Abschiebungen 2015

Ratsfraktion

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 28. April 2016:   Der Umgang mit AsylbewerberInnen und Flüchtlingen sollte sich nicht an möglichen Abschiebungen, sondern am möglichen Bleiberecht orientieren. Schutzsuchende werden nach der geltenden Rechtslage und Praxis in Deutschland mit zahlreichen Beschränkungen, einem unsicheren Aufenthaltsstatus und einer mangelhaften sozialen und medizinischen Versorgung konfrontiert. Ihre Integration wird verhindert, ihre individuellen Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten werden verletzt. 

In diesem Zusammenhang fragt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf an: 

  1. Wie viele Menschen aus Düsseldorf sind im Jahr 2015 abgeschoben worden:
    a) insgesamt (Bitte aufgeteilt nach Geschlecht und Herkunftsland),

    b) in ein sogenanntes sicheres Drittland? (Bitte aufgeteilt nach Geschlecht sicheres Drittland und Herkunftsland),

    c) in ein sogenanntes sicheres Herkunftsland (Bitte aufgeteilt nach Geschlecht und Herkunftsland),

    d) in andere Länder (Bitte aufgeteilt nach Geschlecht, Abschiebeland und Herkunftsland).
  1. Wie viele der Abgeschobenen waren jeweils
  • abgelehnte Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber,

  • ehemals anerkannte AsylbewerberInnen oder Flüchtlinge, deren Anerkennung widerrufen oder zurückgenommen worden ist,

  • Personen, die zuvor einmal eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG besaßen,

  • Personen, die zuvor nach den §§ 53 bis 55 AufenthG ausgewiesen worden waren (bitte genau nach Rechtsgrund der Ausweisung differenzieren),

  • Personen, die zuvor einmal im Besitz einer Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis aus anderen als völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen waren (bitte soweit wie möglich nach Rechtsgrundlage differenzieren),

  • Personen, die sich zum Erreichen eines humanitären Aufenthaltstitels an die Härtefallkommissionen der Länder oder Petitionsausschüsse des Bundes- oder der Landtage gewandt haben,

  • Personen, die zuvor in Abschiebehaft gemäß § 62 AufenthG waren,

  • Unbegleitete Minderjährige

  • Minderjährige in Begleitung Erziehungsberechtigter,

  • über 60 Jahre alt.

      3. Wie viele Abschiebungen erfolgten über den Flughafen Düsseldorf, wie viele Abschiebungen erfolgten auf dem Landweg, wie viele Abschiebungen erfolgten mit Hilfe des OSD? 

Mit freundlichen Grüßen 

Angelika Kraft-Dlangamandla                                   Lutz Pfundner       

 

Antwort der Verwaltung am 28.04.2016 (Beigeordneter Dr. Keller)

zu Frage 1

a) im Jahr 2015 hat die kommunale Ausländerbehörde 183 Personen abgeschoben. 106 waren männliche, 77 Personen weiblichen Geschlechts.

Die Rückzuführenden besaßen 26 unterschiedliche Nationalitäten. Die zehn Hauptherkunftsstaaten waren:

 

- Mazedonien46 Personen; 19m/27w
- Serbien30 Personen; 18m/12w
- Kosovo26 Personen; 15m/11w
- Bosnien und Herzegowina16 Personen;    9m/7w
- Armenien10 Personen;    4m/6w
- Albanien  7 Personen,    4m/3w
- Georgien  7 Personen;    4m/3w
- Nigeria  7 Personen;    5m/2w
- Guinea  4 Personen;    4m
- Tadschikistan  4 Personen;    4w

b) c) und d) Eine statistische Auswertung ist nicht möglich. Die Ermittlung der einzelnen Zahlen wäre nur mit großem Verwaltungsaufwand verbunden.

zu Frage 2:
...abgelehnte Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber...

Eine statistische Auswertung ist nicht möglich. Die Ermittlung der einzelnen Zahlen wäre nur mit großem Verwaltungsaufwand verbunden.

...ehemals anerkannte Asylbewerber oder Flüchtlinge, deren Anerkennung widerrufen ist...

Dies war in keinem Fall gegeben.

...Personen, die zuvor nach den §§ 53 bis 55 AufenthG ausgewiesen worden waren...

Von den 9 Personen waren zuvor nach § 53 AufenthG 3 Personen, nach § 54 AufenthG 0 Personen und nach § 55 AufenthG 6 Personen ausgewiesen worden.

...Personen, die zuvor einmal im Besitz einer Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis ais anderen völkerrechtlichen usw. Gründen waren...

Eine statistische Auswertung ist nicht möglich. Die Ermittlung der einzelnen Zahlen wäre nur mit großem Verwaltungsaufwand verbunden. Es wurde aber keine Person abgeschoben, die zuvor eine Niederlassungserlaubnis besaß.

...Personen, die sich zum Erreichen eines humanitären Aufenthaltstitels an der Härtefallkommission o.ä. gewandt haben...

Dies war in keinem Fall gegeben.

...Personen, die zuvor in Abschiebehaft waren...

Bei 14 Personen erfolgte die Maßnahme aus der Abschiebehaft heraus.

...unbegleitete Minderjährige...

Es wurde keine unbegleitete minderjährige Person abgeschoben.

...Minderjährige in Begleitung Erziehungsberechtigter...

76 Minderjährige wurden zusammen mit Erziehungsberechtigten zurückgeführt.

...über 60 Jahre alt...

5 Personen waren über 60 Jahre alt.

zu Frage 3: Eine statistische Auswertung ist nicht möglich. Die Ermittlung der einzelnen Zahlen wäre nur mit großem Verwaltungsaufwand verbunden.

...wie viele Abschiebungen erfolgten mit Hilfe des OSD?...

Dies war in keinem Fall gegeben.