Baumfällungen für Werbepavillon der METRO

Umweltausschuss

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Umweltausschusses am
31.August 2017:
Der schwere Gewittersturm „Ela“ zerstörte im Juni 2014 mit Böen von über 140 km/h 30.000 Bäume in Düsseldorf und beschädigte weitere 24.000 schwer. 14.000 der 69.000 kartierten Straßenbäume wurden nach Angaben des Gartenamtes in Mitleidenschaft gezogen. Auch an der Reuterkaserne am Rheinufer mussten Bäume gefällt und durch Neuanpflanzungen ersetzt werden. 

Für eine dreiwöchige Werbemaßnahme des METRO-Konzerns („Metro-Pavillon“) hat die Stadt dem Konzern angeboten, dass die neu angepflanzten Bäume zugunsten eines des temporären Pavillons beseitigt werden könnten. Dafür sollte der Konzern die Kosten einer Umsetzung und Wiederanpflanzung der betreffenden Bäume übernehmen. 

Nun wurden diese Bäume am 18.08.2017 zum Entsetzen der AnwohnerInnen entgegen der vorherigen Ankündigung kurzfristig gefällt. Nicht nur, dass überhaupt Bäume gefällt wurden, sondern auch dass es sich dabei um Bäume handelt, die von den AnwohnerInnen gespendet wurden, löste das Entsetzen aus. 

Für diese überraschende Abholzung wurden – laut METRO –  von Seiten des Gartenamtes und der Stadtverwaltung mehrere Begründungen genannt, die jede für sich und in ihrer Summe nicht zwingend wirken: Zwei der vier Bäume seien hohl gewesen. Die Grünflächen wären durch ein Ausgraben des Wurzelwerks beeinträchtigt worden. Ein Ausgraben sei gar nicht möglich gewesen. Einige dieser Argumente betreffen überhaupt nur die Hälfte der gefällten Bäume, einige von ihnen scheinen sogar widersprüchlich. Z. B. wurde erst nach den Fällungen festgestellt, dass Bäume hohl waren. Eine Absage an den METRO-Konzern aufgrund einer Undurchführbarkeit der Umsetzung der Bäume scheint das Gartenamt nicht in Betracht gezogen zu haben.

Ebenfalls erstaunlich ist die kurze Bearbeitungszeit der Baugenehmigung von der Einreichung bis zur Erteilung. Ohne Anhörung der AnwohnerInnen und politischer Gremien wurde auf dem kurzen Dienstweg eine Genehmigung erteilt. 

Das Handeln von Verwaltung und Gartenamt scheint daher - von der Bevorrechtung eines kommerziellen Interesses bis hin zur überraschenden Baumfällung - geeignet, die Glaubwürdigkeit der Stadt bei der Abwägung zwischen Unternehmensinteresse und Gemeinwohl in Frage zu stellen.                                            

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:  

1. Wie begründen Verwaltung und Gartenamt die Fällung der Bäume vor der Reuterkaserne in jedem einzelnen Fall, welche Alternativen wurden jeweils erwogen und warum wurden diese nicht umgesetzt? 

2. Wurde der Metro ein Ersatzstandort angeboten, auf dem der Pavillon ohne Baumfällungen hätte errichtet werden können? Wenn nein, warum nicht? 

3. Sind bei der Erteilung der Baugenehmigung außer dem Standsicherheitsnachweis des Pavillon noch andere Punkte geprüft worden und warum wurde der Nachbarschaft keine Frist für Widersprüche eingeräumt?

Mit freundlichen Grüßen  

Natalie Meisen                    Odd Krause                                         Nils Jedamzik

 

Antwort der Verwaltung am 31.08.2017 (Beigeordnete Stulgies)

zu Frage 1: Die Position des Pavillons wird durch die Statik und Traglast des Rheinufertunnels vorgegeben. Eine ursprüngliche Planung musste deshalb insoweit überarbeitet werden, als die Aufbauten näher in Richtung Reuterkaserne rückten. Diese veränderte Planung machte die Entfernung von vier im Jahr 2014 gepflanzten Bäumen notwendig. Sie waren nämlich unmittelbar durch die Kubatur und die Lage der Außenkanten des Gebäudes betroffen. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche und die zu berücksichtigende Statik des Tunnels war ein Verschieben des Baukörpers zur Schonung der Bäume nicht möglich.
Die Metro AG schlug der Stadt im Genehmigungsverfahren vor, die vier betroffenen Bäume auszugraben, zwischenzulagern und anschließend wieder einzusetzen. Da die Metro AG und die beauftragte Fachfirma gegenüber der Stadt eine Anwuchsgarantie für die Bäume abgab, stimmte das Gartenamt einer Verpflanzung der Bäume trotz Bedenken an der erfolgreichen Umpflanzung der Bäume zu. Erst als die betraute Fachfirma nach Beginn der Aufbauarbeiten ihre zunächst erteilte Anwuchsgarantie für die Bäume wieder zurückzog und erhebliche Bedenken bezüglich der Überlebensfähigkeit äußerte, stimmte das Gartenamt den Fällungen und Neupflanzungen zu.
Das Umpflanzen eines vollbelaubten Baumes Mitte August ist aus fachlicher Sicht mit großen Risiken verbunden, da ein Großteil der Feinwurzeln beschädigt werden, die für die Versorgung eines Baumes mit Wasser und Nährstoffen verantwortlich sind. Nach Beendigung der Nutzung werden die Bäume in Abstimmung mit dem Gartenamt von der Metro durch neue Bäume der gleichen Sorte und Stärke ersetzt und das Anwachsen durch eine dreijährige Anwuchspflege sichergestellt.

zu Frage 2: Die Metro AG hatte zunächst den Hofgarten, den Ehrenhof und den Rheinpark als Standorte vorgeschlagen. Diese Standorte wurden jedoch von der Verwaltung kritisch gesehen. Die historischen Grünanlagen Hofgarten, Ehrenhof und Rheinpark genießen einen besonderen Schutz. Zudem war der Rheinpark schon durch andere Veranstaltungen belegt.
Neben der von der Metro AG gewünschten zentralen Lage war auch die Nähe zum Düsseldorf Festival wichtig für die Wahl des Standortes, da die Metro AG kurz zuvor die Verlängerung des Sponsorings des Düsseldorf Festivals bekannt gegeben hatte.. Die Verwaltung suchte deshalb nach anderen Standorten im Umfeld des Burgplatzes. Der favorisierte Johannes-Rau-Platz konnte wegen anderer bereits genehmigter Veranstaltungen nicht genutzt werden. So fiel die Wahl letztendlich auf die Grünfläche auf dem Tunnelmund. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht erkennbar, dass für den beabsichtigten Pavillon Bäume weichen sollten, da die Planungen für den Pavillon auch unter statischen Gesichtspunkten (den Rheinufertunnel betreffend) neu überarbeitet werden mussten. Größe und Ausmaße des Pavillons wurden gegenüber der ursprünglichen Planung deutlich verändert.

zu Frage 3: Bislang wurde eine Teilbaugenehmigung zur Errichtung des Gebäudes erteilt. Neben der Standsicherheit sind hier weitere Punkte geprüft worden. So wurden u.a. das Garten-, Friedhofs- und Forstamt, der Stadtentwässerungsbetrieb sowie die Feuerwehr beteiligt. Eine endgültige Baugenehmigung wird nach Vorliegen aller Stellungnahmen erteilt werden können. Eine Baugenehmigung musste für dieses Gebäude nur erteilt werden, weil ein Baubuch nicht vorliegt.
Baugenehmigungen werden in der Regel Nachbarn nicht zugestellt. Da öffentlich-rechtliche Nachbarrechte hier aus Sicht der Bauaufsicht nicht verletzt werden und das Vorhaben aufgrund der Aufstelldauer mit fliegenden Bauten vergleichbar ist, wurde keine Veranlassung der Zustellung gesehen.
Ein Widerspruchsverfahren ist im Baugenehmigungsverfahren nach dem Bürokratieabbaugesetz nicht mehr vorgesehen. Insofern wäre ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht seitens der Nachbarn anzustrengen. Eine Klage hätte gemäß § 212 a BauGB keine aufschiebende Wirkung.