AfD-Politiker im Wohnungsamt

Ratsfraktion

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 10. März 2016: Am 26.02.2016 wurde in den Medien berichtet, dass ein AfD-Mitglied, das in Heinsberg für die AfD aktiv Politik betreibt, im Düsseldorfer Wohnungsamt für die Vermittlung von Wohnungen an Flüchtlinge zuständig war. Der Mitarbeiter wurde daraufhin versetzt.

Von Bürgerinnen und Bürgern ist zu vernehmen, dass Wohnungsangebote für Flüchtlinge aus der Bevölkerung vom Wohnungsamt teilweise zögerlich behandelt bzw. Wohnungen aus nicht nachvollziehbaren Gründen als ungeeignet für Flüchtlinge eingestuft wurden.

Daraus ergeben sich einige Fragen: 

  1. Bei wie vielen Eignungsprüfungen von Wohnungen war der Mitarbeiter beteiligt bzw. hat er eigenständig vorgenommen?
  1. Wie viele dieser Wohnungen wurden als ungeeignet eingestuft bzw. befinden sich noch in der Prüfung?
  1. Werden die Entscheidungen des betreffenden Mitarbeiters noch überprüft?

Mit freundlichen Grüßen   

Angelika Kraft-Dlangamandla                                   Lutz Pfundner

 

Antwort der Verwaltung (Stadtdirektor Hintzsche)

zu Frage 1, 2 und 3: Seit der Aufnahme der statistischen Daten zu Beginn des Jahres 2015 wurden 139 Flüchtlings-Haushalte (mit 394 Personen) in Wohnraum vermittelt. Eine eigenständige Vornahme der Akquirierung bzw. Versorgung von bedarfsgerechtem Wohnraum erfolgt stets in Abstimmung mit der Leitung des Fachbereiches "Kommunale Wohnraumvermittlung" im Wege des "Vier-Augen-Prinzips". Dabei wird stets darauf geachtet, dass zu vermittelnde Wohnungen für den Einzelfall bedarfsgerecht sind. Das "Vier-Augen-Prinzip" findet im Übrigen bei allen Entscheidungen des Amtes für Wohnungswesen Anwendung.
Insofern ist eine Überprüfung der Entscheidungen bereits zeit- und bedarfsgerecht erfolgt.