Abschiebungen nach Afghanistan

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 18. Mai 2017:

Am 2. Februar 2017 verabschiedete der Stadtrat eine Resolution, die sich gegen Abschiebungen nach Afghanistan richtete: „Der Rat fordert die Landesregierung auf, sich mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dafür einzusetzen, die veränderte Sicherheitslage in Afghanistan bei allen Entscheidungen über Anträge von Personen aus Afghanistan zu berücksichtigen.“ Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich erneut verschärft, dennoch finden weitere Abschiebungen nach Afghanistan statt. Pro Asyl berichtet: „Über den Verbleib der Abgeschobenen hat die Bundesregierung keine Kenntnisse, ebenso nicht über die ethische oder religiöse Zugehörigkeit. Es ist noch nicht einmal sichergestellt, dass die Abgeschobenen ihr Gepäck mitnehmen können.“

Die Flüchtlingskommission UNHCR kommt zu dem Schluss, dass das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem „innerstaatlichen bewaffneten Konflikt“ im Sinne des europäischen Flüchtlingsrechtes betroffen ist. Aufgrund der sich ständig ändernden Sicherheitslage kann nicht zwischen sicheren und unsicheren Regionen in dem Bürgerkriegsland unterschieden werden. Dessen ungeachtet betreibt die Bundesregierung ungehindert die unmenschlichen Abschiebungen weiter und wird dabei von der NRW Landesregierung unterstützt. So wurden in der Nacht zum 25. April 14 Afghanen nach Kabul abgeschoben, darunter sieben Personen aus Nordrhein-Westfalen. Damit ist das SPD/Grüne-Bundesland Spitzenreiter in Bezug auf Abschiebungen in das Kriegsland Afghanistan.

In der Düsseldorfer Resolution steht weiterhin: „ Der Rat der Stadt Düsseldorf fordert die Stadtverwaltung auf, bei ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber*innen aus Afghanistan im Rahmen sorgfältiger Einzelfallprüfungen die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für eine Bleiberechtsperspektive zu prüfen.“

Hierzu frage ich an: 

  1. Wie ist die Resolution vom 2. Februar 2017 der Landesregierung zur Kenntnis gebracht worden und wie hat die Landesregierung auf die Ratsresolution reagiert?

  2. Waren unter den Abgeschobenen am 25. April nach Afghanistan in Düsseldorf lebende Menschen?
  1. Welche Aktivitäten gab bzw. gibt es seitens der Stadtverwaltung, um den Ratsbeschluss insoweit umzusetzen, dass Abschiebungen von in Düsseldorf lebenden Menschen nach Afghanistan jetzt und zukünftig verhindert werden?

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Kraft-Dlangamandla       


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Meyer-Falcke:

Zu Frage 1:
Die Resolution wurde dem Ministerium für Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis übersandt.

Zu Frage 2:
Nein.

Zu Frage 3:
Die Kommunale Ausländerbehörde prüft bei allen ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern immer vor der Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, ob im Einzelfall die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für ein Bleiberecht vorliegen. Dies gilt selbstverständlich und in besonderem Maße auch für Personen, denen die Abschiebung nach Afghanistan angedroht wurde.