Auswirkungen der geplanten Mittelstreichungen der NRW-Landesregierung auf Düsseldorf
Anfrage des Ratsmitglieds Helmut Born zur Sitzung des Rates am 21.11.2024 (RAT/367/2024):
Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen schlägt Alarm: Der Entwurf des Haushaltes 2025 der CDU/Grünen-Landesregierung von Nordrhein-Westfalen enthält Kürzungen allein im Sozialbereich von fast 83 Millionen Euro1.
Weiter heißt es von der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, dass der Haushaltsplanentwurf so viele Kürzungen im sozialen Bereich wie noch nie zuvor enthält. Auch in Bereichen in denen nicht ausdrücklich gekürzt wird, kommt es faktisch zu Kürzungen, da es keine Mittelzuwächse gibt, um die steigenden Kosten aufzufangen.
Die Arbeitsgemeinschaft hat die Kürzungen aufgeschlüsselt:
- Freie Wohlfahrtspflege Verbände -2.100.000 EUR
- Soziale Unterstützungsstruktur -26.761.009 EUR
- Alter und Pflege -12.703.500 EUR
- Migration, Flucht und Integration -22.701.300 EUR
- Familienbildung und Familienhilfen -9.367.300 EUR
- Hilfen für Menschen mit Behinderung -6.720.100 EUR
- Armutsbekämpfung -2.590.300 EUR
- GESAMT -82.943.509 EUR
Die Folgen einer Umsetzung dieser Kürzungspläne der NRW-Landesregierung werden auch in Düsseldorf zu spüren sein. Wenn die Stadt Düsseldorf die geplanten Kürzungen nicht auffängt, müssen Angebote und Beratungen erheblich gekürzt bzw. ganz gestrichen werden.
So warnte bereits die Düsseldorfer AIDS-Hilfe, dass neben anderen ihre Projekte Youthwork und PRADI in Gefahr sind.
Ich frage an:
1. Welche Angebote der freien Wohlfahrtspflege, deren Förderung durch die Stadt Düsseldorf und/oder das Land NRW läuft oder beantragt ist, wären voraussichtlich von den geplanten Kürzungen betroffen? (Bitte eine Auflistung der Förderanträge bzw. Förderungen und betroffener Stellen.)
2. Bei welchen Angeboten bzw. bei welchen Projekten erwägt die Stadt, mögliche Kürzungen der Landesförderung durch eine Erhöhung der städtischen Förderung ganz oder teilweise auszugleichen? (Wenn möglich, nach Prioritäten und nach Umfang des Ausgleichs aufgliedern.)
3. Wie gedenkt die Stadtverwaltung, infolge von Kürzungen entstehende Versorgungslücken bei den Beratungs-, Unterstützungs- und anderen Angeboten zu schließen?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Born
Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Hintzsche:
Antwort zu Frage 1:
Amt für Soziales und Jugend:
Zur Beantwortung der Frage 1 zieht die Fachverwaltung die Ausführungen der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen heran, da keine eigenen Berechnungen vorliegen.
In einer zugehörigen Broschüre der Arbeitsgemeinschaft zu den Auswirkungen der Haushaltsplanung 2025 wird aufgezeigt, welche Bereiche der Freien Wohlfahrtspflege am stärksten von den Kürzungen der Haushaltsplanung für 2025 betroffen sind.
Die Kürzungen betreffen im Amt für Soziales und Jugend demnach beispielsweise:
- den Fachbereich Kinder- und Jugendförderung im Kontext Beratungsangebote und Projektförderungen
- den Fachbereich Soziale Dienste im Zuschussbereich zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs
- den Fachbereich Familienförderung in Angeboten und Kooperationen zur Familienbildung und –beratung.
Die Maßnahmen in den Bereichen Alter und Pflege sowie Teilhabe und Inklusion sind aktuell nicht unmittelbar und akut von den Kürzungen betroffen, etwaige zukünftige Auswirkungen oder Berührungspunkte bleiben abzuwarten.
Amt für Migration und Integration:
Laut MKJFGFI soll das Programm KOMM AN NRW gestrichen werden.
„KOMM-AN NRW“ ist das „Programm zur Förderung der Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten in den Kommunen und zur Unterstützung des bürger*innenschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe“.
Das Programm besteht aus drei Bausteinen:
- KOMM-AN Teil I: „Stärkung der Kommunalen Integrationszentren“ zur Unterstützung des Ehrenamtes
- KOMM-AN Teil II: „Bedarfsorientierte Fördermaßnahmen vor Ort“
- KOMM-AN Teil III: „Stärkung der Integrationsagenturen“, die sich alle in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände befinden. Die Mittel sind schwerpunktmäßig vorgesehen für Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von allen Formen der Diskriminierung, der Islamfeindlichkeit und des Antisemitismus. Die Höhe ist hier nicht bekannt.
Die Teile I und II werden durch das Kommunale Integrationszentrum im Amt für Migration und Integration (KI) umgesetzt.
Für die Fördermittel und Sachkosten für Dritte bedeutet das in Düsseldorf:
Zu Teil I: Die Sachmittel für KOMM-AN I werden gestrichen (20.000 €).
Hieraus wurden bislang Qualifizierungen für Ehrenamtliche, Info-VA zu verschiedenen Themen wie Aufenthaltsrecht etc. durchgeführt.
Zu Teil II: Dieser Teil enthält zum einen Sachkosten und zum anderen Fördermittel für Durchführungsträgerinnen und -träger (z. B. Vereine, Einrichtungen, Ehrenamtliche), die die Mittel beim KI beantragen.
Die Sachmittel aus KOMM AN II werden gestrichen – stattdessen wird es in der Grundförderung für das KI ein neues Sachmittelbudget geben in Höhe von 35.000 € (z. B. für rassismuskritische Arbeit, Ehrenamt, Maßnahmen sprachliche Bildung, kommunale Konfliktberatung, jedoch keine Weiterleitung an Dritte erlaubt).
Die Mittel zur Weiterleitung an die Akteure vor Ort stehen nicht mehr zur Verfügung. Das waren in Düsseldorf im Jahr 2024 (vergleichbar zu den Vorjahren) 223.650 €.
In 2024 erhielten insgesamt 31 Vereine und Verbände Zuschüsse: u. a. alle Wohlfahrtsverbände, Flüchtlinge Willkommen in Düsseldorf, Mosaik e. V., Ukrainisch-europäischer Kinderverein e. V., Königinnen und Helden, Carmen e. V., KinTop e. V., Borussia Düsseldorf, etc.
Folgende Maßnahmen konnten 2024 bezuschusst werden:
• Renovierung, Ausstattung und der Betrieb von Ankommenstreffpunkten (in 2024: 80.200 €)
• Maßnahmen des Zusammenkommens und der Orientierung sowie Begleitung von Geflüchteten und Neuzugewanderten (104.850 €)
• Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung und zur Akquise neuer ehrenamtlicher Personen (7.000 €)
• Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich tätigen Personen und der Begleitung ihrer Arbeit (31.600 €)
Gesundheitsamt:
Das Gesundheitsamt bewilligt die eingegangenen Förderanträge entsprechend der politischen Beschlussfassung, vorbehaltlich der Veröffentlichung der Haushaltssatzung.
In Bezug auf mögliche Kürzungen der Fachbezogenen Pauschalen liegen dem Gesundheitsamt zum aktuellen Zeitpunkt keine Informationen vor.
In Bezug auf Angebote, welche direkt durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden, kann das Gesundheitsamt keine Aussage treffen.
Antwort zu Frage 2:
Amt für Soziales und Jugend:
Im Jugendhilfe- und Sozialbereich sind bisher keine (pauschalen) Erhöhungen städtischer Förderungen oder Ausgleichszahlungen vorgesehen.
Amt für Migration und Integration:
Die Fachverwaltung wird Gespräche mit extern Akuteren führen, um die mögliche Kürzungen der Landesförderung zu erörtern.
Zu KOMM-AN Teil I: Das Kommunale Integrationszentrum wird die Förderung des Ehrenamtes weiterführen. Das Konzept wird entsprechend angepasst und weiterentwickelt, finanziert aus Mitteln des KI.
Zu KOMM-AN Teil II: Eine Kompensation aus kommunalen Mitteln ist nicht möglich.
Gesundheitsamt:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Antwort zu Frage 3:
Amt für Soziales und Jugend:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Amt für Migration und Integration:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Gesundheitsamt:
Das Gesundheitsamt hat diesbezüglich keinerlei Handhabe. Wie bereits unter Ziffer 1 erwähnt, bewilligt das Gesundheitsamt Förderanträge auf Basis der politischen Beschlussfassung.