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            <title>DIE LINKE. Linksfraktion Düsseldorf: RSS-Feed</title>
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            <copyright>DIE LINKE. Linksfraktion Düsseldorf</copyright>
            
            <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 16:07:39 +0200</pubDate>
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                <guid isPermaLink="false">news-446801</guid>
                <pubDate>Wed, 25 Mar 2026 15:41:44 +0100</pubDate>
                <title>Rücknahme der Kürzungen des Klimaschutzprogramms 2025</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/ruecknahme-der-kuerzungen-des-klimaschutzprogramms-2025/</link>
                <author> Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AUS am 26.02.2026 (AUS/007/2026):<br><br><i>Produkt: 5654102 Konto: 7.01900000/78310000</i><br><br><strong>Der Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz beschließt, die Kürzungen im Klimaschutzprogramm 2035 zurückzunehmen.</strong></p>
<p><i>Begründung:</i><br>Am 04.07.2019 hat der Rat der Stadt Düsseldorf die Resolution „Climate Emergency“ unterschrieben und damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität anerkannt. Die Stadt hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden und die CO2- Emissionen in Düsseldorf auf 2 Tonnen pro Kopf und Jahr zu reduzieren.</p>
<p>Mit dem Haushaltsantrag „Düsseldorf wird Klima-Hauptstadt“ vom 01.02.2021 wurde beschlossen, 60 Millionen Euro in den Haushalt einzustellen, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen.</p>
<p>Die Kürzungen im Haushalt sind nicht nachvollziehbar: Es fehlen Gelder für die Sanierung städtischer Gebäude, die für etwa 35 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs und für etwa ein Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich sind. Weiterhin muss investiert werden, um die neuen Luftqualitätsleitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu erreichen, für die es ab dem Jahr 2030 strengere Zielwerte gibt. Aktuell sind die Zielvorgaben des Luftreinhalteplans von Düsseldorf noch weit davon entfernt. Auch ist keines der renaturierten Gewässer in Düsseldorf in dem geforderten guten ökologischen Zustand, zumal erst knapp 35 Kilometer der 140 Kilometer naturnah umgebaut wurden.</p>
<p>Die Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kommt zu dem Ergebnis, dass die Schäden des Klimawandels die Bundesrepublik Deutschland bis zu 900 Milliarden Euro kosten könnten.1 Investitionen und vorsorgende Klimaanpassung sind entscheidend, um diese Schäden zu begrenzen oder zu vermeiden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>Sigrid Lehmann &nbsp; &nbsp; &nbsp; Christian Stoltz &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Rita Kiwitt<br><br><i><sup>1</sup> </i><a href="https://www.2030agenda.de/de/article/studie-analysiert-die-schaeden-des-klimawandels-bis-2050-drohen-deutschland-bis-zu-900" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer"><i>https://www.2030agenda.de/de/article/studie-analysiert-die-schaeden-des-klimawandels-bis-2050-drohen-deutschland-bis-zu-900</i></a></p>
<p><br><strong>Beschluss:</strong> passieren lassen (in den Rat)</p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-440946</guid>
                <pubDate>Thu, 08 May 2025 13:05:00 +0200</pubDate>
                <title>Digitales Monitoring der Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/digitales-monitoring-der-massnahmen-zur-erreichung-der-klimaneutralitaet-bis-2035/</link>
                <author>Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AUS am 08.05.2025 (AUS/023/2025):</p>
<p>Am 16.12.2021 hat der Rat der Stadt Düsseldorf mit dem Beschluss RAT/704/2021 die Verwaltung damit beauftragt, Vorbereitung, Umsetzung und Wirkung der Maßnahmen durch ein Monitoring zu erfassen und zu steuern und mit dem Ziel der Klimaneutralität 2035 abzugleichen (Controlling-Tool-Pfad).</p>
<p>Dabei sollen die Maßnahmen und die erreichten Treibhausgas-Einsparungen kontinuierlich transparent gemacht werden.</p>
<p>Die Konzeptionierung des Controlling-Tool-Pfades zur Klimaneutralität wurde dem Umweltausschuss im Januar 2023 vorgestellt (AUS/048/2022).</p>
<p>Nach der anschließenden Vorstellung im Haupt- und Finanzausschuss, im Rat und im Ausschuss für Digitalisierung und allgemeine Verwaltungsorganisation war als nächster Schritt die Ausschreibung der erforderlichen Tools/Service vorgesehen. Bevorzugtes Beschaffungs- und Betriebsmodel war das Modell „Software as a Service“ (SaaS).</p>
<p>Laut der damaligen Vorlage 12.01.2023 entsprachen die verfügbaren Lösungen nicht den Anforderungen an den Funktionsumfang.</p>
<p>DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p>
<p><strong>1. Wurden seit Januar 2023 geeignete Lösungen gefunden, die die Planung und Umsetzung des Konzeptes des Controlling-Tool- Pfades gewährleisten können? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, weshalb nicht?<br> <br> 2. Welche Module des Konzeptes (A-Antragstellung &amp; Freigabensteuerung, B-Maßnahmenerfassung &amp; -bewertung, C-CO2-Bilanz-Rechner, D- Dashbord &amp; Visualisierung, E-Workflowunterstützung, Datenschnittstellen &amp; Administration) werden schon angewendet?</strong></p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br> Sigrid Lehmann&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Inge Heuschen&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rita Kiwitt</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Kral:</strong></p>
<p><strong>Antwort Frage 1:</strong><br> Der Zeitplan zum Vergabeverfahren sowie zur Inbetriebnahme des geplanten Controlling-Tools zur Klimaneutralität wurde im Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz vom 16.01.2025 durch die Verwaltung vorgestellt.</p>
<p>Basierend auf dem im Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz im Jahr 2023 vorgestellten Konzept wurde am 07.01.2025 eine europaweite Ausschreibung zur Beschaffung eines entsprechenden Tools veröffentlicht. Der Vergabeprozess läuft aktuell, die Inbetriebnahme des Controlling-Tools ist für das vierte Quartal 2025 vorgesehen.</p>
<p>Seid Konzepterstellung haben sich die am Markt befindlichen Produkte und Anbietenden weiterentwickelt (siehe Beantwortung Frage 2).<br> <br> <strong>Antwort Frage 2:</strong><br> Die laufende Ausschreibung umfasst zunächst die Module B-E des vorgestellten Konzeptes. Inzwischen gibt es mehrere Anbietende am Markt, welche die Anforderungen des Konzeptes mit Ausnahme von Modul A (Antragstellung und Freigabesteuerung) potentiell erfüllen könnten. Um die Inbetriebnahme des Controlling-Tools zu beschleunigen, umfasst die laufende Ausschreibung das Modul A daher noch nicht. Die Inbetriebnahme der Software mit den Modulen B bis E ist für das vierte Quartal 2025 vorgesehen.</p>
<p>Parallel wird aber auch der interne Prozess zur Antragsstellung und Verwaltung des Klimaschutz-Budgets digitalisiert und automatisiert. Die Ausschreibung sieht Schnittstellen vor, um beide Prozesse zusammenzuführen. Eine vollständige Integration des Verwaltungsprozesses in das Controlling-Tool (wie in Modul A des Konzepts vorgesehen) wird perspektivisch angestrebt.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-442185</guid>
                <pubDate>Thu, 20 Mar 2025 10:50:00 +0100</pubDate>
                <title>Sachstand Renaturierung Düsseldorfer Gewässer</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/kuenstlerische-umgestaltung-des-bahnhofsvorplatzes-am-duesseldorfer-hauptbahnhof-3-1-1/</link>
                <author>Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 20.03.2025 (AUS/018/2025):<br> <br> Am 18. August 2024 ist die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur vom Rat der Europäischen Union (Umwelt) in Kraft getreten. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten und ist bindend für alle Ebenen, Bund, Länder und Kommunen.<sup>1</sup></p>
<p>Nach offiziellen Angaben sind rund 80 Prozent der Lebensräume in der Europäischen Union in einem schlechten Zustand. Das Gesetz verpflichtet die EU-Länder, bis 2030 mindestens je 20 Prozent der geschädigten Flächen und Meeresgebiete wiederherzustellen und bis 2050 alle bedrohten Ökosysteme. Das betrifft Wälder, Auen, Stadtbäume und Fließgewässer. Hinzu kommt, dass mindestens 30 % der entwässerten Torfgebiete bzw. Moore bis 2030 wiederhergestellt werden müssen. Gleichzeitig gilt, dass sich der Zustand von einmal wiederhergestellten Flächen grundsätzlich nicht erheblich verschlechtern darf.</p>
<p>Ohne den Rhein beträgt die Länge der Fließgewässer in Düsseldorf ca. 140 Kilometer. Seit 1986 begann man in Düsseldorf mit Gewässerausbaumaßnahmen. Bis Ende 2022 wurden von den 140 Kilometern 33,5 Kilometer naturnah umgebaut. Gegenwärtig gibt es in Düsseldorf beim Stadtentwässerungsbetrieb mehrere Projekte, die eine Verbesserung des ökologischen Zustands der Fließgewässer planen und umsetzen. Jedoch fehlt eine Übersicht des aktuellen Sachstandes, auch was die Wiedervernässung und Wiederherstellung von Moorgebieten in Düsseldorf betrifft.</p>
<p>DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:<br> <br> <strong>1. Wie ist der Sachstand von Planung (bis 2030) und Umsetzung der Renaturierung der Fließgewässer in Düsseldorf? (Bitte mit Angaben zu: Nördliche Düssel, Südliche Düssel, Kittelbach, Brückerbach, Innere Nördliche Düssel, Innere Südliche Düssel, Pillebach, Schwarzbachgraben, Eselsbach, Hoxbach, Anger, Itter.)<br> <br> 2. Welche der Moore gibt es im Düsseldorfer Stadtgebiet (Anzahl, Größe) und können diese bis 2030 wiedervernässt werden? Wenn nein, warum nicht?<br> <br> 3. Welche Planungen gibt es zur Wiederherstellung weiterer geschädigter Flächen in Düsseldorf, wie Auen oder Waldgebiete gibt es bis 2030?</strong></p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br> Sigrid Lehmann&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Inge Heuschen&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rita Kiwitt</p>
<p><em><sup>1</sup> <a href="https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240223IPR18078/parlament-ja-zur-" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240223IPR18078/parlament-ja-zur- renaturierung-von-20-der-land-und-meeresflachen-der-eu</a></em></p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Kral:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br> Bei der Beantwortung dieser Frage werden alle Vorhaben an den Fließgewässern berücksichtigt, bei denen in den nächsten Jahren mit dem Beginn der Umsetzung der Maßnahme ausgegangen wird. Maßnahmen zum rein technischen Hochwasserschutz an der Nördlichen Düssel (Altenbergstraße und Zweibrückenstraße) oder der Rheinrückstaudeich an der Itter in Düsseldorf-Benrath sind hier nicht berücksichtigt.</p><table cellspacing="0" style="border-collapse:collapse; width:715px" class="table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td colspan="2" style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:.7px solid black; border-top:1px solid black; height:40px; text-align:left; vertical-align:top; white-space:nowrap; width:217px"><strong>Gewässer</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:left; vertical-align:top; white-space:nowrap; width:266px"><strong>Abschnitt</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:left; vertical-align:top; white-space:normal; width:147px"><strong>Voraussichtli-<br> 			cher Baubeginn</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:left; vertical-align:top; white-space:nowrap; width:84px"><strong>Länge</strong></td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:none; border-left:1px solid black; border-right:none; border-top:none; height:40px; text-align:left; vertical-align:top; white-space:nowrap">Anger</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:left; vertical-align:top; white-space:normal; width:266px">Ortslage Angermund bis Stadt-<br> 			grenze Duisburg</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:top; white-space:nowrap">2025</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:top; white-space:nowrap">4.300 m</td> 		</tr> 		<tr> 			<td colspan="2" style="border-bottom:none; border-left:1px solid black; border-right:.7px solid black; border-top:1px solid black; height:20px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">Südliche Düssel</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">Kamper Weg bis Bahnlinie</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">2027</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">450 m</td> 		</tr> 		<tr> 			<td colspan="2" style="border-bottom:none; border-left:1px solid black; border-right:.7px solid black; border-top:1px solid black; height:40px; text-align:left; vertical-align:top; white-space:nowrap">Kittelbach</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:left; vertical-align:top; white-space:normal; width:266px">Flughafendurchlass bis Nieder-<br> 			rheinstraße</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:center; vertical-align:top; white-space:nowrap">2026</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:right; vertical-align:top; white-space:nowrap">1.700 m</td> 		</tr> 		<tr> 			<td colspan="2" style="border-bottom:none; border-left:1px solid black; border-right:.7px solid black; border-top:1px solid black; height:20px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">Kittelbach</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">An der Piwipp bis Wilseder Weg</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">2027</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">400 m</td> 		</tr> 		<tr> 			<td colspan="2" style="border-bottom:none; border-left:1px solid black; border-right:.7px solid black; border-top:1px solid black; height:40px; text-align:left; vertical-align:top; white-space:nowrap">Pillebach</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:left; vertical-align:top; white-space:normal; width:266px">Steinweg bis Friedrich-Wilhelm-<br> 			Straße</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:center; vertical-align:top; white-space:nowrap">2027</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:right; vertical-align:top; white-space:nowrap">250 m</td> 		</tr> 		<tr> 			<td colspan="2" style="border-bottom:none; border-left:1px solid black; border-right:.7px solid black; border-top:1px solid black; height:20px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">Pillebach</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">Torfbuchstr.</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">2028</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">50 m</td> 		</tr> 		<tr> 			<td colspan="2" style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:.7px solid black; border-top:1px solid black; height:40px; text-align:left; vertical-align:top; white-space:nowrap">Hoxbach</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:left; vertical-align:top; white-space:normal; width:266px">Altenbrückstraße bis Spandauer<br> 			Straße</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:center; vertical-align:top; white-space:nowrap">2029</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:right; vertical-align:top; white-space:nowrap">650 m</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:none; border-left:1px solid black; border-right:none; border-top:none; height:20px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">Alter</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">Schwarz-</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">Theodorstraße bis Mintarder Weg</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">2028/29</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">920 m</td> 		</tr> 		<tr> 			<td colspan="2" style="border-bottom:none; border-left:1px solid black; border-right:.7px solid black; border-top:none; height:20px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">bachgraben</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:none; border-left:1px solid black; border-right:none; border-top:1px solid black; height:40px; text-align:left; vertical-align:top; white-space:nowrap">Itter</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:left; vertical-align:top; white-space:normal; width:266px">Urdenbacher Allee bis Rhein-<br> 			mündung</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:center; vertical-align:top; white-space:nowrap">2028/29</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:right; vertical-align:top; white-space:nowrap">850 m</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:none; border-top:1px solid black; height:20px; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:left; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:center; vertical-align:bottom; white-space:nowrap"><strong>Summe</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; text-align:right; vertical-align:bottom; white-space:nowrap"><strong>9.570 m</strong></td> 		</tr> 	</tbody> </table><p>Weitere Planungen zur naturnahen Entwicklung der Gewässer sind vorgesehen, deren Umsetzung kann allerdings zeitlich noch nicht realistisch eingeschätzt werden und wird voraussichtlich erst nach 2030 erfolgen.</p>
<p>Weitere Projekte seitens des SEBD sind ab 2030 am Eselsbach, Hoxbach, Kittelbach und an der nördlichen Düssel sowie am Pillebach vorgesehen.<br> <br> <strong>Antwort Frage 2:</strong><br> Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 beschlossen, für die Umsetzung von Projekten zur Klimaanpassung und zur Verbesserung der Biodiversität für die Jahre 2022 bis 2026 jährlich 5 Mio. Euro in den Haushalt einzustellen (siehe RAT/681/2021). Im Handlungsfeld 4 werden Maßnahmen zur Rekultivierung von Niedermooren aufgeführt. In Düsseldorf gibt es zwei Niedermoorstandorte, in den Rahmer Benden und im Eller Forst. Die Maßnahmen sehen folgendes vor:</p>
<p><strong><em>Niedermoor Rahmer Benden</em></strong><br> Mit der Reaktivierung der Relikte des Niedermoores im Naturschutzgebiet Rahmer Benden im Stadtbezirk 5 soll der Bereich dauerhaft geschützt und weiterentwickelt werden. Die Reaktivierung setzt interkommunales Handeln und Denken voraus, da wasserwirtschaftliche Maßnahmen in diesem Bereich der Rahmer Benden sich auf Teile der Städte Duisburg, Düsseldorf und Ratingen auswirken können.</p>
<p>Bis Ende 2023 wurden auf Teilflächen der Landeshauptstadt Düsseldorf Maßnahmen durchgeführt. Diese beinhalten den Ankauf von Grundstücken, Bodenuntersuchungen und die Entfernung von mooruntypischer Bewaldung (Pappeln).</p>
<p>Es ist vorgesehen, im Naturschutzgebiet weitere Kernflächen des Moores zu erwerben. Die Ankaufverfahren laufen noch und stehen zum Teil kurz vor dem Abschluss.</p>
<p>Dazu soll perspektivisch eine Machbarkeitsstudie erarbeitet werden, die die Potentiale und Voraussetzungen für eine Wiedervernässung darstellt. Mit der Studie sollen konkrete Maßnahmen benannt werden um das Rahmer Moor zu schützen und zu entwickeln. Ein entsprechender Förderantrag wird aktuell vorbereitet.</p>
<p><strong><em>Niedermoor Eller Forst</em></strong><br> Aufgrund der Lage der abgedeckten Altdeponie im Eller Forst im Stadtbezirk 8 kommen nur Teile des ehemaligen Niedermoorgebietes für eine Reaktivierung in Frage.</p>
<p>Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sind Pflegemaßnahmen geplant, um standortuntypischen Aufwuchs zu entfernen und die Feuchtwiesen im Eller Forst weiter zu entwickeln und ehemalige Wiesenflächen wieder instand zu setzen.<br> <br> <strong>Antwort Frage 3:</strong><br> Mit der Vorlage AÖE/050/2022 wurde der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz sowie der Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz über die Ergebnisse des „Klimawandelchecks für den Düsseldorfer Stadtwald“ informiert.</p>
<p>Mit den erhobenen, verarbeiteten und aufbereiteten Daten wird es der Verwaltung zukünftig besser möglich sein, konkrete Maßnahmen in den Waldbereichen umzusetzen, um so die vielfältigen Ökosystemleistungen des Stadtwaldes auch im Klimawandel nachhaltig zu sichern.</p>
<p>Auf der Basis der Ergebnisse aus dem Klimawandelcheck wurde der Beschluss gefasst, Ergänzungspflanzungen von insgesamt 61.000 Bäumen in den Jahren 2023 bis 2026 zur Klimaanpassung im Düsseldorfer Stadtwald umzusetzen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-417833</guid>
                <pubDate>Thu, 19 Oct 2023 15:26:00 +0200</pubDate>
                <title>Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/leitfaden-fuer-nachhaltige-veranstaltungen/</link>
                <author>Umweltausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 19.10.2023 (AUS/067/2023):<br> <br> In Düsseldorf finden regelmäßig Großveranstaltungen statt; seien es Straßenfeste, Festivals, Events, Messen, Märkte, die Rheinkirmes oder Sport- Events.</p>
<p>Und egal wie klein oder groß, eintägig oder mehrtätig Veranstaltungen sind, es lassen sich immer Maßnahmen ergreifen, um diese für Mensch und Umwelt nachhaltig durchzuführen. Beispielhafte Nachhaltigkeitskriterien:</p><ul class="list-normal"> 	<li>Mobilität: An- und Abreise sind bei Veranstaltungen mit einem Anteil von bis zu 70 Prozent der größte Emissionstreiber. Deshalb ist eine klimafreundliche Anreise für Ausrichtende, Teilnehmer:innen sowie für Besucher:innen der Aspekt mit größtem Einsparungspotential.</li> 	<li>Reduzierung von Wasser- und Energieverbrauch,</li> 	<li>Verwendung von Strom aus erneuerbaren Quellen,</li> 	<li>Empfehlung von Hotels mit Umweltzertifizierungen und Barrierefreiheit,</li> 	<li>Vermeidung temporärer Bauten bzw. Verwendung recycelbarer Materialen,</li> 	<li>Nachhaltigkeit bei der Beschaffung der Ausstattung, Stände, Produkte, etc.</li> 	<li>Catering mit regionalen, saisonalen und fairen Produkten,</li> 	<li>Vermeidung von Lebensmittelabfälle,</li> 	<li>Ressourcenschonendes Abfallmanagement; nach Möglichkeit Kreislaufwirtschaft,</li> 	<li>Verzicht auf Merchandising, oder Beschränkung auf umweltschonende Produkte,</li> 	<li>Aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderung,</li> 	<li>Staffelung von Ticketpreisen für die Teilhabe von finanzschwachen Personen und Familien,</li> 	<li>Förderung von Geschlechtergleichstellung und Diversität</li> </ul><p>DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt daher an:</p><ol> 	<li><strong>Welche Regelungen für unter sozialen und Umweltaspekten nachhaltige Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind in Düsseldorf verbindlich (oder aus welchen Gründen sind sie es nicht)?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Gibt es einen Evaluationsbericht von Veranstaltungen, um Aspekte der Nachhaltigkeit zu erfassen, z.B. CO²-Bilanz, Müllaufkommen, Barrierefreiheit, Gleichstellung? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Gibt es Überlegungen einen Leitfaden zu erstellen oder eine:n verantwortliche:n Nachhaltigkeitsbeauftragte:n für Veranstaltungen einzuführen?</strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> Heidemarie Behrens&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rita Kiwitt&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Dominik Dörr</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch den Beigeordenten Kral:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br> Zusätzlich zu den Informationen und Umsetzungstipps der Webseite (s. Antwort zu Frage 3) gelten für Veranstaltungen auf städtischen Grundstücken und im öffentlichen Straßenraum beispielsweise folgende Verpflichtungen:<br> • Speisen und Getränke dürfen nur in Mehrwegbehältnissen ausgegeben werden (gemaß § 5 Abfallentsorgungssatzung), Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung.<br> • Anforderung an die Sammlung und Entsorgung von entstehenden Abfällen, inkl. Speiseabfällen (gemäß § 6 Abfallentsorgungssatzung)<br> • Anforderungen zur Barrierefreiheit gemäß Bauordnung</p>
<p>Für die Stadtverwaltung Düsseldorf gelten für die Beschaffung von Material und Lebensmittel (somit auch für Veranstaltungen) die Anforderungen beispielsweise über die Geschäftsanweisung Vergabe. Darin sind Anforderungen im Hinblick auf ökologische und soziale Aspekte, inklusive fairem Handel festgelegt. Mehr hierzu siehe auch in der Informationsvorlage AUS/061/2023 zum Handlungsfeld Nachhaltige Beschaffung.</p>
<p>Die Hinweise auf der städtischen Webseite ist kein Katalog, in dem alle Aspekte der Nachhaltigkeit für Veranstaltungen verbindlich festgeschrieben werden können. Gute Lösungen und mögliche Kompromisse für Veranstaltung entstehen im Austausch zwischen Stadtverwaltung und Veranstaltern und nicht allein durch städtische Vorgaben.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Die Stadt Düsseldorf führt keine systematische Evaluation von Veranstaltungen im Stadtgebiet durch. Dazu liegen ihr weder Daten der Veranstalterinnen und Veranstalter vor, noch gibt es einen Auftrag der Stadt, private Dritte - über die Einhaltung von gesetzlichen Pflichten und Auflagen hinaus - zu kontrollieren oder zu evaluieren.</p>
<p>,,Die Hauptbelastung der Umwelt wird bei Veranstaltungen in der Regel durch die An- und Abreise der Teilnehmenden verursacht .... Oberstes Ziel ist die Vermeidung von Treibhausgasemissionen, indem An- und Abreise und Reisen vor Ort reduziert werden und auf emissionsarme M.obilität gesetzt wird." (Zitat aus dem Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Seite 17).</p>
<p>Die Erfassung und Reduzierung von Emissionen bei der Anfahrt der Gäste ist für Veranstalterinnen und Veranstalter ein Haupthebel und gleichzeitig ein seitens Veranstalterinnen und Veranstalter schwer beeinflussbar. Ein Kombi-Ticket der Rheinbahn ist eine gute Möglichkeit, bei kostenlosen öffentlichen Veranstaltungen jedoch keine Lösung .</p>
<p>Das bedeutet nicht, dass einzelne Veranstalterinnen und Veranstalter (und die Öffentlichkeit) dies nicht auch selber tun, paritätische Besetzungen von Podien zu honorieren (oder auch anzumahnen), Barrierefreiheit selbstverständlich zu erwarten, Emissionen, Stoffströme und positive Auswirkungen „ihrer" Veranstaltung erfassen und evaluieren. Dafür gibt es unterschiedliche Ansätze und u. a. auch online-Rechner im Netz. Die Aussagekraft, Belastbarkeit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse hängen stark davon ab, welche Daten erhoben und eingepflegt werden.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Auf der städtischen Internetseite unter<br> <a href="https:" target="_blank" class="link-extern" title="external link">https: //www.duesseldorf.de/nachhaltigkeit/nachhaltige-veranstaltungen</a> steht ein „Leitfaden" für eine nachhaltige(re) Realisierung von Veranstaltungen für alle zur Verfügung. Die online-Variante bietet die Möglichkeit, diese Informationen fortlaufend zu aktualisieren, beispielsweise die Verlinkung auf Leitfäden, Checklisten Dritter, Webseiten mit weitergehenden Informationen, Hinweisen zu Labeln.</p>
<p>Als Querschnittsthema muss die Umsetzung nachhaltigen Handelns im allgemeinen Arbeitsalltag erfolgen. Somit sind alle Veranstaltungsplanerinnen und Planer verantwortlich, die Auswirkungen ihrer Entscheidungen im Blick zu halten und bereits in der Planung die Aspekte von Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.</p>
<p>Mit dem Kompetenzzentrum Veranstaltungen hat die Stadt im letzten Jahr eine zentrale Anlaufstelle geschaffen. Das Kompetenzzentrum Veranstaltungen übernimmt für die Landeshauptstadt Düsseldorf die Koordination für Veranstaltungen im öffentlichen Raum, die stadtweite Abstimmung und die Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure, Veranstalterinnen und Veranstalter, Ämter sowie Behörden.</p>
<p>Es unterstützt private und gewerbliche Veranstalterinnen und Veranstalter, ehrenamtlicher Einrichtungen, Vereine, Brauchtum sowie städtische Kolleginnen und Kollegen bei der Planung und Durchführungen von Events.</p>
<p>Einzelheiten siehe unter <a href="https://www.duesseldorf.de/veranstaltungsmanagement" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">www.duesseldorf.de/veranstaltungsmanagement</a> . Der erste Link dort unter „Service für Veranstalterinnen und Veranstalter" führt auf die o. g. Webseite „Nachhaltige Veranstaltungen".</p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-413762</guid>
                <pubDate>Thu, 17 Aug 2023 17:14:00 +0200</pubDate>
                <title>Folgen der Rheinwassertransportleitung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/folgen-der-rheinwassertransportleitung/</link>
                <author>Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 17.08.2023 (AUS/049/2023):</p>
<p><strong>Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, in welchem Zeitrahmen und zu welchen Kosten ein sachverständiges Gutachten zu den Auswirkungen der Inbetriebnahme der Rheinwassertransportleitungen bei Dormagen auf Umwelt und Trinkwasserversorgung für Düsseldorf möglich wäre.</strong></p>
<p><em>Begründung:</em><br> Der Braunkohleplan von Garzweiler II aus dem Jahr 1995 besagt: „Das bei Beendigung des Tagebaus Garzweiler II verbleibende Restloch ist als See zu gestalten“. Ähnliches findet sich schon im Braunkohleplan von Hambach aus dem Jahr 1977.</p>
<p>Die Befüllung mit Wasser begründet sich daraus, dass die Standsicherheit der Böschungen im Tagebau nur dann gewährleistet werden kann, wenn der Druck des Seewassers gegen die Wände diese stabilisiert. Es ist eine Fülldauer von 40 Jahren angestrebt.</p>
<p>2020 wurde im genehmigten Braunkohleplan durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Leitungstrasse für eine Rheinwassertransportleitung von Dormagen nach Frimmersdorf am Tagebau Garzweiler raumordnerisch festgelegt. Das Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer wurde im Bereich Dormagen-Rheinfeld (Piwip) bei Rheinstrom-km 712,6 gesichert. Das sind gerade einmal 10 Kilometer rheinaufwärts, denn der Rhein verläuft bei Düsseldorf zwischen Rheinkilometer 722 und 755.</p>
<p>Mit der vorzeitigen Beendigung des Tagebaus Hambach Ende 2029 sieht die RWE Power AG die Notwendigkeit, das dortige Restloch bereits ab 2030 mit Rheinwasser zu befüllen. Deswegen wurde eine Erweiterung des geplanten Rohleitungssystems vorgeschlagen. Die 22,4 Kilometer lange Bündelungsleitung von der Rheinwasser-Entnahmestelle bei Dormagen-Rheinfeld bis zur einem Verteilerbauwerk bei Frimmersdorf soll statt zwei 1,4 m-Rohren nun drei 2,2 m Rohre umfassen und schon 2025 in Bau gehe.</p>
<p>Die Neuplanung sieht vor, die Wasserentnahme aus dem Rhein von 4,2 auf 18 Kubikmeter pro Sekunde zu erhöhen. Um die angestrebte Fülldauer zu erreichen, müssen Phasen geringer Entnahme bei niedrigen Rheinständen durch Phasen möglichst großer Entnahme bei hohen Abflüssen im Rhein ausgeglichen werden.</p>
<p>Die zulässigen Entnahmemengen wurden in Abstimmung mit der Rheinschifffahrtskommission festgelegt. In Entscheidungssatz 10 der Leitentscheidung 2021 heißt es:</p>
<p>„Es muss auch Vorsorge getroffen werden, dass Niedrigwasserereignisse im Rhein keine dauerhaft negativen Auswirkungen auf die Restseebefüllung haben.“ Und in Entscheidungssatz 11 heißt es weiter: „Es soll sichergestellt werden, dass auch bei anhaltenden Niedrigwasserereignissen des Rheins die Feuchtgebiete und gestützten Oberflächengewässer (zur Restseebefüllung) mit ausreichenden Wassermengen versorgt werden.“</p>
<p>Mit dem Himmelgeister Rheinbogen und den Urdenbacher Kämpe sind mit der Wasserentnahme des Rheines unmittelbar Naturschutzgebiete und ca. 40 Kilometer Deichanlagen im Düsseldorfer Stadtgebiet davon betroffen. Bei Niedrigwasser und Hitze kann die Wassertemperatur steigen, was den Fischen schadet. Es kann auch negative Folgen für das Trinkwasser haben, das zu 80 Prozent aus Uferfiltrat des Rheins besteht.</p>
<p>Heidemarie Behrens&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rita Kiwitt&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Dominik Dörr</p>
<p><br> Der Antrag wurde <strong>mehrheitlich abgelehnt</strong>.</p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
            </item>


            
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                <guid isPermaLink="false">news-408534</guid>
                <pubDate>Thu, 16 Mar 2023 17:41:00 +0100</pubDate>
                <title>Lebensmittelüberwachung ausweiten</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/lebensmittelueberwachung-ausweiten/</link>
                <author>Ausschuss für Umwelt-, Klima-, und Verbraucherschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Umweltausschusses am 16.03.2023 (AUS/023/2023).<br> <br> Gezielte Lebensmittelkontrollen dienen dem gesundheitlichen Verbraucher:innenschutz. Nach den EU-Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit (EG Nr.178/2002), dürfen Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in den Verkehr gebracht werden. Es gelten u.a.</p><ul class="list-normal"> 	<li>Der Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher,</li> 	<li>der Schutz vor Irreführung und Täuschung.</li> </ul><p>Immer wieder kommt es zu Produktrückrufen bei Lebensmitteln, Kosmetika und anderen Produkten, weil Gesundheitsschäden drohen. Der Drang zur Gewinnmaximierung führt immer wieder zur Reduzierung der Produktionskosten; durch Reduzierung der Arbeitssicherheit, Sauberkeit, Einsatz von billigeren und damit häufig umwelt- oder gesundheitsschädlichen Grundstoffen. Deshalb ist die unabhängige Kontrolle ein wichtiges Instrument, um die Sicherheit der Verbraucher:innen zu schützen.</p>
<p>In der Januarsitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima-, und Verbraucherschutz wurden die aktuellen Zahlen der Lebensmittelüberwachung vorgestellt. Die Anzahl der amtlich zu untersuchenden Proben ist durch eine bundesweit einheitliche Vorschrift, die AVV RÜb, definiert: Pro 1.000 Einwohner werden in jedem Bundesland jeweils fünf Proben von Lebensmitteln sowie 0,5 Proben kosmetischer Mittel, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände untersucht. Dies macht bei 619.477 (2021) Einwohner:innen in Düsseldorf 3.407 Proben pro Jahr.</p>
<p>Im Jahr 2022 wurden jedoch nur 3.015 Proben genommen (nach 3.350 Proben im Jahr 2019). Trotz der geringeren Anzahl der Proben ist bei der Auswertung eine deutliche Zunahme der Beanstandungen in den Proben zu verzeichnen. 17% der Proben wurden beanstandet (2019: 12%) und 9% wurden bemängelt (2019: 4,5%), d.h. jede vierte Probe war nicht in Ordnung.</p>
<p>Durch die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch wurde am 11.12.2019 berichtet, dass jede dritte vorgeschriebene Lebensmittelkontrolle aufgrund von Personalmangel in den Bundesländern und schlussendlich in den Kommunen, die für die Kontrollen zuständig sind, ausfallen würde.</p>
<p>DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p><ol> 	<li><strong>Was waren neben der Pandemie die Gründe, dass 2022 nicht die erforderliche Anzahl an Proben genommen wurde?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Welche Konsequenzen hatten die Beanstandungen für die Verursacher?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Wie viele Personen arbeiten im Bereich der Lebensmittelüberwachung, wie viele Stellen sind unbesetzt und wie hoch ist der Krankenstand? (Bitte eine Auflistung über die letzten fünf Jahre.)</strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> Heidemarie Behrens&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rita Kiwitt&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Dominik Dörr<br> &nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Kral:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br> Die Gründe für die „Nichteinhaltung“ der SOLL-Probenzahl nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV-Rüb) im Jahr 2022 sind vielschichtig.</p>
<p>Zur Ausgangslage in Düsseldorf sollte vorangestellt werden, dass die amtliche Lebensmittelüberwachung in der Landeshauptstadt selbst in dem in der Anfrage zitierten Bericht der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch aus 2019 folgendermaßen bewertet wurde:</p>
<p>„Auch im grünen Bereich bewegten sich nach den übermittelten Auskünften die ... Landeshauptstadt Düsseldorf ...“ (Seite 48 des Berichts).</p>
<p>Die anschließenden Pandemiejahre 2020 bis 2022 haben insbesondere in den Bereichen der Lebensmittelproduktion und dem Lebensmittelhandel zu starken Veränderungen geführt (z.B. vorübergehende Einstellung der Produktion, veränderte Vertriebswege usw.), die bewusst nicht in angepasste Risikobewertungen eingeflossen sind, da immer mit einem Ende der Pandemiesituation gerechnet werden musste. Das heißt, bei der Berechnung von Kontroll- und Probenzahlen wurden die Werte ohne Pandemiesituation beibehalten. Daraus resultieren Restanten, die aber nur theoretischer Natur sind, da zum Beispiel geschlossene Betriebe weder kontrolliert, noch beprobt werden können.</p>
<p>Die Aufarbeitung dieses Rückstaus erfolgte im Jahr 2022 mit einem verstärkten Fokus auf Betriebskontrollen und nicht durch die Entnahme amtlicher Proben, da Betriebskontrollen im Hinblick auf einen vorbeugenden Verbraucherschutz eine größere Wirkung erzielen.</p>
<p>Hinzu kamen aber auch unvorhergesehene Stellenvakanzen in den Jahren 2020 bis 2022, die in der Beantwortung zur Frage drei genauer erläutert werden.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Maßnahmen, die aufgrund von beanstandeten Proben eingeleitet werden, sind sehr unterschiedlich und vom Gesetzgeber vorgegeben. Hierzu gehören Maßnahmen zur Ahndung eines Verstoßes (Bußgeldverfahren, Verwarnungen, Belehrungen sowie Abgabe bei Verdacht einer Straftat an die Staatsanwaltschaft), vorbeugende Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers durch Anordnung eines Rückrufs oder Rücknahme aus dem Handel, die Veröffentlichung der Beanstandungen gemäß § 40 Absatz 1 und/oder 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) oderdie Abgabe an die für den Verursacher zuständige örtliche Lebensmittelüberwachung.</p>
<p>Die Maßnahmen werden grundsätzlich auf das Ziel des Schutzes allern Endverbrauchenden ausgerichtet. Faktoren für die Höhe eines Bußgeldes sind beispielsweise die Schwere der Verstöße, Wiederholungsfälle und Unternehmensgrößen.<br> <br> <strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Die Personalbedarfsplanung bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Düsseldorf richtet sich nach den aktuellen Pflichtaufgaben nach Weisung in Verbindung mit der Anzahl der Lebensmittelunternehmen im Zuständigkeitsbereich.</p>
<p>Bei einer ständig zu verzeichnenden Zunahme der Unternehmenszahlen und bei Erweiterungen des Zuständigkeitsbereichs werden Stellenplanerweiterungen vorgenommen. Zur Deckung von vorhersehbaren Stellenvakanzen der Lebensmittelüberwachung wird regelmäßig eigenes Personal weitergebildet.</p>
<p>Hier die Übersicht zum Stellensoll und den Stellenvakanzen der letzten fünf Jahre:</p><table cellspacing="0" style="border-collapse:collapse; height:159px; width:481px" class="table"> 	<thead> 		<tr> 			<th scope="col" style="border-color: black; border-style: solid; border-width: 1px; height: 20px; vertical-align: bottom; white-space: nowrap; width: 133px;"><strong>SG 19/62</strong></th> 			<th scope="col" style="border-color: black black black currentcolor; border-style: solid solid solid none; border-width: 1px 1px 1px medium; vertical-align: bottom; white-space: nowrap; width: 98px;"><strong>2018</strong></th> 			<th scope="col" style="border-color: black black black currentcolor; border-style: solid solid solid none; border-width: 1px 1px 1px medium; vertical-align: bottom; white-space: nowrap; width: 175px;"><strong>2019</strong></th> 			<th scope="col" style="border-color: black black black currentcolor; border-style: solid solid solid none; border-width: 1px 1px 1px medium; vertical-align: bottom; white-space: nowrap; width: 98px;"><strong>2020</strong></th> 			<th scope="col" style="border-color: black black black currentcolor; border-style: solid solid solid none; border-width: 1px 1px 1px medium; vertical-align: bottom; white-space: nowrap; width: 98px;"><strong>2021</strong></th> 			<th colspan="5" scope="col" style="border-color: black black black currentcolor; border-style: solid solid solid none; border-width: 1px 0.7px 1px medium; vertical-align: bottom; white-space: nowrap; width: 399px;"><strong>2022</strong></th> 		</tr> 	</thead> 	<tbody> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:20px; vertical-align:bottom; white-space:nowrap"><strong>Stellensoll</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">17,0</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">17,5</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">17,5</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">18,5</td> 			<td colspan="5" style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:.7px solid black; border-top:1px solid black; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">19,5</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:none; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:20px; vertical-align:bottom; white-space:nowrap"><strong>Stellensoll<br> 			Weiterbildung</strong></td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">1</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">2</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">2</td> 			<td style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">1</td> 			<td colspan="5" style="border-bottom:none; border-left:none; border-right:.7px solid black; border-top:1px solid black; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">4</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:none; height:20px; vertical-align:bottom; white-space:nowrap"><strong>Vakanzen<br> 			Stelle/Jahr</strong></td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">1,78 VZÄ</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">0,78 VZÄ</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">3,3 VZÄ</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:1px solid black; border-top:none; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">3,98 VZÄ</td> 			<td colspan="5" style="border-bottom:1px solid black; border-left:none; border-right:.7px solid black; border-top:none; vertical-align:bottom; white-space:nowrap">4,0 VZÄ</td> 		</tr> 	</tbody> </table><p><br> Angaben zum Krankenstand können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gemacht werden, befinden sich aber für den Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung ausnahmslos im verwaltungsweiten Durchschnitt.</p>
<p>Das Personal, dass in der Lebensmittelüberwachung tätig ist, benötigt eine gesetzlich vorgeschriebene Weiterqualifikation. LebensmittelkontrolleurInnen z.B. müssen nach dem Meister-/Techniker-/Bachelorabschluss eine zweijährige Qualifikationsphase durchlaufen, um eingesetzt werden zu dürfen. Aus diesem Grund sind offene Stellen durch ungeplante Personalverluste frühestens nach 2,5 Jahren wieder zu besetzen.<br> Auf dem Arbeitsmarkt ist so gut wie kein ausgebildetes Personal verfügbar.</p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-408533</guid>
                <pubDate>Thu, 16 Mar 2023 17:28:00 +0100</pubDate>
                <title>Zustand der Fließgewässer</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/zustand-der-fliessgewaesser/</link>
                <author>Umweltausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Umweltausschusses am 16.03.2023 (AUS/022/2023):<br> <br> Noch 2017 kritisierte der nordrhein-westfälische Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND NRW) nach Auswertung der Wasserqualität durch das Landesamt für Umwelt- und Naturschutz NRW, dass Düsseldorfer Fließgewässer zu großen Teilen in einem sehr schlechten ökologischen Zustand seien. Nach neuerer Auswertung des Landesamtes von 2021 sind in ganz NRW nur zehn Prozent der Fließgewässer in einem „guten“ ökologischen Zustand.</p>
<p>In Düsseldorf sind 2022 noch immer in großen Teilen die Flüsse und Bäche künstlich angepasst, weil zum Beispiel der Lauf begradigt wurde und an vielen Stellen gar Betonschalen eingesetzt wurden. Eine Renaturierung hätte hier auch positive Auswirkungen auf den Hochwasserschutz, weil danach das Gewässer mehr Platz hat, sich auszudehnen.</p>
<p>Die bereits vor vielen Jahren geplante Renaturierung der Düsseldorfer Fließgewässer ist nicht einmal zu einem Viertel umgesetzt worden. Von den rund 140 Kilometern Bachläufen in Düsseldorf wurden laut Stadt seit 2000 rund 22,5 Kilometer (2021) und damit 21 Prozent naturnah umgestaltet. Das Ziel sei, bis zum Jahr 2027 ein „gutes“ ökologisches Potenzial auf den gesamten 140 Kilometern zu erreichen.</p>
<p>Die Zeitvorgabe beruht auf den Vorgaben der im Jahr 2000 reformierten europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) Die Richtlinie zielt darauf ab, bis 2015, einen „guten“ ökologischen und „guten“ chemischen Zustand für Oberflächengewässer sowie ein „gutes“ ökologisches Potenzial und einen „guten“ chemischen Zustand für erheblich veränderte oder künstliche Gewässer zu erreichen. Diese Ziele sollten alle Fließgewässer möglichst im Jahr 2021 und nur in Ausnahmefällen erst im Jahr 2027 erreichen.</p>
<p>Ein weiterer Aspekt ist die Umsetzung der Renaturierung. Bei den Vorbereitungen zur Renaturierung des Teilabschnittes der Düssel zwischen Sandträgerweg und Kamper Weg in Vennhausen wurden ca. 50 alte Bäume gefällt. Dabei hat die Stadtpolitik seit 2014 nach dem Sturm Ela in einer Kooperations-vereinbarung als prioritäres Ziel festgeschrieben, dass bereits im Planungsstadium von Bauprojekten ein größtmöglicher Baum-Erhalt Berücksichtigung finden soll und die Baumpflege weiter verbessert werden soll.</p>
<p>DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt daher an:</p><ol> 	<li><strong>Wie viele Kilometer der Bach- bzw. Flussabschnitte in Düsseldorf sind zurzeit in einem guten ökologischen und guten chemischen Zustand?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Gibt es für die Fließgewässer in Düsseldorf eine Bewirtschaftungsplanung und damit auch ein Maßnahmenprogramm, um bis 2027 die WRRL-Vorgaben einzuhalten? Wenn ja, wie sieht er aus bzw. wenn nein, warum nicht?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Was waren die Gründe und welche Kriterien wurden angewandt, um eine so große Zahl alter Bäume bei der Renaturierung des Teilabschnittes der Düssel zwischen Sandträgerweg und Kamper Weg zu fällen?</strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> Heidemarie Behrens&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rita Kiwitt&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Dominik Dörr</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Kral:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br> Bis Ende 2022 wurden von den 140 km Bächen in Düsseldorf rd. 33,5 km naturnah umgestaltet. In 2023 soll mit dem Ausbau der Anger zwischen der Ortslage Angermund und der Stadtgrenze Duisburg mit einer Länge von 4,15 km und der 2. Bauabschnitt der Südlichen Düssel mit rd. 750 m begonnen werden.</p>
<p>In Düsseldorf sind derzeit keine berichtspflichtigen Gewässer gemäß den Bewertungskriterien der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) in einem guten ökologischen Zustand bzw. guten ökologischen Potential. Auch nach einem naturnahen Gewässerausbau ist mit mehreren Jahren Dauer bis zu einer deutlichen Verbesserung des ökologischen Zustandes/Potentials zu rechnen, da sich zunächst eine gewässertypische Lebensgemeinschaft ansiedeln und etablieren muss.</p>
<p>Der chemische Zustand aller Oberflächengewässer in NRW ist aufgrund der flächendeckenden Belastung mit Quecksilber und polybromierten Diphenylethern (PBDE), welche zu den sogenannten „ubiquitären Stoffen“ (also überall vorkommende Stoffe) gehören, als schlecht eingestuft. Abgesehen von Anger, Garather Mühlenbach, Dickelsbach, Rahmer Bach und Itter erreichten im letzten Beurteilungszyklus alle weiteren Wasserkörper in Düsseldorf einen „guten chemischen Zustand ohne ubiquitäre Stoffe".</p>
<p>Insofern wurden an diesen - abgesehen von den ubiquitären Stoffen - alle Grenzwerte, die zur Beurteilung des chemischen Zustandes relevant sind, eingehalten.</p>
<p>Die Monitoringergebnisse und Zustandsbewertungen der Fließgewässer sind öffentlich einsehbar im ELWAS-WEB: <a href="https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.xhtml" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.xhtml</a>.</p>
<p><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen zur Erreichung der Ziele der EU-WRRL ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz für jede Flussgebietseinheit verpflichtend. Dementsprechend liegen diese auch für die Fließgewässer in Düsseldorf vor. Derzeit läuft der dritte Bewirtschaftungszyklus 2022-2027.</p>
<p>Auch die Maßnahmenprogramme und der Bewirtschaftungsplan für NRW sind öffentlich zugänglich und stehen unter <a href="https:" target="_blank" class="link-extern" title="external link">https: //www.flussgebiete.nrw.de/bewirtschaftungsplan-2022-2027-fuer-nrw-9180</a> zum Download zur Verfügung. Im Maßnahmenprogramm für die Gewässer sind konkrete Maßnahmen genannt, die im jeweiligen Wasserkörper zur Umsetzung vorgesehen sind. Eine genaue Darstellung der Einzelmaßnahmen je Gewässer kann dem Programm entnommen werden.</p>
<p>Es ist absehbar, dass die zur Erreichung der Vorgaben der EU-WRRL erforderlichen Maßnahmen in NRW und auch in Düsseldorf nicht sämtlich bis 2027 umgesetzt werden können. Ursächlich dafür sind insbesondere die Flächenverfügbarkeit, die Finanzierung und begrenzte Personalressourcen bei Maßnahmenträgern, Planungsbüros und Zulassungsbehörden. So sind für einige Maßnahmen bereits jetzt Fristen zur Umsetzung auf das Jahr 2033 verschoben worden, da eine schnellere Realisierung nach derzeitigem Planungsstand nicht zu erreichen ist.</p>
<p><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Der Maßnahmenträger Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf, der für die Unterhaltung der Südlichen Düssel zuständig ist, hat zum einen aus Gründen der. Verkehrssicherungspflicht die alten Pappeln beseitigt. In 2022 sind zwei der Pappeln bei stärkerem Wind umgefallen. Da die Pappeln ihr Lebensalter erreicht haben war damit zu rechnen, dass auch weitere Pappeln umstürzen würden. Zum anderen wird für die naturnahe Umgestaltung der Südlichen Düssel und die Schaffung von Retentionsraum zur Verbesserung des Hochwasserschutzes Raum für das Gewässer benötigt. Der beidseitige alleeartige Baumbestand aus alten standortuntypischen Hybridpappeln hätte eine entsprechende Gewässerentwicklung unmöglich gemacht.</p>
<p>Im Zuge der Gewässerumgestaltung werden - wie auch im ersten Bauabschnitt - standorttypische Bäume nachgepflanzt.</p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-404248</guid>
                <pubDate>Thu, 24 Nov 2022 12:43:00 +0100</pubDate>
                <title>Trinkwasserbrunnen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/trinkwasserbrunnen/</link>
                <author>Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 24.11.2022 (AUS/051/2022):</p>
<p>Nach Angaben des Umweltministeriums gibt es in Deutschland bisher knapp 1.400 Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum. Künftig soll allen Bürger: innen im öffentlichen Raum der Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser ermöglicht werden, denn die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört zur Daseinsvorsorge und ist ein wichtiger Beitrag auf künftige Hitzeereignisse besonders in Städten.</p>
<p>Mit einem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes setzte das Bundeskabinett am 10.08.2022 einzelne Vorschriften der sogenannten EU-Trinkwasser-Richtlinie um. Im ersten Schritt sollen Städte und Gemeinden etwa 1.000 zusätzliche Brunnen errichten.</p>
<p>Die Gesetzesnovelle soll als nächstes in den Bundesrat (16.09.2022) und dann im Bundestag beschlossen werden. Erst danach würde die Verpflichtung zur Bereitstellung von Trinkwasserbrunnen in Kraft treten. Eine Unterstützung der Finanzierung durch den Bund ist final noch nicht geklärt.</p>
<p>Über die Zahl und Lage der Trinkwasserbrunnen entscheiden die Kommunen selbst. Nordrhein-Westfalen hatte seit 2020 ein Landesprogramm zur Unterstützung der Klimaanpassung in Kommunen angeboten. In der Landesförderung mit einem Volumen von 12.5 Millionen Euro war auch eine Förderung für Trinkwasserbrunnen enthalten. Schon im August 2022 waren die Mittel dieses Förderprogrammes ausgeschöpft.</p>
<p>In Düsseldorf gibt es zurzeit elf Trinkwasserbrunnen. Weitere Trinkwasserbrunnen, wie in Benrath, sind schon in Planung und deren Finanzierung ist gesichert. Aktuell werden diese zwei Trinkwasserbrunnen über die Bauunterhaltungsmittel der Bezirksvertretung 9 finanziert. Es gäbe neben der Möglichkeit von Landesgeldern auch die Möglichkeit, Mittel aus dem Klimaschutzprogramm 2035 zu verwenden oder vielleicht demnächst Bundeszuschüsse zu erhalten. DIE LINKE ist der Auffassung, dass man nicht auf den Beschluss des Bundestages warten und jetzt schon mit einer Finanzierungs- und Standortplanung beginnen sollte.</p>
<p>DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p><ol> 	<li><strong>An welchen Standorten gibt es Trinkwasserbrunnen und an welchen Standorten sind Trinkwasserbrunnen für die Jahre 2023 bis 2025 geplant und bis wann sollen diese installiert sein?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Aus welchen Mitteln sollen die Kosten für Installation, Wartung und Unterhaltung der Trinkwasserbrunnen auf für alle Trinkbrunnen bis 2025 einschließlich finanziert werden? (Budgets von Bezirksvertretungen, Klimaschutzprogramm, Förderprogramme etc.)</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Wie geht die Verwaltung vor, um geeignete Standorte für Trinkwasserbrunnen zu finden?</strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> Heidemarie Behrens&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rita Kiwitt&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Dominik Dörr<br> <br> &nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Verwaltung durch den Beigeordenten Kral:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 1:</strong><br> An folgenden 13 Standorten sind Trinkbrunnen installiert:</p>
<p>Rheinpark Golzheim<br> Kolpingplatz<br> Schadowstraße 56<br> Schadowstraße 93<br> Zoopark<br> Stadtwerkepark<br> Wasserwerk Flehe<br> Parlamentsufer<br> Am Sandacker<br> Ernst-Reuter-Platz<br> Wasserwerk Am Staad<br> Skaterpark Eller<br> Gertrudisplatz</p>
<p>An weiteren 15 Standorten sind Trinkbrunnen in Planung:</p>
<p>Kirchplatz<br> Fürstenplatz<br> Volksgarten/Zeitfeld<br> Barbarossaplatz<br> Rather Carree&amp;<br> Roter Platz<br> Neusser Tor<br> Gutenbergstraße<br> Kamper Acker<br> Benrather Schlossufer<br> Benrather Markt<br> Altenbrückstraße<br> Südpark<br> Garather Hauptzentrum<br> Hellerhof-West<br> <br> Der Zeitraum von der Planung bis zu Installation eines Trinkbrunnen variiert je nach Standortfaktoren zwischen einem und drei Jahren. Daher ist davon auszugehen, dass die 15 in Planung befindlichen Standorte überwiegend in den Jahren 2023 und 2024 installiert werden. Für das Jahr 2025 sind 5 weitere Standorte für Trinkbrunnen angedacht.</p>
<p><strong>Antwort zu Frage 2:</strong><br> Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat bereits zwei Beschlüsse zum Ausbau des Netzes von Öffentlichen Trinkbrunnen beschlossen, die auch die Finanzierung unterstützen und bis 2025 sichern:</p>
<p>RAT/221/2019: Hiermit wurde beschlossen, jährlich 125.000 EURO ab 2020 für zusätzliche Trinkbrunnen bereitzustellen. Die Umsetzung soll dabei die Standortvorschläge<br> der Bezirksvertretungen berücksichtigen.</p>
<p>RAT/681/2021 in Verbindung mit AÖE/019/2022: Mit RAT/681/2021 wurde beschlossen, dass ein jährliches Budget in Höhe von 5 Mio. EURO für die Jahre 2022-2026 bereitgestellt wird. Die Informationsvorlage AÖE/019/2022 konkretisiert dabei die Mittelverteilung dieses neuen Klimaanpassungshaushalts: Demnach stehen dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz anteilig ein Betrag der 5 Millionen Euro zur Verfügung, die auch für den Ausbau des Trinkbrunnennetzes - über die oben genannten 125.000 EURO hinaus - eingesetzt werden können.</p>
<p><strong>Antwort zuFrage 3:</strong><br> Entsprechend dem Ratsbeschluss RAT/221/2019 schlagen die Bezirksvertretungen Standorte für Trinkbrunnen vor und fassen die entsprechende Beschlüsse. Diese Standortvorschläge werden anschließend in einem Vororttermin mit allen Beteiligten (Bezirksverwaltungsstelle, Stadtwerke Düsseldorf, Netzgesellschaft Düsseldorf, Stadtentwässerungsbetrieb, flächenbesitzendes Amt, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz) unter Berücksichtigung aller konkreten Standort- und Umweltfaktoren geprüft und wenn möglich umgesetzt.</p>
<p>Darüber hinaus plant die Stadt Düsseldorf im Rahmen der Neu- bzw. Umgestaltung von Straßen und Plätzen selbst Trinkbrunnen, so zum Beispiel auf der Schadowstraße, Breidenplatz und Heinrich-Heine-Platz. Diese Trinkbrunnen werden im Rahmen der Umbaumaßnahmen finanziert.</p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-397030</guid>
                <pubDate>Thu, 02 Jun 2022 14:33:00 +0200</pubDate>
                <title>Planung zu einem weiteren Standort von Amazon in Düsseldorf</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/planung-zu-einem-weiteren-standort-von-amazon-in-duesseldorf/</link>
                <author>Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima-, und Verbraucherschutz am<br> 02. Juni 2022 (AUS/027/2022):</p>
<p>NRW ist das Bundesland mit den meisten Amazon-Logistikstandorten in Deutschland. Alleine in den letzten zwei Jahren investierte Amazon in seine Logistikzentren mehr als 270 Millionen Euro.</p>
<p>Am 06. September 2021 berichtete die Rheinische Post, dass Amazon acht neue Logistikzentren in Deutschland eröffnet. Geplant sind Verteil-, Sortier- und Logistikzentren, die bis zum ersten Halbjahr 2022 in Betrieb gehen sollen. 2020 gab es 17 Amazon-Standorte in NRW. Ein Verteilzentrum liegt im Düsseldorfer Hafen und hat eine Größe von 117.000 Quadratmeter. Das Standortkürzel lautet DNW3.</p>
<p>Die Zunahme des Online-Handels schadet dem Handel in den Innenstädten. Der Online-Handel erlebt seit Jahren einen enormen Boom. Von 2014 bis 2018 stieg der Umsatz um 52 Prozent. Die Corona-Krise hat den Trend weiter verstärkt. So lagen die Umsätze im Onlinehandel im Jahr 2020 mit 23,8 % deutlich über denen des Jahres 2019 (Quelle, Statistische Bundesamt).</p>
<p>Verschärft durch den Lockdown verschwanden „Der Laden um die Ecke“ und der Leerstand von Einzelhandelsgeschäften nahm zu. Für den Alltagseinkauf müssen viele Menschen inzwischen öfter fahren und weitere Wege zurücklegen. Für die Umweltbilanz kann die Kommune an dieser entscheidenden Stellschraube drehen: Lokal verfügbare Läden, die gut zu Fuß, mit dem Rad oder mit Bus und Bahn zu erreichen sind, verbessern die Umweltbilanz des stationären Handels erheblich.</p>
<p>Neben dem zunehmenden Verkehr im Bereich Transportlogistik (Beispiel: 2.300 bis 3.800 Fahrten pro Tag an 6 Tagen/24 Stundenbetrieb müssen im Verteilerzentrum von Amazon in Aachen, Avantispark, abgewickelt werden laut Verkehrsgutachten der Aachener Verwaltung vom 28.04.2021), steht die Umweltbilanz von Amazon auch wegen der Vernichtung von Retouren und Neuwaren seit Jahren in der Kritik.</p>
<p>Das Bundesministerium für Umwelt bezieht deutliche Stellung, denn es sieht bei Amazon die Überproduktion von Waren und Warenvernichtung als Teil des Geschäftsmodells.</p>
<p>DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p><ol> 	<li><strong>Welche Informationen liegen der Stadt und ihren Beteiligungsgesellschaften über einen möglichen weiteren Amazon-Standort im Stadtgebiet vor?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Wie bewertet die Stadtverwaltung eine zweite Niederlassung von Amazon in Düsseldorf in Abwägung von Gewerbesteuereinnahmen, Bedrohung des Einzelhandels, Logistik-Verkehrsaufkommen, Flächenversiegelung und allgemeiner Umweltbelastung?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Ist die Verwaltung bereit, sollte ein weiterer Standort in Düsseldorf in Erwägung gezogen werden, vorab ein Umweltgutachten zu erstellen?</strong></li> </ol><p><br> Mit freundlichen Grüßen<br> Heidemarie Behrens&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rita Kiwitt&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Dominik Dörr</p>
<p><br> <strong>Vorwort der Ratsfraktion DIE LINKE zur Beantwortung der Anfrage:</strong><br> Die Verwaltung verweigerte die Antworten zu Fragen 1 und 2, da ihrer Meinung nach der Ausschuss nicht zuständig sei.</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Kral:</strong></p>
<p><strong>Antwort zu Frage 3:</strong><br> Die Prüfung von Umweltbelangen in Bau- und Planverfahren erfolgt von der Verwaltung entsprechend der rechtlichen Bestimmungen.</p>
<p>In der Regel muss eine verbindliche Umweltprüfung in den Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen erfolgen und nimmt die Betroffenheit aller für die konkrete Planung relevanten Umweltbelange in den Blick.<br> <br> Zu prüfen sind beispielsweise die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche (Versiegelung), Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt. Ausnahmen sind nur nach §13a bzw. 13b BauGB zulässig. Aber auch in diesem Fall ist eine Prüfung aller berührten Belange erforderlich.</p>
<p>Im Baugenehmigungsverfahren werden die jeweils relevanten umweltrechtlichen Anforderungen geprüft. Dabei werden u.a. die Belange Abwasserableitung, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Abfallentsorgung und Schallemissionen soweit erforderlich auch mit externen gutachtlichen Untersuchungen, geprüft. Je nach Betroffenheit im Umfeld des Vorhabens ist auch eine Verkehrslärmuntersuchung erforderlich.</p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-394209</guid>
                <pubDate>Thu, 28 Apr 2022 16:22:00 +0200</pubDate>
                <title>Pflanzung eines Tiny Forest auf den Brachflächen I und III &quot;Nach den Mauresköthen&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/pflanzung-eines-tiny-forest-auf-den-brachflaechen-i-und-iii-nach-den-maureskoethen/</link>
                <author>Umweltausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Umweltausschusses am 28.04.2022 (AUS/013/2022):<br> <br> <strong>Die Verwaltung wird beauftragt, die Bereiche auf den städtischen Brachflächen I und III „Nach den Mauresköthen“ auf die Eignung zur Pflanzung eines Tiny Forests zu prüfen.</strong></p>
<p><em>Begründung:</em><br> Am 16.12.2021 beschloss der Düsseldorfer Rat mehrheitlich, die städtischen Flächen im Bereich „Nach den Mauresköthen“ baureif zu machen und die Schäden der PFT-Eintragsstelle auf den ausgewiesenen Flächen I, II und III zu sanieren (AWIR/050/2021).</p>
<p>Die Stadt ist Grundstückseigentümerin der derzeit brachliegenden Flächen „Nach den Mauresköthen“. Der Bereich teilt sich auf in das sogenannte frühere „Lager 61“ sowie das ehemalige „westliche Werksgelände“. Das gesamte Gelände des Lagers 61 (Fläche I und II) umfasst eine Größe von ca. 103.000 m². Die östlich gelegene städtische Fläche „westliches Werksgelände“ (Fläche III) umfasst eine Flächengröße von ca. 53.000 m². Die ausgewiesenen Flächen sollen nach den Untersuchungen durch Bodenaufbereitung als Gewerbefläche entwickelt und/oder für kommunale Zwecke bereitgestellt werden.</p>
<p>Der Rat der Stadt hat in Düsseldorf 2017 das Düsseldorfer Klimaanpassungskonzept beschlossen. In diesem Rahmen entstehen unter dem Projekt „Stadt-Wald:Wald-Stadt“ sogenannte Pocket-Parks, auch Westentaschenparks genannt. Die jüngste Fläche an der Albertstraße ist 1850 m² groß und soll von einem Parkplatz zu einer parkähnlichen Grünfläche mit Aufenthaltsmöglichkeiten umgewandelt werden. Dadurch werden versiegelte Flächen im hochverdichteten und klimatisch belasteten Stadtraum der Natur und den Menschen als Lebensraum zurückgeben.</p>
<p>Ein Tiny Forest dagegen ist anders definiert und angelegt. Er ist kein Park. Laut Definition handelt es sich bei einem Tiny Forest um einen dichten, schnell wachsenden Wald. Dieser ist mit mindestens zweihundert Quadratmeter gerade mal so groß wie ein Tennisplatz. Er kann aber auch größer angelegt werden.</p>
<p>Er ist eine kleine, schnell wachsende Wildzone in einem festgelegten Bereich, der nicht von Menschen genutzt werden soll. Für einen Tiny Forest sollen zwischen 30 bis 70 verschiedene Pflanzen ausgewählt werden. Alle heimischen Gehölze, Pflanzen, Bäume, Sträucher und Stauden bilden dabei die verschiedenen Ebenen eines Waldes ab. Durch die besondere Art der Pflanzung ist der Wald in nur fünf Jahren so groß, wie ein erwachsener Mensch. Erste Ergebnisse aus anderen Anpflanzungen ergaben, dass ein 200 m² großer Tiny Forest 250 Kilogramm CO² pro Jahr binden kann. Er ist ein natürliches Regenwassernutzungs- und -rückhaltesystem, in dem jeder einzelne Baum bis zu 8.000 Liter Regenwasser speichern kann. Bei einem Wäldchen können es bis zu 6 Millionen Liter sein. In den Niederlanden wurden zwischen 2015 und 2020 100 Tiny Forests gepflanzt. Bis 2022 sollen es 200 werden.</p>
<p>Da die Brachflachen I und III direkt an der Düssel abschließen, ist diese Fläche besonders als Schwammfläche und für die Pflanzung von einem Tiny Forest interessant.</p>
<p>DIE LINKE Düsseldorf beantragt, dass bei der Planung der Aufbereitungsarbeiten geprüft werden soll, ob entlang der Düssel auf der Fläche I und/oder Fläche III Bereiche für einen Tiny Forest aufbereitet und freigehalten werden kann. Die Kosten für die Errichtung eines Tiny Forest werden auf 4 €/m² geschätzt. Die Kosten bei einem Pocket Park liegen bei 70 €/m².<br> <br> Mit freundlichen Grüßen<br> Heidemarie Behrens&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rita Kiwitt&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Dominik Dörr</p>
<p><br> <strong>Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.</strong></p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-394208</guid>
                <pubDate>Thu, 28 Apr 2022 16:09:00 +0200</pubDate>
                <title>Verbraucherschutzberatung in Düsseldorf bei Insolvenzen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/verbraucherschutzberatung-in-duesseldorf-bei-insolvenzen/</link>
                <author>Ausschuss für Umwelt-, Klima-, und Verbraucherschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima-, und Verbraucherschutz am<br> 28. April 2022:<br> <br> Die Corona-Krise führt zahlreiche Privathaushalte, Soloselbständige und Vereine in wirtschaftliche Problemlagen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher leiden unter Jobverlust, Kurzarbeit, Geschäftsaufgabe oder Austritten von Mitgliedern.</p>
<p>Die Verbraucherzentrale NRW berichtete 2021 von erheblich gesteigertem Beratungsbedarf zu Themen der Existenzsicherung. Der WDR veröffentlichte am 09.11.2021 mit ihrer Recherche, dass immer mehr Verbraucher:innen zahlungsunfähig sind. Der Caritasverband in Leverkusen berichtete, dass der Beratungsbedarf bei jeder gemeinnützigen Stelle zwischen 10 und 30 Prozent gestiegen ist.</p>
<p>In NRW konnten 2021 laut dem Statistischen Landesamt NRW im August 1.560 Menschen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Ein Jahr zuvor waren es im gleichen Monat nur 429 Personen gewesen. Ein Grund für den Anstieg der Privatinsolvenzen von 2020 auf 2021 erklärt sich durch eine Gesetzesreform. Verbraucher:innen können seit diesem Jahr nach drei statt wie bisher nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden. Die Regelung gilt zunächst bis 2025. Aber Miet- und Energieschulden dürften eine weitere Ursache für Insolvenzen sein.</p>
<p>Laut WDR wurden 2021 im letzten Quartal 28, 64 Verbraucher:inneninsolvenzen je 100.000 Einwohner*innen in Düsseldorf eingereicht. In Düsseldorf haben sich verschiedene Beratungsstellen zu einem Verbund zusammengeschlossen. Neben dem Amt für Soziales sind dort auch die Arbeiterwohlfahrt, die Verbraucherzentrale NRW e.V., die evangelische Schuldnerberatung und der Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V. beratend tätig.<br> <br> DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p><ol> 	<li><strong>Wie viele Beratungen wurden bezüglich Insolvenzen im Jahr 2020 und 2021 durchgeführt und wie lange waren die Wartezeiten auf eine Beratung? Aufgegliedert in:<br> 	&nbsp;-&nbsp; Natürliche Personen (m*/w*)<br> 	&nbsp;-&nbsp; Soloselbständige (m*/w*)<br> 	&nbsp;-&nbsp; Vereine (Sport, Kultur, Soziales, Sonstige)</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Wie viele Insolvenzen wurden in Düsseldorf in den Jahren 2020 und 2021 angemeldet? Aufgegliedert in:<br> 	&nbsp;-&nbsp; Natürliche Personen (m*/w*)<br> 	&nbsp;-&nbsp; Soloselbständige (m*/w*)<br> 	&nbsp;-&nbsp; Vereine (Sport, Kultur, Soziales, Sonstige)</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Welche Tendenzen und Bedarfe ergeben sich aus den Erfahrungen der Beratungen der Jahre 2020 und 2021 bei der Verbraucherberatung und wie kann die Stadt Düsseldorf unterstützen, um für die kommenden zwei Jahre bei der Verbraucherberatung effizient aufgestellt zu sein (z.B. Räume, Mitarbeiter:innen, Ausweitung der Beratungszeiten)?</strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> Heidemarie Behrens &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Rita Kiwitt&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Dominik Dörr<br> <br> <br> <strong>Die Antwort der Anfrage wurde vertagt, weil die Stadtverwaltung noch Zeit braucht zur Beantwortung der Anfrage.</strong><br> &nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-392949</guid>
                <pubDate>Thu, 17 Mar 2022 13:53:00 +0100</pubDate>
                <title> Gift in den Rhein eingeleitet – Gefahr für die Düsseldorfer*innen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/gift-in-den-rhein-eingeleitet-gefahr-fuer-die-duesseldorferinnen/</link>
                <author>Ausschuss für Umweltschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 10.02.2022 (AUS/004/2022), beantwortet in der Sitzung am 17. März 2022:<br> &nbsp;</p>
<p>Am 27. Juli 2021 kam es auf dem Leverkusener Betriebsgelände der Chemie-Firma Currenta GmbH &amp; Co. KG aufgrund der Missachtung von Sicherheitsrichtlinien zu einer Explosion von Gifttanks mit Sonderabfällen. Sieben Mitarbeiter starben, 31 wurden verletzt, fünf von ihnen mit schwersten Verbrennungen.</p>
<p>Neben einer Vielzahl von Giftstoffen, wie z.B. Dioxinen und Furanen, die sich aufgrund des Brandes in der Umgebung verbreiteten, wurden die noch vorhandenen giftigen Flüssigkeiten sowie das Löschwasser über das dortige Klärwerk in den Rhein abgelassen. Die Giftstoffe konnten über die Kläranlage nicht abgebaut werden und flossen ungehindert in den Rhein. Insgesamt wurden 13 Millionen Liter mit Chemikalien verseuchtes Wasser in den Rhein geleitet. Der WDR berichtet über den Skandal: „Nach der Explosion hatte das Landesamt für Natur, Verbraucher und Umweltschutz (LANUV) im Abwasser des Klärwerks unter anderem deutlich erhöhte Werte des in Deutschland verbotenen Insektengiftes Clothianidin und des extrem gewässerschädlichen Stoffes PFOS gemessen.“</p>
<p>Currenta behauptet, dass die Grenzwerte nicht überschritten wurden, allerdings gibt es keine Grenzwerte für Clothianidin. Es wird geschätzt, dass 60 bis 70 Kilogramm des giftigen Stoffes in den Rhein gelangt sind. Im Abwasser der Leverkusener Kläranlage wurden 120 Mikrogramm Clothianidin gemessen. Das ist das 60.000-fache der Umweltqualitätsnorm für den vergleichbaren Stoff Imidacloprid, der bei 0,002 Mikrogramm pro Liter Wasser liegt.</p>
<p>Durch Anfrage des WDR konnten nachträglich die giftigen Stoffe in den Niederlanden nachgewiesen werden. Fahrlässig wurde es unterlassen, die zuständige Internationale Kommission zum Schutz des Rheins zu informieren. So wurde die Gesundheit von fünf Millionen Niederländer*innen, die ihr Trinkwasser dem Rhein entnehmen, in Kauf genommen. Auch in Düsseldorf wird mit einem Anteil von 75 bis 80 Prozent des Trinkwassers aus Rheinuferfiltrat gewonnen.</p>
<p>DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p><ol> 	<li><strong>Wurden die Düsseldorfer Stadtwerke über die Einleitung von Giftstoffen aus dem Currenta-Unfall in den Rhein informiert, wenn ja wann und wenn nein, warum nicht?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Haben die Stadtwerke nach dem 27. Juli 2021 nach zusätzlichen Giftstoffen im Trinkwasser gesucht und welche Gegenmaßnahmen trafen die Stadtwerke wann zum Schutz des Trinkwassers?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Zu welchem Zeitpunkt und über welchem Zeitraum konnten die Stadtwerke Clothianidin und/oder andere Giftstoffe aus dem Unfall bei Currenta nachweisen und wieso wurde keine Trinkwasserwarnung herausgegeben?</strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> Heidemarie Behrens&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rita Kiwitt&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Dominik Dörr</p>
<p><br> Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Frau Stulgies:</p>
<p>Vorbemerkung:<br> Der Brand auf dem Gelände der Fa. Currenta, Leverkusen &nbsp;war Gegenstand &nbsp;der Berichterstattung von Frau Ministerin &nbsp;Ursula Heinen-Esser &nbsp;im Umweltausschuss des Landtages NRW am 19.1.2022. Der schriftliche Bericht &nbsp;beinhaltet Erläuterungen zum Ablauf des Geschehens, zum aktuellen Sachstand, zu den Auswirkungen auf Umwelt &nbsp;und Gewässer sowie zur weiteren &nbsp;Vorgehensweise. Der dem Ausschuss des Landtages vorgelegte Bericht (Umfang 25 Seiten) ist öffentlich zugänglich und kann unter &nbsp;folgendem Link heruntergeladen werden. <a href="https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6283.pdf" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6283.pdf</a></p>
<p>Zur Beantwortung der Anfrage wurden die Stadtwerke Düsseldorf &nbsp;beteiligt.</p>
<p><strong>Antwort zu Fra</strong><strong>g</strong><strong>e </strong><strong>1:</strong><br> Die Stadtwerke Düsseldorf &nbsp;haben Mitte Dezember von der Einleitung &nbsp;über die Medienberichterstattung erfahren. Im Juli 2021 unmittelbar erfolgte keine Information der Rheinanlieger bzw. der Wasserwerke über die·Einleitung. Nach Einschätzung &nbsp;der zuständigen Bezirksregierungen bestand seinerzeit &nbsp;aufgrund vorgenommener Analysen bei den eingel.eiteten Wässern und im Rhein selbst&nbsp; dazu keine Veranlassung. &nbsp;Zu diesem Thema wird im oben genannten Bericht &nbsp;auf den Seiten 10 bis 12 ausführlich Stellung genommen.</p>
<p><strong>Antwort </strong><strong>zu Fra</strong><strong>g</strong><strong>e &nbsp;2:</strong></p>
<p>Der Rhein als Rohwasserressource wird durch &nbsp;die Stadtwerke Düsseldorf routinegemäß einem Screening unterzogen. Dabei werden neben bekannten Störstoffen gesonderte Proben analysiert, die unbekannte Stoffe &nbsp;erkennen &nbsp;sollen. Die Trinkwasseraufbereitung der Stadtwerke Düsseldorf ist darauf &nbsp;ausgelegt, auch nicht bekannte &nbsp;Verunreinigungen zu entfernen.</p>
<p>Aus den vorliegenden Daten bzw. Informationen wurden <em>vor </em>allem Clothianidin, ein Insektizid und kurzkettige, fluorierte Kohlenwasserstoffe (sogenannte PFAS) in den Rhein durch das Ereignis eingetragen. Durch die Uferfiltration im Zustrom zu den Brunnenanlagen der Wasserwerke erfolgt bereits ein Abbau und eine Verdünnung von Schadstoffen.</p>
<p>Die in Rede stehenden &nbsp;Stoffe&nbsp; Chlothianidin und die PFAS werden durch die Behandlung &nbsp;mit &nbsp;Ozon und mit &nbsp;Aktivkohle bei der Aufbereitung in den Wasserwerken vollständig zurückgehalten. Die Stadtwerke Düsseldorf, haben beispielsweise die in Deutschland kürzesten Standzeiten für Aktivkohle, um genau auf solche Fälle entsprechend vorbereitet zu sein.</p>
<p>Das Multibarrierensystem der Stadtwerke Düsseldorf bietet &nbsp;somit &nbsp;einen hohen Schutz gegen Störstoffe. und die Aktivkohlebehandlung.</p>
<p><strong>Antwort </strong><strong>zu Fra</strong><strong>g</strong><strong>e &nbsp;3:</strong><br> Nachdem die Stadtwerke Mitte Dezember 2021über die Medienberichterstattung von der Störfalleinleitung erfahren haben, wurden umgehend Wasserproben analysiert.<br> Der Stoff &nbsp;Clothianidin lag unter &nbsp;der messbaren &nbsp;Bestimmungsgrenze, wobei natürlich zu berücksichtigen ist, dass die Einleitung (im &nbsp;Juli 2021) zu diesem Zeitpunkt bereits 5 Monate zurücklag.</p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-388798</guid>
                <pubDate>Thu, 26 Aug 2021 16:45:00 +0200</pubDate>
                <title>Förderung von Zisternen zur Regenwasserspeicherung von öffentlichen Gebäuden und Privateigentümern</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/foerderung-von-zisternen-zur-regenwasserspeicherung-von-oeffentlichen-gebaeuden-und-privateigentuemern/</link>
                <author>Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des&nbsp;Umweltausschusses am 26.08.2021:</p>
<p><strong>Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Förderrichtlinie zu&nbsp;erarbeiten, wie Zisternen als Regenwasserspeicherung in öffentlichen und&nbsp;privaten Gebäuden von Privateigentümer:innen gefördert werden können.</strong><br> <br> <em>Begründung:</em><br> Das Thema Wasser hat nach den verheerenden Überflutungen im Sommer auch in&nbsp;NRW endlich den Kreis der Umweltschützer verlassen und ist auch bei der&nbsp;Bevölkerung angekommen.</p>
<p>Aber ohne Wasser kein Leben. Ganz einfach. Zu viel Wasser ist allerdings auch nicht&nbsp;gut, das haben wir beim Starkregen im Sommer gelernt.</p>
<p>Die Hochwasserkatastrophe hat Handlungsbedarf aufgezeigt. Auch in Düsseldorf sind&nbsp;in diesem Sommer zahlreiche Keller vom Regen vollgelaufen.&nbsp;Wir als Stadtgemeinde müssen mit jeder Entscheidung das Wasser und das Klima&nbsp;mitberücksichtigen. Denn ohne Klimaschutz wird sich das Wasserproblem massiv&nbsp;verschärfen.</p>
<p>Bei Starkregen ist die Kanalisation extrem überlastet, so dass es zu katastrophalen&nbsp;Überschwemmungen kommt.</p>
<p>Trotzdem sinken unsere Grundwasserspiegel, denn Regenwasser wird über die&nbsp;Dachflächen, Straßen und versiegelte Flächen schnell über die Kanalisation&nbsp;abgeleitet. Es steht somit nicht mehr für eine Versickerung und Grundwasser-&nbsp;Neubildung zur Verfügung.</p>
<p>Eine Förderung und der Bau von Zisternen ist der erste Schritt in die richtige&nbsp;Richtung.&nbsp;Man kann in Bebauungspläne eine Menge Vorgaben machen, angefangen bei&nbsp;Stellplätzen und Baulinien bis hin zu Dachformen. Warum nicht auch für den Bau von&nbsp;Zisternen und Regenwasserversickerung.</p>
<p>Die Starkregen-Szenarien der vergangenen Jahre zeigen uns, dass wir die&nbsp;Infrastruktur auf eine neue Wetter-Dynamik einstellen müssen. Die alternde&nbsp;Infrastruktur muss in den nächsten Jahren zukunftssicher umgebaut werden.</p>
<p>Es ist davon auszugehen, dass die Wetter-Ausschläge extremer werden. Wie Starke,&nbsp;langanhaltende Niederschläge lassen, die kleineren Bäche und Flüsse schnell&nbsp;anschwellen. Trocken und Hitzeperioden werden länger und anhaltend.&nbsp;Dabei trägt jeder Kubikmeter Wasser, der nicht über die Kanalisation in die Flüsse&nbsp;eingeleitet wird, zur Abflachung von Hochwasserwellen bei.</p>
<p>Bislang sind städtische Bereiche&nbsp;–&nbsp;auch in Düsseldorf - hochverdichtet, das&nbsp;Regenwasser kann auf Dächern, Straßen und Plätzen nicht versickern. Stattdessen&nbsp;fließt es größtenteils in die Kanalisation, die jedoch überwiegend auf Abwasser&nbsp;ausgelegt und bei Starkregen schnell überlastet ist. Das Ergebnis sind&nbsp;überschwemmte Straßen und überflutete Keller.<br> <br> Auch für Trockenperioden ist es ungünstig, das Regenwasser in die Kanalisation&nbsp;einzuleiten. In der Natur ist die Wasserbilanz ausgeglichen&nbsp;–&nbsp;im Wald versickern 50&nbsp;Prozent des Regens, nur fünf Prozent des Wassers fließen ab. In einem Industriegebiet liegt der Versickerungsanteil lediglich bei 20 Prozent, während 60 Prozent des&nbsp;Wassers in die Kanalisation fließen.<br> <br> Durch den Bau von Zisternen kann ein Teil des Niederschlagswassers aufgefangen&nbsp;und später für die Bewässerung von Grünanlagen, Parks oder Biotopen genutzt&nbsp;werden.</p>
<p>Bei starken Sommergewittern nach längeren Trockenphasen werden mit den großen&nbsp;Regenmengen zuerst die Zisternen wieder aufgefüllt, bevor das restliche&nbsp;Regenwasser mit zeitlicher Verzögerung in den Kanal und die Vorfluter eingeleitet&nbsp;wird. Dieser Vorgang führt zu einer geringeren Überlastung der Entwässerungskanäle&nbsp;bei Starkregenereignissen.&nbsp;Das kann zu einer Reduzierung von vollgelaufenen Kellern und übergelaufenen&nbsp;Gewässern beitragen.</p>
<p>Der Einbau einer Regenwasserzisterne kann auch den Einwohner:innen ermöglichen,&nbsp;Regenwasser zu speichern. Die Nutzung von Regenwasser zur Gartenbewässerung&nbsp;trägt auch außerhalb von Notstandsphasen zur Einsparung von kostbarem&nbsp;Trinkwasser bei.</p>
<p>Die Maßnahmen, die unsere Städte resilienter gegen den Klimawandel machen,&nbsp;haben einen entscheidenden Vorteil&nbsp;–&nbsp;sie machen sie auch lebenswerter.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br> Heidemarie Behrens &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Rita Kiwitt &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Dominik Dörr</p>
<p><br> <strong>Der Antrag wurde zurückgezogen. Die Verwaltung wird gebeten, in der Sondersitzung zu diesem Thema zu berichten.&nbsp;</strong></p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-379953</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Jun 2021 11:19:00 +0200</pubDate>
                <title>Einführung eines Abwassermonitorings als Corona-Frühwarnsystem</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/einfuehrung-eines-abwassermonitorings-als-corona-fruehwarnsystem/</link>
                <author>Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Umweltausschusses am 10.06.202:</p>
<p><strong>Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, das von der EU geforderte Abwassermonitoring in Städten mit mehr als 150.000 Einwohner:innen in Düsseldorf bis Oktober 2021 umzusetzen sowie die dafür benötigten Gelder anzufordern.</strong></p>
<p><em>Begründung:</em><br> Der Nachweis von SARS-CoV-2 in Abwasserproben als unterstützende Maßnahme zur Pandemiebekämpfung gewinnt international immer mehr an Bedeutung.</p>
<p>Schon am 8. April 2020 haben in neun verschiedenen Kläranlagen in Nordrhein- Westfalen Forscherinnen und Forscher der Goethe-Universität Frankfurt/M. und der RWTH Aachen Wasserproben untersucht. Kurz vor dem Höhepunkt der ersten Corona-Welle fanden sich in allen Proben Spuren des Virus. Auch führen und führten das Leipziger Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dresden sowie dem Fachgebiet Abwasserwirtschaft des Fachbereichs Bau- und Umweltingenieurwissenschaften der TU Darmstadt Studien durch.</p>
<p>Inzwischen ist der Frühnachweis von SARS-CoV-2 über die Abwasserproben unumstritten.</p>
<p>Die Verbreitung von SARS-CoV-2 ist sehr schwer zu kontrollieren, da Symptome bei Betroffenen teils erst nach 2 Wochen oder auch gar nicht auftreten. Testergebnisse werden deshalb erst stark verzögert oder gar nicht erzeugt. Für eine effektive Test- und Rückverfolgbarkeitsstrategie kann die Untersuchung von Abwasser daher ein zusätzliches Mittel in der Bekämpfung der Ausbreitung des Virus sein: Bereits kurz nach der Infektion ist das Virus in menschlichen Ausscheidungen nachweisbar, auch bei asymptomatischem Verlauf. Die Testungen lassen sich gut durchführen und sind anonym, da keine Rückschlüsse auf die Einzelperson gezogen werden können. Die Messung ist inzwischen so empfindlich, dass sie weniger als zehn bestätigte Covid- 19-Fälle pro 100.000 Einwohner detektiert.</p>
<p>„Das Coronamonitoring über den Abwasserpfad ist empfindlich genug, um über die im Abwasser gemessenen Mengen an VirenRNA das Infektionsgeschehen gut wiederzugeben. Dies funktioniert schneller als über die Testung von Einzelpersonen. Mit Techniken der Genomsequenzierung können zudem Mutationen im Abwasser nachgewiesen, darunter auch solche, die noch nicht klinisch bekannt waren. Dies haben die auf der Konferenz ‚ Monitoring von SARS-CoV-2 im Kanalnetz‘ vorgestellten Projekte aus Deutschland, den Niederlanden, der Schweiz, Großbritannien und Schweden eindeutig und übereinstimmend belegt.“ (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), Ergebnisbericht der Online- Konferenz „Monitoring von SARS-CoV-2 im Kanalnetz, April 2021).</p>
<p>Ist das Abwassermonitoring eingeführt, kann es weitere Verläufe von SARS-CoV-2 schnell und engmaschig verfolgen. Momentan steht zwar SARS-CoV-2 im Fokus, aber die jetzigen Erkenntnisse lassen sich auf andere Krankheitserreger übertragen. Das langfristige Ziel lautet, neue Viren oder Keime so rechtzeitig im Abwasser zu erkennen, dass unverzüglich regionale Schutzmaßnahmen eingeleitet werden können, die eine Verbreitung eindämmen. Eine derart pandemische Ausbreitung, wie sie durch SARS-CoV-2 ausgelöst wurde, gilt es zukünftig zu verhindern. Das Abwassermonitoring ist dafür ein geeignetes Mittel.</p>
<p>Weiterhin kann es punktuell eingesetzt werden, sollte in Düsseldorf der allgemeine Flughafenverkehrs wieder starten oder der Beginn von Veranstaltungen, Konzerten, Sport- oder Kulturevents wieder durchgeführt werden.</p>
<p>Vor dem Hintergrund der Untersuchungsergebnisse hat die Europäische Union folgende Empfehlung ausgesprochen:</p>
<p>„Die Mitgliedstaaten werden nachdrücklich aufgefordert, so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. Oktober 2021, ein nationales Abwasserüberwachungssystem einzurichten, das auf die Erhebung von Daten über SARS-CoV-2 und seine Varianten im Abwasser abzielt.“</p>
<p>Das Abwasserüberwachungssystem sollte einen erheblichen Teil der Bevölkerung des jeweiligen Mitgliedstaats erfassen. Es sollte mindestens das Abwasser aus Großstädten mit mehr als 150 000 Einwohnern abdecken und möglichst mindestens zwei Probenahmen pro Woche umfassen. Erforderlichenfalls können zusätzliche Probenahmestellen ausgewählt werden, um entweder einen ausreichenden Teil der Bevölkerung zu erfassen oder um die Virusverbreitung im Zusammenhang mit einem möglichen veränderten Personenaufkommen in verschiedenen Gebieten (z. B. während der Sommersaison an touristisch beliebten Orten) besser zu verstehen. (.....) Um die Durchführung der in dieser Empfehlung genannten Tätigkeiten zu beschleunigen und zu unterstützen, werden erforderlichenfalls EU-Mittel bereitgestellt, um die Abwasserüberwachung zu unterstützen und eine systematische Analyse des Vorhandenseins von Virusvarianten im Abwasser sicherzustellen.“</p>
<p>(EMPFEHLUNG (EU) 2021/472 DER KOMMISSION, vom 17. März 2021, über einen gemeinsamen Ansatz zur Einführung einer systematischen Überwachung von SARS- CoV-2 und seinen Varianten im Abwasser in der EU).</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br> Heidemarie Behrens &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Rita Kiwitt &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Dominik Dörr</p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-379426</guid>
                <pubDate>Thu, 06 May 2021 14:43:00 +0200</pubDate>
                <title>Erfassung von Baumfällungen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/erfassung-von-baumfaellungen/</link>
                <author>Umweltausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Umweltausschusses am 06.05.2021:</p>
<p>Seit 2016 werden Baumfällungen auf der Internetseite <a href="https://maps.duesseldorf.de" target="_blank" rel="noreferrer">https://maps.duesseldorf.de</a> veröffentlicht. Dort werden Baumart, Baumumfang und der Grund der Baumfällungen mit dem jeweiligen Standort angezeigt. Weiterhin werden die Gründe wie Trockenheit, Krankheit, Verdichtung von Gehölzbeständen oder anderen gesundheitlichen Schäden aufgeführt. Mit der Regelung der Baumschutzsatzung sind Baumfällungen nur als Ausnahmen und per Antrag beim Gartenamt durchführbar.</p>
<p>Jedoch werden auch Bäume aufgrund von z.B. Baustellen, Baustellenzufahrten, Verkehrsregelungsmaßnahmen oder Kanalbauarbeiten gefällt. Diese Baumfällungen sind nicht in der Statistik erhalten. Über die anfallenden Baumfällungen wurden die jeweiligen Bezirksvertretungen in Kenntnis gesetzt z.B.:</p>
<p>-Rodungsarbeiten im Zuge der Baumaßnahme Regenrückhaltebecken Simon-Gatzweiler-Platz (BV4/005/2020)</p>
<p>-Hospitalstraße / Benrodestraße –Erschließung Wohnbebauung (BV9/131/2020)</p>
<p>-Baumfällungen im Rahmen der Kanalerneuerungsmaßnahme Friedrichstraße (BV3/143/2020)</p>
<p>DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p><ol> 	<li><strong>Wie viele Baumfällungen wurden seit 2016 mit Genehmigung von Ausnahmen und anderen Maßnahmen durchgeführt, und welche Begründung lag diesen Anträgen zugrunde? Baumfällungen nach Bezirksvertretungen getrennt auflisten: </strong><br> 	<strong>a) von Privatpersonen</strong><br> 	<strong>b) von Unternehmen</strong><br> 	<strong>c) von Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Wurden Ersatzpflanzungen durchgeführt? Wenn ja: wie viele Ausgleichpflanzungen wurden durchgeführt mit Auflistung der Standorte nach Bezirksvertretungen und wie viele Ausgleichspflanzungen stehen noch offen und sind seit 2016 noch nicht durchgeführt worden? Wenn nein: Wie oft und in welcher Höhe wurden seit 2016 Ausgleichszahlungen genehmigt und wie viele zweckgebundene Ersatzpflanzungen wurden durchgeführt und wo wurden sie durchgeführt? </strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Unter welchen Angaben von Gründen sind die gefällten Bäume nichtauf der transparenten Internetseite und auch nicht auf dem Statistikportal <a href="https://opendata.duesseldorf.de" target="_blank" rel="noreferrer">https://opendata.duesseldorf.de</a> mit aufgeführt und unter welchen Angaben von Gründen sollen diese Baumfällungen weiterhin nicht indie Statistik einfließen?</strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Heidemarie Behrens&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rita Kiwitt&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Dominik Dörr</p>
<p><br> <strong>Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Stulgies:</strong></p>
<p><strong>Zu Fr</strong><strong>a</strong><strong>g</strong><strong>e</strong><strong> </strong><strong>1:</strong><br> Eine differenzierte Auswertung der Fällanträge, im Rahmen der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshpuptstadt Düsseldorf (BSS), nach Bezirksvertretungen ist ab dem Jahr 2018 ff. möglich. Die Trennung nach Privatpersonen, Unternehmen und Stadtverwaltung ist nicht möglich, da im System grundsätzlich der Antragsteller/in erfasst wird, die oftmals . nicht mit dem Eigentümer/in oder Nutzungsberechtigten der betroffenen Grundstücke einhergehen. Beispielsweise stellen beauftragte Architekten oder Baufirmen Fällanträge für geplante Bauvorhaben.</p>
<p>Die Auswertung für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sind nach den unten angegebenen Befreiungstatbeständen aufgeschlüsselt und können der Anlage "BSS 2018, 2019 u. 2020" entnommen werden.</p>
<p>§ 4.1.1: Befreiung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften<br> § 4.1.2: Befreiung auf Grund von Baumaßnahmen<br> § 4.1.3: Befreiung auf Grund von Sach- oder Personenschäden<br> § 4.1.4:. Befreiung auf Grund von. Baumschäden<br> § 4.1.5: Befreiung auf Grund von öffentlichenInteressen<br> § 4.1.6: Befreiung auf Grund Verschattung von Wohnräumen<br> § 4.2: Befreiung auf Grund unzumutbarer Härte soweit die Befreiung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist</p>
<p><strong>Zu Fr</strong><strong>a</strong><strong>g</strong><strong>e</strong><strong> </strong><strong>2:</strong><br> Mit einer Fällgenehmigung wird verbunden, dem Wert der entfernten Bäume entsprechende Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vorzunehmen. Im Zusammenhang mit dem Befreiungstatbestand § 4.1.2, Befreiung auf Grund von Baummaßnahmen, wird ein Wertersatz ermittelt, dessen Höhe sich nach dem Wert der entfernten Bäume richtet, welcher für Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück herangezogen werden muss. Sollten Ersatzpflanzungen ganz oder teilweise unmöglich sein, so hat der Verpflichtete eine Ausgleichszahlung zu leisten. Ausgleichszahlungen werden durch das Gartenamt für Nachpflanzungen in Grünanlagen und an Straßen im gesamten Stadtgebiet eingesetzt.</p>
<p>Die festgesetzten Ersatzpflanzungen, der Wertersatz sowie die davon zu berücksichtigenden Ausgleichszahlungen sind in Anlage "BSS 2018, 2019 u. 2020" dargestellt.</p>
<p>Im Zusammenhang mit den Ersatzpflanzungen werden Antragsteller nach Ablauf einer Frist schriftlich aufgefordert, die Ersatzpflanzungen nachzuweisen. Wenn dies nicht geschieht,. wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet: Hierbei handelt es sich jedoch um einzelne Fälle.</p>
<p>Die aus dem Wertersatz vorgenommenen Ersatzpflanzungen auf dem· Grundstück können nicht differenziert aufgeführt werden.</p>
<p>Das Gartenamt hat in den Pflanzperioden 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 insgesamt 1185 Nachpflanzungen in Grünanlagen und an Straßen über die Ausgleichszahlungen stadtweit umgesetzt Eine Ausweisung nach Bezirksvertretungen ist aktuell nicht möglich. Mit der geplanten Einführung eines neuen Systems ergeben sich Möglichkeiten für zukünftige Auswertungen.</p>
<p><strong>Zu Fr</strong><strong>a</strong><strong>g</strong><strong>e</strong><strong> </strong><strong>3:</strong><br> Das Gartenamt informiert regelmäßig die jeweiligen Bezirksvertretungen über Baumfällungen an Straßen und in Anlagen im Stadtgebiet. Darüber hinaus werden die betroffenen Baumstandorte in einer Kartenanwendung über <a href="http://http" target="_blank" class="link-extern" title="Link to Youtube" rel="noreferrer">http ://maps.duesseldorf.de</a> dargestellt. Auf der Seite muss im oberen linken Bereich das Symbol "Themenauswahl" angeklickt werden. Über die Auswahl "Umwelt, Natur und Nachhaltigkeit" gelangt man dann zum Baumbestand und z:u den Baumfällungen. Mit einem weiteren Klick auf einen roten Standortpunkt werden Informationen über die Baumart, Stammumfang und zum Grund der Fällung gegeben.</p>
<p>In dieser Kartenanwendung erfolgen ausschließlich Informationen über Bäumfällungen in öffentlichen Parkanlagen und an Straßen der Landeshauptstadt Düsseldorf.</p>
<p>Offene Daten sind sämtliche Datenbestände, die im Interesse der Allgemeinheit der Gesellschaft ohne jedwege Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden.</p>
<p>Auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Verbindung mit dem Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) muss abgewogen werden, welche Daten frei zugänglich gemacht werden können.</p>
<p>Aus Sicht der Verwaltung überwiegt hier das private Interesse gegenüber dem öffentlichen Interesse, sodass von einer Veröffentlichung abgesehen wird.</p>
<p><strong>Anlage</strong><strong> </strong><strong>"BSS </strong><strong> </strong><strong>2018,2019</strong><strong> </strong><strong>u.</strong><strong> </strong><strong>2020"</strong></p>
<p>Die folgenden Tabellen geben Aufschluss über die Fällungen, Ersatzpflanzungen und Wertersatz in den jeweiligen Bezirksvertretungen. Die Ausgleichzahlungen sind unterhalb der Tabellen aufgeführt.</p><table style="height:422px; width:774px" class="table"> 	<thead> 		<tr> 			<th colspan="11" scope="col" style="text-align:left">2018</th> 		</tr> 		<tr> 			<th scope="col" style="text-align:left">&nbsp;</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.1.1</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.1.2</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.1.3</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.1.4</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.1.5</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.1.6</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.2</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">Gesamt-fällungen</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">Ersatz-pflanzungen</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">Wertersatz</th> 		</tr> 		<tr> 			<td scope="col">BV 1</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">66</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">42</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">63</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">8</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">1</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">180</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">24</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">58.000€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td scope="col">BV 2</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">60</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">30</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">121</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">11</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">1</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">223</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">37</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">76.600€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 3</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">183</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">57</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">116</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">2</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">2</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">2</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">362</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">47</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">252.400€</td> 		</tr> 	</thead> 	<tbody> 		<tr> 			<td scope="col">BV 4</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">181</td> 			<td style="text-align:right">53</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">98</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">3</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">3</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">338</td> 			<td style="text-align:right">39</td> 			<td style="text-align:right">57.700€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 5</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">465</td> 			<td style="text-align:right">105</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">427</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">9</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">2</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">1008</td> 			<td style="text-align:right">249</td> 			<td style="text-align:right">517.710€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 6</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">211</td> 			<td style="text-align:right">56</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">189</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">3</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">3</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">462</td> 			<td style="text-align:right">64</td> 			<td style="text-align:right">167.900€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 7</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">108</td> 			<td style="text-align:right">78</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">205</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">5</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">6</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">7</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">409</td> 			<td style="text-align:right">71</td> 			<td style="text-align:right">74.000€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 8</td> 			<td style="text-align:right">2</td> 			<td style="text-align:right">81</td> 			<td style="text-align:right">95</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">174</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">8</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">10</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">4</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">374</td> 			<td style="text-align:right">83</td> 			<td style="text-align:right">141.000€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 9</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">221</td> 			<td style="text-align:right">110</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">310</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">13</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">7</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">661</td> 			<td style="text-align:right">115</td> 			<td style="text-align:right">217.650€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 10</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">39</td> 			<td style="text-align:right">7</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">20</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">3</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">69</td> 			<td style="text-align:right">10</td> 			<td style="text-align:right">50.300€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td><strong>Gesamtsumme</strong></td> 			<td style="text-align:right"><strong>2</strong></td> 			<td><strong>1615</strong></td> 			<td style="text-align:right"><strong>633</strong></td> 			<td scope="col" style="text-align:right"><strong>1723</strong></td> 			<td scope="col" style="text-align:right"><strong>18</strong></td> 			<td scope="col" style="text-align:right"><strong>68</strong></td> 			<td scope="col" style="text-align:right"><strong>27</strong></td> 			<td scope="col" style="text-align:right"><strong>4086</strong></td> 			<td style="text-align:right"><strong>739</strong></td> 			<td style="text-align:right"><strong>1.613.260€</strong></td> 		</tr> 	</tbody> </table><p><br> Von der Gesamtsumme Wertersatz 2018 wurde 365.340,00 € Ausgleichszahlungen geleistet.</p>
<p>&nbsp;</p><table style="height:422px; width:774px" class="table"> 	<thead> 		<tr> 			<th colspan="11" scope="col" style="text-align:left">2019</th> 		</tr> 		<tr> 			<th scope="col" style="text-align:left">&nbsp;</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.1.1</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.1.2</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.1.3</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.1.4</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.1.5</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.1.6</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.2</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">Gesamt-fällungen</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">Ersatz-pflanzungen</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">Wertersatz</th> 		</tr> 		<tr> 			<td scope="col">BV 1</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">123</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">27</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">86</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">1</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">1</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">238</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">50</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">194.800€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td scope="col">BV 2</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">49</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">22</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">114</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">1</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">186</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">43</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">45.200€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 3</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">164</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">53</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">200</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">4</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">2</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">423</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">133</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">289.000€</td> 		</tr> 	</thead> 	<tbody> 		<tr> 			<td scope="col">BV 4</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">81</td> 			<td style="text-align:right">22</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">144</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">3</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">1</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">251</td> 			<td style="text-align:right">70</td> 			<td style="text-align:right">51.200€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 5</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">129</td> 			<td style="text-align:right">61</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">661</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">8</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">5</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">864</td> 			<td style="text-align:right">123</td> 			<td style="text-align:right">98.300€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 6</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">179</td> 			<td style="text-align:right">63</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">248</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">1</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">2</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">493</td> 			<td style="text-align:right">93</td> 			<td style="text-align:right">249.650€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 7</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">60</td> 			<td style="text-align:right">46</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">294</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">5</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">6</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">411</td> 			<td style="text-align:right">129</td> 			<td style="text-align:right">86.800€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 8</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">73</td> 			<td style="text-align:right">115</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">282</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">4</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">1</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">475</td> 			<td style="text-align:right">100</td> 			<td style="text-align:right">46.800€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 9</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">367</td> 			<td style="text-align:right">105</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">651</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">3</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">2</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">1128</td> 			<td style="text-align:right">141</td> 			<td style="text-align:right">530.350€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 10</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">11</td> 			<td style="text-align:right">8</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">49</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">5</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">73</td> 			<td style="text-align:right">14</td> 			<td style="text-align:right">17.100€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td><strong>Gesamtsumme</strong></td> 			<td style="text-align:right"><strong>0</strong></td> 			<td><strong>1236</strong></td> 			<td style="text-align:right"><strong>522</strong></td> 			<td scope="col" style="text-align:right"><strong>2729</strong></td> 			<td scope="col" style="text-align:right"><strong>0</strong></td> 			<td scope="col" style="text-align:right"><strong>35</strong></td> 			<td scope="col" style="text-align:right"><strong>20</strong></td> 			<td scope="col" style="text-align:right"><strong>4542</strong></td> 			<td style="text-align:right"><strong>896</strong></td> 			<td style="text-align:right"><strong>1.609.200€</strong></td> 		</tr> 	</tbody> </table><p><br> Von der Gesamtsumme Wertersatz 2019 wurde 978.924,58 € Ausgleichszahlungen geleistet.<br> &nbsp;</p><table style="height:422px; width:774px" class="table"> 	<thead> 		<tr> 			<th colspan="11" scope="col" style="text-align:left">2020</th> 		</tr> 		<tr> 			<th scope="col" style="text-align:left">&nbsp;</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.1.1</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.1.2</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.1.3</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.1.4</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.1.5</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.1.6</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">4.2</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">Gesamt-fällungen</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">Ersatz-pflanzungen</th> 			<th scope="col" style="text-align:left">Wertersatz</th> 		</tr> 		<tr> 			<td scope="col">BV 1</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">130</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">19</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">105</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">1</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">3</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">258</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">29</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">216.700€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td scope="col">BV 2</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">29</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">22</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">118</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">1</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">5</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">1</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">176</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">44</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">31.700€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 3</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">298</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">18</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">237</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">1</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">5</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">559</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">56</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">442.930€</td> 		</tr> 	</thead> 	<tbody> 		<tr> 			<td scope="col">BV 4</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">110</td> 			<td style="text-align:right">49</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">240</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">9</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">408</td> 			<td style="text-align:right">67</td> 			<td style="text-align:right">113.900€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 5</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">167</td> 			<td style="text-align:right">70</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">535</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">8</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">4</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">784</td> 			<td style="text-align:right">125</td> 			<td style="text-align:right">117.000€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 6</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">110</td> 			<td style="text-align:right">45</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">387</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">1</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">10</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">553</td> 			<td style="text-align:right">89</td> 			<td style="text-align:right">85.700€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 7</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">97</td> 			<td style="text-align:right">48</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">169</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">1</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">11</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">7</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">333</td> 			<td style="text-align:right">63</td> 			<td style="text-align:right">101.500€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 8</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">47</td> 			<td style="text-align:right">81</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">189</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">10</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">5</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">332</td> 			<td style="text-align:right">76</td> 			<td style="text-align:right">27.500€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 9</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">110</td> 			<td style="text-align:right">64</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">647</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">1</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">19</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">841</td> 			<td style="text-align:right">131</td> 			<td style="text-align:right">99.300€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>BV 10</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">0</td> 			<td style="text-align:right">8</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">101</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">0</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">3</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">1</td> 			<td scope="col" style="text-align:right">113</td> 			<td style="text-align:right">11</td> 			<td style="text-align:right">0€</td> 		</tr> 		<tr> 			<td><strong>Gesamtsumme</strong></td> 			<td style="text-align:right"><strong>0</strong></td> 			<td><strong>1098</strong></td> 			<td style="text-align:right"><strong>424</strong></td> 			<td scope="col" style="text-align:right"><strong>2728</strong></td> 			<td scope="col" style="text-align:right"><strong>6</strong></td> 			<td scope="col" style="text-align:right"><strong>83</strong></td> 			<td scope="col" style="text-align:right"><strong>18</strong></td> 			<td scope="col" style="text-align:right"><strong>4357</strong></td> 			<td style="text-align:right"><strong>691</strong></td> 			<td style="text-align:right"><strong>1.236.230€</strong></td> 		</tr> 	</tbody> </table><p><br> Von der Gesamtsumme Wertersatz 2020 wurde 1.177.432,32 € Ausgleichszahlungen geleistet.</p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-368992</guid>
                <pubDate>Thu, 14 Jan 2021 22:50:00 +0100</pubDate>
                <title>Mehr Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden von städtischen Liegenschaften Düsseldorfs</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/mehr-photovoltaikanlagen-auf-den-gebaeuden-von-staedtischen-liegenschaften-duesseldorfs/</link>
                <author>Ausschuss für Umweltschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 16.01.2021</p>
<p><br> <strong>Der Ausschuss für Umweltschutz beschließt die Aufstockung der Mittel der Initiative 6 – Installation von eigenen Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie –&nbsp; für Photovoltaikanlagen auf 1.000.000 Euro.</strong></p>
<p><strong>Die Deckung erfolgt aus Produkt Klimaschutzprogramm, Konto 52910000 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Produkt 5656102.</strong></p>
<p><strong>Die zur Umsetzung erforderlichen zusätzlichen Personalstellen werden eingerichtet und der Stellenplan entsprechend angepasst</strong></p>
<p><em>Begründung:</em><br> Der Rat hat in seiner Sitzung am 04. Juli 2019 das Ziel der Klimaneutralität Düsseldorfs im Jahr 2035 (Vorlage 01/227/2019) mit dem Ergänzungsantrag (01/250/2019) der Ratsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschlossen.<br> <br> Im Klimaschutzkonzept 2025: Handlungsprogramm 2025 der Stadt Düsseldorf sind umfassende Vorschläge erarbeitet worden.<br> <br> In der Projektfamilie „ Umfassender Ausbau der Photovoltaik“ heißt es, dass „die Erzeugung von Energie mittels erneuerbarer Energiequellen eine Schlüsselstrategie zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Düsseldorf sein“ wird…und, dass „das Hauptpotenzial für Düsseldorf in der Nutzung der Solarenergie liegen wird, welches aber bisher nur zu einem verschwindend geringen Anteil genutzt ist.“ (Klimaschutzkonzept 2025: Handlungsprogramm 2025 Erstellt von: Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft im Auftrag des: Umweltamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf, Seite 72)<br> <br> Die Solarstromerzeugung auf städtischen Liegenschaften wird als Leuchtturmprojekt klassifiziert. Zu diesem Zweck soll der Ausbau von Photovoltaik auf den Dächern von städtischen Liegenschaften forciert werden. Hierfür soll der jährliche Betrag für 2021ff auf 1.000.000 Euro aufgestockt werden.<br> <br> Die zur zügigen Umsetzung der Maßnahme erforderlichen zusätzlichen Personalstellen werden eingerichtet und der Stellenplan entsprechend angepasst.<br> <br> Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Heidemarie Behrens&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Rita Kiwitt&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Dominik Dörr</p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-368991</guid>
                <pubDate>Thu, 14 Jan 2021 22:44:00 +0100</pubDate>
                <title>Stärkung des Förderprogrammes „Dach/Fassaden- und Innenhofbegrünung“</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/staerkung-des-foerderprogrammes-dach-fassaden-und-innenhofbegruenung/</link>
                <author>Ausschuss für Umweltschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Umweltausschusses am 14.01.2021:</p>
<p><strong>Der Ausschuss für Umweltschutz beschließt die Aufstockung der Mittel des Förderprogramms "Dach/Fassaden- und Innenhofbegrünung" 2021 ff. mit derzeit 100.000 Euro auf 300.000 Euro.</strong></p>
<p><em>Begründung:</em><br> Die Verwaltung der Stadt Düsseldorf wurde durch den Ratsantrag RAT/193/2020 und mit dem Beschluss vom 13.05.2020 beauftragt, das Förderprogramm zur Dach-, Fassaden-und Innenhofbegrünung (DAFIB) auf Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen zu erweitern und anzupassen.<br> Am 19.11.2020 hat der Umweltausschuss einstimmig die Änderung der Richtlinie zur Dach-, Fassaden-und Innenhofbegrünung (DAFIB) beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.</p>
<p>Durch die Erweiterung der Förderung von einem Fördergebiet auf die ganze Stadt, sowie der Erweiterung des Förderrahmens für Urbanes Gärtnern, die Verbesserung der Förderquote im Einzelfall, den Wegfall der Anforderungen für Wohngebäude etc. können wesentlich mehr Dach/Fassaden- und Innenhofbegrünungen beantragt und gefördert werden.</p>
<p>Diese Veränderungen wurden vorgeschlagen, um die Nachfrage zu steigern und eine schnellere Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet zu erreichen.</p>
<p>Hierfür soll der jährliche Betrag für 2021ff auf 300.000 Euro aufgestockt werden.<br> <br> Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Heidemarie Behrens&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;Rita Kiwitt&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Dominik Dörr</p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-341898</guid>
                <pubDate>Thu, 05 Dec 2019 10:48:00 +0100</pubDate>
                <title>Umsetzung der Vorgartensatzung</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/umsetzung-der-vorgartensatzung/</link>
                <author>Ausschuss für Umweltschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Umweltausschusses am 05. Dezember 2019: </strong></p>
<p>Die Extremwetterphasen des Sommers 2019 haben die Bedeutung unversiegelter und begrünter Flächen in der Stadt erneut deutlich gemacht. Pflanzen nehmen das Wasser auf und haben durch ihre Verdunstungsleistung einen positiven Effekt auf das Mikroklima. Sie stellen auch eine unverzichtbare Nahrungsquelle für Bienen und andere Insekten dar. Versiegelte Böden dagegen sind biologische Wüsten, Hotspots in Hitzephasen und beeinträchtigen den Wasserkreislauf auch bei Starkregenereignissen.</p>
<p>Wichtig für das Stadtklima und die Tier- und Pflanzenvielfalt sind nicht nur städtische Grünanlagen, sondern auch private Gärten und Vorgärten. In den letzten Jahren ist aber verstärkt der Trend zu beobachten, dass Vorgärten vegetationsfrei mit Steinen, Schotter, Kies oder Splitt gestaltet werden. Eine solche Gestaltung ist weder ökologisch noch städtebaulich sinnvoll.</p>
<p>Aus diesen Gründen beauftragte der Rat der Landeshauptstadt am 23.05.2019 die Verwaltung zu prüfen, mit welchen Instrumenten die Stadt auf eine ökologische und klimaangepasste Gestaltung von Vorgärten hinwirken kann. Das Ergebnis soll auch dem Ausschuss für Umweltschutz nach der Sommerpause berichtet werden.</p>
<p>Eine Rechtsgrundlage für die Durchsetzung der Vorgartenbegrünung hat die Verwaltung seit 1978 mit der Düsseldorf Vorgartensatzung. Es ist uns allerdings nicht bekannt, wie weitgehend die eindeutigen Regelungen der Vorgartensatzung auch umgesetzt werden.&nbsp;</p>
<p>Die Düsseldorfer Vorgartensatzung besagt unter § 4 Abs. 2: „Werden als Gestaltungselement befestigte Flächen angelegt, so sind mindestens 25% des Vorgartens als Pflanzfläche vorzusehen, dauerhaft zu begrünen und z. B. in Form von ebenerdigen Beeten, Bankbeeten oder Schalen so anzulegen, daß die Nutzung der Gestaltungsflächen zu Stellplatzzwecken wirksam ausgeschlossen ist.“ Weiterhin besagt sie unter §4 Abs. 4: „Bei der gärtnerischen Gestaltung von Vorgärten sind auch Bäume anzupflanzen, soweit dies nach den örtlichen Verhältnissen möglich ist.“ Weiterhin schränkt die Vorgartensatzung die Versiegelung von Vorgärten in § 5 Abs. 1 wie folgt ein: „Zur Befestigung von Vorgartenflächen dürfen insbesondere Beläge aus ungebrochenem Kies und Plattierungen oder Pflasterungen aus Natur- und Betonformsteinen verwendet werden; sonstige betonierte sowie bituminöse Befestigungen sollen nur ausnahmsweise Verwendung finden. Beläge aus Asche, Schlacke oder ähnlichen Baustoffen sind unzulässig.“</p>
<p>DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p><ol> 	<li><strong>Wie erfolgt eine Kontrolle über die Einhaltung der Düsseldorfer Vorgartensatzung bzw. wenn keine Kontrolle erfolgt, warum nicht?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Bei wie vielen Vorgärten wurden in den vergangenen fünf Jahren Verstöße gegen die §§ 3 und 4 der Vorgartensatzung jeweils festgestellt, mit Verwarnungen oder Strafen in welcher Höhe belegt und die Vorgärten baulich angepasst (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr)?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Gibt es nach Auffassung der Verwaltung die Möglichkeit, den § 3 Abs. 3 derart neu zu fassen, dass das enthaltene Verbot von Stellplätzen in Vorgärten gerichtsfest ist? </strong>&nbsp;<strong>&nbsp;</strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> &nbsp;</p>
<p>Natalie Meisen&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Odd Krause&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rita Kiwitt&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Verwaltung am 05.12.2019 (Beigeordnete Stulgies)</strong></p>
<p>Die Fragen werden vom Bauaufsichtsamt wie folgt beantwortet:</p>
<p><strong>zu Frage 1:</strong> Auf die Einhaltung der Vorgartensatzung zum einen und entsprechender Begrünungsfestsetzungen in Bebauungsplänen und des allgemeinen Begrünungsgrundsatzes zum anderen wird durch das Bauaufsichtsamt in mehrfacher Hinsicht hingewirkt. So werden Antragsteller vor dem Genehmigungsverfahren diesbezüglich beraten und die Einhaltung entsprechender öffentlich-rechtlicher Vorschriften im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens geprüft. Sofern der Bauaufsichtsbehörde entsprechende Verstöße bekannt werden, schreitet sie im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten ordnungsbehördlich ein. Eine flächendeckende Kontrolle ist jedoch mit Blick auf die Größe des Stadtgebietes nicht möglich.</p>
<p><strong>zu Frage 2:</strong> Es wurden bislang hierzu keine Statistiken geführt, weswegen eine nähere Aufschlüsselung im Falle eines Verstoßes gegen die Vorgartensatzung nicht möglich ist.</p>
<p><strong>zu Frage 3:</strong> Die Vorgartensatzung ist eine Gestaltungssatzung, an deren rechtliche Wirksamkeit die Rechtsprechung immer höhere Anforderungen geknüpft hat. Eine dieser Anforderungen ist, dass der&nbsp; Geltungsbereich dieser Satzung grundsätzlich räumlich kleiner sein muss als das gesamte Stadtgebiet. Die bestehende Vorgartensatzung gilt aber für das gesamte Stadtgebiet. Daher müsste nicht nur § 3 Absatz 3 der Satzung, sondern die gesamte Satzung überarbeitet bzw. ersetzt werden, um einer Überprüfung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu genügen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-336431</guid>
                <pubDate>Thu, 07 Nov 2019 11:53:00 +0100</pubDate>
                <title>Düsseldorfer Wälder gegen Klimawandel stärken</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/duesseldorfer-waelder-gegen-klimawandel-staerken/</link>
                <author>Ausschuss für Umweltschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Umweltausschusses am 7. November 2019: </strong><br> Der Klimawandel schädigt durch extrem trockene und heiße Perioden im Sommer sowie durch Starkregenereignisse den Baumbestand. Damit ist auch sein Beitrag gegen den Klimawandel bedroht. Die Wälder absorbieren zehn Prozent der Treibhausgasemissionen.</p>
<p>Laut „Grünordnungsplan 2025“ (veröffentlicht 2014) gibt es im Düsseldorfer Stadtgebiet rund 2.700 ha Waldflächen, die 12,3 % der Gesamtfläche des Stadtgebiets umfassen. 2.200 ha davon sind in städtischer Verwaltung, 500 ha in privater Hand (vor allem im nördlichen Stadtgebiet). Die Baumarten verteilten sich laut dem „Grünordnungsplan 2025“ auf 25 % Eiche, 20 % Buche, 50 % andere Laubgehölze und 5 % Nadelbäume. Nadelbäume haben sich als besonders anfällig für Hitze und Trockenheit gezeigt.</p>
<p>Die Stadt strebt deshalb seit spätestens 2014 an, die verbliebenen Nadelholzbestände sukzessive durch Arten mit hoher Trockenstresstoleranz zu ersetzen und so stabile Mischbestände aufzubauen. Bei der Auswahl der Arten orientiert sie sich u.a. an der Klimaartenmatrix für Waldbaumarten (KLAM-Wald; Stiftung Wald in Not 2008).</p>
<p>DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p><ol> 	<li><strong>Wie ist der Zustand der Bäume auf Düsseldorfer Privat- und Kommunalwaldflächen nach dem Hitzesommer 2019?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>In welchem Umfang werden dort seit 2014 an Extremwetterverhältnisse angepasste Baumarten angepflanzt und wie haben sich diese bisher bewährt? &nbsp;</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Wann und in welchem Umfang werden Baumschäden durch Extremwetterverhältnisse mit Wiederaufforstungen ausgeglichen und finden dazu auch Gespräche mit Privatwald-BesitzerInnen statt? </strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> &nbsp;</p>
<p>Natalie Meisen&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Odd Krause&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rita Kiwitt</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Verwaltung am 07.11.2019 (Beigeordnete Stulgies)</strong></p>
<p><strong>Vorbemerkung:</strong><br> Die Betreuung des Düsseldorfer Privatwaldes erfolgt durch die zuständigen Regionalforstämter Niederrhein und Bergisches Land im Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Zum Zustand des Baumbestandes im Privatwald liegen der Verwaltung noch keine aktuellen Angaben vor. Zum Ende 2019 werden nähere Daten zu Privatwäldern im Rahmen der Veröffentlichung des Waldzustands-berichtes des Landes NRW veröffentlicht.<br> Die Fläche des Privatwaldes in Düsseldorf macht nur ca. 19 % des gesamten Waldbestandes in Düsseldorf aus.</p>
<p><strong>zu Frage 1:</strong> Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hat am 07. 10. 2019 im Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen ausführlich über den aktuellen Zustand des kommunalen Stadtwaldes berichtet.<br> Die trockenen Sommer der beiden letzten Jahre haben auch im Düsseldorfer Stadtwald deutliche Spuren hinterlassen. Im Jahr 2018 fielen in der Vegetationszeit nur rund 50 Prozent des langjährigen Durchschnitts an Niederschlag. Dieses Niederschlagsdefizit konnte auch im Folgejahr nicht ausgeglichen werden, so dass auch im Sommer 2019 in ganz Nordrhein-Westfalen in der tieferen Bodenschicht noch eine extreme bis außergewöhnliche Dürre herrschte. Durch den Wassermangel nimmt die Vitalität der Bäume ab und sie werden anfälliger für Schädlinge, wie Pilze und Insekten. Zusätzlich ist eine vermehrte Trocken- und Totholzbildung in den Baumkronen festzustellen.<br> Im September 2019 wurde der Zustand des Baumbestandes im Stadtwald durch die Revierförster begutachtet und die bisherigen Ausfälle nach den beiden Trockensommern bilanziert. Insgesamt sind seit 2018 im Stadtwald rund 5.400 Bäume abgestorben oder mussten wegen des Verlustes ihrer Standsicherheit gefällt werden.<br> Die wenigen Fichten im Stadtwald wurden von Borkenkäfern – Buchdrucker und Kupferstecher – befallen. Die befallenen Bäume werden fortlaufend entnommen, um eine weitere Ausbreitung des Borkenkäfers zu verhindern. Insgesamt sind bisher 800 Fichten abgestorben.<br> An alten Rotbuchen tritt in Folge der Dürre eine Komplexerkrankung aus Schadinsekten und Pilzbefall auf, die zum Absterben der Bäume führen kann. Insgesamt sind bisher 200 Rotbuchen abgestorben. An durch den Orkan „Ela“ aufgerissenen Wald- und Parkrändern treten sogenannte Sonnenbrand-Schäden an der äußeren Rinde der Buchen auf, die zum Absterben des Kambiums führen und schließlich zum Verlust der Standsicherheit dieser betroffenen Bäume.</p>
<p>Bei den Eichenbeständen hat in den letzten beiden Jahren der Befall mit Eichenprozessionsspinnern deutlich zugenommen. Daneben zeigen einige alte Eichen in Folge der langen Trockenheit starke Kronenschäden mit Totastbildung sowie Befall mit Baumpilzen. Insgesamt sind bisher 200 Eichen abgestorben.<br> Beim Bergahorn wurde in den vergangenen Monaten vermehrt die Rußrindenkrankheit, eine Pilzer-krankung, festgestellt. Insgesamt sind bisher 1.500 Bergahorne abgestorben. Die befallenen Bäume müssen entnommen werden, da die Sporenbildung der verursachenden Pilze eine Gesundheitsgefahr für den Menschen darstellen kann.<br> Bei den Eschen tritt eine andere Pilzerkrankung, das sogenannte Eschentriebsterben auf. Dieser Pilz bringt die frischen Triebe von Eschen in allen Altersgruppen zum Vertrocknen und führt zur Schwächung der befallenen Bäume bis zum Absterben. Besonders stark betroffen ist der Eller Forst im Bereich der naturbelassenen Referenzfläche im Naturschutzgebiet. Insgesamt sind bisher 1.300 Eschen abgestorben.<br> Birken, Weiden und Erlen haben vor allem an trockenen Standorten, wie an Böschungen und Wald-rändern, stark gelitten. Die Bäume zeigen Kronenschäden mit Blattverlust, Totastbildung und Befall mit Baumpilzen. Einzelne Lärchen und Kiefern sind abgestorben. Insgesamt sind bisher 1.400 dieser Waldbäume ausgefallen.</p>
<p><strong>zu Frage 2:</strong> In den Jahren nach dem Sturmereignis Ela 2014 wurden im Stadtwald Düsseldorf als Ergänzung zur natürlichen Verjüngung bisher 74.000 junge Waldbäume und Waldsträucher gepflanzt. Die Wiederaufforstung erfolgte entsprechend dem Wiederaufforstungskonzept für den Stadtwald unter besonderer Berücksichtigung der Klimatoleranz mit einer breiten Baumartenpalette aus Traubeneiche, Stieleiche, Hainbuche, Rotbuche, Waldkiefer, Winterlinde, Wildkirsche, Vogelbeere, Erle und diversen Straucharten. Über die natürliche Verjüngung haben sich zusätzlich Pionierbaumarten wie Birke, Salweide, Zitterpappel und weitere Straucharten eingefunden.<br> Die Baumarten aus den oben genannten Nachpflanzungen haben sich bisher gut bewährt, zumal auf die Pflanzung von Fichten und Eschen vollständig verzichtet wurde. Generell wirkt sich die vielfältige Baumartenmischung im Klimastress positiv aus, denn oftmals können Lücken im Bestand durch gesunde Nachbarbäume oder Naturverjüngung geschlossen werden.</p>
<p><strong>zu Frage 3:</strong> In den nächsten Jahren werden Ergänzungspflanzungen erforderlich, wo sich die Lücken im Waldbestand nicht durch natürliche Verjüngung schließen können. Die Wiederaufforstung erfolgt entsprechend dem Wiederaufforstungskonzept für den Stadtwald unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Standortbedingungen und einer breiten Baumartenpalette als Reaktion auf den Klimawandel. Der Umfang der erforderlichen Nachpflanzungen im Stadtwald ist abhängig von der weiteren Schadensentwicklung in den nächsten Jahren und muss noch ermittelt werden.</p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-335456</guid>
                <pubDate>Thu, 10 Oct 2019 12:49:00 +0200</pubDate>
                <title>Wildblumenwiesen – Nahrungsgrundlage für Insektenpopulationen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-duesseldorf.de/stadtrat/detail/news/wildblumenwiesen-nahrungsgrundlage-fuer-insektenpopulationen/</link>
                <author>Ausschuss für Umweltschutz</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Umweltausschusses am 10. Oktober 2019:</strong></p>
<p>Tier- und Pflanzenwelt sind durch ein beschleunigtes Artensterben bedroht. Besonders betroffen sind Insekten, die mit Abstand artenreichste Gruppe im Tierreich. Insekten wiederum bilden die Nahrungsgrundlage vieler anderer Tiere. Bei zahlreichen Vogelarten wurden die Bruterfolge durch den Rückgang der Insektenpopulation vermindert.</p>
<p>Großstädte sollten daher Maßnahmen ergreifen, um dem Artensterben entgegenzuwirken. Düsseldorf verfügt über viele kurzfristig als Wildblumenwiesen nutzbare Grün- und Brachflächen. Andere städtische Freiflächen könnten durch Entsiegelung und Nutzung als Wildblumenwiesen gleich zweifach ökologisch aufgewertet werden. Die Kosten für Saatgut und Pflege sind gering, der Beitrag zum Artenschutz wäre groß. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>
<p>DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:</p><ol> 	<li><strong>Wie viele städtische Flächen mit &nbsp;welcher Gesamtgröße werden bereits für Wildblumenwiesen genutzt?</strong><br> 	&nbsp;</li> 	<li><strong>Wie viele weitere Wildblumenwiesen mit welcher Gesamtgröße sind geplant?<br> 	&nbsp;</strong></li> 	<li><strong>Wie viel Potenzial besteht über diese Planung hinaus und welche zusätzlichen Kosten entstünden durch die Verwirklichung des Potenzials? </strong></li> </ol><p>Mit freundlichen Grüßen<br> &nbsp;</p>
<p>Natalie Meisen&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Odd Krause&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rita Kiwitt &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Verwaltung am 10.10.2019 (Beigeordnete Stulgies)</strong></p>
<p><strong>zu Frage 1:</strong>&nbsp;Wildblumenwiesen kommen auf städtischen Flächen in Grünanlagen und im Begleitgrün von Straßen sowie in der freien Landschaft vor.<br> Es gibt keine eindeutige Definition, ab welchem Anteil eine artenreiche Wiese als Wildblumenwiese bezeichnet wird.<br> Im Grünkataster des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes werden für die Grünanlagen und das Straßenbegleitgrün sogenannte Grünland-Extensivflächen ausgewiesen, die sich durch eine 1-3 malige Mahd pro Jahr auszeichnen und sich damit als höherwüchsige Wiesen von den häufig geschnittenen Rasenflächen unterscheiden lassen.<br> Entsprechend dieser Aufteilung pflegt das Gartenamt aktuell 1,8 Mio. m² der insgesamt rd. 5,3 Mio. m² Rasen- und Wiesenflächen in Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün extensiv. Durch die extensive, an traditionelle Wiesennutzung angelehnte Pflege sind diese Flächen in aller Regel artenreicher als übliche Rasenflächen.<br> In den vergangenen Jahren wurde die Artenvielfalt in Grünanlagen und dem Straßenbegleitgrün durch einzelne Maßnahmen noch gezielter gefördert.<br> So wurde eine 5 Hektar große Wiesenfläche im Düsseldorf Südpark zu einer hochwertigen Blumenwiese entwickelt, auf der seltene Wildbienenarten vorkommen.<br> Eine weitere Maßnahme war die Anreicherung von 9000m² Wiesenflächen in Grünanlagen und dem Straßenbegleitgrün durch Wiesenstauden, die in der Stadtgärtnerei vorgezogen wurden. Diese Standorte entwickeln sich zu richtigen Augen- und Insektenweiden.<br> Darüber hinaus liegen Einzelbeispiele durch Vegetationskartierungen aus dem Landschaftsraum vor. Danach sind fast alle Deichwiesen und fast alle Wiesen im Rheinvorland den Blumenwiesen zuzurechnen. Hinzu kommen Blumenwiesen in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Vor allem die Auen im Naturschutzgebiet Urdenbacher Kämpe werden durch landesweit bedeutsame Feuchtwiesen geprägt.</p>
<p><strong>zu Frage 2:</strong>&nbsp;Aktuell wird damit begonnen, auf Friedhofsflächen, die nicht mehr für Bestattungen benötigt werden, Extensivwiesen in einer Größenordnung von 15.000 m² zu entwickeln.<br> Im Düsseldorfer Süden sollen darüber hinaus im Rahmen des Projektes Garath 2.0 rund 17.500 m² des Straßenbegleitgrüns naturnah umgestaltet werden.</p>
<p><strong>zu Frage 3:</strong>&nbsp;Die Stadt Düsseldorf nimmt auf Beschluss des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen im Jahr 2020 am Labeling-Verfahren "Stadtgrün Naturnah" der Kommunen für Biologische Vielfalt teil (Vorlage-Nr. 70/34/2019, AöE am 03.06.19). Im Rahmen dieses Verfahrens werden eine Bestandserfassung aller vorhandenen, artenreichen Wiesenflächen vorgenommen und Potentiale für weitere, vor allem innerstädtische Blumenwiesenprojekte sowie deren Kosten ermittelt. Das „Labeling-Verfahren“ soll auch dazu genutzt werden, die Pflege der vorhandenen Wiesenflächen weiter zu optimieren.<br> Die Verwaltung wird die betroffenen Fachausschüsse über die Inhalte und Ergebnisse des „Labeling-Verfahrens“ unterrichten. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Umweltausschuss</category>
                
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