Demokratie-Verständnis des Düsseldorfer Oberbürgermeisters vor Gericht - DIE LINKE. Ratsfraktion reicht Klage ein

Pressemitteilung

DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Düsseldorf hat eine Klage gegen Oberbürgermeister Dirk Elbers beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Das Gericht soll darüber entscheiden, dass die Ablehnung einer Anfrage für die Ratssitzung im September vergangenen Jahres rechtswidrig war.

Dazu führt Gilbert Yimbou, Sprecher der Ratsfraktion, aus:

„Immer öfter werden Anfragen im Düsseldorfer Rat und in den Fachausschüssen zurückgewiesen. Begründet wird das damit, dass der Oberbürgermeister das alleinige Recht hat, zu entscheiden, ob eine Anfrage zulässig sei. So kann man natürlich Anfragen und Diskussionen zu unliebsamen Themen verhindern.

Bei der Anfrage, die Gegenstand der Klage ist, ging es um die Mehrkosten für die Wehrhahnlinie. Eine Diskussion darüber ist weder vom Oberbürgermeister noch von den Fraktionen der CDU und FDP erwünscht.

Allerdings übersieht Dirk Elbers, dass die Gemeindeordnung den Ratsmitgliedern ein umfassendes Fragerecht zugesteht. Nachdem aktuell zum wiederholten Mal Anfragen von der Tagesordnung genommen wurden, hat sich DIE LINKE dazu entschlossen, das Verwaltungsgericht anzurufen. Es soll juristisch geklärt werden, wie viel Demokratie im Düsseldorfer Rat zulässig ist. Bisher haben wir gute Erfahrungen mit dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht gemacht. Bei vorangegangenen Verfahren konnte sich das Gericht unserer Argumentation anschließen.“