Bauen ohne Baugenehmigung

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 17.03.2011:

Den Medien war am 18. und 19.02.2011 zu entnehmen, dass für das sogenannte mobile Stadion zum Zeitpunkt der Berichterstattung keine Baugenehmigung vorlag, obwohl der Baustart bereits am 14.01.2011 erfolgte. Erst am 16. Februar wurden die Unterlagen eingereicht, nachdem die Verwaltung von der Regierungspräsidentin darauf aufmerksam gemacht wurde.

Bauen ohne Baugenehmigung zieht in der Regel Bußgelder in nicht unbedeutender Höhe nach sich.  

In diesem Zusammenhang fragt die Ratsfraktion DIE LINKE an:

  1. Wann ist die Baugenehmigung für das mobile Stadion eingereicht worden?
  1. Wie geht die Verwaltung in der Regel vor, wenn nach Baubeginn festgestellt wird, dass für das Bauvorhaben keine Baugenehmigung vorliegt?
  1. Mit welchen Sanktionen hat in der Regel ein Bauherr zu rechnen, wenn er ein Bauvorhaben beginnt, ohne dass eine Baugenehmigung vorliegt?

Freundliche Grüße

 

Gilbert Yimbou             Angelika Kraft-Dlangamandla


Beantwortung durch den Beigeordneten Bonin:


Frage 1:
Wann ist die Baugenehmigung für das mobile Stadion eingereicht worden?

Antwort:
Die Gespräche bezüglich der Ausweichstätte werden in den zuständigen Ämtern seit Anfang Oktober 2010 geführt. Dabei wurde festgelegt, dass die Tribünen anhand der gültigen Baubücher errichtet werden. Baubücher gelten für fliegende Bauten, wie z.B. Zelte, Karussells und Tribünen. Dabei wird für den bestimmten Bau ein Bauplan erstellt, der dann von zuständigen Stellen, im vorliegenden Fall dem TÜV Süd,
geprüft wird. Damit wird das Baubuch wie eine Typengenehmigung erstellt. Sofern nach diesen Plänen ein fliegender Bau aufgestellt wird, ist der Bau genehmigt und muss nur abgenommen werden. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob gemäß Baubuch gebaut wurde.

Darüber hinaus ist eine Genehmigung für das mobile Stadion für die Nutzung aller Tribünen gemeinsam als Versammlungsstätte erforderlich. Diese muss bis zum 26.03.2011 erfolgen, der ersten geplanten Nutzung. Der Antrag dazu ist am 01.02.2011 eingegangen. Die Baugenehmigung wurde am 14.03.2011 erteilt.


Frage 2:
Wie geht die Verwaltung in der Regel vor, wenn nach Baubeginn festgestellt wird, dass für das Bauvorhaben keine Baugenehmigung vorliegt?

Antwort:
Bei Großprojekten ist es durchaus nicht unüblich hier Schritt für Schritt und Hand in Hand aller Beteiligten mit dem Prüfungsfortschritt vorzugehen und die Bauarbeiten aufnehmen zu lassen, bevor die abschließende Genehmigung vorliegt. Dieses Vorgehen ist mit der Bezirksregierung abgestimmt. Teilbaugenehmigungen wie in anderen Verfahren waren aus dem oben dargestellten besonderen Verfahren des Baues nach Baubüchern nicht erforderlich.


Frage 3:
Mit welchen Sanktionen hat in der Regel ein Bauherr zu rechen, wenn er ein Bauvorhaben beginnt, ohne dass eine Baugenehmigung vorliegt?

Antwort:
Vergleichbare Fälle gab es bisher in Düsseldorf nicht. Annähend vergleichbar ist der Aufbau fliegender Bauten abweichend vom Baubuch. Dies kommt insbesondere bei Zeltaufbauten häufig vor. In diesen Fällen wird vor Ort geprüft, ob die ausgeführte Alternative sicherheitstechnisch unbedenklich ist.