Abschiebungen der Düsseldorfer Ausländerbehörde 2016

Ratsfraktion

Anfrage der Fraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 10. März 2017: Der Umgang mit AsylbewerberInnen und Flüchtlingen sollte sich nicht an möglichen Abschiebungen, sondern am möglichen Bleiberecht orientieren. Schutzsuchende werden nach der geltenden Rechtslage und Praxis in Deutschland mit zahlreichen Beschränkungen, einem unsicheren Aufenthaltsstatus und einer mangelhaften sozialen und medizinischen Versorgung konfrontiert. Ihre Integration wird verhindert, ihre individuellen Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten werden verletzt.

In diesem Zusammenhang fragt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf an: 

  1. Wie viele Menschen hat die kommunale Ausländerbehörde  im Jahr 2016 abgeschoben:
    a) insgesamt
       
    (Bitte aufgeteilt nach Geschlecht und Herkunftsland)
    b) in ein sogenanntes sicheres Drittland?
       
    (Bitte aufgeteilt nach Geschlecht sicheres Drittland und Herkunftsland)
    c) in ein sogenanntes sicheres Herkunftsland
       
    (Bitte aufgeteilt nach Geschlecht und Herkunftsland)
    d) in andere Länder
       
    (Bitte aufgeteilt nach Geschlecht, Abschiebeland und Herkunftsland)

  2. Wie viele der Abgeschobenen waren jeweils
    • abgelehnte Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber,  
    • ehemals anerkannte AsylbewerberInnen oder Flüchtlinge, deren Anerkennung widerrufen oder zurückgenommen worden ist 
    • Personen, die zuvor einmal eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG besaßen, 
    • Personen, die zuvor nach den §§ 53 bis 55 AufenthG ausgewiesen worden waren,
    • Personen, die zuvor einmal im Besitz einer Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis aus anderen als völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen waren,
    • Personen, die sich zum Erreichen eines humanitären Aufenthaltstitels an die Härtefallkommissionen der Länder oder Petitionsausschüsse des Bundes- oder der Landtage gewandt haben,
    • Personen, die zuvor in Abschiebehaft gemäß § 62 AufenthG waren,
    • Unbegleitete Minderjährige
    • Minderjährige in Begleitung Erziehungsberechtigter,
    • über 60 Jahre alt.

  3. Wie viele Abschiebungen erfolgten über den Flughafen Düsseldorf, wie viele Abschiebungen erfolgten auf dem Landweg, wie viele Abschiebungen erfolgten mit Unterstützung des OSD, wie viele Nachtabschiebungen wurden durchgeführt?

Mit freundlichen Grüßen 

Angelika Kraft-Dlangamandla                                   Lutz Pfundner                              

 

Antwort der Verwaltung am 10.03.2017 (Beigeordneter Prof. Dr. Meyer-Falcke)

zu Frage 1a): Im Jahr 2016 hat die Kommunale Ausländerbehörde 172 Personen abgeschoben.
115 waren männlichen, 57 weiblichen Geschlechts.
Die rückgeführten Personen besaßen 22 unterschiedliche Nationalitäten. Die zehn Hauptherkunftsstaaten waren:
- Albanien (45 Personen; 28m/17w)
- Mazedonien (25 Personen; 12m/13w)
- Kosovo (23 Personen; 15m/8w)
- Serbien (18 Personen; 9m/9w)
- Syrien (14 Personen; 11m/3w)
- Marokko (13 Personen; 11m/2w)
- Algerien (5 Personen; 5m/0w)
- Armenien (5 Personen; 4m/1w)
- Tadschikistan (5 Personen; 3m/2w)
- Guinea (4 Personen; 4m/0w)

zu Frage 1b): Eine statistische Auswertung ist nicht möglich. Die Ermittlung der einzelnen Zahlen wäre nur durch Überprüfung aller Einzelfälle möglich. Dieser Aufwand ist nicht leistbar.

zu Frage 1c): siehe vorherige Frage

zu Frage 1d): siehe vorherige Frage

zu Frage 2 Punkt 1): Eine statistische Auswertung ist nicht möglich. Die Ermittlung der einzelnen Zahlen wäre nur durch Überprüfung aller Einzelfälle möglich. Dieser Aufwand ist nicht leistbar.

zu Frage 2 Punkt 2): Dies war in keinem Fall gegeben.

zu Frage 2 Punkt 3): Dies war in keinem Fall gegeben.

zu Frage 2 Punkt 4): 10 Personen

zu Frage 2 Punkt 5): Eine statistische Auswertung ist nicht möglich. Die Ermittlung der einzelnen Zahlen wäre nur durch Überprüfung aller Einzelfälle möglich. Dieser Aufwand ist nicht leistbar. Es wurde aber keine Person abgeschoben, die zuvor eine Niederlassungserlaubnis besaß.

zu Frage 2 Punkt 6): Eine Familie (sechs Personen) hatte sich an den Petitionsausschuss des Landtags NRW gewandt. Der Petitionsausschuss hat beschlossen, dass die Ausländerbehörde an die Entscheidungen des BAMF und der Gerichte gebunden ist.
Acht Personen hatten bei der Härtefallkommission NRW Anträge gestellt.
In sieben Fällen hat sich die Härtefallkommission nicht mit dem Fall befasst; in einem Fall sah sich die Härtefallkommission nicht in der Lage, eine Empfehlung abzugeben.

zu Frage 2 Punkt 7): Bei 9 Personen erfolgte die Maßnahme aus der Abschiebehaft heraus.

zu Frage 2 Punkt 8): Ein syrischer unbegleiteter Minderjähriger wurde auf eigenen Wunsch zu seinen El-tern nach Katar abgeschoben.

zu Frage 2 Punkt 9): 59 Minderjährige wurden zusammen mit Erziehungsberechtigten zurückgeführt.

zu Frage 2 Punkt 10): Zwei Personen waren über 60 Jahre alt

zu Frage 3 - Flughafen Düsseldorf: Eine statistische Auswertung ist nicht möglich. Die Ermittlung der einzelnen Zahlen wäre nur durch Überprüfung aller Einzelfälle möglich. Dieser Aufwand ist nicht leistbar.

zu Frage 3 - Landweg: siehe vorherige Frage

zu Frage 3 - Unterstützung des OSD: keine

zu Frage 3 - Nachtabschiebungen: Eine statistische Auswertung ist nicht möglich. Die Ermittlung der einzelnen Zahlen wäre nur durch Überprüfung aller Einzelfälle möglich. Dieser Aufwand ist nicht leistbar.