Altstadtpflaster aus Kinderarbeit?

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 17.03.2011:

Natursteine, die in Europa verwendet werden, stammen zu einem nicht unerheblichen Teil aus Steinbrüchen in Indien, in denen Kinder zur Arbeit eingesetzt werden. Gegen diese Kinderarbeit haben sich viele Initiativen gewandt, was dazu geführt hat, dass insbesondere  öffentliche Auftraggeber in ihren Einkaufs- und Vergabebedingungen die Verwendung von Naturstein aus der Produktion mit Kinderarbeit ausschließen.

So hat auch die Stadt Düsseldorf in ihrer Geschäftsanweisung zur Vergabe von Aufträgen unter Punkt 7.3 den Satz aufgenommen: „Dabei ist darauf zu achten, dass keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit beschafft werden sollen.“

Da bei der Verlegung des Altstadtpflasters auch Naturstein verbaut wird, frage ich an:

  1. Ist in den Ausschreibungen zur Lieferung und Verlegung des Altstadtpflasters darauf hingewiesen worden, dass Produkte aus Kinderarbeit nicht zugelassen sind?
  1. Sind in diesem Zusammenhang von der ausführenden Firma Zertifikate vorgelegt worden und wenn ja, welche?
  1. Entsprechen diese Zertifikate Mindeststandards, wie sie zum Beispiel von Xertifix e. V. aufgestellt werden?

Freundliche Grüße

 

Angelika Kraft-Dlangamandla


Antwort durch den Beigeordneten Keller:

Frage 1:
Ist in den Ausschreibungen zur Lieferung und Verlegung des Altstadtpflasters darauf hingewiesen worden, dass Produkte aus Kinderarbeit nicht zugelassen sind?

Antwort:
In den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ der Landeshauptstadt Düsseldorf wird unter der Überschrift „Schwarzarbeit/ Ausbeuterische Kinderarbeit“ Bezug genommen. In Ziffer 4.9 heißt es: „Mit Abgabe des Angebotes erklären die Bieter, dass sie die ILO-Kernarbeitsnormen
einhalten und keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit anbieten.“


Frage 2:
Sind in diesem Zusammenhang von der ausführenden Firma Zertifikate vorgelegt worden und wenn ja, welche?

Antwort:
Anlässlich der Anfrage hat die Verwaltung das entsprechende Zertifikat angefordert.
Darin heißt es:
„Die Steine für das Bauvorhaben Düsseldorf Altstadt (Menge und Produktbezeichnung) sind aus der Türkei.
Hinsichtlich der Kinderarbeit ist das „Übereinkommen 182“ (Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999) in der Türkei am 02.08.2001 ratifiziert worden.
Das „Übereinkommen 182“ ist identisch mit der Anforderung der in den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ Ziff. 4.9 bezeichneten „ILO-Kernarbeitsnorm“.


Frage 3:
Entsprechen diese Zertifikate Mindeststandards, wie sie zum Beispiel von Xertifix e.V. aufgestellt werden?

Antwort:
Xertifix e.V. ist ein deutsch-indischer Verein, der Natursteine aus Indien vertreibt, die nicht durch Kinderarbeit hergestellt werden. Insofern greift diese Vereinbarung nicht, da das Steinmaterial für die Altstadt aus der Türkei stammt. Die Anforderungen der ILO-Kernarbeitsnorm und die Anforderung des Xertifix-Vereins verfolgen die gleichen Ziele.