Auflösung des Ordnungs- und Service Dienstes

Ausschuss für Ordnung und Verkehr

Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 05. November 2014: Die Abteilung Ordnungs- und Servicedienst des Ordnungsamtes wird aufgelöst. Ihre Aufgaben werden von AußendienstmitarbeiterInnen des Ordnungsamtes übernommen. Der Bereich Ermittlungs- und Vollzugsaufgaben (Produkt 1212209) innerhalb des Ordnungsamtes entfällt. Überprüfungen nach dem Jugendschutzgesetz werden fortgesetzt und direkt vom Ordnungsamt übernommen. Die aktuell von Ordnungsamt und OSD betriebene Überwachung des Verkehrs ist in das Amt für Verkehrsmanagement einzugliedern.

Die Verwaltung wird gebeten, ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzustellen, entsprechend neue Produkte anzulegen bzw. zu streichen. 

Entsprechende finanzielle Mittel sind im Haushaltsplan neu anzusetzen bzw. dem Amt für Verkehrsmanagement zu übertragen.

Produkt: 1212209

Begründung:

Seit 1999 sind sämtliche Ermittlungs- und Vollzugsaufgaben der Stadt dem Ordnungs- und Servicedienst zugeordnet. Hierzu gehören auch Gewerbeüberprüfungen und Einsätze nach dem Jugendschutzgesetz. Unstrittig ist, dass der Jugendschutz, wie auch die Überwachung von Parkraum und motorisiertem Verkehr von der Stadt zwingend betrieben werden müssen. Der vorliegende Antrag zielt ausschließlich auf eine Neuausrichtung der Ordnungs- und Sicherheitspolitik in Düsseldorf ab. 

Präventive Ansätze treten bei Betrachtung der städtischen Ordnungspolitik in Düsseldorf stets in den Hintergrund. Stattdessen wird dem Ordnungsamt vorgegeben, im Wesentlichen auf Repression zu setzen gegen diejenigen, die im öffentlichen Bild Düsseldorfs nicht erwünscht sind. Mit dem Ordnungs- und Servicedienst wurde ein Instrument mit weitreichenden Befugnissen geschaffen, um diese Repression im öffentlichen Straßenraum durchzusetzen.

Wie ehrgeizig die Vertreibung von sozial schwachen Menschen, Jugendlichen und aufgrund der Erscheinung nicht erwünschten Personen betrieben wird, geht wiederum aus dem Haushaltsplanentwurf 2015 hervor. Die Leistungskennzahlen für das Produkt „Ermittlungs- und Vollzugsaufgaben“ geben dem OSD vor, die Zielvorgabe 2015 von 3.500 Platzverweisen auszusprechen.

Weiterhin sollen die rechtlich fragwürdigen Personalienüberprüfungen und Ermittlungen 2015  210.000-mal durchgeführt werden. Die rechtlichen Befugnisse dazu sind eng gefasst und werden von OSD MitarbeiterInnen unter Androhung von Geldbußen regelmäßig überschritten. So sind verdachtsunabhängige Kontrollen nicht erlaubt. Die Anzahl der Überprüfungen und Ermittlungen sowie deren Ausweitung können nur unter Umgehung der Rechtsvorschriften geschehen.

Solch hohe Fallzahlen werden vom OSD nur mit Hilfe unkonkreter Regelungen erreicht. So verbietet die Düsseldorfer Straßensatzung unter § 6 „Lagern“ und „störenden Alkoholgenuss“. Mehrfach wurde höchstrichterlich festgestellt, dass Bußgelder und Platzverweise mit Verweis auf die Straßenordnung keinen Bestand haben. Der OSD handelt demnach oftmals rechtswidrig und auch moralisch verwerflich, wenn er die Betroffenen mit unklaren, schwammigen Scheinargumenten unter der Androhung von Bußgeldern von öffentlichen Straßen vertreibt. Eine Überprüfung der Arbeit des OSD findet offenbar nicht statt. OSD-MitarbeiterInnen können willkürlich Ordnungsgelder verhängen und niemand kann sie daran hindern. § 6 der Düsseldorfer Straßenordnung ist überflüssig. Für die Lösung von Konflikten gibt es bereits gesetzliche Regelungen im StGB und BGB. Ein Ordnungsdienst ist nicht qualifiziert zu beurteilen, wann rechtliche Grenzen überschritten werden. Ein „Crashkurs Zivil- und Strafrecht“ reicht nicht aus. 

Der OSD schafft keine Sicherheit, sondern beeinflusst das Stadtklima negativ und polarisiert. Die unzulängliche Ausbildung in Rechten und Pflichten, aber vor allem im Umgang mit BürgerInnen führt häufig zu konfliktreichen Auseinandersetzungen. Das oftmals aggressive Auftreten des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes dient nicht dem angestrebten lebenswerten Leben in der Stadt Düsseldorf. Die Befugnisse erstrecken sich von der Überprüfung der Personalien bis hin zur Berechtigung, Sanktionen in Form von Bußgeldern auszusprechen. Dies sind Eingriffe in grundlegende Persönlichkeitsrechte, die nicht einem kommunalen Ordnungsdienst übertragen werden sollten. 

Eine Abschaffung der Institution OSD ist ordnungs- und sozialpolitisch notwendig, will man eine lebenswerte Stadt. Eine Stadt, die ihre sozialen Probleme nicht versteckt. Eine Stadt, die ihren EinwohnerInnen Klarheit darüber gibt, wer welche Befugnisse hat. Eine Stadt, die sich für ihre EinwohnerInnen einsetzt und ihnen nicht das Gefühl gibt, sie seien Menschen zweiter Klasse.  

Freundliche Grüße  

Anja Vorspel                            Lutz Pfundner              Nicki Blanchard