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            <title>DIE LINKE. Linksfraktion Düsseldorf: RSS-Feed</title>
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            <copyright>DIE LINKE. Linksfraktion Düsseldorf</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 24 Aug 2026 01:56:43 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-448875</guid>
                <pubDate>Wed, 11 Feb 2026 16:54:00 +0100</pubDate>
                <title>Höhe und Kosten für eine weiteres Frauenhaus</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/hoehe-und-kosten-fuer-eine-weiteres-frauenhaus/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage des Ratsmitglieds Matthias Poczatek zur Sitzung des Rates am 11.02.2026 (RAT/035/2026):<br><br>Die Kapazitäten der Düsseldorfer Frauenhäuser sind voll ausgelastet. Eine Anfrage der Linken (AGS/028/2025) ergab, dass im Jahr 2024 deshalb in 260 Fällen Frauen nicht aufgenommen wurden. Eine Anfrage der Linken zum Stand der notwendigen Erweiterung der Kapazitäten durch die Einrichtung eines dritten Frauenhauses (AGS/044/2025) wurde dahingehend beantwortet, dass mit Finanzmitteln des Landes NRW für das Frauenhaus erst ab 2028 gerechnet werden darf.</p>
<p>Am 23.11.2025 kündigten dann die Stadt Düsseldorf und das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) gemeinsam an, dass sie zeitnah die Einrichtung eines drittens Frauenhauses in Düsseldorf anstreben.</p>
<p>Wenn dieses Vorhaben in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll, müssen entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden.</p>
<p>Ich frage an:</p>
<p><strong>1. Wie groß soll die Kapazität dieses neuen Frauenhauses sein?</strong></p>
<p><strong>2. Wie hoch wäre schätzungsweise der städtische Zuschussbedarf für ein drittes Frauenhaus mit bzw. ohne Beteiligung des Landes NRW?</strong></p>
<p><strong>3. Wie gestalten sich die konkreten Umsetzungspläne der Stadt? (Beispielsweise Finanz- -und Zeitplanung; Räumlichkeiten.)</strong><br><br>Freundliche Grüße<br>Matthias Poczatek</p>
<p><br><strong>Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br>Das Amt für Soziales und Jugend hat in den vergangenen zwei Jahren anhand des 2018 durch das Land NRW in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Bedarfserhebung der Firma Zoom GmbH eine örtliche Mehrbedarfsberechnung durchgeführt. Anhand dieses örtlichen Mehrbedarfs ergab sich das Konzept für ein Frauenhaus mit mindestens acht Familienplätzen, also für acht Frauen und deren Kinder.</p>
<p>Das dritte Frauenhaus wird, abhängig von der finalen Raumplanung, über mindestens acht weitere Familienplätze verfügen. Dies entspricht auch den Fördervoraussetzungen des Landes NRW.<br><br><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br>Die Finanzierung eines Frauenhauses setzt sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen, u.a. aus einer Landesförderung für Personal- und Sachkosten und Einnahmen aus Transferleistungen und zu einem geringen Anteil aus Bußgeldern. Darüber hinaus gibt es bei Notwendigkeit eine freiwillige Zuwendungsförderung der Kommune.</p>
<p>Laut den Berechnungen zur Erstellung des Konzeptes für die Weiterentwicklung der Hilfestruktur für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder aus dem Jahr 2022, belaufen sich die qualitativ geschätzten Gesamtkosten von Miete und Mietnebenkosten, Personalkosten und Sachkosten auf jährlich circa 431.000 Euro. Für eine aktuelle Berechnung müssten die entsprechenden Entwicklungen des Mietpreisspiegels und die Tariferhöhungen miteinbezogen werden.</p>
<p>Der städtische Zuschussbedarf würde sich daran bemessen, wobei die Transferleistungen in Abzug zu bringen wären.</p>
<p>Eine seriöse Schätzung für den städtischen Zuschussbedarf für das dritte Frauenhaus kann derzeit noch nicht abgegeben werden. Das Amt für Soziales und Jugend befindet sich aktuell in Kooperation mit dem Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung in einem engen Austausch mit den beiden weiteren Projektbeteiligten, der Eigentümerfamilie der Immobilie sowie der AWO als zukünftigen Träger.</p>
<p>Der derzeitige Projektstand befindet sich allerdings noch in einer Verhandlungsphase, in der eine qualitativ geeignete Schätzung der Kosten durch Umbau-, Vorbereitungs- und Ausführungsmaßnahmen nicht zulässig wäre.<br><br><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br>Wie bereits in der Beantwortung der Frage 2 erwähnt, befindet sich das Amt für Soziales und Jugend in Kooperation mit dem Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung im konstruktiven Austausch mit allen weiteren Projektbeteiligten. Die Immobilie wurde sowohl von dem Träger als auch der Stadt als geeignet eingestuft und es wurde mit der Eigentümerfamilie eine entsprechende mündliche Vereinbarung über gemeinsame weitere Planungen getroffen.</p>
<p>Derzeit befasst sich das Amt für Soziales und Jugend mit der Aufstellung einer detaillierten Projektplanung zu den derzeitig identifizierten Themenfeldern. In der Zwischenzeit finden regelmäßige Austausche mit den Projektbeteiligten, insbesondere mit der Eigentümerfamilie und der AWO als zukünftigem Träger des dritten Frauenhauses statt. Das Ziel der Projektplanung ist weiterhin die Inbetriebnahme des dritten Frauenhauses im laufenden Kalenderjahr.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448865</guid>
                <pubDate>Wed, 11 Feb 2026 16:25:00 +0100</pubDate>
                <title>Unentgeltliches Mittagessen an städtischen Schulen und Kindertageseinrichtungen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/unentgeltliches-mittagessen-an-staedtischen-schulen-und-kindertageseinrichtungen/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage des Ratsmitglieds Matthias Poczatek zur Sitzung des Rates am 11.02.2026 (RAT/036/2026):<br><br>Auf kommunaler und auf Landesebene gibt es seit Langem Diskussionen über die Einführung eines kostenfreien Mittagessens an den Schulen und Kindertagesstätten.</p>
<p>Diesen Überlegungen hat NRW-Sozialminister Laumann (CDU) vor Kurzem eine Absage erteilt.<sup>1</sup> Da von Seiten des Landes also in den nächsten Jahren keine Unterstützung zu erwarten ist, möchte Die Linke erfahren, was auf städtischer Ebene nötig wäre, um jedem Kind und Jugendlichen ein kostenfreies, gesundes Mittagessen zu ermöglichen. Wir gehen von der Existenz entsprechender Planungen der Verwaltung aus, da es im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen im Stadtrat auf S. 52 heißt:<br>“Unser Ziel ist es, dass kein Kind aus Kostengründen vom Mittagessen ausgeschlossen bleibt. Dazu werden wir die bestehenden Strukturen der Unterstützung analysieren und bei Bedarf ergänzen.”</p>
<p>Ich frage an:</p>
<p><strong>1. Wie hoch wären die jährlichen Kosten für die Bereitstellung einer unentgeltlichen Mittagsverpflegung an den städtischen Schulen in Düsseldorf?</strong><br><br><strong>2. Wie hoch wären die jährlichen Kosten für die Bereitstellung einer unentgeltlichen Mittagsverpflegung an den städtischen Kindertagesstätten in Düsseldorf?</strong></p>
<p><strong>3. Wie sieht die konkrete Planung der Verwaltung zur Einführung einer unentgeltlichen Mittagsverpflegung aus?</strong></p>
<p>Freundliche Grüße<br>Matthias Poczatek</p>
<p><a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/gratis-kita-essen-unmoeglich-kein-geld-fuer-kostenfreie-verpflegung-in-kitas-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260119-930-565654" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer"><i>1 https://www.sueddeutsche.de/politik/gratis-kita-essen-unmoeglich-kein-geld-fuer-kostenfreie-verpflegung-in-kitas-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260119-930-565654</i></a></p>
<p><br><strong>Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br>Im laufenden Schuljahr 2025/26 nehmen von 57.446 Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Grundschulen) und Sekundarstufe I (weiterführende Schulen) 25.539 Schülerinnen und Schüler an der Mittagsverpflegung teil. Dies entspricht einem Anteil von aktuell rund 44 Prozent.</p>
<p>Für eine kostenlose Mittagsverpflegung in allen städtischen Düsseldorfer Schulen würden ausgehend von der Annahme gleichbleibender Schülerzahlen (Stand Oktober 2025: 80.414), zusätzlicher Bereitstellung einer Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II und einer hundertprozentigen Essensteilnahme aller Schülerinnen und Schüler Kosten von rund 68 Millionen Euro jährlich anfallen.</p>
<p>Bei dem Angebot einer unentgeltlichen Mittagsverpflegung an allen &nbsp;städtischen Schulen ist zwar zu erwarten, dass grundsätzlich mehr Schülerinnen und Schüler als heute an dem Mittagessen teilnehmen würden, aber dennoch nicht alle Schülerinnen und Schüler (insbesondere der höheren Klassen und Stufen) die Mittagsverpflegung annehmen würden. Beispielsweise würden sich die Gesamtkosten bei einer angenommenen hundertprozentigen Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen (im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung) und jeweils 25 % der Schülerinnen und Schüler der Sek I und II an den weiterführenden Schulen auf rund 30 Millionen Euro jährlich belaufen.</p>
<p>Zu erwartende Steigerungen des Essenspreises aufgrund weltweiter Spannungen (z. B. Kriege und Zollpolitik) und des allgemeinen Inflationsschubs sowie der Mindestlohnerhöhungen in 2026 und 2027 sind hierin noch nicht berücksichtigt.<br><br><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br>In den städtischen Kindertageseinrichtungen werden im Kita-Jahr 2025/2026 rund 6.000 Kinder betreut. Hinzuzurechnen sind weitere rund 21.000 Kinder, die in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Freien Träger der Jugendhilfe in Düsseldorf oder in der Kindertagespflege betreut werden. Insgesamt ist von rund 27.0000 Kindern in Kindertagesbetreuung bis zum Schuleintritt auszugehen, die von einer unentgeltlichen Mittagsverpflegung profitieren könnten.</p>
<p>Die seitens der Träger aktuell erhobenen Verpflegungsentgelte differieren deutlich und liegen zwischen 60 Euro und 150 Euro.</p>
<p>Im Mittelwert ist von einem aktuellen Entgelt von 100 Euro auszugehen.</p>
<p>Eine Übernahme des Verpflegungsentgeltes durch die Kommunen hätte somit eine kommunale Haushaltsbelastung von rund 32,5 Millionen Euro jährlich zur Folge.</p>
<p>In Bezug auf die Mittagsverpflegung sowohl in den städtischen Kindertageseinrichtungen als auch in den städtischen Schulen ist des Weiteren zu berücksichtigen, dass anspruchsberechtigte Familien im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BUT-Leistungen) die Kostenübernahme für das Verpflegungsentgelt beantragen können. Hier werden Bundesmittel zur Deckung zur Verfügung gestellt und direkt in den kommunalen Haushalt verbucht. Würde aufgrund einer kommunalen Freistellung der Eltern kein Entgelt mehr für die Mittagsverpflegung erhoben, entfällt dieser Ausgleich aus Bundesmitteln.<br><br><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br>Die Absage des Landes zur Übernahme der bzw. Beteiligung an den Kosten für ein kostenfreies Mittagessen ist erst kürzlich erfolgt.</p>
<p>Die Teilhabe an der Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagespflegestellen und Kindertageseinrichtungen von Kindern, die von Armut bedroht sind, ist über die Leistungen der Bildung und Teilhabe sichergestellt.</p>
<p>Darüber hinaus besteht für Kinder und Jugendliche, die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, über den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ des Landes NRW die Möglichkeit, kostenlos ein Mittagessen zu erhalten.</p>
<p>In den städtischen Kindertageseinrichtungen vor Ort und in den Schulen haben die pädagogischen Fachkräfte darüber hinaus einen guten Blick auf die Kinder und handeln im Bedarfsfall. So ist auch, wenn z. B. die Brotdose zu Hause vergessen wird, sichergestellt, dass kein Kind bis zum Mittagessen hungern muss.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


            
            <item>
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                <pubDate>Wed, 11 Feb 2026 16:10:00 +0100</pubDate>
                <title>Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/anpassung-des-hebesatzes-der-grundsteuer-b/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage des Ratsmitglieds Thomas Eberhardt-Köster zur Sitzung des Rates am 11.02.2026 8RAT/016/2026):<br><br>Anfang 2025 trat die Reform der Grundsteuer in Kraft. Erklärtes Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform war dabei die Aufkommensneutralität, was bedeutet, dass das Grundsteueraufkommen in den einzelnen Kommunen nach der Reform in etwa so hoch sein soll wie vor der Reform.<sup>1</sup></p>
<p>Düsseldorf ist bei der Neufestsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer der Empfehlung des Finanzministerium Nordrhein-Westfalen gefolgt. Das Landesministerium stellte den Kommunen individuell errechnete Hebesätze zur Verfügung, welche eine Aufkommensneutralität trotz der veränderten Berechnungsgrundlage sicherstellen sollten.</p>
<p>Deshalb senkte die LHD den Hebesatz Grundsteuer B zum 01.01.2025 von 440 Prozent auf 374 Prozent.</p>
<p>Wie Stadtkämmerin Schneider jetzt aber in ihrer Rede zur Einbringung des Haushalts 2026 feststellte, „führt die Hebesatz-Empfehlung des Finanzministeriums NRW für die Landeshauptstadt Düsseldorf nicht zu einer Aufkommensneutralität, sondern trägt entscheidend zu einer um 10 Mio. Euro geminderten Ertragssituation bei.“<sup>2</sup> Dies entspricht einer Verschlechterung der Erträge aus der Grundsteuer B um 8 bis 9 Prozent.<br><br>Eine Konsequenz aus der nicht erreichten Aufkommensneutralität stellt die Kämmerin nicht in Aussicht („Trotz dieser Erkenntnisse ist keine Erhöhung der Hebesätze geplant.“<sup>3</sup>); stattdessen wird die Ertragserwartung in der Haushaltsplanung gesenkt.</p>
<p>Der Mieterverein Düsseldorf forderte<sup>4</sup> zum Zeitpunkt der Grundsteuerreform eine Differenzierung der Hebesätze für die Grundsteuer B nach Wohn- und Nichtwohngebäuden, um Mieter:innen zu entlasten. Die Möglichkeiten zu dieser Differenzierung bei gleichzeitiger Einhaltung des Ziels der Aufkommensneutralität ist Gegenstand meiner Anfrage.</p>
<p>Ich frage an:</p>
<p><strong>1. Wie teilen sich die Erträge aus der Grundsteuer B auf Wohn- und Nichtwohngebäude im Vergleich zum Jahr 2024 auf? (Bitte differenzieren nach bebauten bzw. unbebauten Grundstücken.)</strong></p>
<p><strong>2. Weshalb empfiehlt die Kämmerei, die Hebesätze der Grundsteuer B in derzeitiger Höhe zu belassen?</strong></p>
<p><strong>3. Wie hoch müsste der Hebesatz der Grundsteuer B auf Nichtwohngebäude gestaltet sein, um insgesamt eine Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer B im Vergleich zum Jahr 2024 zu erreichen?</strong></p>
<p>Freundliche Grüße<br>Thomas Eberhardt-Köster</p>
<p><i>1 </i><a href="https://www.finanzverwaltung.nrw.de/aufkommensneutrale-hebesaetze" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer"><i>https://www.finanzverwaltung.nrw.de/aufkommensneutrale-hebesaetze</i></a><br><i>2 Rede von Stadtkämmerin Dorothee Schneider zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2026, S. 8</i><br><i>3 Ebd.</i><br><i>4 </i><a href="http://3" target="_blank" class="4" rel="noreferrer" title="https://www.ddorf-aktuell.de/2025/01/09/mieterverein-duesseldorf-fordert-differenzierung-bei-den-grundsteuerhebesaetzen/"><i>https://www.ddorf-aktuell.de/2025/01/09/mieterverein-duesseldorf-fordert-differenzierung-bei-den-grundsteuerhebesaetzen/</i></a></p>
<p><br><strong>Antwort der Verwaltung durch die Beigeornete Schneider:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br>Aus Sicht der Kommunen und der kommunalen Spitzenverbände wird von der Landesregierung durch die neue Gesetzeslage und die Option der differenzierenden Hebesätze eine zusätzliche kommunalverfassungsrechtliche Hürde in der Einhaltung des Gleichbehandlungsgebotes (Artikel 3 Grundgesetz) geschaffen.</p>
<p>Hierzu wurde jeweils ein Rechtsgutachten des Ministeriums für Finanzen NRW im August 2024 und eines des Städtetages NRW im September 2024 erstellt. Die Einführung und Ausgestaltung differenzierender Hebesätze bleibt aus Sicht des Städtetages NRW verfassungsrechtlich bedenklich und somit nicht rechtssicher. Aus den vorgenannten Gründen wurde Abstand von der Option zur Einführung differenzierender Hebesätze genommen.&nbsp;</p>
<p>Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung vom 12.12.2024 die neuen Grundsteuerhebesätze nach neuem Recht verbindlich einen einheitlichen Hebesatz zur Grundsteuer B beschlossen. Der Hebesatz wurde von 440 v.H. auf 374 v.H. gesenkt.</p>
<p>Aufgrund der nicht beschlossenen Differenzierung, kann die Frage 1 von der Verwaltung nicht beantwortet werden.</p>
<p>Anfang Dezember 2025 haben sich die Befürchtungen der Kommunen bewahrheitet: Zu diesem Zeitpunkt hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen in vier (noch nicht rechtskräftigen) Urteilen vom 04.12.2025 entschieden, dass die von den Städten Bochum, Dortmund, Essen und Gelsenkirchen festgelegten höheren Hebesätze für Nichtwohngrundstücke gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Sie benachteiligen nach Auffassung des Gerichts die Eigentümer von Nichtwohngrundstücken ohne rechtlich tragfähigen Grund gegenüber den Eigentümern von Wohngrundstücken.<br><br><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br>Es wird auf die äußerst dynamische und von Unsicherheiten geprägte Situation hingewiesen (siehe Sachdarstellung Antwort 1).</p>
<p>Hinzu kommt, dass das Finanzministerium NRW seine Empfehlungen nicht &nbsp;weiter angepasst hat. Selbst 3 Jahre nach dem Erhebungstermin zur Grundsteuerreform arbeitet die Finanzverwaltung immer noch zahlreiche Einsprüche und Klagen ab.<br><br><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br>Die Fragestellung steht in Verbindung mit differenzierenden Hebesätzen, daher wird auf Antwort 1 verwiesen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448863</guid>
                <pubDate>Wed, 11 Feb 2026 15:54:00 +0100</pubDate>
                <title>Sanierung von Kulturgebäuden: Filmuseum</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/sanierung-von-kulturgebaeuden-filmuseum/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage des Ratsmitglieds Sigrid Lehmann zur Sitzung des Rates am 11.02.2026 (RAT/034/2026):<br><br>Mit dieser Anfrage möchte ich den Sanierungsstand für das Filmmuseum (Schulstraße) erfragen. Das Filmmuseum stand in der Priorisierungsliste „Sanierungsbedarf an Kulturgebäuden“ (Stand 28.01.2025) auf Rang 7.</p>
<p>Als besonders dringlich wurde hier die Beseitigung von Mängeln beim Brandschutz (u.a. fehlender zweiter Rettungsweg) eingestuft; diese Maßnahmen seien “kurzfristig erforderlich”. Die Kälteanlage sollte 2023 ausgetauscht werden.</p>
<p>Weiterhin sei mittelfristig die Sanierung von Sanitärobjekten und Leitungen erforderlich.&nbsp;</p>
<p>Die zugehörige Machbarkeitsstudie war für das 1. Quartal 2025 geplant. Die Machbarkeitsstudie liegt uns bislang nicht vor. Insbesondere der Stand zu den “kurzfristig erforderlichen” Brandschutzmaßnahmen wäre von Interesse.</p>
<p>Ich frage an:</p>
<p><strong>1. Wann werden den Gremien die Machbarkeitsstudie und der Bedarfsbeschluss für die Sanierung des Filmmuseums vorgelegt?</strong></p>
<p><strong>2. Wie bewertet die Verwaltung die Dringlichkeit der Sanierung vor dem Hintergrund der letzten Überprüfung des Gebäudezustands?</strong></p>
<p><strong>3. Wie ist die weitere zeitliche und finanzielle Planung für die Sanierung des Filmmuseums? (Bitte mit konkreten Zieldaten.)</strong><br><br>Freundliche Grüße<br>Sigrid Lehmann</p>
<p><br><strong>Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Koch:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu den Fragen 1 und 3:</strong><br>Aufgrund der prognostizierten Kosten des oben genannten Projekts sind gemäß der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf Ratsbeschlüsse erforderlich.</p>
<p>Zunächst muss der Projektstart und die Beauftragung eines externen Planungsbüros erfolgen. Darauf aufbauend kann die Grundlagenermittlung und die Vorplanung weiter erarbeitet werden. Im Weiteren können anschließend die Vorlagen für die erforderlichen politischen Beschlüsse erstellt werden.<br><br><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br>Auf Grundlage der letzten Überprüfung des Gebäudezustands wurde 2025 eine brandschutztechnische Bestandsanalyse erstellt. Die darin beschriebenen dringenden Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes wurden sukzessive als Bauunterhaltungsmaßnahmen umgesetzt oder durch organisatorische Maßnahmen kompensiert. Das gilt beispielsweise für die zunächst geforderte Herstellung eines zweiten baulichen Rettungsweges in Form eines außenliegenden Treppenturms: Aufgrund einer geänderten Nutzung der betroffenen Räume konnte diese Anforderung entfallen.</p>
<p>Die darüber hinausgehenden brandschutztechnischen Erfordernisse bedürfen aufgrund ihres erheblichen Umfangs einer intensiven Planung und können nicht aus dem Bauunterhalt finanziert werden. Sie sollen im Rahmen eines Projekts umgesetzt werden, dessen Ablauf sich an der GA Bau orientiert. Das betrifft unter anderem die Installation einer flächendeckenden Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Leitstelle der Feuerwehr. Sie soll mit dem Austausch der abgängigen Kälteanlage sowie weiteren mittelfristig durchzuführenden Maßnahmen in einem Projekt zusammengefasst werden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448862</guid>
                <pubDate>Wed, 11 Feb 2026 15:46:00 +0100</pubDate>
                <title>Potentielle Mehreinnahmen der Stadt Düsseldorf</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/potentielle-mehreinnahmen-der-stadt-duesseldorf/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 11.02.2026 (RAT/014/2026):<br><br>Stadtkämmerin Schneider hat in ihrer Rede zur Einbringung des städtischen Haushalts für das Jahr 2026 darauf aufmerksam gemacht, dass angesichts der Einnahmen- und Ausgabensituation die Ausgleichsrücklage der Stadt in Höhe von 690 Mio. Euro (Stand Ende 2024) im Jahr 2026 nicht mehr ausreichen wird, den Jahresfehlbedarf zu decken.</p>
<p>Um dies abzuwenden, hat die Kämmerin das Ziel einer Verbesserung (d.h. Erhöhung von Erträgen oder Verringerung von Aufwendungen) in jährlich dreistelliger Millionenhöhe gesetzt und den Stadtrat zu stringenter Umsetzung gemahnt.</p>
<p>Die Stadt Düsseldorf hat 2024 knapp 13 Mio. Euro aus der Beherbergungssteuer vereinnahmt. Die Kämmerei plant für die Jahre 2026 ff. jährliche Einnahmen von 18 Mio. Euro aus der Beherbergungssteuer. Es wird dabei aktuell eine Pauschale in Höhe von 5 Euro erhoben, die in gleicher Höhe von Gästen in Jugendherbergen wie von Gästen in Luxushotels zu entrichten ist. Unsere Frage zielt darauf, welche Einnahmeverbesserung zu erwarten wären, wenn diese Pauschale durch eine prozentuale Abgabe in gleicher Höhe abgelöst würde wie sie die Städte Dortmund (seit 2023 auf Geschäftsreisende ausgeweitet), Flensburg seit 2018 (nur Privatreisende) und Berlin („City Tax“, auch für Geschäftsreisende) seit 2025 erheben.</p>
<p>Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:<br><br><strong>1. Welche Mehreinnahmen für die Jahre 2025 und 2026 wären bei einer Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer auf 480 v.H. beziehungsweise 520 v.H. möglich gewesen bzw. zu erwarten?</strong></p>
<p><strong>2. Welche Mehreinnahmen für die Jahre 2025 und 2026 wären bei einer Festlegung des Satzes der Beherbergungssteuer auf 7,5 v.H. möglich gewesen bzw. zu erwarten?</strong></p>
<p><strong>3. Welche Mehreinnahmen für die Jahre 2025 und 2026 wären bei der Einführung einer Grundsteuer C jeweils bei einem Steuersatz wie in Kleve, Hamburg oder Monheim zu erwarten?</strong></p>
<p>Freundliche Grüße<br>Sigrid Lehmann Chris J. Demmer</p>
<p><br><strong>Antwort der Verwaltung durch die Stadtkämmerin Schneider:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br>Überlegungen zu höheren Hebesätzen müssen immer berücksichtigen, ob unter den neuen Voraussetzungen die bestehenden Unternehmen weiterhin am Wirtschaftsstandort Düsseldorf verbleiben.</p>
<p>Als Durchschnittswert kann pro Prozentpunkt grob mit einer Steigerung der Erträge von 3 Millionen Euro brutto gerechnet werden.<br><br><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br>Die aktuelle Beherbergungssteuersatzung wurde am 02.09.2023 bekannt gemacht und wurde in der jetzigen steuerlichen Ausgestaltung eingeführt, um den administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Der Steuersatz wurde hierbei auf 3 Euro pro Übernachtung und Beherbergungsgast festgelegt.</p>
<p>Eine seriöse Schätzung der zu erwarteten Mehreinnahmen ist nicht darstellbar, da die Abgabe 7,5 % des Gesamtbetrages der Beherbergungsentgelte einschließlich Mehrwertsteuer betragen würde. Der Verwaltung liegen keine Informationen über die konkreten Beherbergungsentgelte von Privatanbietern und Privatanbieterinnen sowie Hotels vor.</p>
<p>Beherbergungsbetriebe arbeiten mit sogenannten „Tagespreisen“, die sich an den jeweiligen Marktgegebenheiten orientieren.</p>
<p>Für die Verwaltung käme ein wesentlich höherer Ermittlungsaufwand für die Kontrolle der Steueranmeldungen zu.<br><br><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br>Für eine mögliche Berechnung von Mehreinnahmen durch die Einführung der Grundsteuer C müssen seitens der technischen Ämter zunächst die in Frage kommenden Grundstücke, die unter § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) erfasst werden, eindeutig identifiziert und dem Steueramt bekannt gegeben werden.</p>
<p>Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass zu Beginn eines jeden Jahres und vor Versand der Grundsteuerjahresbescheide in einer Karte der Nachweis der identifizierten Grundstücke mit genauer Bestimmung der Lage und Bezeichnung der Grundstücke erfolgen muss. Darüber hinaus muss eine Allgemeinverfügung aufgrund § 25 Abs. 5 S. 7 GrStG zur Erhebung der Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke im Stadtgebiet Düsseldorf bekannt gegeben werden. Hierzu bedarf es entsprechender jährlicher Ratsbeschlüsse.</p>
<p>Zur Verhinderung von Grundstücksspekulationen müssen darüber hinaus im Vorfeld Potentialanalysen erbracht werden. Hierbei sollten entsprechende Flächen identifiziert werden.</p>
<p>Außerdem fehlt es teilweise am Baurecht, dass ebenfalls erbracht werden muss.<br>Für mögliche aussagekräftige Berechnungen muss jedoch eindeutig geklärt werden, welches Objekt/Aktenzeichen des Finanzamtes sich hinter dem identifizierten Grundstück (Flur/Flurstück) verbirgt. Die Grundlage für die Steuerfestsetzung ist der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag für das identifizierte Grundstück.</p>
<p>Aus diesem Grunde kann lediglich eine fiktive Vergleichsberechnung für 100 mögliche unbebaute Grundstücke mit einem ungefährem fiktiven Messbetrag von jeweils 100 Euro erfolgen. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B sodann entsprechend reduzieren wird.</p>
<p>Fiktive – nicht repräsentative - Vergleichsberechnung:<br>&nbsp;</p><table style="width:446pt;" class="table"><tbody><tr><td style="height:104.1pt;width:84pt;">Messbetrag<br>gem.<br>Beispiel</td><td style="border-left-style:none;width:95pt;">Messbetrags-<br>volumen<br>(gesamt) –<br>fiktiv auf 100<br>Objekte<br>bezogen</td><td style="border-left-style:none;width:89pt;">Aufkommen<br>Grundsteuer&nbsp;<br>C bei&nbsp;<br>Anwendung<br>Hebesatz<br>3.000 %<br>(Kleve)</td><td style="border-left-style:none;width:89pt;">Aufkommen<br>Grundsteuer&nbsp;<br>C bei&nbsp;<br>Anwendung<br>Hebesatz<br>8.000 %<br>(Hamburg)</td><td style="border-left-style:none;width:89pt;">Aufkommen<br>Grundsteuer&nbsp;<br>C bei&nbsp;<br>Anwendung<br>Hebesatz<br>10.000 %<br>(Monheim)</td></tr><tr><td style="border-top-style:none;height:12.95pt;">100€</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">10.000€</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">300.000€</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">800.000€</td><td style="border-left-style:none;border-top-style:none;">1.000.000€</td></tr></tbody></table>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448889</guid>
                <pubDate>Wed, 11 Feb 2026 15:46:00 +0100</pubDate>
                <title>Kein Raum für die Relativierung des Nationalsozialismus</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/kein-raum-fuer-die-relativierung-des-nationalsozialismus/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Antrag der Ratsfraktionen SPD/Volt und DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 11.02.2026 (RAT/029/2026):</p>
<p><strong>Der Rat beauftragt die Verwaltung, umgehend ein Hausverbot für Björn Höcke, MdL Thüringen, für alle Räumlichkeiten in Besitz oder Anmietung der Landeshauptstadt Düsseldorf zu erlassen.</strong></p>
<p><strong>Die Verwaltung wird ferner beauftragt, den Düsseldorfer Kreisverband der AfD darauf hinzuweisen, dass Veranstaltungen mit Herrn Höcke in Räumlichkeiten der LHD infolge dieses Hausverbotes nicht mehr durchführbar und daher abzusagen sind.</strong></p>
<p><strong>Erfolgt die Absage der Veranstaltung durch die AfD nicht, wird der bestehende Mietvertrag der LHD mit der AfD für eine Veranstaltung mit Herrn Höcke im Kulturhaus Süd einseitig gekündigt.</strong></p>
<p><i>Begründung:</i><br>Der thüringische AfD-Politiker und Landtagsabgeordnete Björn Höcke wird wegen seiner Standpunkte und Aktivitäten von Sozialwissenschaftler:innen, Geschichtswissenschaftler:innen und auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einhellig als rechtsextrem eingestuft.<sup>1</sup> Er ist vor allem durch seine geschichtsrevisionistischen und relativierenden Äußerungen zum Nationalsozialismus auffällig geworden.</p>
<p>Von seiner Haltung zum Nationalsozialismus zeugt auch seine Nähe zur Partei NPD/Heimat. Höckes Autorenschaft von Artikeln in einer NPD-Zeitschrift unter Pseudonym wird vom BfV als „nahezu unbestreitbar“ beurteilt.<sup>2</sup> Regelmäßige Kontakte Höckes zum NPD/Heimat-Vorstandsmitglied Thorsten Heise sind bezeugt.<sup>3</sup></p>
<p>Die bekanntesten Beispiele von Höckes fortlaufenden Versuchen, die Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus zu relativieren, waren die Bezeichnung der deutschen Erinnerungskultur als „dämlicher Bewältigungspolitik“ und des Berliner Holocaust-Mahnmals in Berlin als „Denkmal der Schande“.<sup>4</sup></p>
<p>Aus dem breiten Spektrum von NS-nahen Äußerungen und Positionen Höckes hat der Gebrauch einer verbotenen Losung der Sturmabteilung der NSDAP zweimal zur rechtskräftigen Verurteilung Höckes geführt.<sup>5</sup> Ein Unrechtsbewusstsein ist bei Höcke nicht vorhanden; vielmehr hat Höckes Provokation zur Verwendung der NSDAP-Losung durch andere AfDler geführt.<sup>6</sup> Im Januar 2025 beantragte Höcke dann auf einem Bundesparteitag der AfD sogar, eine Abschaffung der politischen Straftatbestände der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in das AfD-Wahlprogramm aufzunehmen.<sup>7</sup></p>
<p>Der Rat der Stadt Düsseldorf hat im März 2019 den Beschluss „Städtische Räume sind kein Ort für Hetze“ (Vorlage 01/ 80/2019) gefasst, um die Propagierung menschenverachtender Inhalte in den Räumen der multikulturellen Landeshauptstadt zu verhindern. Das fehlende Unrechtsbewusstsein Höckes angesichts seiner zweiten Verurteilung und sein Antrag an den AfD-Bundesparteitag vom Januar 2025 lassen uns schließen, dass eine Wiederholung verbotener Nazi-Losungen von ihm zu erwarten ist, wenn er sich davon einen Effekt verspricht. Eine Bühne für diesen Effekt sollte die Stadt Düsseldorf ihm nicht bieten. Die Einladung an Björn Höcke durch die AfD Düsseldorf betrachten wir als einen Fall, auf den der Beschluss des Rates „Städtische Räume sind kein Ort für Hetze“ eindeutig zur Anwendung kommen muss.</p>
<p>Die Ratsfraktionen SPD-Volt und Die Linke beantragen deshalb, Björn Höcke ein Hausverbot für alle Räumlichkeiten der LHD zu erteilen und die Düsseldorfer AfD aufzufordern, ihre Veranstaltung mit Björn Höcke abzusagen. Wenn die AfD dem nicht nachkommt, sollte der Mietvertrag von Seiten der Stadt gekündigt werden.</p>
<p>Freundliche Grüße<br>Sabrina Proschmann &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Sigrid Lehmann &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Chris J. Demmer</p>
<p><br><strong>Beschluss:</strong> mehrheitlich abgelehnt von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, AfD und Ratsherr Krüger (Tierschutzpartei / Tierschutz FREIE WÄHLER)</p>
<p><br><i>1 Alexander Häusler, Rainer Roeser: Zwischen Euro-Kritik und rechtem Populismus. Merkmale des Rechtsrucks in der AfD. In: Andreas Zick, Beate Küpper: Wut, Verachtung, Abwertung. Rechtspopulismus in Deutschland. Hrsg. für die Friedrich-Ebert-Stiftung von Ralf Melzer und Dietmar Molthagen, Dietz, Bonn 2015, ISBN 3-8012-0478-2, S. 124–145, Zitate S. 125 und 137.</i><br><i>2 </i><a href="https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-verfassungsschutz-gutachten-zur-afd/#2019-01-15_BfV-AfD-Gutachten_C-III-7.2" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer"><i>https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-verfassungsschutz-gutachten-zur-afd/#2019-01-15_BfV-AfD-Gutachten_C-III-7.2</i></a><br><i>3 </i><a href="https://www.zeit.de/2018/38/bjoern-hoecke-afd-neonazi-freundschaft-rechtsextremismus/komplettansicht" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer"><i>https://www.zeit.de/2018/38/bjoern-hoecke-afd-neonazi-freundschaft-rechtsextremismus/komplettansicht</i></a><br><i>4 </i><a href="https://www.tagesspiegel.de/politik/der-totale-hocke-4912966.html" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer"><i>https://www.tagesspiegel.de/politik/der-totale-hocke-4912966.html</i></a><br><i>5 </i><a href="https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025168.html?nn=10690868" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer"><i>https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025168.html?nn=10690868</i></a><br><i>6 </i><a href="https://www.n-tv.de/politik/Der-Machtplan-der-Alice-Weidel-article25483554.html" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer"><i>https://www.n-tv.de/politik/Der-Machtplan-der-Alice-Weidel-article25483554.html</i></a><br><i>7 </i><a href="https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/hoecke-afd-parteitag-volksverhetzung-antrag100.html" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer"><i>https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/hoecke-afd-parteitag-volksverhetzung-antrag100.html</i></a><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448885</guid>
                <pubDate>Wed, 11 Feb 2026 15:40:00 +0100</pubDate>
                <title>Keine Unterstützung der Stadt Düsseldorf für Abschiebungen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/keine-unterstuetzung-der-stadt-duesseldorf-fuer-abschiebungen/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 11.12.2025 entschieden am 11.02.2026 (RAT/429/2025):</p>
<p><strong>Der Besetzungsprozess für die Stelle eine:r Mitarbeiter:in für Außendienst- und Haftangelegenheiten im Allgemeinen Rückkehrmanagement der Kommunalen Ausländerbehörde wird gestoppt.</strong></p>
<p><strong>Die Stelle wird aus dem Stellenplan gestrichen.</strong></p>
<p><i>Begründung:</i><br>Ohne politische Debatte hat die Stadt Düsseldorf offenbar schon vor eineinhalb Jahren die Stelle eine:r Mitarbeiter:in für Außendienst- und Haftangelegenheiten im Allgemeinen Rückkehrmanagement der Kommunalen Ausländerbehörde eingerichtet.</p>
<p>Die Ausschreibung der Stelle in diesem Jahr bewog Die Linke Ratsfraktion, in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 25.11.2025 nach den rechtlichen Rahmenbedingungen der Stelle anzufragen.</p>
<p>Die Antwort der Beigeordneten Koch konnte Bedenken der Linken nicht ausräumen.</p>
<p>Die/der städtische Mitarbeiter:in soll auf Weisung von Vorgesetzten bei Festnahmen und Abschiebungen mitwirken und es wurde behauptet, dass die/der Mitarbeiter:in „keine eigenen aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen zur Einleitung freiheitsbeschränkender bzw. freiheitsentziehender Maßnahmen” träfen.</p>
<p>Zugleich besagt die Antwort der Beigeordneten aber: „die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde treffen hierbei nur in einem engen Spielraum vorläufige Entscheidungen bis zur richterlichen Anordnung im Sinne des § 62 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz“.</p>
<p>Dieser „ enge Spielraum” des Aufenthaltsgesetzes beinhaltet, dass die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde auch „vorläufige Entscheidungen bis zur richterlichen Anordnung im Sinne des § 62 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz" treffen.</p>
<p>Dies umfasst die Festnahme von Ausländer:innen ohne richterliche Anordnung, wenn „die richterliche Entscheidung (…) nicht vorher eingeholt werden kann und der begründete Verdacht vorliegt, dass sich der Ausländer der Anordnung der Sicherungshaft entziehen will“.<sup>1</sup></p>
<p>Die Stelle ist demnach mit der Kompetenz ausgestattet, schwerste Grundrechtseingriffe bis zum Freiheitsentzug nach eigenem oder dem Ermessen von Vorgesetzten im Städtischen Dienst vorzunehmen.</p>
<p>Als Qualifikation für diese Tätigkeit ist laut Stellenausschreibung eine Ausbildung im mittleren Verwaltungsdienst – oder „eine vergleichbare Qualifikation im Bereich öffentliche Sicherheit, Verwaltung oder Ordnung“ ausreichend. Lediglich ein Verwaltungslehrgang erfolgt als weitere Qualifikation nach der Einstellung.</p>
<p>Dies in Kombination mit weitgehenden Kompetenzen, gepaart mit einer Tätigkeit in einem hochsensiblen Arbeitsbereich, erhöht nach Einschätzung der Linken das Risiko für Fehlentscheidungen bei Grundrechtseingriffen; mit teils nicht reparablen Folgen.</p>
<p>Nach Kenntnisstand der Linken Ratsfraktion ist die Landeshauptstadt Düsseldorf nicht verpflichtet, polizeiliche Aufgaben im Bereich Abschiebungen zu unterstützen. Daher beantragt Die Linke, diese Stelle aus dem Stellenplan zu streichen. Dies wäre ein politisches Zeichen an die geflüchteten Menschen in der Stadt, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf sie mit Blick auf eine mögliche Bleibeperspektive behandelt und nicht mit dem Ziel der Absschiebung.</p>
<p>Freundliche Grüße<br>Chris J. Demmer &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Nicole Müller<br>&nbsp;</p>
<p><i>1 Quelle: </i><a href="https://dejure.org/gesetze/AufenthG/62.html" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer"><i>https://dejure.org/gesetze/AufenthG/62.html</i></a></p>
<p><br><strong>Beschluss:</strong> mehrheitlich abgelehnt<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448861</guid>
                <pubDate>Wed, 11 Feb 2026 15:39:00 +0100</pubDate>
                <title>Rad- und Fußgänger:innenbrücke Kennedydamm</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/rad-und-fussgaengerinnenbruecke-kennedydamm/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 11.02.2026 8RAT/015/2026):<br><br>Der Neubau der Rad- und Fußgänger:innenbrücke über den Kennedydamm ist schon lange geplant. Das Gutachterverfahren zum Neubau gegen Ende 2019, Anfang 2020 führte zur Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.04.2020 (OVA/004/2020) bzw. der nachträglichen Genehmigung dieser Eilentscheidung durch den Rat am 14.05.2020 (RAT/112/2020).</p>
<p>Erst in der Ratssitzung am 19.05.2022 (OVA/036/2022) wurde der Bedarfsbeschluss über die vorläufige Summe von 12.670.000 Euro getroffen.</p>
<p>Darin enthalten waren die Kosten von 752.000 Euro für eine Behelfsbrücke. In der Summe enthalten waren die Mietkosten für die Behelfskonstruktion bis zum für 2025 prognostizierten Baubeginn der neuen Brücke in Höhe von ca. 300.000 Euro brutto (investiv).</p>
<p>Bis heute hat aber der Bau der neuen Rad- und Fußgänger:innenbrücke nicht begonnen. Die Behelfsbrücke musste nun laut Presseberichten gesperrt werden, weil der Belag mittlerweile extrem glatt sei. Die Folge ist, dass Fahradfahrer:innen und Fußgänger:innen einen weiten Umweg nehmen müssen.</p>
<p>Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p>
<p>1. Wie hoch werden die Baukosten für den Brückenneubau, einschließlich der Behelfsbrücke, inzwischen geschätzt? (Bitte nach Ausgabenposten aufgliedern)<br><br>2. Was sind die Gründe dafür, dass bis heute der Bau der neuen Brücke nicht begonnen wurde?</p>
<p>3. Wie gestaltet sich die aktuelle Planung für Brückenneubau und Behelfsbrücke? (Bitte unter Angabe konkreter Zeitplanung.)<br><br>Freundliche Grüße<br>Sigrid Lehmann Chris J. Demmer</p>
<p><br><strong>Antwort der Verwaltung durch die Stadtkämmerin Schneider:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br>Mit dem Bedarfsbeschluss (OVA/036/2022) vom 19. Mai 2022 wurde die Verwaltung mit der Planung eines Neubaus für die Rad- und Fußgängerbrücke über den Kennedydamm beauftragt. Mit dem beschlossenen Antrag der SPD-Ratsfraktion (RA/224/2022) wurde die Verwaltung zusätzlich beauftragt, bei der Planung eine größere Nutzbreite zu berücksichtigen und mit dem Investor (Hans-Böckler-Straße 37/39) Abstimmungsgespräche über eine Integration der Brückenplanungen in die Planungs- und Bautätigkeiten zur Quartiersentwicklung zu führen.</p>
<p>Beide Ergänzungen hatten Auswirkungen auf den Vorentwurf. Zunächst musste der Wettbewerb zum Grundstück an der Hans-Böckler-Straße ausgelobt werden.</p>
<p>Erst nach Abschluss des Wettbewerbs stand ein konkreter Abstimmungspartner fest, mit dem Gespräche über die konzeptionelle Ausgestaltung sowie die konstruktive Abgrenzung aufgenommen werden konnten.</p>
<p>Durch die Verbreiterung des Überbaus wurde zudem eine Überarbeitung des Vorentwurfs erforderlich. Dazu mussten die mäandrierende Form des Überbaus und die Lage bezüglich der zahlreichen unterirdischen Leitungen und der beengten Grundstücksverhältnisse angepasst werden.</p>
<p>Die erforderliche Überarbeitung des Vorentwurfs konnte aus vorgenannten Gründen erst 2025 abgeschlossen werden. Die Projektgesamtkosten werden nunmehr mit ca. 15 Mio. EUR beziffert. Im Zuge der Entwurfsplanung sind zusätzliche Kostenpositionen, für beispielsweise die Verlegung eines Mischwasserkanals, zu berücksichtigen. Eine Prognose zur Baukostensteigerung kann erst zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss gemacht werden.</p>
<p>Ergänzend sind in diesem Fall auch die längere Vorhaltedauer für die Behelfsbrücke sowie eventuelle Instandsetzungen zu berücksichtigen. Hierzu werden aktuell Kosten in Höhe von ca. 600.000 EUR als Bestandteil der Projektgesamtkosten angenommen.<br><br><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br>Aus den in der Beantwortung zu Frage 1 genannten Gründen hat sich der Terminplan gegenüber den Angaben aus dem Bedarfsbeschluss verzögert.<br><br><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br>Die Planung zum Neubau der Brücke befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung im Sinne der Leistungsphase 3 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Es ist vorgesehen die Entwurfsplanung für das Gesamtvorhaben noch in 2026 abzuschließen, sodass im Anschluss ein Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss herbeigeführt werden kann. In der Beschlussvorlage wird auch der geplante Ausführungszeitraum benannt.</p>
<p>Bezugnehmend auf die jüngst erfolgte Sperrung der Behelfsbrücke infolge eines witterungsbedingten Durchbruchs des Holzbelags an mehreren Stellen, erfolgte inzwischen die Reparatur. Seit dem 09.02.2026 ist die Behelfsbrücke wieder zur Nutzung freigegeben. Eine Sanierung des Brückenbelages ist bis zum Ende des 1. Quartals 2026 geplant.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448890</guid>
                <pubDate>Wed, 11 Feb 2026 11:04:00 +0100</pubDate>
                <title>Nächtliche Öffnung der U-Bahn-Stationen bei Minustemperaturen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/naechtliche-oeffnung-der-u-bahn-stationen-bei-minustemperaturen/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 11.02.2026 (RAT/030/2026):</p>
<p><strong>Der Rat beauftragt die Verwaltung, in Absprache mit der Rheinbahn die U-Bahn-Stationen im Düsseldorfer Stadtgebiet zwischen 0:00 und 06:00 Uhr bei Außentemperaturen unter 3 Grad für den Aufenthalt von Wohnungslosen zu öffnen.</strong></p>
<p><i>Begründung:</i><br>Der Tod durch Unterkühlung eines Wohnungslosen über den Jahreswechsel zeigt ein dringliches Problem bei der Notunterbringung auf. Zwar ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Notschlafplätze ausreichend, jedoch gibt es weiterhin viele Obdachlose, die diese aus diversen Gründen nicht nutzen.</p>
<p>Die Gründe reichen von Angst vor Diebstahl und Gewalt über das Mitführen eines Hundes bis zu einer erkrankungs- oder suchtbedingt eingeschränkten Einschätzungsfähigkeit der Gefährdungslage durch die Kälte.</p>
<p>Das Öffnen der U-Bahnstationen böte diesen Menschen eine Alternative, die auch spontan und ohne Anmeldung und weitere Auflagen genutzt werden könnte. Dies würde dazu beitragen, dass die Stadt Düsseldorf in Zukunft keine Kältetoten mehr zu verzeichnen hat.</p>
<p>Freundliche Grüße<br>Sigrid Lehmann &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Chris J. Demmer</p>
<p><br><strong>Beschluss:</strong> mehrheitlich abgelehnt<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


            
            <item>
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                <pubDate>Wed, 11 Feb 2026 10:37:00 +0100</pubDate>
                <title>Änderungsantrag zur Vorlage OVA/151/2025 Neubau der Theodor-Heuss-Brücke</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/aenderungsantrag-zur-vorlage-ova-151-2025-neubau-der-theodor-heuss-bruecke/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Änderungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 11.02.2026 (RAT/065/2026):<br>&nbsp;</p>
<p>Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:</p>
<p><strong>„Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die weitere Planung des Ersatzneubaus der Theodor-Heuss-Brücke (THB) ohne mit Stadtbahntrasse.“</strong></p>
<p><i>Begründung:</i><br>Mit der Gestaltung des Neubaus der Theodor-Heuss-Brücke (THB) wird für die nächsten 80 – 100 Jahre festgelegt, ob eine Querung des Rheins im Norden Düsseldorfs mit der Stadtbahn möglich sein wird oder nicht.</p>
<p>Bahntrassen erlauben eine höhere Taktung und Passagierkapazität im ÖPNV als Busverbindungen. Die Stadtbahntrasse über die Theodor-Heuss-Brücke bietet damit große, mögliche Vorteile für das Funktionieren und Wachstum eines attraktiven ÖPNV. Damit kann sie ein entscheidender Beitrag zum Gelingen der Verkehrswende sein. Das städtische Ziel der Klimaneutralität bis 2035 kann nur erreicht werden, wenn eine Verkehrswende mit einer deutlichen Stärkung des Umweltverbundes (Fuß- und Radverkehr und ÖPNV) gelingt. Dafür ist unter anderem ein massiver Ausbau des ÖPNVs und die Umsetzung der Nordtangente über die Theodor-Heus-Brücke notwendig.</p>
<p>Deshalb muss nach unserer Überzeugung eine Bahntrasse bei der Planung der Theodor-Heuss-Brücke berücksichtigt werden. Eine mögliche Lösung dafür wäre eine Doppelstockbauweise.<br><br>Freundliche Grüße<br>Sigrid Lehmann &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Chris J. Demmer</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Beschluss:</strong> mehrheitlich abgelehnt<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448882</guid>
                <pubDate>Wed, 11 Feb 2026 10:32:00 +0100</pubDate>
                <title>Änderungsantrag zur Vorlage RAT/013/2026 Einheitliche Besetzung der vom Rat gebildeten Kleinen Kommissionen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/aenderungsantrag-zur-vorlage-rat-013-2026-einheitliche-besetzung-der-vom-rat-gebildeten-kleinen-kommissionen/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Änderungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 11.02.2026 (RAT/066/2026):<br><br><strong>Der Absatz 3. der Beschlussvorlage wird gestrichen. In Absatz 6. wird der Beschlusstext wie folgt geändert:</strong></p>
<p><strong>„6. […] Hinweise und Anregungen aus den kleinen Kommissionen können fließen in die fachliche Abwägung der Verwaltung ein.“</strong></p>
<p><i>Begründung:</i><br>In den kleinen Kommissionen beraten Fachpolitiker:innen und Fachverbandsvertreter:innen; auch wenn keine Beschlüsse getroffen werden können, sollten die Beratungsergebnisse selbstverständlich bei der Abwägung über das Verwaltungshandeln einbezogen werden.</p>
<p>Die Arbeit der kleinen Kommissionen Smart City und Nachhaltige Entwicklung bewertet Die Linke als dringlich. Bei der Förderung der Digitalisierung liegt Düsseldorf unserer Auffassung nach immer noch zurück. Auch über die nachhaltige Entwicklung der Stadt wollen wir angesichts des Klimanotstands zeitnah weiter beraten.</p>
<p>Deshalb beantragen wir die unmittelbare Fortsetzung der Arbeit dieser beiden Kommissionen.</p>
<p>Freundliche Grüße<br>Sigrid Lehmann &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Chris J. Demmer</p>
<p><br><strong>Beschluss:</strong> mehrheitlich abgelehnt<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448879</guid>
                <pubDate>Wed, 11 Feb 2026 10:14:00 +0100</pubDate>
                <title>Änderungsantrag zur Vorlage RAT/012/2026 Änderung der Geschäftsordnung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/aenderungsantrag-zur-vorlage-rat-012-2026-aenderung-der-geschaeftsordnung/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Änderungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 11.02.2026 (RAT/074/2026):<br><br><strong>Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:</strong></p>
<p><strong>„Der Rat der Stadt beschließt, die Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf, wie aus der beiliegenden Anlage „Synopse“ in der Spalte „Neue Fassung“</strong></p>
<p><strong>Abweichend von der vorgelegten Synopse wird die Geschäftsordnung wie folgt geändert:</strong></p>
<p><strong>1. In § 17 Abs. 4 Satz 2 wird die Angabe „§ 50 Abs. 1 bis 3 GO“ ersetzt durch „§ 50 Abs. 1 und 2 GO NRW“.</strong></p>
<p><strong>2. In § 17a wird Absatz 3 ersatzlos gestrichen.</strong></p>
<p><strong>3. § 17a wird wie folgt ergänzt: „Ist eine Fraktion mit der digitalen Abstimmung nicht einverstanden, muss über das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Wenn sich eine Mehrheit für die Abstimmungsform durch ‚Erheben der Hand vom Platz aus‘ entscheidet, wird entsprechend abgestimmt.“</strong></p>
<p><i>Begründung:</i><br>Die Linke hat Bedenken zur Rechtssicherheit der Verwendung von OpenSlides bei geheimen Abstimmungen. Die weitere Begründung erfolgt mündlich.<br><br>Freundliche Grüße<br>Sigrid Lehmann Chris J. Demmer</p>
<p><br><strong>Beschluss:</strong> mehrheitlich abgelehnt<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448877</guid>
                <pubDate>Wed, 11 Feb 2026 10:04:00 +0100</pubDate>
                <title>Sanierung von Kulturgebäuden: Kunsthalle</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/sanierung-von-kulturgebaeuden-kunsthalle/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage des Ratsmitglieds Sigrid Lehmann zur Sitzung des Rates am 11.02.2026 (RAT/049/2026):<br><br>Mit dieser Anfrage möchte ich die Gründe für die Verschiebung der Sanierung der Kunsthalle erfragen. Die Kunsthalle wurde in der Liste „Sanierungsbedarf an Kulturgebäuden“ (Stand 28.01.2025) auf Rang 2 (nach der Deutschen Oper am Rhein auf Rang 1) priorisiert.</p>
<p>Die starke und dringliche Sanierungsbedürftigkeit der Kunsthalle ist hinlänglich bekannt. Trotzdem wurde die 2022 beschlossene Sanierung im Jahr 2024 auf 2026 verschoben und nun erneut; auf 2029.</p>
<p>In ihrer Mitteilung<sup>1</sup> dazu an die Presse nennt die Stadtverwaltung neben „wachsende[n] Bedarfe[n] an dem denkmalgeschützten Gebäude“ das Ziel der Abstimmung mit den Bauvorhaben zur Umgestaltung von Grabbeplatz und Mühlenstraße. Vor diesem Hintergrund suchen wir eine Erklärung für das Vorgehen der Verwaltung.</p>
<p>Ich frage an:</p>
<p><strong>1. Wann wurden welche Mängel am Gebäude entdeckt, die einen Aufschub der Sanierung der Kunsthalle notwendig machen?</strong><br><br><strong>2. Wann wurden welche Abstimmungsbedarfe mit anderen Bauvorhaben deutlich, die einen Aufschub der Sanierung der Kunsthalle notwendig machen?</strong></p>
<p><strong>3. Weshalb wurden die verschiedenen Nutzer:innen der Kunsthalle sowie der Rat und seine Gremien nicht frühzeitig nach Bekanntwerden der weiteren Mängel und Abstimmungsbedarfe konsultiert?</strong></p>
<p>Freundliche Grüße<br>Sigrid Lehmann</p>
<p><i>1 </i><a href="https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-einzelansicht/pld/gesamtsanierung-der-kunsthalle-duesseldorf-ab-2029-integration-in-umfassendes-massnahmenpaket-fuer-den-grabbeplatz" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer"><i>https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-einzelansicht/pld/gesamtsanierung-der-kunsthalle-duesseldorf-ab-2029-integration-in-umfassendes-massnahmenpaket-fuer-den-grabbeplatz</i></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Koch:</strong><br><br><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br>Der bauliche Zustand des Gebäudes ist nicht der entscheidende Grund für die Verschiebung der Gesamtsanierung der Kunsthalle. Die Projekte im Umfeld des Grabbeplatzes stehen in einem engen funktionalen und baulichen Zusammenhang mit der Kunsthalle. Im Rahmen der Weiterentwicklungen und -planungen aller Projekte wurde deutlich, dass diese Abhängigkeiten wesentlich tiefgreifender sind, als zu Beginn der Planungen absehbar war. Darüber hinaus sind auch nachträglich angemeldete Baumaßnahmen der Netzgesellschaft Düsseldorf zum Ausbau der Fernwärmeleitungen sinnvoll in die Zeitabläufe der Projekte auf und um den Grabbeplatz einzutakten. Ziel ist es, die einzelnen Vorhaben zeitlich, technisch und wirtschaftlich aufeinander abzustimmen und Synergien zu nutzen.<br><br><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br>Mehrere Abstimmungsgespräche bezüglich der verschiedenen Bauvorhaben am Grabbeplatz haben seit Juli 2025 stattgefunden. Die Bauvorhaben, die sich alle in einem zentralen Bereich der Altstadt abspielen, sollen möglichst sinnvoll aufeinander abgestimmt und stadtverträglich umgesetzt werden.<br><br><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br>Die zuständigen Stellen der Landeshauptstadt Düsseldorf befinden sich fortwährend im Austausch mit der Leitung der Kunsthalle, anderen Nutzer*innen des Gebäudes und Vertreter*innen der Politik über die Projektgruppe Sanierung Kulturgebäude<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-448874</guid>
                <pubDate>Wed, 11 Feb 2026 09:44:00 +0100</pubDate>
                <title>Olympia-Bewerbung &quot;KölnRheinRuhr&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/olympia-bewerbung-koelnrheinruhr/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage des Ratsmitglieds Chris Demmer zur Sitzung des Rates am 11.02.2026 (RAT/038/2026):</p>
<p>Das Land Nordrhein-Westfalen möchte mit 16 Kommunen aus der Region Rhein-Ruhr, darunter die Stadt Düsseldorf, dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) bis zum 6. Juni 2026 eine Bewerbung für die Olympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 unterbreiten.</p>
<p>In der am 6. Dezember 2025 auf der Mitgliederversammlung verabschiedeten Bewertungsmatrix des DOSB gibt es u. a. drei Kriterien, die für die Bewertungen von ausschlaggebender Bedeutung sein können.</p>
<p>- Sportfachliche &amp; operative Eignung<br>- Kosten &amp; Finanzierung<br>- Infrastrukturelle Sonderprojekte</p>
<p>Das Land NRW plant folgende Wettbewerbe in Düsseldorf durchzuführen: 3x3 Basketball, Badminton, Basketball, Beachvolleyball, Fechten, Handball, Judo, Ringen, Taekwondo, Tischtennis, Triathlon, Volleyball | Blindenfußball, Goalball, Para Badminton, Para Boccia, Para Judo, Para Taekwondo, Para Tischtennis, Para Triathlon Rollstuhlbasketball, Rollstuhlfechten.</p>
<p>Hierfür müsste die Stadt geeignete Wettbewerbsstätten, andere Infrastruktur sowie Dienstleistungen zur Verfügung stellen.<br><br>Ich frage an:</p>
<p><strong>1. Welche zusätzlichen Investitionen in Düsseldorfer Wettbewerbsstätten wären für eine Beteiligung der Stadt an der Ausrichtung der olympischen Spiele erforderlich?</strong></p>
<p><strong>2. Welche zusätzlichen Investitionen in Infrastrukturprojekte und andere organisatorische oder personelle Beiträge wären für eine Beteiligung der Stadt an der Ausrichtung der olympischen Spiele erforderlich? (Beispielsweise in Parkplätze, ÖPNV-Anbindung, Straßenausbau, Trainingsplätze, Ordnungsdienst, Servicekräfte etc.)</strong></p>
<p><strong>3. Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen durch die Stadt Düsseldorf wären im Rahmen der Beteiligung an der Ausrichtung der olympischen Spiele erforderlich?</strong></p>
<p>Freundliche Grüße<br>Chris J. Demmer</p>
<p><br><br><strong>Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br>Das Konzept für die Bewerbung Olympische und Paralympische Spiele Rhein-Ruhr sieht zu 100 Prozent bereits vorhandene, temporäre und temporär ertüchtigte Sportstätten vor. Temporäre bzw. temporär ertüchtigte Sportstätten werden finanziell durch das Ausrichtungsbudget der Spiele getragen, das durch private Einnahmen getragen wird (u. a. Ticketeinnahmen und Sponsoringeinnahmen). Die bereits vorhandenen Sportstätten müssen bis zur Austragung lediglich instandgehalten werden.<br><br><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br>Für die vorgesehen Sportstätten in Düsseldorf sind Verkehrsanbindungen wie ÖPNV-Verbindungen und Parkmöglichkeiten bereits vorhanden, da in der Planung ausnahmslos Venues und Plätze berücksichtigt sind, die bereits für Großveranstaltungen genutzt werden. Es wird davon ausgegangen, dass bezüglich darüberhinausgehende ggf. erforderliche Infrastrukturmaßnahmen solche sind, die auch ohne eine Durchführung von Olympischen und Paralympischen Spielen notwendig sind. Kosten, die durch die unmittelbare Durchführung der Spiele entstehen (z. B. Trainingsplätze, Servicepersonal) werden durch das Durchführungsbudget gedeckt (siehe Antwort 1).<br><br><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br>Diese Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös zu beantworten. Die konkreten Sicherheitsmaßnahmen hängen von der dann vorherrschenden Sicherheitslage ab, die durch die polizeiliche Gefahrenabwehr bewertet wird. In der Zusammenarbeit von Polizei, Feuerwehr, Ordnungsdiensten und Veranstalter werden dann entsprechende Maßnahmen festgelegt. Die Stadt Düsseldorf verfügt gerade hier über eine große Erfahrung und hat bereits bei anderen Sportgroßveranstaltungen wie der UEFA EURO 2024 gezeigt, dass man in der Lage ist, ein entsprechendes Sicherheitskonzept zu planen und umzusetzen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-444577</guid>
                <pubDate>Thu, 11 Dec 2025 14:38:00 +0100</pubDate>
                <title>Anfrage zur Situation der Eisenstraße 49</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/anfrage-zur-situation-der-eisenstrasse-49/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage des Ratsmitglieds Matthias Poczatek zur Sitzung des Rates am 11.12.2025 (RAT/436/2025):<br><br>Am 26. November 2025 wurde ein Großteil der Bewohner:innen der Eisenstraße 49 in verschiedene andere Einrichtungen verlegt. Auch stark pflegebedürftige Personen sollten in eine neue Unterkunft verlegt werden; diese werden von Care24 betreut.</p>
<p>Inzwischen stellte sich jedoch heraus, dass die vorgesehene neue Unterkunft in der Hagener Straße in Gerresheim noch nicht bezugsbereit ist; der Vertrag sei nicht unterschrieben und die Räumlichkeiten müssten wohl noch baulich angepasst werden. Die Bewohner:innen und die Pflegenden leben also zunächst weiter in der Eisenstraße „auf gepackten Koffern“; die Versorgung der Betroffenen wird dadurch stark erschwert.</p>
<p>Zudem gibt es Zweifel an der Eignung des vorgesehenen neuen Standorts Hagener Straße. Die notwendigen, regelmäßigen Arztbesuche der pflegebedürftigen Bewohner:innen machen die große Entfernung zu den betreuenden Fachärzten zu einem Problem. Hinzu kommt, dass der S-Bahnhof nicht barrierefrei ist; ein Fahrdienst wäre wohl notwendig.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund bitte ich um Aufklärung über die Hintergründe und Auswirkungen des Vorgehens der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit der Situation an der Eisenstraße.</p>
<p>Ich frage an:</p>
<p><strong>1. Aus welchen Gründen wurde Care24 nicht frühzeitig in die Suche nach einem geeigneten neuen Standort für die Betreuung und in die Planung des Umzugs einbezogen?</strong></p>
<p><strong>2. Wie begegnet die Verwaltung Zweifeln an der Eignung des neuen Standorts Hagener Straße aufgrund notwendiger baulicher Veränderungen, großer Entfernung zu den betreuenden Ärzt:innen, nicht barrierefreie ÖPNV-Anbindung und fehlender zeitnaher Verfügbarkeit der Räumlichkeiten?</strong></p>
<p><strong>3. Wie soll Care24 die Betreuung der pflegebedürftigen Menschen ohne einen sofort verfügbaren neuen Standort fortsetzen?</strong></p>
<p>Freundliche Grüße<br>Matthias Poczatek</p>
<p><br><strong>Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Koch:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br>Neben den Bewohnerinnen und Bewohnern wurde auch Care 24 frühzeitig über die grundsätzliche Notwendigkeit der Verlegung an andere Standorte informiert. Die konkreten oder infrage kommenden Zielorte konnten jedoch erst kurzfristig benannt werden, da geeignete und vor allem bedarfsgerechte Unterbringungsmöglichkeiten zunächst sorgfältig geprüft und teils neu akquiriert werden mussten.</p>
<p>Care 24 ist in alle Prozessschritte der anstehenden Umzüge eingebunden und war zuletzt auch an der Besichtigung eines neuen, potenziell geeigneten Objekts beteiligt. Insbesondere bei der Akquise neuer Objekte stößt die Verwaltung jedoch an Grenzen hinsichtlich der möglichen Einbindung externer Akteure – etwa im Rahmen konkreter Vertragsverhandlungen und damit verbundenen Verschwiegenheitsverpflichtungen.<br><br><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br>Grundsätzlich wird das Ziel verfolgt, für die Personen, die durch Care 24 im Rahmen des sogenannten „Düsseldorfer Obdach Unterstützung“ (kurz: DOU) betreut werden, perspektivisch geeignetere und hochwertigere Räumlichkeiten bereitzustellen. Hierfür steht ein ehemaliges Pflegeheim als vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung, das derzeit gezielt an die spezifischen Bedarfe der Zielgruppe angepasst wird. Auch wenn dieser Standort nicht so zentrumsnah liegt wie die Eisenstraße, wird beispielsweise durch die Einrichtung eines Fahrdienstes – insbesondere zur Sicherstellung einer verlässlichen Substitutionsbehandlung – für eine lückenlose und niedrigschwellige medizinische Anbindung gesorgt.</p>
<p>Die Verwaltung nimmt die Hinweise der Care 24 Soziale Dienste gGmbH insofern selbstverständlich auf und wird diese im Rahmen der weiteren gemeinsamen Planungen bestmöglich berücksichtigen.<br><br><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br>Die medizinische Versorgung – einschließlich der substitutionsgestützten Behandlung – sowie die psychologische Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner der Eisenstraße 49 bleiben durchgehend gesichert. Bislang wurden keine Personen verlegt, die eine entsprechende medizinische oder therapeutische Versorgung benötigen, sodass bestehende Behandlungsstrukturen aktuell ohne Einschränkung weitergeführt werden können.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-444576</guid>
                <pubDate>Thu, 11 Dec 2025 14:30:00 +0100</pubDate>
                <title>Sachstand Schließung des Luisenkrankenhauses</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/sachstand-schliessung-des-luisenkrankenhauses/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Persönliche Anfrage des Ratsmitglieds Thomas Eberhardt-Köster zur Sitzung des Rates am 11.12.2025 (RAT/434/2025):<br><br>Wie die Presse berichtet, hat das Münchner Unternehmen „RH Diagnost und Therapie“ die Schließung des auf Brustkrebsbehandlung spezialisierten Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) und damit des Luisenkrankenhauses zum Ende des Jahres angekündigt. Grund ist eine fehlende Anerkennung als Plankrankenhaus durch das Landesministerium für Gesundheit, da das Krankenhaus laut Ministerium die Mindestkriterien nicht erfülle. Die Landesregierung NRW erzwingt damit im Zuge ihrer Klinikreform NRW, aufsetzend auf der Krankenhausreform der Bundesregierung, eine Beendigung der Versorgungsaufträge durch die Krankenkassen und damit die Schließung des Luisenkrankenhauses.</p>
<p>Der Schritt kam für Patientinnen und Personal offenbar völlig überraschend; das MVZ behandelt ca. 700 Patientinnen, die mit einer Schließung vor große Probleme gestellt werden.</p>
<p>Allen 55 Beschäftigten des Luisenkrankenhauses soll laut Presseberichten gekündigt werden. Damit droht der Stadt und ihren Einwohnerinnen auch der Verlust von Fachkräften in der medizinischen Versorgung.</p>
<p>Auch wenn die Verantwortung in Gesetzgebung und Entscheidung auf Bundes- und Landesebene zu suchen ist, muss Düsseldorf mit den Konsequenzen umgehen. Nach Angaben von ver.di. gehen in Folge der Reform weit mehr Behandlungsplätze in kritischen und wohnortnahen Bereichen für spezifische „Frauenmedizin“ verloren als für „Männerkrankheiten“. Speziell bei der Behandlung von Brustkrebs sieht die Landesregierung in ihrer Planung 52 Prozent weniger Behandlungsplätze vor, als die Kliniken gemeldet haben werden.</p>
<p>Dem Luisenkrankenhaus wurde der Versorgungsautrag entzogen, da es bestimmte andere Leistungsgruppen nicht parallel anbietet. Die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung durch Kooperationen schließt das Ministerium aus, da das Luisenkrankenhaus keine besondere Expertise auf dem Behandlungsgebiet erfülle. De facto ist das Luisenkrankenhaus jedoch bundesweit renommiert.</p>
<p>Dieser drohende Einschnitt in die Versorgungssicherheit von Frauen in Düsseldorf macht die Suche nach Lösungen aus unserer Sicht auch zur städtischen Aufgabe. Dabei halten wir einen Erhalt des Behandlungszentrums für möglich. Das Luisenkrankenhaus benötigte dazu nach Möglichkeit einen gemeinwohlorientierten Träger.</p>
<p><strong>Ich frage an:</strong></p>
<p><strong>1. Wie beurteilt die Verwaltung die künftige Versorgungssicherheit im Bereich der Behandlung von Brustkrebs in Düsseldorf nach der beabsichtigten Schließung; insbesondere für die bisher am Luisenkrankenhaus behandelten Frauen?</strong></p>
<p><strong>2. Was unternimmt bzw. unternahm die Stadtverwaltung, um hier die Versorgungssicherheit zu garantieren, beispielsweise indem sie das Ministerium um eine Ausnahmeregelung für die Klinik nachgesucht hat?</strong></p>
<p><strong>3. Was unternimmt die Stadtverwaltung, um eine dauerhafte Weiterbeschäftigung des Personals des Luisenkrankenhauses im Stadtgebiet zu erreichen oder sie in anderer Form zu unterstützen?</strong></p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>Thomas Eberhardt-Köster</p>
<p><br><strong>Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneter Zaum:</strong><br><br><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br>Die erste Teilfrage wird gemäß § 7 Abs. 6 GeschO Rat zurückgewiesen.</p>
<p>Das Auskunftsrecht ist auf amtliche Sachinformationen über Tatsachen zu Gemeindeangelegenheiten gerichtet. Es vermittelt keinen Anspruch auf politische Bewertung oder Einordnung von Sachverhalten Die Antwortpflicht erstreckt sich zudem nur auf Bereiche, die im unmittelbaren Verantwortungsbereich liegen und die den Zuständigkeitsbereich des Rates oder seiner Ausschüsse berühren.</p>
<p>Die Teilfrage 1 begehrt eine auf die Zukunft gerichtete Bewertung der Versorgungssicherheit für Brustkrebspatientinnen in Düsseldorf. Damit ist die Frage nicht auf eine Sachinformation gerichtet. Die Frage ist außerdem nicht auf eine Gemeindeangelegenheit gerichtet, da die Planung der medizinischen Versorgungssicherheit als Daseinsvorsorge in die Kompetenz des Landes fällt.<br><br><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br>Die Landeshauptstadt Düsseldorf bedauert die Entscheidung zur Schließung des Luisenkrankenhauses nach fast drei Jahrzehnten in der Stadt Düsseldorf. Die Verantwortung für Krankenhausplanung und -finanzierung liegt beim Land NRW. Da das Krankenhaus seit Ende 2024 nicht mehr Teil des Krankenhausplans NRW ist, hatte die Verwaltung im Vorfeld keine direkte Einflussmöglichkeit auf die Entscheidung. Die Versorgung nach § 108 SGB V war weiterhin möglich. Die Verwaltung wurde über die Schließung erst nach dem feststehenden Entschluss informiert.</p>
<p>Für die Versorgung von Brustkrebspatientinnen und -patienten in Düsseldorf bestehen weiterhin etablierte Strukturen und zertifizierte Zentren, sodass die medizinische Behandlung auch nach der Schließung des Luisenkrankenhauses sichergestellt bleibt.<br><br><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br>Da im medizinischen Bereich aktuell ein Fachkräftemangel besteht, ist davon auszugehen, dass die Mitarbeitenden des Luisenkrankenhauses eine Weiterbeschäftigung im medizinischen Bereich in Düsseldorf finden werden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-444574</guid>
                <pubDate>Thu, 11 Dec 2025 14:16:00 +0100</pubDate>
                <title>Wegfall der Bundesförderung für das Bündnis internationaler Produktionshäuser</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/wegfall-der-bundesfoerderung-fuer-das-buendnis-internationaler-produktionshaeuser/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage des Ratsmitglieds Chris J. Demmer zur Sitzung des Rates am 11.12.2025 (RAT/433/2025):</p>
<p>Das Tanzhaus NRW hat auf seiner Webseite am 20.11.2025 ein Statement des Bündnisses internationaler Produktionshäuser zur Streichung der Fördermittel durch die Bundesregierung veröffentlicht.<sup>1</sup> Zu den Unterzeichnenden gehört auch das Tanzhaus NRW selbst, weiterhin das Forum Freies Theater.</p>
<p>Die Bundesregierung hatte in der Vorwoche trotz einer deutlichen Steigerung des Kulturetats das Bündnis nach zehnjähriger Förderung nicht mehr berücksichtigt.</p>
<p>Zuvor hatte das Bündnis schon durch eine Kürzung der Fördermittel von 5 Millionen Euro auf 1,8 Millionen Euro unter schwierigen Bedingungen gearbeitet.</p>
<p>Durch die vollständige Streichung der Fördermittel sehen die Unterzeichnenden das Bündnis am Ende.<br><br><i><sup>1</sup> <a href="https://tanzhaus-nrw.de/de/node/8820" target="_blank" rel="noreferrer">tanzhaus-nrw.de/de/node/8820</a></i></p>
<p>Ich frage an:</p>
<p><strong>1. In welcher Form hat sich die Stadt Düsseldorf zur Erhaltung der Bund-Land-Kommunen-Kooperation “Bündnis internationaler Produktionshäuser” eingebracht bzw. wird sich einbringen?</strong><br><strong>2. Welche Folgen hätte der Wegfall der Produktionen des Bündnisses für den Kulturstandort Düsseldorf?</strong><br><strong>3. Wie begegnet die Verwaltung der Kritik des „Bündnisses internationaler Produktionshäuser“?</strong></p>
<p>Freundliche Grüße<br>Chris J. Demmer</p>
<p><br><strong>Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Koch:</strong><br><br><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br>Bereits vor der erfolgten Streichung der Fördermittel für das „Bündnis internationaler Produktionshäuser“ hat sich die Stadt Düsseldorf gemeinsam mit dem Land NRW im Juli 2024 an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Staatsministerin Claudia Roth, gewandt, um die Bedenken bezüglich einer möglichen Streichung der Fördermittel deutlich zu machen.</p>
<p>Zuletzt hat sich die Verwaltungsspitze im Oktober 2025 gemeinsam mit einzelnen Mitgliedern des Bundestags aus der Landeshauptstadt Düsseldorf an ein zuständiges Mitglied des Haushaltsausschusses des deutschen Bundestags gewandt und sich für eine Fortführung dieser wirkungsvollen Förderung eingesetzt.</p>
<p>Parallel steht die zuständige Fachverwaltung im regelmäßigen Austausch mit den betroffenen Häusern tanzhaus.nrw und Forum Freies Theater.</p>
<p><strong>Antwort zu Frage 2?</strong><br>Die Teilfrage 2 wird gemäß § 7 Abs. 6 GeschO Rat zurückgewiesen.</p>
<p>Das Auskunftsrecht ist auf amtliche Sachinformationen über Tatsachen zu Gemeindeangelegenheiten gerichtet. Es vermittelt keinen Anspruch auf politische Bewertung oder Einordnung von Sachverhalten. Die Antwortpflicht besteht zudem nur insoweit, als dass die Frage einen Bezug zu einem hinreichend bestimmten Sachverhalt haben muss.</p>
<p>Die Teilfrage 2 begehrt eine prognostische Bewertung der Folgen des Wegfalls der Produktionen des Bündnisses internationaler Produktionshäuser. Damit ist die Frage nicht auf eine Sachinformation gerichtet.</p>
<p>Die Teilfrage 2 bezieht sich außerdem nicht auf einen hinreichend bestimmten Sachverhalt, da keine der Verwaltung vorliegende Information, sondern eine auf die Zukunft gerichtete Bewertung begehrt wird.</p>
<p><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br>Die Verwaltung ist sich über den Mehrwert des Bündnisses der internationalen Produktionshäuser und der damit zusammenhängenden Bundesförderung äußerst bewusst. Sie hat wesentlich dazu beigetragen, dass das FFT und das Tanzhaus nrw ihr Renommee in der sehr international geprägten Szene der freien darstellenden Künste weiter stärken konnten. Die Förderentscheidung des Bundes wird die städtische Förderung nicht beeinflussen.</p>
<p>Die Förderung der Landeshauptstadt Düsseldorf sichern vor allem die Infrastruktur und betrieblichen Strukturen der Einrichtungen. Für das Programm sind sie jedoch grundsätzlich vorrangig auf Drittmittel angewiesen, sodass die Stadt den Wegfall von Landes- und Bundesförderungen nicht kompensieren können wird.<br><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-444571</guid>
                <pubDate>Thu, 11 Dec 2025 14:00:00 +0100</pubDate>
                <title>Wohnungsleerstand: 20.000 Wohnungen aktivieren</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/wohnungsleerstand-20000-wohnungen-aktivieren/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 11.12.2025 (RAT/431/2025):<br><br>In den Bezirksvertretungen werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Wohnraum seit Jahren leer steht. Wenn daraufhin das Wohnungsamt tätig wird, machen Eigentümer:innen beispielsweise hohen Renovierungsbedarf geltend, der wirtschaftlich nicht zu leisten sei, oder Verzögerungen bei beauftragten Firmen.</p>
<p>Dabei benötigt Düsseldorf laut dem Branchenverband BFW NRW 55.000 zusätzliche Wohnungen bis 2040.<sup>1</sup> 20.000 davon könnten nach Schätzung des Düsseldorfer Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum durch die Aktivierung von Leerständen geschaffen werden.<sup>2</sup></p>
<p><i><sup>1</sup> </i><a href="https://www.bundesbaublatt.de/news/bfw-nrw-in-duesseldorf-fehlen-bis-2040-" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer"><i>https://www.bundesbaublatt.de/news/bfw-nrw-in-duesseldorf-fehlen-bis-2040-rund-55-000-wohnungen-4225811.html</i></a><br><i><sup>2</sup> </i><a href="https://bezahlbarer-wohnraum-duesseldorf.de/positionspapier-2025/" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer"><i>https://bezahlbarer-wohnraum-duesseldorf.de/positionspapier-2025/</i></a><br>&nbsp;</p>
<p>Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p>
<p><strong>1. Wie viele Inaugenscheinnahmen mit/ohne Begehungen in Gegenwart von Eigentümer:innen oder deren Vertreter:innen hat die Verwaltung in den letzten drei Jahren durchgeführt, um zu prüfen, ob Leerstand von Wohnraum gegen die Wohnraumschutzsatzung verstößt? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Inaugenscheinnahme, Jahr, Dauer des Leerstands und Stadtteilen.)</strong></p>
<p><strong>2. In wie vielen Fällen wurden nach Inaugenscheinnahmen mit/ohne Begehungen in Gegenwart von Eigentümer:innen oder deren Vertreter:innen Verstöße mit Bußgeldern bzw. zusätzlichen Auflagen geahndet? (Bitte aufschlüsseln nach Höhe des Bußgelds bzw. Art der Auflagen.)</strong></p>
<p><strong>3. Wie viele der Inaugenscheinnahmen mit/ohne Begehungen in Gegenwart von Eigentümer:innen oder deren Vertreter:innen geprüften Wohnungen wurden im Ergebnis dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt bzw. nicht zugeführt? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen und Begründung, soweit in einer öffentlichen Antwort möglich.)</strong></p>
<p>Freundliche Grüße<br>Chris Demmer &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Julia Marmulla</p>
<p><br><strong>Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Zuschke:</strong></p>
<p><i><strong>Das Amt für Wohnungswesen beantwortet die Anfragen wie folgt:</strong></i><br><br><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br>Zur wohnungsaufsichtsrechtlichen Überprüfung sind im Zeitraum 2022 bis 2025 (1. Halbjahr) Leerstände von insgesamt 1.038 Wohneinheiten bekannt geworden (2022: 367; 2023: 303; 2024: 141; 2025: 227). Der Bezug auf einzelne Stadtteile, die individuelle Dauer von Leerständen sowie die Durchführung von leerstandsbezogenen Objektbesichtigungen werden im Controlling datenmäßig nicht erfasst, sodass die angefragten Auskünfte hierzu nicht möglich sind.<br><br><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br>Im Zeitraum vom 2022 bis 2025 (1. Halbjahr) sind insgesamt zu 565 Wohneinheiten Ordnungsverfahren im Zusammenhang mit Leerständen eingeleitet worden. Für insgesamt 33 Wohneinheiten waren Anordnungen zum Zweck der Rückführung notwendig. Dabei sind Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 58.160 Euro angedroht worden. Bisher sind aus Kapazitätsgründen keine Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Leerständen eingeleitet worden. Jedoch werden im Rahmen des personellen Aufbaus der Wohnungsaufsicht und der beschlossenen Maßnahmen zur weiteren Verschärfung des Wohnraumschutzes Bußgeldverfahren künftig angewendet werden können.<br><br><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br>Im Zeitraum vom 2022 bis 2025 (1. Halbjahr) sind insgesamt zu 286 Wohneinheiten, meist im Zusammenhang von dargelegten Sanierungsarbeiten oder Verkaufsabsichten, befristete Leerstandsgenehmigungen erteilt worden. Insgesamt sind bisher 247 Wohneinheiten dem Wohnungsmarkt zurückgeführt worden.<br><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-444570</guid>
                <pubDate>Thu, 11 Dec 2025 13:47:00 +0100</pubDate>
                <title>Räumung der Obdachlosenunterkunft auf der Eisenstraße</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/raeumung-der-obdachlosenunterkunft-auf-der-eisenstrasse/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 11.12.2025 (RAT/430/2025):</p>
<p>Am 26.11.2025 sollten mehr als 60 Bewohner:innen der Obdachlosenunterkunft auf der Eisenstraße 49 in andere Unterkünfte umgesiedelt werden. Unter Ihnen waren viele Suchtkranke in Substitutionsbehandlung, viele psychisch erkrankte Menschen und Menschen mit verschiedenen Behinderungen. Ebenfalls waren stark Pflegebedürftige darunter.</p>
<p>Einem Artikel der Rheinischen Post war am 27.11. zu entnehmen, dass die Bewohner:innen erst am 3. November davon erfahren haben, die Unterbringung Eisenstraße 49 verlassen zu müssen – aber bis zuletzt nicht das Umzugsdatum erfuhren. Selbst am Tag vor dem anstehenden Umzug wurden sie nicht informiert, wohin sie umgesiedelt würden.</p>
<p>Deshalb fragt Die Linke nach Ursachen und Folgen des Vorgehens der Stadtverwaltung im Fall der Eisenstraße.</p>
<p>Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p>
<p><strong>1. Aus welchem Grund wurde den Bewohner:innen und den Mitarbeitenden der Wohlfahrtsverbände bis zum Tag vor dem geplanten Umzug nicht mitgeteilt, wohin die Bewohner:innen umgesiedelt würden?</strong></p>
<p><strong>2. Wie wird die medizinische Versorgung (insbesondere hinsichtlich Substitution) und psychologische Betreuung der (ehemaligen) Bewohner:innen der Eisenstraße 49 sichergestellt?</strong><br><br><strong>3. Was sind die Pläne und Konzepte für die künftige Nutzung der Räumlichkeiten an der Eisenstraße im Rahmen des Konzepts SiBu, unter Berücksichtigung des näheren Umfelds? (Bitte mit zeitlicher Planung.)</strong></p>
<p>Freundliche Grüße<br>Sigrid Lehmann &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Matthias Poczatek</p>
<p><br><strong>Antwort der Verwaltun durch die Beigeordnete Koch:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br>Die zukünftige Nutzung der Eisenstraße ist darauf ausgerichtet, dort eine vielseitige und gut erreichbare Einrichtung für unterschiedliche Personengruppen zu schaffen. Das Objekt bietet hierfür ideale Voraussetzungen: Das Gebäude und das dazugehörige Gelände können als großzügige Aufenthalts- und Außenflächen genutzt werden, zusätzlich sollen Räume für medizinische Betreuung, Beratungs- und Ruhemöglichkeiten entstehen. Zu den zentralen Anforderungen an die neue Einrichtung zählen eine zentrale Lage, ein 24/7-Betrieb, ausreichende Außenflächen sowie Schlafmöglichkeiten, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der zukünftigen Nutzenden umfassend gerecht zu werden.</p>
<p>Weitere Informationen zum konzeptionellen Ansatz dieser zukünftigen Nutzung werden in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt.</p>
<p>Die Bewohnerinnen und Bewohner wurden frühzeitig über die grundsätzliche Notwendigkeit einer Verlegung informiert. Die konkreten Zielorte konnten jedoch erst kurzfristig benannt werden, da geeignete und vor allem bedarfsgerechte Unterbringungsmöglichkeiten sorgfältig geprüft und teils neu akquiriert werden mussten. Dabei wurde besonderer Wert darauf gelegt, erneut zentrumsnahe Standorte zu finden, um die bisherige Anbindung an medizinische Versorgung, Beratungsangeboten und weiteren Unterstützungsstrukturen weiterhin sicherzustellen.</p>
<p>Grundsätzlich werden die Wohlfahrtsverbände oder andere externe Akteure bei Verlegungen dann informiert, wenn sie unmittelbar in die Betreuung oder Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner eingebunden sind. In der Eisenstraße trifft dies derzeit lediglich auf die Care 24 Soziale Dienste gGmbH zu, die die Bewohnenden des sogenannten „Düsseldorfer Obdach Unterstützung“ (kurz: DOU) betreuen. Care 24 ist aktiv in alle Prozessschritte der anstehenden Umzüge eingebunden und war zuletzt auch an der Besichtigung eines neuen, potenziell geeigneten Objekts beteiligt.</p>
<p>Darüber hinaus sind die Wohlfahrtsverbände über die „AG Sucht“ im Rahmen des Projektes „Sicherheit im Bahnhofsumfeld (SIBU)“ kontinuierlich über relevante Entwicklungen – einschließlich der zukünftigen Nutzung der Eisenstraße – informiert und eingebunden.<br><br><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br>Die medizinische Versorgung – einschließlich der substitutionsgestützten Behandlung – sowie die psychologische Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner der Eisenstraße 49 bleiben durchgehend gesichert. Bislang wurden keine Personen verlegt, die eine entsprechende medizinische oder therapeutische Versorgung benötigen, sodass bestehende Behandlungsstrukturen aktuell ohne Einschränkung weitergeführt werden können.</p>
<p>Zugleich wird das Ziel befolgt, für die Personen, die im Rahmen des DOU betreutet werden, perspektivisch geeignetere und hochwertigere Räumlichkeiten bereitzustellen. Hierfür steht ein ehemaliges Pflegeheim als vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung, das derzeit gezielt an die spezifischen Bedarfe der Zielgruppe angepasst wird. Auch wenn dieser Standort nicht so zentrumsnah liegt wie die Eisenstraße, wird beispielsweise durch die Einrichtung eines Fahrdienstes – insbesondere zur Sicherstellung einer verlässlichen Substitutionsbehandlung – für eine lückenlose und niedrigschwellige medizinische Anbindung gesorgt.</p>
<p>Sobald Verlegungen von Personen mit besonderem medizinischen oder psychologischen Unterstützungsbedarf anstehen, erfolgt die Planung frühzeitig, individuell und in enger Abstimmung mit dem beauftragten Pflegedienst. Der Träger Care 24 ist – wie bereits beschrieben – eng in alle Schritte eingebunden und unterstützt maßgeblich die Sicherstellung einer kontinuierlichen Versorgung und Betreuung.</p>
<p>Ziel aller Maßnahmen ist es, einen stabilen, sicheren und bedarfsgerechten Übergang zu gewährleisten und sowohl medizinische Versorgung als auch psychologische Unterstützung nahtlos fortzuführen.<br><br><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br>Für die künftige Nutzung der Räumlichkeiten an der Eisenstraße im Rahmen des Projektes Sicherheit im Bahnhofs-umfeld (SiBu) wird derzeit ein umfassendes und praxisorientiertes Konzept entwickelt, das sich eng an den Bedarfen des Umfelds orientiert.</p>
<p>Aus der bestehenden Arbeitsgruppe „Suchthilfe, Suchtprävention, Suchtausstieg und Streetwork“ ist hierfür eine eigene Unterarbeitsgruppe Eisenstraße hervorgegangen, die ab dem 04.12.2025 wöchentlich tagt.</p>
<p>Diese Struktur ermöglicht eine besonders intensive Abstimmung und eine schnelle konzeptionelle Weiterentwicklung.</p>
<p>Grundlage bildet ein gemeinsam mit allen Trägern in der großen Arbeitsgruppe erarbeitetes Rahmenkonzept, das nun gezielt auf die räumlichen, sozialen und funktionalen Gegebenheiten der Eisenstraße übertragen und weiter ausgearbeitet wird. Dabei stehen insbesondere folgende Aspekte im Mittelpunkt:<br>- Schritt-für-Schritt-Konzept zur schnellen Nutzbarmachung der Flächen, um möglichst zeitnah wirksame Hilfen für Menschen auf der Straße bereitzustellen.<br>- Nutzung der vorhandenen Außen- und Hofflächen als sichere und gestaltete Aufenthaltsbereiche.<br>- Einrichtung von medizinischen, psychosozialen und Beratungsangeboten, angepasst an die Situation vor Ort.<br>- Bereitstellung von Ruheräumen, Funktionsflächen und weiteren Angeboten, die eine zentrale, rund um die Uhr nutzbare Unterstützungsstruktur ermöglichen.</p>
<p>Die zeitliche Planung sieht vor, das Konzept in den kommenden Wochen fortlaufend zu konkretisieren und parallel hierzu erste Umsetzungsschritte einzuleiten, damit die Eisenstraße so schnell wie möglich als zentrale und bedarfsgerechte Anlaufstelle im Sinne des SiBu-Gesamtkonzeptes zur Verfügung steht.</p>
<p>Sobald das vollständige Konzept vorliegt, wird es den zuständigen kommunalen Gremien vorgestellt und sukzessive umgesetzt.</p>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-443386</guid>
                <pubDate>Thu, 09 Oct 2025 15:40:00 +0200</pubDate>
                <title>Keine Bundeswehr an Düsseldorfer Schulen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/keine-bundeswehr-an-duesseldorfer-schulen/</link>
                <author>Rat</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 10.07.2025 (RAT/249/2025):<br><br><strong>Der Rat der Stadt Düsseldorf appelliert an die Düsseldorfer Schulen, keine Jugendoffiziere oder andere Repräsentant:innen der Bundeswehr zu Informations- und Werbezwecken einzuladen. Die Verwaltung wird aufgefordert, Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen über ihre Einspruchsrechte gegen Auftritte von Vertreter:innen der Bundeswehr zu informieren.</strong></p>
<p><i>Begründung:</i><br>Die Bundeswehr bemüht sich zunehmend, durch Information und intensive sowie zielgerichtete Werbung unter anderem an und in Schulen und Hochschulen Jugendliche für den Bundeswehrdienst zu werben.</p>
<p>Das Bundesverteidigungsministerium teilte auf eine Parlamentarische Anfrage der Linken Bundestagsfraktion mit, das im Jahr 2020 Vertreter:innen der Bundeswehr bundesweit 2.717 Auftritte in Schulen und an Hochschulen durchführte. 2024 waren es schon 6.137 Auftritte. Die Zahl der Besuche hat sich damit in dem Zeitraum mehr als verdoppelt.</p>
<p>In NRW sieht es ähnlich aus: 2020 gab es 352 Bundeswehrauftritte in Schulen und Universitäten; 2024 waren es schon 876. Die Bundeswehr hat angekündigt diese Werbemaßnahmen noch erheblich auszuweiten.<br><br>Aktuell wird die Wiedereinführung einer Wehrpflicht diskutiert. Schon 2024 kündigte „Verteidigungsminister“ Pistorius an: „Wir müssen bis 2029 kriegstüchtig sein.“</p>
<p>Während im gesellschaftlichen Umfeld die Erkenntnis hochgehalten wird, dass Gewalt keine Lösung für Konflikte ist, gilt im politischen Umfeld eine “Notwendigkeit” gewaltsamer Lösungen für Konflikte zunehmend (und mittlerweile bei den meisten im Bundestag vertretenden Parteien) als unumstritten. Meist wird im politischen Raum nur noch darüber diskutiert, wie viele gesellschaftliche Ressourcen wie schnell für die Vorbereitung gewaltsamer Konfliktlösungen verwendet werden können.</p>
<p>Es ist also eine zunehmende Militarisierung der Gesellschaft zu beobachten. Nicht-militärische Strategien zur Krisenbewältigung und zur Behebung von Konflikten und Auseinandersetzung werden im Gegensatz zu kriegerischen Lösungsstrategien kaum noch als Handlungsmöglichkeit erwogen.</p>
<p>Bei diesen gewaltorientieren Handlungsstrategien spielt die Bundeswehr eine entscheidende Rolle. Sie ist also kein Betrieb wie jeder andere, sondern zweifellos auf Kriegsführung (was je nach politischer Sichtweise auch “Verteidigung” genannt wird) und damit auf den Einsatz von Gewalt und in dessen Folge auf die effiziente Verursachung von Tod ausgerichtet.</p>
<p>Sie ist daher keine Instanz, die objektiv über Außen- und Kriegspolitik (was je nach politischer Sichtweise auch “Verteidigungspolitik” genannt wird) zu informieren.</p>
<p>Besuche der Bundeswehr in Schulen dienen natürlicherweise der Verbreitung des Narratives einer gerechtfertigten Gewaltanwendung und Tötungen durch die Bundeswehr und sie dient der Anwerbung von späteren Freiwilligen unter den Heranwachsenden, um Gewaltanwendung und Tötungen auch in Zukunft durchführen zu können.</p>
<p>Soldat:in ist kein Job wie jeder andere. Soldat:innen müssen bereit sein, auf Befehl Menschen zu töten; das ist ihr Beruf. Das Berufsrisiko ist, getötet zu werden. Die Bundeswehr vermittelt in den Schulen ein geschöntes Bild vom Kriegsgeschehen und den eigenen Aktivitäten in den Kriegsgebieten und betrachtet die Besuche in den Schulen als wichtiges Werbeinstrument.</p>
<p>Diese Praxis widerspricht den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, die auch Deutschland unterzeichnet hat. Die darin verbrieften Rechte gelten für alle Jugendlichen unter 18 Jahren (Quelle: terres des hommes).</p>
<p>Die Bundeswehr vertritt die Auffassung, dass sie einen grundgesetzlich legitimierten Informations- und Bildungsauftrag und damit eine exklusive Sonderrolle in der Schule hat. Dieser Anspruch widerspricht dem schulischen Neutralitätsgebot nach dem Beutelsbacher Konsens.</p>
<p>Demnach dürfen Lehrer:innen Schüler:innen ihre Meinung nicht aufzwingen (Überwältigungsverbot) und sie müssen das, was in der Gesellschaft kontrovers diskutiert wird, auch kontrovers darstellen (Kontroversitätsgebot). Der Besuch von Jugendoffizier:innen in den Schulen ist immer interessengeleitet, da ihr Arbeitgeber die Bundeswehr ist.</p>
<p>Zum anderen wird durch Bundeswehrwerbung bei schulischen Veranstaltungen das Kontroversitätsgebot verletzt, da Themen, die in Wissenschaft und Politik kontrovers diskutiert werden, auch im Unterricht in dieser Weise behandelt werden müssen. Nur bei einem Bruchteil der Informationsbesuche von Bundeswehrangehörigen seien auch andere Gesprächspartner*innen anwesend, die eine friedenspolitische Agenda vertreten.<br><br>Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert die Besuche der Bundeswehr in Schulen und an Universitäten und fordert die Aufkündigung der in NRW bestehenden Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr zu kündigen.</p>
<p>In der Landesverfassung NRW steht eindeutig: „Die Jugend soll erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, …, zur Völkergemeinschaft und Friedensgesinnung.“ Die zunehmenden Besuche von Bundeswehrangehörigen in Schulen und an Universitäten widerspricht somit auch der Landesverfassung.</p>
<p>Unter anderem der Stadtrat im sächsischen Zwickau hatte Anfang diesen Jahres ein Werbeverbot für die Bundeswehr in den Schulen der Stadt beschlossen. In Bayern klagt die GEW gegen den verpflichtenden Einsatz von Bundeswehrwerbung an Schulen.</p>
<p>Die Schulkonferenz bzw. der/die Schulleiter:in können den Besuch von Vertreter:innen der Bundeswehr untersagen. Auch die GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) hat sich in einem Beschluss schon 2010 gegen die Einflussnahme der Bundeswehr auf die Schulen ausgesprochen. Die Schüler:innen müssen verstärkt auf ihre Rechte hingewiesen werden, wie sie sich gegen einen Besuch der Bundeswehr wehren können.</p>
<p>Freundliche Grüße<br>Julia Marmulla &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Helmut Born</p>
<p><br><strong>Beschluss:</strong> mehrheitlich abgelehnt<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Stadtrat</category>
                
            </item>


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