Privatisierung von Notfall- Rettungseinsätzen verhindern

Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz


Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie,
Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 13.03.2023 (AÖE/020/2023):

Rettungsdienstfahrten sind ein Milliardenmarkt. Im Jahr 2019 hat die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) fast 6,5 Milliarden Euro für Fahrtkosten ausgegeben. Fünf Jahre zuvor (2014) waren es hingegen noch etwa 4,5 Milliarden Euro. Rund 44 % der Ausgaben entfielen auf Fahrten mit dem Rettungswagen, gefolgt von Fahrten mit Taxi und Mietwagen mit 21 % und Krankentransportwagen mit ca. 11 %. Für den Einsatz von Notarztfahrten wurden von der GKV 2019 insgesamt 1,19 Milliarden Euro ausgegeben.

Der Bereich des Einsatzes von Notfallpatient:innen war bisher nicht privatisiert, sondern es teilten sich Gemeinnützige wie z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter und Arbeiter-Samariter-Bund die Fahrten auf.

Das Unternehmen Falck klagte dagegen. Die Falck Rettungsdienst GmbH in Hamburg gehört zur Aktiengesellschaft der dänischen Falck-Gruppe, die in mehreren Ländern aktiv ist. Nach eigenen Angaben ist es mittlerweile der größte private Rettungsdienstleister in Deutschland mit 420 Rettungswagen an 55 Standorten in sechs Bundesländern.

Seit November 2022 ist Falck auch in Düsseldorf aktiv, wie sie auf ihrer Internetseite bekannt geben: „Seit dem 1. November 2022 besetzt Falck an der Feuerwache 6 in Düsseldorf-Garath einen RTW. Das Fahrzeug ist in einer 24h-Schicht rund um die Uhr im Einsatz. Die Interims-Beauftragung läuft für sechs Monate bis zum 30. April 2023.“

Die Privatisierung von Gewinnen aus Notfalltransporten muss nicht sein. 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Position von gemeinnützigen Hilfsorganisationen beim Transport von Notfallpatienten gestärkt (Az.: C-465/17). Betreuung und Versorgung von Notfallpatient:innen im Rettungswagen ist als Gefahrenabwehr einzustufen.

Die Aufträge dafür könnten deshalb nach EU-Recht auch ohne öffentliche Ausschreibung an gemeinnützige Organisationen vergeben werden. Diese dürfen demnach nicht auf Gewinn ausgerichtet sein und müssen anfallende Gewinne in ihre soziale Arbeit investieren.

2022 kam es erneut zu einem Prozess. Die Vergabekammer Westfalen entschied zu Gunsten eines Privatunternehmens, das jedoch am 16. Dezember 2022 vom Oberlandesgericht gekippt wurde (Az.: 13 B 839/22) und machte noch einmal deutlich, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes Bestand hat und die Auswahl des Notfallrettungsdienstes im Ermessen der Kommunen liegt. Insofern kritisiert DIE LINKE die Vergabe von Notfalltransporten durch die Stadt Düsseldorf an ein Privat-Unternehmen.

DIE LINKE Ratsfraktion fragt an:

  1. Warum wurde in zwei Fällen Privatunternehmen die Durchführungvon Aufgaben des Rettungsdienstes übertragen, trotzdem diesrechtlich nicht nötig war und die Evaluation zur Feuerwehr von2020 eine Rekommunalisierung des Rettungsdienstes fürwirtschaftlich sinnvoll befand?
     
  2. Ist geplant, die Beauftragung des Privatunternehmens Falck überden 30. April zu verlängern? Wenn ja, aus welchem Grund?
     
  3. Ist geplant, weitere Durchführungen von Aufgaben desRettungsdienstes an private Dienstleister zu übertragen?

Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Lehmann                         Julia Rupp                                 Olaf Nordsieck


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Zaum:

Antwort zu Frage 1:

Bei einem der Partner im Rettungsdienst kam es über einen längeren Zeitraum zu signifikanten Personalausfällen, sodass die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wurden. Zwischen der Stadt Düsseldorf und dem betroffenen Partner wurden daher einvernehmlich in zwei Schritten die vertraglich zu erbringenden Leistungen reduziert. Um die Besetzung aller Rettungswagen auch weiterhin zu ermöglichen, wurde bis zum Abschluss des regulären Vergabeverfahrens ein neuer Partner interimsweise beauftragt. Dieser hat sich auch in dem regulären Vergabeverfahren zur Besetzung eines Fahrzeuges durchgesetzt. In Kürze beginnt das reguläre Vergabeverfahren für das zweite Fahrzeug.

Im Rahmen des Projektes „Feuerwehr 2020“ wurde eine stärkere kommunale Aufgabenwahrnehmung empfohlen. Diese wurde mit dem aktuellen geltenden Rettungsdienstbedarfsplan 2020 mit der Besetzung von drei zusätzlichen Rettungswagen durch die Berufsfeuerwehr Düsseldorf umgesetzt.

Antwort zu Frage 2:
Bei der genannten Beauftragung handelt es sich um eine Interimsbeauftragung bis zum Abschluss des regulären Vergabeverfahrens. Im regulären Vergabeverfahren hat sich das Unternehmen Falck durchgesetzt.

Antwort zu Frage 3:
Der Rettungsdienst der Landeshauptstadt Düsseldorf wird aktuell durch fünf Partner abgebildet. Bei auslaufenden Verträgen und/oder Erweiterungen werden die Leistungen – vorbehaltlich einer kommunalen Aufgabenwahrnehmung – in einem transparenten Vergabeverfahren ausgeschrieben.