Abschaffung der Kitagebühren

Jugendhilfeausschuss


Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.11.2010:

Produkt 036 365 010             
Sachkonto 10000 4321000

Der Mittelansatz wird für das Haushaltsjahr 2011 und folgende auf 0,00 Euro festgesetzt. Die Satzung vom 01.08.2008 wird entsprechend geändert.

Begründung:
Kostenlose, öffentliche, steuerfinanzierte Kindertagesstätten für alle Altersgruppen halten wir für eine gesellschaftspolitische Notwendigkeit. Die Notwendigkeit der Bereitstellung eines kostenlosen, ausreichenden und qualitativ hochwertigen Angebotes an Plätzen für Bildung und Betreuung in Kindereinrichtungen vom ersten Lebensjahre an ergibt sich aus zwei gleich wichtigen Gründen.

In den jüngsten Debatten wird von einigen Seiten der Eindruck erweckt, es gehe nur um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, also um ein Gleichstellungsproblem, vor allem für Frauen. Institutionelle Betreuung wird nur als Ersatz für fehlende häusliche Zuwendung angesehen. Natürlich bietet gute Kinderbetreuung eine Gewähr dafür, dass Eltern berufstätig sein können. Es geht aber um weit mehr.

Institutionelle Kinderbetreuung ist kein Ersatz für elterliche Zuwendung, sie ist etwas anderes. Elterliche Erziehung, elterliche emotionale Geborgenheit und Sicherheit kann ohnehin niemals gegen institutionelle aufgewogen werden. Auch wenn Kinder tagsüber in der Einrichtung sind, wird die Verantwortung der Eltern nicht aufgehoben, sie findet nur zu anderen Zeiten statt.

Kindereinrichtungen, die sich als Bildungseinrichtungen verstehen, leisten mehr als Betreuung in Zeiten der berufsbedingten Abwesenheit von Eltern. Sie entlasten und unterstützen Eltern teilweise bei der notwendigen Förderung ihrer Kinder. Sie arbeiten mit pädagogisch ausgebildetem Personal und können kindgerechter fördern, als das im Elternhaus oft möglich ist. Der Bildungsauftrag von Kindereinrichtungen ist auf die ganze Persönlichkeit gerichtet und umfasst die Förderung sozialer Kompetenzen, die emotionale Entwicklung ebenso wie die körperliche und geistige Entwicklung der kindlichen Persönlichkeit. Er ist keine Vorwegnahme von Schule, sondern kann nur altersgerecht umgesetzt werden. Es geht um komplexe, altersgerechte Lernwelten, die Kindern sonst nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Wenn es richtig ist, dass Kinder vom ersten Lebenstage an lernen, haben sie ein Recht darauf, dass ihnen alle Lernwelten von Anfang an zur Verfügung stehen. Insbesondere die Ausprägung sozialer Kompetenzen durch soziale Interaktion mit anderen Kindern und Erwachsenen, die Vorbereitung auf das Leben in Gemeinschaft kann in Kindereinrichtungen in einer Weise erfolgen, wie das im Elternhaus nur selten möglich ist. In der Kindereinrichtung kommen zudem Kinder aus unterschiedlichen sozialen Schichten zusammen. Hier finden soziale Kontakte über das häusliche Umfeld hinaus statt. In einer Gesellschaft, in der die Schere zwischen arm und reich immer mehr auseinander geht, in der sich entlang der Schichten Parallelwelten herausbilden, gewinnt diese Funktion an Bedeutung.

Aus dieser besonderen Rolle der institutionellen Betreuung leitet sich unsere Forderung auf kostenlose Ganztagsplätze für alle Kinder vom ersten Lebensjahre an ab, als Anspruch für Kinder, nicht für Eltern. Frühkindliche Förderung, Bildung und Betreuung ist nicht nur eine Möglichkeit, Beruf und Familie besser zu vereinbaren, sondern sie dient der optimalen und umfassenden Entwicklung der kindlichen Persönlichkeit ebenso wie dem Nachteilsausgleich und sie ist ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit für alle Kinder.

Freundliche Grüße


Ronny Meyer                           Meryem Kneist