Beschäftigten sei im Spätherbst in erster Linie auf Erkältungsviren zurückzuführen, werde aber durch den weiterhin bestehenden Fachkräftemangel in Kindertagesstätten verschärft. Die Lage in den Kindertagesstätten bleibt damit prekär. Fachkräftemangel und Krankheitswellen sorgen dafür, dass den Kindern keine angemessenen pädagogischen Angebote gemacht werden können, die Eltern durch dauernde Notbetreuung nicht entlastet werden können und die Beschäftigten sich mehr und mehr aufreiben, um diese prekäre System Kinderbetreuung am Laufen zu halten. Auch diese Arbeitsbedingungen, bei denen die Betreuungsschlüssel teilweise über lange Zeit nicht mehr eingehalten werden können, können die Beschäftigten krank machen.</p>
<p>Erst im Oktober protestierten die Wohlfahrtsverbände mit 22.000 Kolleginnen und Kollegen vor dem nordrhein-westfälischen Landtag – unter anderem auch gegen die unzureichende finanzielle Ausstattung der Kindertagesstätten<sup>2</sup>. Der WDR berichtete dazu, dass nach wie vor bis zu 100.000 Plätze und zehntausende Beschäftigte in den KiTas in NRW fehlen.</p>
<p><sup>1</sup> „Virenwelle setzt Kita-Eltern unter Druck“, Rheinische Post vom 28.11.2023. Abrufbar unter:<br> <a href="https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-virenwelle-setzt-kita-eltern-unter-druck_aid-102276913" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-virenwelle-setzt-kita-eltern-unter-druck_aid-102276913</a><br> <sup>2</sup> „Demo der Wohlfahrtsverbände mit 22.000 Menschen vor dem Landtag“, WDR vom 19.10.2023. Abrufbar unter:<br> <a href="https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/demo-landtag-wohlfart-kita-100.html" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/demo-landtag-wohlfart-kita-100.html</a></p>
<p>Aus diesem Grund fragen wir an:</p><ol> 	<li><strong>Wie viele Erzieher:innen-Stellen in den städtischen Kindertagesstätten sind zum Stichtag 31.12.2023 unbesetzt gewesen?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Wie viele Überlastungsanzeigen, Krankmeldungen und (Langzeit-) Ausfälle anderer Art (Elternzeit o.Ä.) aus dem Kreis der Beschäftigten in den städtischen Kindertagesstätten hat es im Jahr 2023 gegeben?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Wie erfolgreich waren die zu Beginn des Jahres 2023 angekündigten Kampagnen zur Personalgewinnung, u.a. die Jobkampagne für Erzieher:innen/Kinderpflege:innen im April 2023 und die Ansprache von Schulabgänger:innen im Herbst 2023 und wie viele Neueinstellungen konnten im Jahr 2023 daraufhin verzeichnet werden?</strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> Lukas Reichert&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rene Engels</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch den Stadtdirektor Hintzsche:<br> <br> Antwort zu Frage 1:</strong><br> Zum benannten Stichtag waren 106,54 Erzieher:innen-Planstellen, (Fachkraftstellen) vakant. Neben den genannten Fachkraftstellen waren zum Stichtag zudem 50,29 Kinderpfleger:innen-Stellen (Ergänzungskraftstellen) unbesetzt.<br> <br> Bei einer Gesamtanzahl von 1350,48 Fach- und Ergänzungskraftstellen im Bereich Kindertagesstätten wird so eine Besetzungsquote von 88,4% erreicht. (156,83 / 1350,48 = 11,6 % Vakanzen).<br> Im Vergleich hierzu lag die Besetzungsquote in den städtischen Kitas im Juli 2022 bei 89 %.<br> <br> Um die Betreuung sicherzustellen und die Belastungen für das Personal in den Kitas abzufedern, wurden bereits in den Vorjahren zusätzlich zum regulär vorgesehenen Personalschlüssel 55 Springerstellen eingerichtet, welche krankheitsbedingte Personalausfälle in den Einrichtungen kompensieren. Aufgrund von kurzfristigen Ausfällen von Mitarbeiter*innen z.B. durch Erkrankung oder Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft zusätzlich zu den bestehenden Vakanzen, kann eine Einschränkung von Betreuungszeiten in einzelnen Kitas leider nicht immer verhindert werden. Das im Frühjahr 2023 entwickelte verlässliche Betreuungskonzept für städtische Kitas stellt die Maßnahmen, die bei Personalausfällen ergriffen werden transparent und nachvollziehbar für Kita-Leitungen und auch für die Eltern der betreuten Kinder dar. Der gemäß KiBiz definierte Betreuungsschlüssel wird stets eingehalten.<br> <br> Über die AG 78 Kindertagesbetreuung bis zum Schuleintritt wurde das verlässliche Betreuungskonzept des Amtes für Soziales und Jugend auch den freien Trägern zur Verfügung gestellt, die gleichermaßen vom bundesweit bestehenden Fachkräftemangel betroffen sind.<br> <br> Zur Unterstützung des pädagogischen Personals werden weiterhin Alltagshelfer in den städtischen Kitas eingesetzt.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Im Jahr 2023 gab es monatlich im Schnitt 174 Abwesenheiten aufgrund von Elternzeit, Sonderurlaub, unbezahlter Beurlaubung etc.. Diese fallen bei Stellenwiederbesetzungen jedoch nur bedingt ins Gewicht, da Stellen ab Bekanntwerden der Vakanz ausgeschrieben werden können. Ebenso verhält es sich bei Vakanzen durch Mutterschutz, die ab Bekanntwerden der Schwangerschaft ausgeschrieben werden können.<br> <br> Überlastungsanzeigen gab es im Jahr 2023 keine.<br> <br> Für die, in den städtischen Kitas beschäftigten Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen, wurden im Jahr 2023 durchschnittlich 27,13 Krankentage (ohne Langzeiterkrankungen) pro Beschäftigten*r gemeldet. Hierbei werden die ersten sechs Krankheitswochen auch für Langzeiterkrankte im Rahmen dieser statistischen Betrachtung berücksichtigt.<br> <br> Unter Berücksichtigung von Erkrankungszeiten, die sechs Wochen überschreiten (Langzeiterkrankungen) erhöht sich der Wert für die durchschnittlichen Krankentage auf 42,71 Tage.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Alle Maßnahmen der Jobkampagne und Imagekampagne konnten durchgeführt bzw. weiter geplant werden. Bildmaterial zu den Kampagnen können der Anlage <sup>1</sup> entnommen werden.<br> <br> Die Jobkampagne mit Unterstützung der Düsseldorf Marketing und der Agentur Castenow konnte wegen verzögerter Fertigstellung leider erst zur Jahresmitte ausgespielt werden und war in der Zeit vom 19.06. bis 21.08.2023 analog bzw. digital sichtbar.</p>
<p>Am 21.10.2023 wurde mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege sowie den Berufskollegs eine gemeinsame Job- und Informationsbörse in der Zentralbibliothek veranstaltet. Diese wurde digital über die neue gemeinsame Internetseite (www.next-generation-foerder@duesseldorf.de) sowie Social Ads beworben. Darüber hinaus wurden Schulen mit Unterstützung der Kommunalen Koordinierungsstelle per Flyer über den Termin unterrichtet. Die Veranstaltung selbst war zufriedenstellend besucht.<br> <br> Vor Weihnachten wurden die Dreharbeiten abgeschlossen, um mit der Imagekampagne digital zu starten. Das Ausspielen von Social Ads ist für Ende Januar geplant.</p>
<p>Die Ansprache der Schüler*innen wurde in das Jahr 2024 verschoben, da sie mit Unterstützung der Kommunalen Koordinierungsstelle größer und wirksamer ausgerichtet werden soll. Dazu dient die Veranstaltung #Lust auf Handwerk als Vorlage. Gemeinsam mit den Trägern soll die Veranstaltung voraussichtlich am 13.09.2024 unter dem Titel #Lust auf Pflege und Soziales durchgeführt werden. Zielgruppe sind am Vormittag Schüler*innen im Rahmen der beruflichen Orientierung und am Nachmittag Schulabgänger*innen und Interessierte.<br> Kickoff-Veranstaltung zur Planung ist der 21.01.2024.<br> <br> Darüber hinaus hat das Amt für Soziales und Jugend an 15 Praxis- und Informationsbörsen bzw. Karriere- und Jobmessen teilgenommen. Die Teilnahme an weiteren Formaten wird sukzessive ausgebaut.<br> <br> <strong>Entwicklung der Zugänge</strong><br> Ein Vergleich der Einstellungen von Kinderpfleger*innen und Erzieher*innen der Jahreshälften 2022 und 2023 zeigt eine Verdopplung nach Durchführung der Kampagnen. Während im Jahr 2022 von Juli bis Dezember 38 Einstellungen erfolgen konnten, wurden im Jahr 2023 im gleichen Zeitraum 74 Kinderpfleger*innen/ Erzieher*innen für die Arbeit in den städtischen Kitas neu gewonnen werden. Dieses spricht für einen Erfolg der bisher durchgeführten Maßnahmen.</p>
<p>Der Höhepunkt der Einstellungen liegt hierbei naturgemäß im August eines jeden Jahres, da angehende Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen ihre Ausbildung an den Fachschulen zum Sommer beenden.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-417877</guid>
                <pubDate>Fri, 03 Nov 2023 14:24:00 +0100</pubDate>
                <title>Freikarte für Jugendliche nach Bremer Vorbild</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/freikarte-fuer-jugendliche-nach-bremer-vorbild/</link>
                <author>Jugendhilfeausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des JHA am 03.11.2023 (JHA/094/2023):</p>
<p><strong>Der Jugendhilfeausschuss spricht sich dafür aus, dass eine Freikarte nach Bremer Vorbild für Freizeitangebote für Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre auch in Düsseldorf ausgegeben wird. Diese soll zum Sommer 2024 in Düsseldorf angeboten werden können. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden eingestellt.</strong></p>
<p><em>Begründung:</em><br> In Bremen wurde ab 2022 eine Freikarte für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren eingeführt. Die Freikarte entstand als Entschädigung für die Coronajahre, unter denen vor allem Kinder und Jugendliche litten. Sie dient aber auch als zusätzliche finanzielle Unterstützung für Freizeitaktivitäten einkommensschwacher Familien und trägt somit dazu bei, soziale Gerechtigkeit zu fördern. Insbesondere in Zeiten der Inflation stehen in einkommensschwachen Familien kaum noch finanzielle Mittel für teure Freizeitaktivitäten zur Verfügung.</p>
<p>Die Karte wurde in Bremen an alle Personen unter 18 Jahren unaufgefordert per Post verteilt und beinhaltet ein Guthaben von (jährlich) 60 Euro, das für vielfältige Freizeitaktivitäten genutzt werden kann. In Bremen stehen an 65 verschiedenen Standorten – privat-gewerblichen wie öffentlichen Stellen - Möglichkeiten zur Verfügung, um die Karte für sportliche, unterhaltsame und lehrreiche Aktivitäten zu nutzen. Dazu gehören beispielsweise Kletterhallen, Schwimmbäder, Theater, Kinos und Museen. Die Kinder und Jugendlichen können auch an Angeboten der Volkshochschule, in den Bereichen Politik, Bildung, Kunst und Kultur teilnehmen. Die Karte wird aus Sicherheitsgründen bei Verlust nicht ersetzt und muss per einmaligen Code freigeschaltet werden.<sup>1</sup> Die Nachfrage ist riesig und belief sich im Jahr 2023 auf 135.000 Kinder und Jugendliche in Bremen. Medienberichten zufolge kostete das Projekt den Bremer Senat ca. 19 Millionen Euro.<sup>2</sup></p>
<p>Auch in Düsseldorf sind die Kinder und Jugendlichen weiterhin von den Folgen der Coronapandemie und den steigenden Preisen betroffen. Eine Erhebung der DAK zeigte, dass 2022 90 Prozent mehr Mädchen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren wegen Essstörungen in Kliniken behandelt worden sind – auch die Zahl der wegen Angststörungen oder Depressionen behandelten Jugendlichen erhöhte sich.<sup>3</sup> Die psychischen Erkrankungen und Zukunftsängste von jungen Menschen sind nach der Corona-Pandemie nicht verschwunden – die Studie zeigt, wie wichtig es immer noch ist, das Sozialleben der Jugendlichen zu fördern.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br> Lukas Reichert&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rene Engels<br> <br> <br> <sup>1</sup> Freie Hansestadt Bremen, Alles zur FreiKarte. Abrufbar unter:<br> <a href="https://www.freikarte.bremen.de/alles-zur-karte-20711" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">https://www.freikarte.bremen.de/alles-zur-karte-20711</a><br> <sup>2 </sup>Tagesschau, 17.10.2023: Freikarte für Kinder und Jugendliche in Bremen verlängert. Abrufbar unter: <a href="https://www.tagesschau.de/inland/regional/bremen/rb-fuer-kinder-und-jugendliche-bremer-senat-will-freikarten-verlaengern-100.html" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">https://www.tagesschau.de/inland/regional/bremen/rb-fuer-kinder-und-jugendliche-bremer-senat-will-freikarten-verlaengern-100.html</a><br> <sup>3</sup> <a href="https://www.dak.de/dak/landesthemen/immer-mehr-maedchen-mit-essstoerungen-im-" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">https://www.dak.de/dak/landesthemen/immer-mehr-maedchen-mit-essstoerungen-im- krankenhaus-2628834.html#/ </a></p>
<p><br> <strong>Beschluss:</strong> mehrheitlich abgelehnt</p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-410621</guid>
                <pubDate>Wed, 24 May 2023 14:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Homeoffice-Angebot im Jugendamt</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/homeoffice-angebot-im-jugendamt/</link>
                <author>Jugendhilfeausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.05.2023 (JHA/059/2023):<br> <br> Während der Corona-Pandemie waren Beschäftigte vielerorts gezwungen aus dem Homeoffice zu arbeiten. Viele von Ihnen sind auf diese Weise erstmals überhaupt mit dem Modell Telearbeit/mobiles Arbeiten in Berührung gekommen.</p>
<p>In vielen Betrieben hat sich das Verhältnis zwischen Homeoffice-Zeit und Arbeitszeit seitdem auch nachhaltig verschoben. Auch die Landeshauptstadt Düsseldorf musste während der Pandemie ihre Beschäftigten für das mobile Arbeiten ausrüsten.</p>
<p>Fachkräfte der Sozialen Arbeit berichten wiederholt, dass die Fallmanager:innen und Sachbearbeiter:innen im städtischen Sozial- und Jugendamt im Homeoffice teilweise keinen Zugriff auf die Fallakten oder relevanten EDV-Programme haben, um Anfragen abschließend bearbeiten zu können. Das muss allerdings kein Argument gegen die Home-Office-Möglichkeit für städtische Beschäftigte sein. Auch wenn das mobile Arbeiten sicherlich aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden muss, ist eine Vielzahl von Beschäftigten mit der Möglichkeit sehr zufrieden.<sup>1</sup> Insbesondere im Rahmen der Fachkräftegewinnung muss das mobile Arbeiten in der Stadtverwaltung aus diesen Gründen für alle Beteiligten zufriedenstellend ermöglicht werden.</p>
<p><sup><strong>1</strong></sup> Hans-Böckler-Stiftung, Böckler Impuls, Ausgabe 02/2023. Abrufbar unter:<br> <a href="https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-fluch-oder-segen-46499.htm" target="_blank" rel="noreferrer">www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-fluch-oder-segen-46499.htm</a>. Zuletzt abgerufen am 09.05.2023, 15:39 Uhr.</p>
<p>Aus diesem Grund fragen wir an:</p><ol> 	<li><strong>Wie hat sich der Anteil an Homeoffice-Arbeitszeit der Mitarbeiter:innen des Jugendamtes Düsseldorf seit 2019 entwickelt?</strong><br> 	<strong>(Wenn es keine generelle Regelung gibt, bitte nach Abteilungen und Fachbereichen aufschlüsseln.)</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Sind die Mitarbeiter:innen im Homeoffice voll handlungsfähig oder durch infrastrukturelle Umstände (fehlende Geräte, fehlender Zugriff auf bestimmte Tools, eingeschränkte Akteneinsicht etc.) eingeschränkt? Wenn ja, aus welchen Gründen?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Wie können die oben erwähnten Einschränkungen behoben werden, um für Fachkräfte, Eltern, Jugendliche und Beschäftigte einen besseren Arbeitsablauf zu erreichen?</strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> Lukas Reichert&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; René Engels<br> &nbsp;</p>
<p><strong>Antworten der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:<br> <br> Antwort zu Frage 1:</strong><br> Aufgrund von Corona gab es einen rasanten Anstieg von Homeoffice. Bei Home-office unterscheiden die Vorgaben der Stadtverwaltung zwischen Telearbeit und mobiler Arbeit, hierzu sind seit März 2020 zwei verschiedene Dienstvereinbarungen in Kraft.</p>
<p>Mitarbeiter*innen in Telearbeit haben in der Regel einen voll ausgestatteten Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld mit fest vereinbarten Wochentagen, an denen im Büro oder zu Hause gearbeitet wird.</p>
<p>Hierzu gab es seit 2019 - 118 Anträge im Amt 51.<br> <br> Mobile Arbeit soll flexibel bis zu 16 Wochenstunden ermöglicht werden, in der Regel mit mobilen Endgeräten.<br> <br> Hierzu gab es seit 2019 - 616 Anträge im Amt 51.<br> <br> Die Anzahl der Anträge ist gleich mit den Genehmigungen. Kündigungen seitens Amt 51 sind nicht bekannt.<br> Es ist allerdings anzumerken, dass es im Jugendamt einige Bereiche gibt, in denen weder mobiles Arbeiten noch eine alternierende Telearbeit möglich sind.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Für mobile Arbeit werden mobile Endgeräte benötigt. Seit Ende 2020 werden in der Stadtverwaltung im Rahmen des Leasingaustausches die Bildschirmarbeitsplätze (BAP) von Desktop-PC ́s auf Notebooks umgestellt. Aufgrund der fünfjährigen Leasingraten ist dieser Prozess Ende 2025 abgeschlossen, so dass ab diesem Zeitpunkt alle BAP mit Notebooks und damit mobilen Endgeräten ausgestattet sind. Mobile Arbeit ist dann ohne Einschränkungen möglich. In allen Organisationseinheiten des Jugendamts sind Geräte-Pools für mobile Arbeit eingerichtet, aus denen die Mitarbeiter*innen bei Bedarf Notebooks buchen können.<br> Z.Zt sind im Jugendamt ca. 55 % aller BAP mit Notebooks ausgestattet, im Bezirkssozialdienst beträgt diese Quote 60 %.<br> <br> Einschränkungen wegen fehlender Zugriffe ergeben sich in der Regel nicht, da grundsätzlich alle benötigten Programme auch für Telearbeit oder mobile Arbeit zugelassenen dienstlichen Endgeräten (Desktop-PC, Notebook) verfügbar sind.<br> Dies gilt auch für die Fachverfahren im Bezirkssozialdienst.</p>
<p>Eine telefonische Erreichbarkeit ist entweder durch Umleitung des Telefons auf einen Privatanschluss oder ein Diensthandy oder das direkte Telefonieren über das mobile Endgerät gegeben.<br> Einschränkungen durch eingeschränkte Akteneinsicht sind durchaus gegeben.<br> <br> Trotz des Einsatzes umfangreicher Fachsoftware in den unterschiedlichsten Organisationseinheiten müssen teilweise noch Papierakten geführt werden, Korrespondenzen laufen vielfach schriftlich ohne Einbindung in elektronischer Form. Einige Einschränkungen ergeben sich aus der Natur der Sache. Mobile Arbeit ist ein Instrument zur zeitlichen und örtlichen Flexibilität der Arbeitsausübung. Dementsprechend wird in der Regel ein mobiles Endgerät benutzt, welches einen kleineren Bildschirm als die Standardbüroausstattung hat. Auch Drucken ist in mobiler Arbeit nicht direkt möglich. Druckaufträge können aus dem Home-Office erteilt werden und dann in der Dienststelle am ausgewählten Drucker entweder am nächsten Präsenztag oder vorher von Kolleg*innen im Büro weiterverarbeitet werden.</p>
<p><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Damit alle Mitarbeiter*innen flexibel mobile Arbeit nutzen können, ist eine Ausstattung aller in Frage kommenden Arbeitsplätze mit mobilen Endgeräten nötig. Dies ist, wie oben beschrieben, im Jugendamt Ende 2025 erreicht.</p>
<p>Um im Homeoffice vollumfänglich arbeiten zu können, ohne dass die Akteneinsicht eingeschränkt ist oder auf Korrespondenzen nicht zugegriffen werden kann, ist es zwingend erforderlich, dass flächendeckend die E-Akte eingeführt wird, möglichst mit Schnittstellen zu den umfangreich im Einsatz befindlichen Fachverfahren. Hierdurch würde auch der Großteil des Druckaufkommens reduziert werden und somit eine weitere Einschränkung entfallen.</p>
<p>Nach jetzigem Stand wird die Einführung der E-Akte im Jugendamt bis Mitte 2025 abgeschlossen sein.</p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-410425</guid>
                <pubDate>Wed, 26 Apr 2023 16:54:00 +0200</pubDate>
                <title>Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Corona-Pandemie</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/psychische-gesundheit-von-kindern-und-jugendlichen-im-rahmen-der-corona-pandemie-2/</link>
                <author>Jugendhilfeausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.04.2023 (JHA/028/2023):</p><ol> 	<li><strong>Die Verwaltung konzipiert im Hinblick auf die Sommerferien 2024 und unter Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe einen Ferienpass für Kinder und Jugendliche. In diesem Rahmen wird berücksichtigt: freier Eintritt in städtische Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie mögliche Kooperationen mit gewerblichen Freizeitangeboten und die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in den Ferienzeiten.</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Für die Sommerferien 2023 prüft die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ämtern, ob und in welchem Umfang Kindern und Jugendlichen kostenfreier Eintritt in bisher noch kostenpflichtige, städtische Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen gewährt werden kann.</strong><br> 	&nbsp;</li> </ol><p><em>Begründung:</em><br> Krieg, Flucht, Klimakrise und Corona-Pandemie haben viele Kinder in Düsseldorf in den vergangenen Jahren massiv belastet. Im vergangenen Jahr mussten zusätzlich viele Kinder und Jugendliche aus der Ukraine nach Düsseldorf fliehen. Auch angesichts des Anstiegs der Lebenshaltungskosten sollte die Stadtgesellschaft ein Interesse daran haben, dass alle Kinder schöne Ferien verbringen können – egal wie viel Geld die Familie aufbringen kann oder woher sie kommen. Freizeitangebote haben zudem eine integrative und inklusive Wirkung, da Sprachbarrieren im gemeinsamen Spielen und Entdecken häufig keine Rolle spielen.</p>
<p>Vorbilder und Inspirationen für Ferienpässe gibt es in vielen Kommunen, darunter Hamburg, München, Berlin, Frankfurt am Main, Essen und Ratingen. In Frankfurt beinhaltet der Ferienpass unter anderem die freie Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet, freie Eintritte in Zoo, Frei- und Hallenbäder und diverse Museen. Das tolle Angebot der Düsselferien und die Arbeit der engagierten Fachkräfte und Ehrenamtlichen, die jeden Sommer an den Angeboten beteiligt sind, kann durch einen Ferienpass sinnvoll ergänzt werden. Die Ratsfraktion DIE LINKE erkennt an, dass die Konzipierung eines Ferienpasses bis zu den Sommerferien 2023 nicht mehr realisierbar ist. Dennoch könnte Kindern in Düsseldorf zumindest in ausgewählten Freizeit- und Kultureinrichtungen bereits in diesem Sommer freier Eintritt gewährt werden.<br> <br> Mit freundlichen Grüßen<br> Lukas Reichert&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rene Engels<br> &nbsp;</p>
<p>Beschluss: <strong>abweichend beschlossen</strong><br> Abstimmung: <strong>Ja:&nbsp;15, Nein:&nbsp;0</strong></p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-410424</guid>
                <pubDate>Wed, 26 Apr 2023 16:44:00 +0200</pubDate>
                <title> Personalsituation im Jugendamt</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/personalsituation-im-jugendamt/</link>
                <author>Jugendhilfeausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.04.2023 (JHA/027/2023):<br> <br> Am 23. März 2023 hat die Gewerkschaft Ver.di im Bezirk Köln/Bonn/Leverkusen zu einer Kundgebung vor der Stadtratssitzung aufgerufen. Die Kölner Rundschau<sup>1</sup> berichtete zu der Kundgebung, dass insbesondere Mitarbeitende des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) und des Gefährdungssofortdienstes (GSD) an der Kundgebung teilnahmen und gegen den Personalmangel in den eigenen Reihen protestierten. Die Mitarbeitenden klagten über hohe Krankenstände als Folge der Arbeitsbelastung und eine enorme Fluktuation unter den Kolleg:innen.<br> <br> Ähnliche Berichte gibt es auch in umliegenden Städten wie Solingen<sup>2</sup> oder Gelsenkirchen<sup>3</sup>. Unter diesen Voraussetzungen scheint auch eine Umsetzung der in der Reform des SGB VIII (KJSG) beschlossenen, zusätzlichen Aufgaben für die Jugendämter als Mammutaufgabe.</p>
<p>Die Auswirkungen auf die Eltern und Kinder, welche die Unterstützung vom Jugendamt in Anspruch nehmen, sind umso dramatischer.</p>
<p>Kundgebungsteilnehmer:innen in Köln berichten, dass viele beratende und präventive Angebote wegen des Personalmangels wegfallen und für die übrigen Kolleg:innen nicht mehr zu schaffen sind. Neben dem Personalmangel in Allgemeinen- und Bezirkssozialdiensten ist besonders der Mangel an Erzieher:innen in den Kindertagesstätten bekannt. Aber auch wenn Hilfeplangespräche nicht in der gesetzlich vorgesehenen Regelmäßigkeit stattfinden können, gilt es ebenfalls bereits dringend gegenzusteuern, um passgenaue Hilfen und Unterstützung für Kinder garantieren zu können.</p>
<p>Chronisch überlastete Kolleg:innen und zu hohe Fallzahlen im Jugendamt müssen nach Ansicht der Ratsfraktion DIE LINKE mit besonderer Sensibilität behandelt und dürfen nicht erst diskutiert werden, wenn ihre Auswirkungen auf den Kinderschutz deutlich werden.</p>
<p><sup>1 </sup>Kölner Rundschau Online, „Warum die Kölner Jugendämter am Limit sind“, 23.03.2023. Zuletzt abgerufen am 10.04.2023,<br> <a href="https://www.rundschau-online.de/koeln/personalnot-warum-die-koelner-jugendaemter-am-limit-sind-538418" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">https://www.rundschau-online.de/koeln/personalnot-warum-die-koelner-jugendaemter-am-limit-sind-538418</a><br> <sup>2 </sup>Solinger Tageblatt, „Personalmangel gefährdet Jugendschutz“, 29.11.2022. Zuletzt abgerufen am 10.04.2023.<br> <a href="https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/personalmangel-gefaehrdet-jugendschutz-91946414.html" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/personalmangel-gefaehrdet-jugendschutz-91946414.html</a><br> <sup>3 </sup>WDR, „Personalmangel im Jugendamt Gelsenkirchen: OB hat "keine schnellen Lösungen", 03.05.2022. Zuletzt abgerufen am 10.04.2023.<br> <a href="https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/personalnot-im-jugendamt-gelsenkirchen-nicht-schnell-loesbar-100.html" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/personalnot-im-jugendamt-gelsenkirchen-nicht-schnell-loesbar-100.html</a></p>
<p>DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p><ol> 	<li><strong>Wie viele Stellen im Jugendamt sind derzeit unbesetzt? Bitte aufschlüsseln nach Amt und Abteilung/Fachstelle.</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Welche Angebote und gesetzlichen Aufträge des Jugendamtes können aufgrund von Personalmangel derzeit nicht umgesetzt werden? Bitte aufschlüsseln nach Art und Fachstelle.</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Wie beziffert sich die durchschnittliche Fallzahl pro Fallführer:in? (Bitte aufschlüsseln)</strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> Lukas Reichert&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rene Engels</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:<br> <br> Antwort zu Frage 1:</strong><br> Im Jugendamt sind zur Zeit ca 15% der Stellen nicht besetzt.<br> Die einzelnen Abteilungen weisen derzeit folgenden Besetzungsgrad auf:<br> <br> 51/0 Amtsleitung und Jugendhilfeplanung 86,16%<br> 51/1 Zentrale Dienste 84,80%<br> 51/2 Tageseinrichtungen für Kinder 86,29%<br> 51/3 Jugendförderung 91,13%<br> 51/4 Kinderhilfezentrum 86,22%<br> 51/5 Soziale Dienste 78,98%<br> 51/6 Familienförderung 86,95%<br> 51/7 Kinderschutz und Hilfe zur Erziehung 79,28%</p>
<p>Die <strong>Beantwortung der Fragen 2 und 3</strong> erfolgt gemeinsam und legt den Schwerpunkt auf die Bereiche Kinderschutz und Hilfen zur Erziehung:<br> <br> Es kommt in allen Abteilungen immer wieder zu personellen Engpässen und auch zu angespannten Betreuungssituationen.<br> In der Abteilung „Kinderschutz und erzieherische Hilfen“ hat die Bearbeitung von Kinderschutzfällen für alle Fachkräfte trotz hoher Fallbelastung absolute Priorität. Die Sicherstellung des Kinderschutzes ist somit verlässlich gegeben.</p><ul class="list-normal"> 	<li>Kinderschutzdienst</li> </ul><p>Zur Etablierung des Kinderschutzdienstes zum 01.08.2022 waren zunächst 16,5 VZÄ geplant und genehmigt. Die Besetzung der Stellen befindet sich sukzessive in der Umsetzung, aktuell sind 11,4 VZÄ besetzt.<br> Die Umsetzung des 24h-Dienstes kann erst bei Vollbesetzung erfolgen. Um einen 24h-Bereitschaftsdienst professionell durchzuführen, bedarf es einer weiteren Stellenzusetzung von 2,5 Stellen.Eine VK-Vorlage hierzu befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Eine Dauerausschreibung für vakante Stellen ist geschaltet.</p><ul class="list-normal"> 	<li>Bezirkssozialdienste</li> </ul><p>Aktuell ist keine Standardreduzierung verfügt. Aufgrund von vakanten Stellen kann sich die Bearbeitungsdauer für den Einsatz von erzieherischen Hilfen verzögern.</p>
<p>Die Besetzung der vakanten Stellen erfolgt sukzessive und mit gutem Erfolg, momentan befinden sich 25 neue Fachkräfte im BSD in Einarbeitung.</p>
<p>Zum Stichtag 29.03. besteht im BSD eine objektive Fallbelastung von 1:38, wobei die einzuarbeitenden Fachkräfte noch nicht voll belastbar sind. Wünschenswert wäre eine Fallbelastung von 1:35. Eine Dauerausschreibung für vakante Stellen ist geschaltet.</p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-408537</guid>
                <pubDate>Wed, 15 Mar 2023 18:14:00 +0100</pubDate>
                <title>Änderungen an der Kindertagesstätte Wimpfener Straße</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/aenderungen-an-der-kindertagesstaette-wimpfener-strasse/</link>
                <author>Jugendhilfeausschus</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.03.2023 (JHA/012/2023):</p>
<p>In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Februar 2023 wurde die Vorlage JHA/004/2023 zum Investitionskostenzuschuss für die Kindertagesstätte Wimpfener Straße behandelt. Inzwischen wurde auch die Leitung der betroffenen KiTa sowie die Elternschaft informiert.</p>
<p>Uns erreichen besonders aus der Elternschaft viele Unmutsäußerungen. So wurde mitgeteilt, dass die dreizügige KiTa auf zwei Gruppen verkleinert wird – dadurch könnten keine Geschwisterkinder aufgenommen werden. Da die Änderungsmaßnahmen erst Anfang Februar an die Eltern kommuniziert worden sind, ist es für die betroffenen Familien sehr schwer, anderweitig einen Betreuungsplatz zu erhalten. Zusätzlich müssen die Eltern ihre Kinder dann in zwei verschiedene KiTas bringen.</p>
<p>Die Gruppen der KiTa Wimpfener Straße sollen in der KiTa im Paulsmühlenviertel (Benrath) untergebracht werden – hier im zweiten Obergeschoss, was weitere Schwierigkeiten mit sich bringt. Zusätzlich soll auch die Größe des Außengeländes dafür nicht ausreichend sein, da bereits acht Gruppen aus der bereits dort ansässigen KiTa das Gelände nutzen.</p>
<p>DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf an:</p><ol> 	<li><strong>Wie ist die Planung für den Abriss und Neubau der KiTa Wimpfener Straße und die ersatzweise Unterbringung der Gruppen?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Wie wurden Eltern und Beschäftigte über die Maßnahmen informiert und unterstützt?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Gibt es alternative Planungen für die ersatzweise Unterbringung der Gruppen aus der Wimpfener Straße?</strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> Lukas Reichert&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; René Engels<br> &nbsp;</p>
<p><strong>Antworten der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:<br> <br> Antwort zu Frage 1:</strong><br> Von Seiten des Trägers der Kindertageseinrichtung Wimpfener Straße 17, Flingern mobil, wurde dem Jugendamt die Aufgabe des Standortes aufgrund des baulichen Zustandes des Kita-Gebäudes mitgeteilt. Nach Auskunft des Trägers ist eine weitere Betriebsführung dort nicht möglich.</p>
<p>In Absprache zwischen Flingern mobil, dem Jugendamt und der Arbeiterwohlfahrt, dem Träger der Kindertageseinrichtung im Paulsmühlenviertel erfolgten erfolgreiche Absprachen zur Fortführung des Kita-Betriebs an einem neuen Standort.</p>
<p>Der Standort im Paulsmühlenviertel, Telleringstraße 41 und 41a ist baulich und im Zuschnitt der Außenanlagen bereits für den Betrieb von 8 Gruppen geplant und umgesetzt worden. Eine Betriebserlaubnis wurde ebenfalls für 8 Gruppen ausgestellt.</p>
<p>Die Betreuungsgruppen sind jedoch noch nicht vollständig in Betrieb. Die Arbeiterwohlfahrt wird daher in der neuen Einrichtung zunächst nur den Betrieb von 6 Gruppen anstreben, räumlich erkennbar abgegrenzt wird Flingern mobil zwei Gruppen als Ersatzquartier nutzen können.</p>
<p>Das Außengelände ist somit in Größe und Ausstattung für 8 Gruppen ausreichend vorhanden. Es ist nicht vorgesehen, dass an diesem Standort 10 Gruppen betreut werden. Ausdrücklich hervorzuheben ist an dieser Stelle die engagierte und gelungene Zusammenarbeit aller Beteiligten, die die Betreuungssituation vor Ort erfolgreich aufrechterhalten.</p>
<p>Von Seiten des Trägers der Kindertageseinrichtung und von Seiten des Jugendamtes erfolgen derzeit Abstimmungen zum Standort Wimpfener Straße 17 und der Etablierung einer neuen Kita unter der Trägerschaft von Flingern mobil.</p>
<p>Die Betreuung von zwei Gruppen erfolgt – wie in der Anfrage zutreffend beschrieben ab dem 01.08.2023 in einem Gebäude im Paulsmühlenviertel, Telleringstraße 41 und 41a, das eigens für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung in der Vergangenheit errichtet wurde.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Nachdem das Landesjugendamt die Betriebsgenehmigung für den Betrieb der zwei-gruppigen Einrichtung in der Kita Paulsmühle in Aussicht gestellt hatte, wurden die Beschäftigten und im Rahmen einer Elternversammlung die Eltern über die Verlagerung der Einrichtung in den Sommerferien informiert.</p>
<p>Alle bestehenden Betreuungsverträge werden unverändert fortgeführt. Der Träger hat für alle Geschwisterkinder einerseits Plätze in seinen Einrichtungen in Holthausen angeboten (Entfernung 3 km). Andererseits steht er aus eigener Initiative allen Eltern für die Mithilfe bei der Suche nach individuellen Lösungen zur Verfügung und steht dazu im engen Kontakt mit benachbarten Einrichtungen. Das Jugendamt hilft den Eltern selbstverständlich bei Fragen oder Unterstützungsbedarf über den i-Punkt Familie weiter.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Der Einrichtung stehen Räume für zwei Gruppen im 2. OG. der Kita Paulsmühle zur Verfügung. Diese Räume sind baulich von den anderen Kita-Gruppen getrennt, verfügen über einen separaten Zugang mit Aufzug und eine eigene Verteilküche sowie einen eigenen Mehrzweckraum. Lediglich das Außengelände wird mit der anderen Kita gemeinsam genutzt.</p>
<p>Die aktuell erfolgreiche Betreuungssituation wurde durch das Engagement aller Beteiligten erreicht. Die Räumlichkeiten in der Einrichtung Telleringstraße sind neu, modern und für den dauerhaften Betrieb als Kindertageseinrichtung ausgelegt und geeignet.</p>
<p>Weitere alternative Lösungen werden derzeit nicht angestrebt.</p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-408536</guid>
                <pubDate>Wed, 15 Mar 2023 18:06:00 +0100</pubDate>
                <title>Personalsituation in der städtischen Kindertagesbetreuung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/personalsituation-in-der-staedtischen-kindertagesbetreuung/</link>
                <author>Jugendhilfeausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.03.2023 (JHA/011/2023):<br> <br> Im Oktober 2022 veröffentlichte die Bertelsmann-Stiftung eine Erhebung mit dem Titel „KiTa-Personal braucht Priorität!“. Die Erhebung kommt zu dem Ergebnis, dass in NRW in diesem Jahr rund 24.000 Fachkräfte in den Kindertagesstätten fehlen werden. Unter diesem Personalmangel leiden insbesondere die Kolleg:innen in den KiTas: Krankheitsausfälle können kaum mehr aufgefangen werden, der Personalschlüssel verschlechtert sich und für viele Aspekte des Berufes, insbesondere der frühkindlichen Bildung, kann kaum noch Zeit eingeräumt werden.</p>
<p>Die Auswirkungen auf die Bildungschancen und Betreuungssituation von Kindergartenkindern sind schwerwiegend. Zusätzlich ist die Personalsituation ein entscheidender Faktor des dringend benötigten Ausbaus der verfügbaren Betreuungsplätze: Laut Bertelsmann-Stiftung werden in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr über 100.000 Plätze mehr benötigt, als angeboten werden.</p>
<p>Aus diesem Grund fragen wir an:</p><ol> 	<li><strong>Wie viele Erzieher:innen-Stellen in den städtischen KiTas sind zum Stichtag 31.12.2022 unbesetzt?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Wie viele Überlastungsanzeigen und Krankmeldungen aus den städtischen KiTas hat es in den vergangenen vier Jahren gegeben? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahreszahl angeben.)</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Welche Strategie zur Fachkräftegewinnung und -bindung wird im Falle der Erzieher:innen in Düsseldorfer Kindertagesstätten verfolgt?</strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> Lukas Reichert&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; René Engels<br> &nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:<br> <br> Antwort zu Frage 1:</strong><br> In den städtischen Kindertageseinrichtungen sind zur Zeit 157 Stellen vakant. Für 56 Stellen konnten neue Mitarbeiter*innen gewonnen werden, die sich zurzeit im Einstellungsverfahren befinden, so dass perspektivisch nur noch 101 Stellen nicht besetzt sind.<br> Bei 1254 Beschäftigten in den Kitas entspricht das einer Quote von 8%.</p>
<p><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Unbesetzte Stellen, erkrankte Kolleginnen und Kollegen und grundsätzlich hohe Anforderungen im Kita-Alltag führen ohne Zweifel zu einer sehr intensiven und zum Teil auch schwierigen Arbeitssituation in einigen städtischen Tageseinrichtungen.</p>
<p>Der Bezirkskitadienst steht permanent in Kontakt mit den Beschäftigten in den Einrichtungen, nimmt Hinweise auf mögliche Überlastungssituationen auf und bespricht mit den Einrichtungsleitungen mögliche Gegensteuerungsmaßnahmen.</p>
<p>Formale Überlastungsanzeigen aus dem Kreis der Kita-Beschäftigten sind dagegen nicht bekannt.<br> <br> Krankendaten:<br> Krankenquote innerhalb der Einrichtungen der Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder:</p><table cellspacing="0" style="border-collapse:collapse; height:144px; width:599px" class="table"> 	<thead> 		<tr> 			<th scope="col" style="border-color: black; border-style: solid; border-width: 1px; height: 21px; text-align: center; vertical-align: bottom; white-space: nowrap; width: 315px;">Jahr</th> 			<th scope="col" style="border-color: black black black currentcolor; border-style: solid solid solid none; border-width: 1px 1px 1px medium; text-align: center; vertical-align: bottom; white-space: nowrap; width: 224px;">mit Langzeiterkrankungen&nbsp;</th> 			<th scope="col" style="border-color: black black black currentcolor; border-style: solid solid solid none; border-width: 1px 1px 1px medium; text-align: center; vertical-align: bottom; white-space: nowrap; width: 238px;">ohne Langzeiterkrankungen</th> 		</tr> 	</thead> 	<tbody> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:21px; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap"><strong>2019</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">10,83%</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">7,52%</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:21px; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap"><strong>2020</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">9,16%</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">6,36%</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:21px; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap"><strong>2021</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">10,31%</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">7,03%</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:21px; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap"><strong>2022</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">13,26%</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">9,22%</td> 		</tr> 	</tbody> </table><p><br> <strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Es werden rund 70 Maßnahmen zur Personalgewinnung, -entwicklung und –bindung überprüft und umgesetzt. Durch Angebote des Quereinstiegs mit anschließender Entwicklung in Ausbildung oder Umschulung sollen kurz- und mittelfristig neue Fachkräfte gewonnen werden. Im April folgt eine Jobkampagne für Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen. Mit einer nachgelagerten Image-Kampagne soll für die Arbeitsfelder und Berufe in Kitas geworben werden. Dieses wird mit einer Veranstaltung im Juni fortgeführt und einer Job-Börse verbunden.</p>
<p>Im Herbst ist die Ansprache der Schulabgänger*innen für das Ausbildungsjahr 2024 geplant.</p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-404098</guid>
                <pubDate>Wed, 26 Oct 2022 12:24:00 +0200</pubDate>
                <title>KiTa-Beitragsfreiheit auch für U3-Kinder</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/kita-beitragsfreiheit-auch-fuer-u3-kinder/</link>
                <author>Jugendhilfeausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.10.2022 (JHA/087/2022):</p>
<p><strong>Ab dem Jahr 2023 werden keine Elternbeiträge für die U3-Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder erhoben. Der Haushaltsansatz wird entsprechend angepasst und die Satzung geändert.</strong></p>
<p><em>Begründung:</em><br> In Folge der hohen Inflation leiden die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer seit Monaten unter Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie. Für viele Familien ist nicht absehbar, ob das Geld ausreicht, die gestiegenen Mietnebenkosten und Nachzahlungen zu bezahlen.</p>
<p>Aus Sicht der Ratsfraktion DIE LINKE ist es insbesondere in der aktuellen Situation dringend erforderlich, Familien in Düsseldorf zu entlasten. Laut dem Kooperationspapier, das der schwarz-grünen Ratsmehrheit zugrunde liegt, soll die U3-Kinderbetreuung für Familien perspektivisch kostenneutral gestalten werden. Aufgrund der angespannten Situation sollte dieses Vorhaben schnellstmöglich umgesetzt werden.</p>
<p>Die flächendeckende Beitragsfreiheit für die Betreuung drei- bis sechsjähriger Kinder ist bereits eine Erfolgsgeschichte. Seit August 2021 ist nun endlich auch die U3-Betreuung von Kindern für Eltern mit Brutto-Einkommen unter 40.000 Euro und bis zu 45 Stunden Betreuungszeit in Kindertagesstätten und Tagespflegestellen kostenfrei.</p>
<p>Aus Sicht der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf ist es nun an der Zeit, die komplette Beitragsfreiheit in diesen Einrichtungen umzusetzen. Kostenfreie Bildung für Alle – von der Kindertagesstätte bis zur Hochschule – halten wir für eine gesellschaftspolitische Notwendigkeit.<br> <br> Mit freundlichen Grüßen<br> Lukas Reichert&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Jacqueline Kiefer</p>
<p>Der Antrag wurde <strong>mehrheitlich abgelehnt</strong><br> <strong>Abstimmung:</strong> Ja:&nbsp;5, Nein:&nbsp;9, Enthaltungen:&nbsp;1</p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-399413</guid>
                <pubDate>Wed, 17 Aug 2022 12:49:00 +0200</pubDate>
                <title>Fachkräftemangel bei Schulbegleitungen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/fachkraeftemangel-bei-schulbegleitungen/</link>
                <author>Jugendhilfeausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.08.2022 (JHA/075/2022):</p>
<p>Eltern, Kinder, Träger und Initiativen blicken gespannt auf die geplante Optimierung der Schulbegleitung an Düsseldorfer Schulen, insbesondere die zeitnahe Einrichtung einer Koordinierungsstelle. In diesem Zusammenhang sollten auch die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte in den Fokus rücken.</p>
<p>Seit mehreren Jahren besteht ein Fachkräftemangel in Kindertagesstätten, Schulen und der Jugendhilfe. Im Falle der Schulbegleitungen und Inklusionsassistenzen soll dem mit einer kürzeren privaten Weiterbildung als Schulbegleitung/Inklusionsassistenz begegnet werden. Anschließend sind die Arbeitsbedingungen durch Befristungen häufig schwierig. Dabei ermöglichen gerade die Kolleginnen und Kollegen in der Schulbegleitung vielen Kindern mit Unterstützungsbedarf den (Regel-)Schulbesuch und leisten mithin einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe. Zusätzlich kann der Problematik der mangelnden Kompensation von Schulausfällen bei Krankheit der Betreuungskraft am besten begegnet werden, wenn genug Kolleg:innen zur Rotation zur Verfügung stehen.</p>
<p>DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p><ol> 	<li><strong>Wie viele Betreuungskräfte der Schulbegleitung werden nach welchem Schlüssel in Düsseldorf eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Schulform.)</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Welche Stelle entscheidet nach welchen Kriterien über dieStundensätze, mit denen Schulbegleitung den Trägern vergütet wird?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Besteht die Möglichkeit, dass Qualifizierungen für Schulbegleitungen städtisch angeboten und finanziert bzw. gefördert werden? Wenn ja, in welchem Umfang?</strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> Lukas Reichert&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Jacqueline Kiefer</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch den Stadtdirektor Hintzsche:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br> Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung haben im Rahmen der Eingliederungshilfe gegebenenfalls einen Anspruch auf eine Schulbegleitung. Die Schulbegleitung unterstützt die Kinder während der Unterrichtszeit - sofern dies erforderlich ist - um die angemessene Beschulung zu sichern.<br> Sie nimmt keinen Lehrauftrag wahr. Anträge können die Personensorgeberechtigten/Erziehungsberechtigten bei dem zuständigen Rehabilitationsträger stellen.</p>
<p>Für psychisch kranke / rein seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche liegt die Zuständigkeit beim Jugendamt. Die hiesigen Hilfen werden immer als Einzelfallhilfen gewährt.</p>
<p>Leistet die Jugendhilfe Schulbegleitung ist der Standard eine 1/1 Betreuung. Es existieren individuelle Ausnahmefälle (z. B. 2 Kinder besuchen die gleiche Klasse und der Bedarf kann mit einer Kraft fachlich abgedeckt werden).</p>
<p>Laufende Fälle nach § 35a SGB VIII nach Schulform:<sup>1</sup></p><table class="table"> 	<thead> 		<tr> 			<th scope="col">Schulform</th> 			<th scope="col">laufende Fälle</th> 		</tr> 	</thead> 	<tbody> 		<tr> 			<td>Grundschule</td> 			<td style="text-align:right">164</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>Hauptschule</td> 			<td style="text-align:right">8</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>Realschule</td> 			<td style="text-align:right">31</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>Gymnasium</td> 			<td style="text-align:right">16</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>Gesamtschule</td> 			<td style="text-align:right">18</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>Förderschule</td> 			<td style="text-align:right">72</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>Berufskolleg</td> 			<td style="text-align:right">1</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>Privatschule</td> 			<td style="text-align:right">2</td> 		</tr> 	</tbody> </table><p><br> Für körperlich, geistig oder mehrfach behinderte Kinder ist das Amt für Soziales die zuständige Stelle.</p>
<p>Im Amt für Soziales ist die aktuelle Zahl noch nicht bekannt, da sowohl die Bewilligungen auf Schulbegleitung derzeit noch laufen, als auch noch Kinder in den ersten 14 Tagen nach Beginn des Schuljahres nachgemeldet werden. Hier handelt es sich insbesondere um neue Schülerinnen und Schüler an der jeweiligen Schule.</p>
<p>In 2021 hat das Amt für Soziales für insgesamt 624 Kinder Schulbegleitung bewilligt. Diese wurde teilweise nur für ein Schulhalbjahr bewilligt, beispielsweise wegen einer drohender Behinderung, die sich nicht bestätigt hat. Weiterhin wurden übergangsweise Leistungen für Kinder mit seelischer Behinderung erbracht, die in die Trägerschaft des Jugendamtes übergingen.</p>
<p>Kinder mit Schulbegleitung in 2021:</p><table class="table"> 	<thead> 		<tr> 			<th scope="col">Schulform</th> 			<th scope="col">Kinderanzahl</th> 			<th scope="col">Anzahl Nichtfachkräfte</th> 		</tr> 	</thead> 	<tbody> 		<tr> 			<td>Grundschule</td> 			<td style="text-align:right">197</td> 			<td style="text-align:right">183</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>Förderschule</td> 			<td style="text-align:right">335</td> 			<td style="text-align:right">225</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>Hauptschule</td> 			<td style="text-align:right">15</td> 			<td style="text-align:right">11</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>Realschule</td> 			<td style="text-align:right">35</td> 			<td style="text-align:right">34</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>Gesamtschule</td> 			<td style="text-align:right">32</td> 			<td style="text-align:right">31</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>Gymnasium</td> 			<td style="text-align:right">6</td> 			<td style="text-align:right">5</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>Berufskolleg</td> 			<td style="text-align:right">3</td> 			<td style="text-align:right">3</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>Sonstige Schulen</td> 			<td style="text-align:right">1</td> 			<td style="text-align:right">1</td> 		</tr> 	</tbody> </table><p><sup>1 </sup>(Stichtag: 15.08.2022)</p>
<p><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Die Entgeltkommission des Jugendamtes ist unter Federführung des Amtsleiters.<br> Hierbei sind die in § 78a –g SGB VIII festgelegten Grundsätze über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung Grundlage.</p>
<p>Im Amt für Soziales erfolgte die Festsetzung der Stundensätze bisher über die Vergabe im Rahmen der Ausschreibung auf der Grundlage der eingereichten Angebote.<br> Aktuell erfolgen die Festsetzungen der Vergütung über die Verhandlungen zu den Vereinbarungen im Rahmen des § 123 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Neben der Leistungsvereinbarung wird hier gemäß § 125 SGB IX auch eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen, in der die Stundensätze enthalten sind, auf die sich in der Verhandlung geeinigt wurde. Beide Vereinbarungen sind kündbar, die Inhalte richten sich nach dem Landesrahmenvertrag des Landes NRW nach § 131 SGB IX samt Anlagen und den in der Gemeinsamen Kommission dazu festgesetzten Vereinbarungen.</p>
<p><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Es gibt kein festgeschriebenes Berufsbild für Schulbegleitungen, ebenso wie es keine geschützte Berufsbezeichnung dazu gibt.</p>
<p>Je nach Behinderung des Kindes wird eine Fachkraft aufgrund der Behinderung benötigt, die eine fachspezifische 2- oder 3-jährige Ausbildung absolviert hat.</p>
<p>Das Gros der Schulbegleitung (493 von 624) erfolgt über Nichtfachkräfte, die eine pädagogische Vorerfahrung haben. Eine Qualifizierung hierfür kann nur in pädagogischen Bereichen erfolgen.</p>
<p>Die Möglichkeit einer Qualifizierung oder Fortbildung liegt immer im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers, der ein entsprechendes Konzept für den eigenen Verantwortungsbereich erstellt und umsetzt.<br> Die hier geforderte Qualifizierung der Nichtfachkräfte liegt allerdings im pädagogischen Bereich und kann daher nur durch bereits erworbene Erfahrungen des entsprechenden Personals in pädagogischen Bereichen erlangt werden.</p>
<p>Den Leistungsanbietern sind die eigenen Kräfte bekannt, hier werden entsprechende Kräfte mit pädagogischer Vorerfahrung auch aus anderen Bereichen angesprochen.<br> Die einzige hier bekannte Zusatzqualifizierung ist ein Zertifikatskurs am LVR-Berufskolleg, Fachschulen des Sozialwesens in Düsseldorf. Hier werden aktuell Personen mit mindestens mittlerem Bildungsabschluss, die bei einem Träger als Integrationshelfer oder in einer vergleichbaren Tätigkeit beschäftigt sind, so qualifiziert, dass mit dem Zertifikat ein einheitliches Niveau vorausgesetzt werden kann. Ein Angebot zur pädagogischen Qualifizierung ist daher seitens der Stadt ebenso wenig möglich wie eine Förderung oder Finanzierung.</p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-392781</guid>
                <pubDate>Wed, 09 Mar 2022 13:21:00 +0100</pubDate>
                <title>Eigene Ombudsstellen im Kinder- und Jugendbereich des Jugendamtes Düsseldorf </title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/eigene-ombudsstellen-im-kinder-und-jugendbereich-des-jugendamtes-duesseldorf/</link>
                <author>Jugendhilfeausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 09.03.2022 (JHA/018/2022):</p>
<p>Ombudsschaft in der Jugendhilfe soll Kinder, Jugendliche und ihre Familien mit einem Jugendhilfebedarf unterstützen, ihre Rechtsansprüche auf notwendige Hilfen zu kennen und durchzusetzen. Den beteiligten jungen Menschen und ihren Familien ist es oftmals nicht möglich, Entscheidungen der Fachbehörden und der Fachkräfte zu überprüfen, sie fachlich und juristisch zu beurteilen und die notwendigen Schritte zur Durchsetzung ihrer Rechte einzuleiten.</p>
<p>Im aktuellen Bericht zur Situation der obdachlosen Menschen U27 in Düsseldorf der evangelischen Jugend Düsseldorf wird darauf hingewiesen, dass es weiterhin keine Klärung bezüglich einer solchen eigenen Ombudsstelle des Jugendamtes Düsseldorf gibt. Neben weiteren wichtigen Forderungen zur Verbesserung der Lebenssituation von wohnungs- und obdachlosen Jugendlichen wird auch die Einrichtung einer Ombudsstelle als Forderung aufgeführt. Die Ratsfraktion DIE LINKE hat eine entsprechende Anfrage nach einer eigenen Ombudsstelle des Jugendamtes bereits im Jahr 2018 gestellt. Nach Aussage der Verwaltung wurde auch zu diesem Zeitpunkt bereits verwaltungsintern über eine Ombudsstelle nachgedacht. Das scheint sich nach der Lektüre des Berichts der AG Obdachlose U27 der evangelischen Jugend Düsseldorf auch vier Jahre später noch nicht geändert zu haben.</p>
<p>Aus dem Bericht der Evangelischen Jugend Düsseldorf als auch aus eigenen Angaben des Jugendamtes lässt sich ablesen, dass die Kooperation zwischen der Ombudsschaft NRW und dem Jugendamt Düsseldorf funktioniert.</p>
<p>Um die Diskussion über die Einrichtung einer eigenen Ombudsstelle beim Jugendamt Düsseldorf fortzuführen, fehlen Angaben zu den bisherigen Planungsfortschritten oder -hindernissen, die sich in den letzten Jahren möglicherweise ergeben haben.</p>
<p>Aus diesen Gründen fragt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf an:</p><ol> 	<li><strong>Wie viele Beschwerdefälle wurden von 2018-2022 in Kooperation mit der Ombudsschaft Jugendhilfe NRW in Düsseldorf behandelt? </strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Welche Planungsfortschritte bzw. Hindernisse gibt es seit 2018 bei der Einrichtung einer Ombudsstelle des Jugendamts? </strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Was haben die Gespräche zur Einrichtung einer Ombudsstelle mit der LIGA Wohlfahrt ergeben bzw. welche Hinderungsgründe haben sich aufgetan? </strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Lukas Reichert&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Jacqueline Kiefer</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:</strong></p>
<p><strong>Zu Frage 1:</strong><br> Hierzu sind keine Zahlen vorhanden.&nbsp;</p>
<p><strong>Zu Frage 2:</strong><br> Es hat in der Vergangenheit verschiedene Überlegungen zu dem Thema gegeben, die aber nicht konkret verfolgt wurden. Inzwischen konnte aber ein Modell entwickelt werden, das zunächst mit der LIGA beraten und anschließend dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt wird. Die Grundidee ist die Gründung eines unabhängigen Vereins, der aus einer festgelegten Zahl von Mitgliedern der Wohlfahrtsverbände, dem Jugendring, dem Jugendamt und besonders qualifizierten Persönlichkeiten bestehen soll. Dieser Verein bestellt dann eine Geschäftsführung für die Gestaltung der Arbeit der Ombudsstelle, insbesondere in der Bearbeitung von Beschwerden und Anliegen, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Betreuung von Ehrenamtlichen und Sicherung der unabhängigen Tätigkeit.</p>
<p><strong>Zu Frage 3:</strong><br> Bisher haben noch keine konkreten Vereinbarungen mit der LIGA stattgefunden, Hinderungsgründe gibt es nicht</p>]]></content:encoded>
                <category>Jugendhilfeausschuss</category>
                
            </item>


        </channel>
    </rss>


