Bauleitplanverfahren Reisholzer Hafen

Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Antrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 18. März 2020:

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, seinen am 05.09.2012 gefassten Beschluss über die Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens im Gebiet zwischen Münchener Straße, Bonnerstraße, dem Rhein, den Straßen AmTrippelsberg und Wiedfeld und dem Karweg – Bebauungsplanvorentwurf Nr. 09/13 D.Port/Reisholzer Hafen – aufzuheben.

Begründung:
Im Masterplan Industrie 2012 war der Ausbau des Hafens Reisholz mit einem Containerterminal als Leuchtturmprojekt angekündigt. Entsprechend beschlossen der APS am 05.09.2012 und die BV9 am 07.09.2012.

Die Bürgerschaft vor Ort, auch vertreten durch die Bürgerinitiative Hafenalarm, lehnt das Projekt Containerterminal ab, verlangt eine Alternativplanung und hat auch rechtliche Schritte wegen der Naturschutz- und FFH-Bestimmungen, der unzumutbaren Verkehrssituation, des Fehlens von Bedarfen der örtlichen produzierenden Industrie und der Missachtung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie angekündigt.

Weiterhin ist die Trimodalität des geplanten Containerterminals in mehrfacher Hinsicht nicht zu verwirklichen: 

Das allein umweltverträgliche Verkehrsmittel Bahn ist deshalb nicht einsetzbar, weil die RRX-Planung eine Einspeisung in das Güterzugnetz unmöglich macht. Ein Containertransport per Bahn nur zum IDR-Bahnhof Oerschbachstraße würde  darüber hinaus wegen der Querung an der Bonnerstraße die Nord-Süd-Verkehrsachse zwischen der Innenstadt und Benrath lahmlegen.

Aufgrund des extremen Niedrigwassers in den letzten Jahren ist auch ein Schifftransport auf dem Rhein bedingt durch den Klimawandel erschwert und ohnehin mit starker Schadstoffbelastung verbunden.

Die Verkehrssituation Am Trippelsberg und der Reisholzer Werftstraße ist jetzt schon durch den Schwerlastverkehr der überhandnehmenden Logistikbetriebe - beispielhaft auf dem ehemaligen Shell-Gelände Am Trippelsberg 111 die Fa. Autokontor Bayern GmbH - unzumutbar. Für die Nutzer des Internationalen Rheinradwegs und die Rad fahrenden Schüler*innen ist die Strecke lebensgefährlich.

Schließlich ist die vom Planungsamt initiierte Sondierungsphase vor einer Mediation nach § 4b BauGB abgeschlossen. Die erheblichen Kosten einer weiteren langwierigen Mediation und europaweiter Ausschreibung kann sich die Stadt sparen. Die neugegründete Hafenentwicklungs-gesellschaft könnte mit der Bürgerschaft und der Bürgerinitiative Hafenalarm eine zufriedenstellende Alternativplanung überlegen.

Mit freundlichen Grüßen
 

Ben Klar                     Peter Klein                            Dr. Tim Lukas