Anhebung des Gewerbesteuer-Hebesatzes

Ratsfraktion

Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 10. Dezember 2015:  Der Hebesatz für die Gewerbesteuer von derzeit 440 v. H. wird zum 01.01.2016 um 10 % auf 484 v. H. erhöht.

Begründung:
Die Unternehmenssteuerreform 2008 hat für die Unternehmen in Deutschland zu einer Reduzierung der durchschnittlichen Steuerbelastung geführt. Allein im Bereich der Gewerbesteuer wurde durch die Senkung der Gewerbesteuermesszahl die Steuer um 30 % reeduziert. Einen zusätzlichen Vorteil erhielten die Unternehmen in Düsseldorf durch die Senkung des Hebesatzes von 455 v. H. (2004) auf aktuell 440 v. H.

Das heißt, ein Unternehmen zahlt in Düsseldorf heute ca. 32 % weniger Gewerbesteuer als noch im Jahr 2007 auf seine Gewinne. Bei einer Anhebung des Hebesatzes um 10 % würde der Vorteil gegenüber 2007 immer noch bei ca. 26 % liegen. Gleichzeitig würden die Einnahmen der Stadt sich um rund 90 Millionen Euro erhöhen.

Deshalb erscheint es gerechtfertigt, einen Teil der Entlastung wieder für die Aufgaben der Stadt zu aktivieren. Ohnehin zahlen Gewerbesteuer nur Betriebe, die Gewinne erwirtschaften. Personengesellschaften (die meisten kleinen und mittelständischen Firmen) ist es seit 2008 zudem möglich, die Gewerbesteuer in einem erheblich höheren Umfang mit der Einkommensteuerschuld zu verrechnen. Zusätzlich haben diese Firmen einen Freibetrag von 24.500 Euro. 

Freundliche Grüße 

 

Angelika Kraft-Dlangamandla                                        Lutz Pfundner