Barrierefreies Wohnen – Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 13. März 2017: Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Sie garantiert Menschen mit Behinderungen im Artikel 19 „Unabhängige Lebensführung“, dass sie „die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben.“ Eine Voraussetzung dafür ist, dass es genügend barrierefreie Wohnungen gibt, die es ermöglichen, das Wahlrecht auszuüben. Barrierefreie Wohnungen nutzen Menschen mit Behinderungen, aber auch alten Menschen oder auch z.B. Familien mit kleinen Kindern.

Die meisten Menschen wünschen sich, im Alter und bei sonstiger Veränderung ihrer Lebensumstände, z.B. Hilfsbedürftigkeit oder Elternschaft, in ihrem vertrauten Umfeld wohnen bleiben zu können. Oft müssen z.B. alte Menschen ins Heim ziehen, obwohl sie lieber zu Haus wohnen bleiben würden. Über das kommunale Wohnungsbauunternehmen „Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf“ besteht die Möglichkeit, barrierefreies Wohnen und damit selbstbestimmtes Leben zu fördern und zu ermöglichen. Es ist notwendig, einen genauen Überblick über den gegenwärtigen Bestand, Bedarf und geplanten Ausbau an barrierefreien Wohnungen zu erhalten.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:       

  1. Wie viele Wohnungen der SWD sind zurzeit barrierefrei (Gesamtanzahl und Anteil am Wohnungsbestand)? 
  1. Sind weitere Baumaßnahmen für barrierefreies Wohnen im Bestand und bei Neubauten geplant?  Wenn ja, wann ist das vorgesehen und wie viele Wohnungen sollen entstehen? Wenn Nein, warum nicht?
  1. Wie hoch sind der niedrigste, der höchste Mietpreis und der durchschnittliche Mietpreis pro Quadratmeter bei barrierefreien Wohnungen?

Mit freundlichen Grüßen  

Mbulelo Dlangamandla                   Anja Wallerang                    Peter Kirchner

 

Antwort der Verwaltung am 13.03.2017 (Stadtdirektor Hintzsche)

zu Frage 1: Barrierefrei sind derzeit 176 Wohnungen der SWD AG, dies entspricht 2% des Gesamtwohnungsbestandes. Daneben gibt es barrierearme Wohnungen, die jedoch nicht der DIN 18040, Teil II, in Gänze entsprechen.

zu Frage 2: Alle Neubaumaßnahmen der SWD-Gruppe werden barrierefrei ausgeführt. Derzeit befinden sich 35 Wohnungen im 2. Bauabschnitt der "Klimaschutzsiedlung Am Wald" im Bau, die im Herbst 2017 fertig gestellt werden.  Daneben werden 57 Wohnungen in der Kernsanierungsmaßnahme "Hammer Dorfstraße 1-11 a" barrierefrei im Sinne der Wohnungsbauförderrichtlinien (DIN 18040, Teil II) in diesem Jahr hergestellt. Weitere Kernsanierungsmaßnahmen und Neubauten stehen kurz vor Baubeginn oder sind noch in der Baugenehmigungsphase. In diesem Rahmen werden weitere 123 Wohnungen bis Ende 2018 barrierefrei errichtet.

zu Frage 3: Die Mieten für die barrierefreien Wohnungen richten sich in der Regel nach den entsprechenden Förderrichtlinien des Landes NRW, da die meisten Wohnungen öffentlich gefördert errichtet wurden. Die Mietpreise bewegen sich zwischen 5,41 und 10,50 EUR/m² Wfl. mtl.