Leiharbeit und Werkverträge in städtischen Betrieben und Tochterfirmen

Ausschuss für Personal und Organisation

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 19. März 2015: Der Gesetzgeber hat spätestens seit Einführung der Hartz-Gesetze die Leiharbeit hoffähig gemacht. Die Leiharbeitsbranche boomt auf hohem Niveau weiterhin. Laut Bundesarbeitsagentur waren im Jahresdurchschnitt 2013 in Deutschland 839.000 Beschäftigte als LeiharbeitnehmerInnen tätig. In den letzten zehn Jahren ist ihre Zahl damit auf das Zweieinhalbfache, in den letzten 20 Jahren auf das Siebeneinhalbfache gestiegen. Etwa 2,5 % aller Beschäftigten sind in Deutschland über Leiharbeitsfirmen beschäftigt. Laut Aussage der Arbeitsagentur lag der Anteil in Düsseldorf Ende 2013 sogar bei 2,94 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im „Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung“. Selbst die Bundesagentur stellt zum Thema Leiharbeit fest: Das Zugangsrisiko in Arbeitslosigkeit aus Zeitarbeit ist überdurchschnittlich hoch“. Die Entlohnung ist dafür miserabel. „Die erzielten Bruttoarbeitsentgelte in der Zeitarbeit sind unterdurchschnittlich. Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) erhielten im Jahr 2013 im Mittel (Median) ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von 2.960 €. Der mittlere Verdienst in der Zeitarbeit war mit 1.700 € um 43 Prozent niedriger.“ (Arbeitsmarktberichterstattung, Juli 2014)

Der Einsatz von LeiharbeitnehmerInnen, die zu Dumpinglöhnen in den Betrieben eingesetzt werden, soll Druck auf die Stammbelegschaften ausüben und die Tarifverträge aushebeln. Gleichzeitig nutzen auch Kommunen das Mittel der zeitlich begrenzten Arbeitsverträge. Das sorgt für Unsicherheit bei den Betroffenen, ob ihr Vertrag verlängert wird und schafft keine sichere Zukunftsperspektive.

Leiharbeit vernichtet Arbeitsplätze und drückt die Löhne. Das hat nicht nur Folgen für die Leiharbeitenden, die einem höherem Verarmungsrisiko ausgesetzt sind, sondern auch für die öffentlichen Haushalte. Neben dem Verlust von Steuereinnahmen und Beiträgen zur Sozialversicherung muss der Bund jährlich elf Milliarden Euro aufwenden, um die Verdienste von Leiharbeitenden und Niedriglöhnern über Hartz IV aufzustocken und subventioniert damit Betriebe, die Armutslöhne zahlen.

Aufgrund der Veränderung des Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung weichen Leiharbeitsfirmen und Unternehmen auf die Form von ebenso zeitlich gebundenen sogenannten Werkverträgen aus. In gleicher Weise wird über Werkverträge Lohndumping durch Dienstverträge, Geschäftsbesorgungsverträge usw. betrieben. Es geht um den Einsatz von Gruppen von ArbeitnehmerInnen als Fremdpersonal in Unternehmen, wie auch bei kommunalen Diensten. Alles hat ein und denselben Zweck: Reduzierung der Personalkosten im Vergleich zur Stammbelegschaft. 

In diesem Zusammenhang stellt die DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgende Fragen: 

  1. Wie viele Personen mit welchen Entgeltstufen und in welchen Bereichen waren bei der Stadt Düsseldorf und ihren Tochterunternehmen (aufgeschlüsselt nach Unternehmen) im Rahmen eines LeiharbeitnehmerInnenverhältnisses und/oder Werkvertrages im Jahre 2013 und 2014 beschäftigt?

  1. In welchen städtischen Betrieben und in welchen Bereichen bestehen Werkverträge über Fremdfirmen und welche Tätigkeiten werden über diese abgewickelt?

  1. Wie stellen sich die Arbeitsentgelte für die Stammbelegschaft und LeiharbeitnehmerInnen und/oder Werkverträgen in den jeweiligen Bereichen im Vergleich dar?

Freundliche Grüße  

Helmut Born                            Gilbert Yimbou                        Thomas Obst


Antwort der Verwaltung am 19.03.2015

Hinweis:
Die Beantwortung der Fragen 1 - 3 beinhaltet für die Stadt Düsseldorf keine Aussagen
zum Thema Werkverträge, da diese nicht zentral durch das Hauptamt bearbeitet
werden. Auf eine manuelle Abfrage in allen Ämtern und Instituten der Stadtverwaltung
wurde aufgrund des erheblichen personellen Aufwandes verzichtet.

zu Frage 1: In den Jahren 2013 - 2014 wurden bei der Stadtverwaltung Düsseldorf zwei Personen
im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt. Die Einsätze dieser beiden
Leiharbeitskräfte erfolgten im Sekretariatsbereich eines Dezernatsbüros, wo im
Anschluss eine unbefristete Übernahme erfolgte, sowie im Bereich der städtischen
Druckerei. Dort bestand keine Übernahmeoption. Eine Person wurde im Stadtentwässerungsbetrieb
im Rahmen eines Werkvertrages eingesetzt. (Aufgaben s. Antwort zu 2.).

Aktuell ist beabsichtigt, im Zusammenhang mit dem Thema „Flüchtlinge in Düsseldorf“
im Amt für Gebäudemanagement, dem Amt für Einwohnerwesen sowie im Amt
für soziale Sicherung und Integration u.a. auch Leiharbeitskräfte einzusetzen, um
den enormen Personalbedarfen schnellstmöglich gerecht werden zu können. Der
Einsatz erfolgt mit Zustimmung der Personalvertretung, bis auf anderen Wegen (Stellenausschreibungen,
Lehrgangsverteilung) geeignetes Personal rekrutiert werden kann.

Die Beauftragung von Personaldienstleistungsunternehmen bzw. Leiharbeitsfirmen
stellt für die Verwaltung nur die absolute Ausnahme bei der Wahrnehmung der vielfältigen
Aufgaben dar. Die Aufgaben werden in der Regel durch verwaltungsinternes
Personal wahrgenommen. Lediglich bei unvorhersehbaren Ausfällen, die nicht durch
Springerkräfte erledigt werden können oder bei der Bewältigung von Arbeitsspitzen wird gelegentlich auf Leiharbeitsfirmen zurückgegriffen.

Bei den städtischen Tochtergesellschaften stellt sich die Situation wie folgt dar:

Im Jahr 2013 wurden 96 und im Jahr 2014 83 Personen im Rahmen eines LeiharbeitnehmerInnenverhältnisses eingesetzt. Der überwiegende Teil der Einsätze fand
bei der Bädergesellschaft Düsseldorf mbh in einer Größenordnung von 48 (2013)
bzw. 34 Personen (2014) statt. Die Flughafen Düsseldorf Cargo GmbH mit 16 Personen
(2013) bzw. 15 Personen (2014) folgte in einem ähnlich hohen Umfang wie die
Flughafen Düsseldorf Gmbh mit 13 bzw. 12 Einsätzen. Die verbleibenden Personaleinsätze
verteilten sich auf die Flughafen Düsseldorf Immobilien GmbH, die Düsseldorf
Marketing & Tourismus GmbH, die Neue Schauspiel GmbH, die Messe Düsseldorf
GmbH und die Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz GmbH.

Die Werkverträge wurden für nachfolgende Tätigkeiten abgeschlossen:
- Flughafen Security GmbH => Sicherstellung der Bewachung bei der Flughafen
  Düsseldorf GmbH
- Flughafen Düsseldorf Cargo GmbH => Reinigung der Betriebsflächen
- Neue Schauspiel GmbH => Transport, Herstellung und Reinigung
- Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG => Bauleistungen mit Bau- / Fachunternehmen
  für Gewerke aller Art

zu Frage 2: Im Stadtentwässerungsbetrieb werden Planungs- und Bauleistungen für die Erstellung
abwassertechnischer Anlagen im Rahmen von sogenannten Ingenieurverträgen
als Werkverträge abgewickelt. Der Stadtbetrieb Zentrale Dienste hingegen wickelt
keine Tätigkeiten über Werkverträge ab.

zu Frage 3: Die Verwaltung beauftragt ausschließlich tarifgebundene Unternehmen, so dass die
im jeweiligen Tarifvertrag getroffenen Vereinbarungen gelten. Dabei kommen in der
Regel die zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitunternehmen e.V. (IGZ
e.V.) und dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und den Gewerkschaften abgeschlossenen
Tarifverträge zur Anwendung. Diese regeln u.a. die wesentlichen Arbeitsbedingungen
wie Arbeitsentgelt, Arbeitszeit und Urlaub.

Es wird somit eine tarifkonforme Entlohnung sichergestellt. Darüber hinaus ist ein
direkter Vergleich nicht möglich, da in den Stundensätzen der Entleihfirmen außer
dem Verdienst der / des entliehenen Mitarbeiterin / Mitarbeiters auch Sozialkosten
sowie eine Gewinnspanne enthalten sind.

Bei den städtischen Tochtergesellschaften ist ein direkter Vergleich der Arbeitsentgelte
nicht möglich, da die von den Zeitarbeitsfirmen gezahlten Stundensätze dort
nicht bekannt sind.