Bessere Erfassung und Ahndung der Beschädigung von Bäumen

Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AÖE am 22.05.2023 (AÖE/034/2023):

Zur Sitzung des AÖE am 24.04.2023 hatte DIE LINKE Ratsfraktion angefragt, welche Baumbeschädigungen durch Baustellen, Veranstaltungen u.ä. verursacht werden und welche Schutzmaßnahmen die Stadt trifft.

Die Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung deutet nach Auffassung der LINKEN auf Verbesserungspotential beim Umgang der Stadt mit der Beschädigung von Bäumen. Zunächst ist uns unverständlich, dass keine Statistik geführt wird. Die Beschädigung von Bäumen sollte schon deshalb nachgehalten werden, weil auch “Teilschäden” die Lebensdauer von Bäumen verkürzen. Der Verlust eines ausgewachsenen Baums kann dann durch eine Neupflanzung nicht zeitnah ausgeglichen werden, weil bis zu 50 Jahre Wachstum nötig sind, bis der neu gepflanzte Baum genau so viel CO2 umsetzt wie der frühere Baum.

Vor allem aber scheinen uns die in der Verwaltungsantwort aufgelisteten Maßnahmen gegen die Beschädigung von Bäumen nicht befriedigend; so heißt es “Für den Baumschutz auf Baustellen hat die Verwaltung ein Merkblatt herausgegeben, auf denen [sic!] die Schutzmaßnahmen dargestellt werden” oder “Für die Nutzung von Grünflächen, z.B. für Veranstaltungen, werden im Rahmen der Nutzungsvereinbarung Auflagen zum Schutz der Vegetation erteilt.”

Auflagen und Verwaltungsmerkblätter sind ohne Kontrolle und Durchsetzung keine wirksamen Schutzmaßnahmen. Einzig die ebenfalls genannten Baumschutzbügel sind wirkungsvoll.

Aus Sicht der LINKEN muss die Stadt deshalb ernsthaftere Anstrengungen machen, die Beschädigung von Bäumen zu ahnden, damit bei Baumaßnahmen etc. größere Rücksicht auf die Bäume genommen wird.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wäre das Gartenamt oder welches andere Amt zuständig, Verwaltungsvorschriften und Verordnungen für eine umfassende Dokumentationspflicht, Auswertung und Ahndung von Baumschäden zu erarbeiten, die durch Veranstaltungen, Baumaßnahmen und Baustellen entstehen?
     
  2. Wäre aus Sicht der Verwaltung eine federführende Zuständigkeit des Gartenamts oder welchen anderen Amts für die Auswertung dieser Dokumentation und die Veranlassung der Ahndung durch Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgelder oder Schadensersatzverfahren sinnvoll?
     
  3. Welche Ämter wären mit welchen Zuständigkeiten für die umfassende Erfassung, Auswertung und Ahndung von Baumbeschädigungen einzubeziehen?

Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Lehmann                      Julia Rupp                    Olaf Nordsieck


Antwort der Verwaltung durch den beigeordneten Kral:

Antwort zu den Fragen 1 bis 3:
Bei dieser Anfrage handelt es sich um Folgefragen auf die Antwort der Verwaltung zur Anfrage AÖE/029/2023 „Beschädigung von Bäumen durch Kraftfahrzeuge und Veranstaltungen“.

Die Stadtverwaltung schützt den städtischen Baumbestand umfassend. Dazu gehören die in der Beantwortung zur Anfrage AÖE/029/2023 genannten präventiven Maßnahmen und Instrumente:

  • • Auflagen zum Baumschutz,
  • • Merkblatt für den Baumschutz auf Baustellen, welches auf Grundlage der einschlägigen Richtlinien, wie Schutz von Bäumen und Pflanzenbeständen (DIN18920), Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP4), zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) und der Baumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf basiert,
  • • Ökologische Baubegleitung,
  • • Nutzungseinschränkungen,
  • • bauliche Schutzmaßnahmen.

Bei der Ahndung von Schäden handelt es sich nicht um eine präventive Maßnahme.

Die Ahndung erfolgt nach Bekanntwerden zum Beispiel im Rahmen von Flächenübergaben nach Veranstaltungen oder Baustellenkontrollen. Die Schäden werden dokumentiert und Schadensersatz geltend gemacht.