Budgetplanung Grand Départ

Ratsfraktion

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 28. April 2016: Auf der Ratssitzung am 10 März 2016 wurden von der Verwaltung eine Kostenplanung zum Gran Départ der Tour de France 2017 vorgelegt. Die Vorlage wies 10,289 Mill.  € als zu erwartende Ausgaben und 7,1 Mill. € als zu erwartende Einnahmen aus, wovon allerdings erst 0,82 Mill. € zugesichert sein sollen. Bei den Einnahmen wurden 2,285 Mill. € zusätzliche Steuereinnahmen ausgewiesen.

Gegenüber dem ursprünglichen Gutachten, dass noch von 1,9 Mill. € Steuermehreinnahmen ausging, ist dieser Betrag um 385.000 € angewachsen. Die Steuermehreinnahmen werden im Wesentlichen über Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erzielt. Die Prognose der Umsatzsteigerung im Gaststättengewerbe während der Veranstaltung beläuft sich auf 54 Mill. € zuzgl. 3 Mill. € im Hotelgewerbe, also insgesamt 57 Mill. €.

Der Gewerbesteuersatz in Düsseldorf beträgt 15,4 % vom erzielten Gewinn. Allerdings können Personengesellschaften Freibeträge geltend machen. Jahresgewinne bis zu  24.500 € werden nicht besteuert.

Vor diesem Hintergrund fragt die Ratsfraktion DIE LINKE:

  1. Welche Gewinnspanne im Gaststätten  und Hotelgewerbe (bitte getrennt auflisten) liegt der Prognose der zusätzlichen Steuereinnahmen zugrunde?

  2. Wie hoch ist der Anteil an Personengesellschaften im Gaststätten- und Hotelgewerbe (bitte getrennt auflisten)?

  3. Wie hoch ist der Anteil der Personengesellschaften im Gaststätten- und Hotelgewerbe (bitte getrennt auflisten), die von der Gewerbesteuer in den vergangenen Jahren aufgrund der Unterschreitung der Grenz von 24.500 € von der Gewerbesteuer befreit waren?

Mit freundlichen Grüßen 

Angelika Kraft-Dlangamandla                            Lutz Pfundner 

 

Antwort der Verwaltung am 28.04.2016 (Stadtkämmerin Schneider)

zu Frage 1: Die Gewinnspanne in der Gastronomie liegt zwischen 19% und 27%. Aus diesen Werten wurde für die Berechnung des fiskalischen Effekts der Mittelwert von 23% verwendet.

Außer bei "Gastronomieketten" (die über die Stadtgrenzen hinaus agieren) kommt die Gewerbesteuer brutto zu 100% der Stadt Düsseldorf zugute. Das zusätzliche Brutto-Einnahmepotential der Düsseldorfer Gastronomie durch den Grand Départ in der Landeshauptstadt wurde um die darin enthaltene Umnsatzsteuer reduziert, um das für die Berechnung des gewerbesteuerpflichtigen Gewinns relevante Netto-Einnahmepotential zu erhalten. Der durchschnittliche Umsatzsteuersatz für die Düsseldorfer Gastronomie wurde auf Basis von Informationen der DEHOGA ermittelt.

Auf das zusätzliche Netto-Einnahmepotential (exkl. Umsatzsteuer) ist die durchschnittliche Gewinnmarge in der Düsseldorfer Gastronomie anzuwenden, um den gewerbesteuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln. Die durchschnittliche Gewinnmarge in der Düsseldorfer Gastronomie bei zusätzlich generierten Umsätzen, denen keine erhöhten anlagebedingten Kosten gegenüberstehen, wurde ebenfalls auf Basis von Informationen der DEHOGA berechnet.

Nach Anwendung der Steuermesszahl i.H.v. 3,5% und des aktuellen Hebesatzes der Stadt Düsseldorf i.H.v. 440% auf den gewerbesteuerpflichtigen Gewinn der Gastronomie ergeben sich die potentiellen Einnahmen der Stadt Düsseldorf durch die im Zusammenhang mit dem Grand Départ zusätzlich zu zahlende Gewerbesteuer der Gastronomie.

Da die Steuererklärungen der Unternehmen frühestens im Folgejahr bei der Finanzverwaltung eingereicht werden, tritt der Einnahmeneffekt der Gewerbesteuer bei der Stadt Düsseldorf erst hiernach (in der Regel erste 1 - 2 Jahre später) ein.


In der Hotellerie liegt die Gewinnspanne zwischen 33% und 48%. Aus diesen Werten wurde für die Berechnung des fiskalischen Effekts der Mittelwert von 40% verwendet.

Außer bei "Hotelketten" (die bundesweit oder weltweit agieren) kommt die Gewerbesteuer brutto zu 100% der Stadt Düsseldorf zugute. Die Berechnung des fiskalischen Effekts und dessen Zugang erfolgt nach dem oben genannten Verfahren.

Die ökonomischen Effekte wurden von Deloitte Touche GmbH ermittelt.

Die von der Fraktion "Die Linke" hinterfragten, gegenüber der Vorlage, zusätzlichen Steuereinnahmen ergeben sich auch aus einer Erhöhung der erwarteten Besucherzahl um 100.000 auf insgesamt 1,1 Millionen Personen gerechnet. Der Grund liegt in der geänderten Streckenführung am zweiten Tag, die ein deutlich erhöhtes Besucheraufkommen erwarten lässt.

Weiter wurde - basierend auf den Einschätzungen der Düsseldorfer Marketing & Tourismus GmbH - eine Anpassung bei der durchschnittlichen Zahlungsbereitschaft pro Person und Nacht von 79,21 Euro für auswärtige Zuschauer, Medien und Sonstige bzw. 100 Euro (ASO und Teams) auf 200 Euro vorgenommen.

zu Frage 2: Es werden in Düsseldorf 473 Gaststätten als Personengesellschaft und 1.954 von Einzelunternehmern (zusammen 2.427) geführt. Dies entspricht einem Anteil in Höhe von 19,49%.

In Düsseldorf werden darüber hinaus 69 Hotels/Pensionen als Personengesellschaft und 151 Hotels/Pensionen von Einzelunternehmern (zusammen 220) geführt. Dies entspricht einem Anteil in Höhe von 31,36%.

zu Frage 3: Der Anteil der Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften im Gaststätten- und Hotelgewerbe, die derzeit auf Grund des Freibetrages keine Gewerbesteuer zahlen, wird von der Stadt statistisch nicht erfasst.