Der Datenschutzbeauftragte als Ansprechpartner für Einwohnerinnen und Einwohner

Rat

Antrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 18. Mai 2017:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Datenschutzbeauftragten der Stadt Düsseldorf auch für die Einwohnerinnen und Einwohner ansprechbar zu machen. Es wird auf den städtischen Internetseiten verstärkt auf den Datenschutz sowie den städtischen Datenschutzbeauftragten unter Angabe seiner Kontaktdaten hingewiesen.

Begründung:
In der zunehmenden Digitalisierung wird der Schutz der eigenen Daten immer wichtiger. In der kommunalen Verwaltung fallen eine Vielzahl von persönlichen Daten von MitarbeiterInnen und den EinwohnerInnen an. Mit dem geplanten Einstieg in Smart-City schreitet die Digitalisierung und Vernetzung von personalisierten Dateien weiter voran. Nun wurde eine Stelle für einen Digitalisierungsbeauftragten geschaffen. Der so genannte „Chief Digital Officer“ soll für die Bündelung und Weiterentwicklung verwaltungsübergreifender Digitalisierungsthemen zuständig sein. Von gleichzeitiger Beachtung und Bedeutung des Datenschutzes ist nicht die Rede. Es steht zu befürchten, dass die Digitalisierung und Vernetzung auch von persönlichen Daten für Außenstehende intransparent erfolgt. 

Die Stadt Düsseldorf  hat einen Datenschutzbeauftragten. Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist für Leitung und Beschäftigte einer Behörde Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes. Zwar sind die Datenschutzbeauftragten der öffentlichen Stellen nach der Regelung des Datenschutzgesetzes NRW nicht zwingend Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, dennoch „kann es aber sinnvoll sein, ihnen auch diese Aufgabe zusätzlich zuzuweisen. Sie koordinieren und beantworten dann

externe Datenschutzbeschwerden für die öffentliche Stelle, die weiterhin für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich bleibt. So können Datenschutzbeauftragte zugleich

für ihre Funktion wertvolle Hinweise auf mögliche Mängel erhalten. Die Gefahr einer Interessenkollision besteht insoweit nicht“, schreibt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW). Dem sollte sich die Stadt Düsseldorf anschließen.

Auf den städtischen Internetseiten wird zwar vereinzelt auf den Datenschutzbeauftragten hingewiesen, aber auffindbar ist er weder mit Telefonnummer noch mit Email-Adresse. Selbst auf der Internetseite mit dem Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe durch die städtische Verwaltung findet sich zwar ein Hinweis auf den Datenschutzbeauftragten, aber ohne Verweis auf Namen, Telefonnummer oder Email-Adresse.

Im Interesse des Datenschutzes allgemein, aber vor allem aufgrund des Schutzes der Daten der Einwohnerinnen und Einwohner muss der Datenschutz in der Düsseldorfer Stadtverwaltung für Betroffene transparenter gestaltet und ein Ansprechpartner offensiv beworben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Kraft-Dlangamandla                                        Lutz Pfundner