Bombenanschlag Ackerstraße jährt sich zum 10. Mal
Heute vor zehn Jahren wurden bei einem Bombenanschlag an der Düsseldorfer S-Bahnstation Wehrhahn/Ackerstraße zehn Menschen - mehrheitlich jüdischen Glaubens - schwer verletzt. Bis heute konnten der oder die Täter nicht ermittelt werden. Zur Ermittlungsarbeit der Polizei erklärt Frank Laubenburg (DIE LINKE), Mitglied des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf:
Dass auch zehn Jahre nach dem Bombenanschlag an der Ackerstaße der oder die Täter nicht gefasst werden konnten, ist unerträglich. Bereits unmittelbar nach dem Anschlag habe ich auf massive Defizite bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft und der Polizeibehörde hingewiesen, die die Aufklärung des Bombenanschlages wesentlich erschwert haben.
Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hatte noch wenige Wochen vor dem Anschlag die Auffassung vertreten, dass es in Düsseldorf „keine ausgeprägte rechte Szene“ gäbe, obwohl diese nachweislich existierte und nach wie vor existiert. Nach dem Bombenanschlag am S-Bahnhof Wehrhahn erklärte die Staatsanwaltschaft dann, es gäbe zwar eine rechte Szene, diese sei aber bislang nicht mit einer solchen Gewaltbereitschaft vorgegangen wie sie bei dem Bombenanschlag zu Tage getreten sei. Eine wiederum falsche Behauptung: vier Jahre zuvor hatte es einen Anschlag auf ein Asylbewerberheim in Düsseldorf-Wersten gegeben. Die Täter wurden wegen 23fachen versuchten Mordes verurteilt.
Die verharmlosende Darstellung und Einschätzung der neonazistischen Düsseldorfer Szene hatte unmittelbar nach dem Anschlag weitere Folgen.
Bereits einen Tag nach dem Bombenanschlag an der Wehrhahn-Linie hatte der Koordinierungskreis antifaschistischer Gruppen aus Düsseldorf und dem Umland (ANTIFA-KOK) in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass in unmittelbarer Nähe des Tatorts ein wegen mehrerer rassistischer Delikte vorbestrafter Neo-Nazi sein "Survival Security & Outdoor"-Geschäft betreibt, über das an Waffen und Sprengstoff zu kommen sei.
Erst fünf Tage nach dieser Meldung reagierte die Düsseldorfer Polizei mit einer Hausdurchsuchung bei dem „Security“-Ausrüster – und trotz seiner einschlägigen Verurteilungen behauptete die Staatsanwaltschaft dreist, Ralf S. sei „nicht der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen“.
Bei der Hausdurchsuchung am 2. August 2000 sei kein belastendes Material gefunden worden.
Das fanden dann allerdings Möbelpacker (!) fünf Monate später (am 21. Januar 2001) im Keller der von der Polizei durchsuchten Wohnung: hinter einem Tarnnetz war eine Handgranate verborgen, rechtsextremes Propagandamaterial war zudem im Keller zu finden.
Auch zehn Jahre nach dem Anschlag an der Ackerstraße steht fest, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen auf dem rechten Auge blind waren.