Diamorphinambulanz in Düsseldorf

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 15. März 2017: Bereits im Jahr 2010 hat der Düsseldorfer Rat beschlossen, dass die Stadt die kontrollierte Behandlung schwerstkranker Opiatabhängiger mit synthetisch hergestelltem Heroin (Diamorphin) einführt. Der Beschluss zur Einrichtung einer solchen Diamorphinambulanz wurde von der städtischen Verwaltung allerding nie umgesetzt. Auf Anfrage der LINKEN im Juni 2016 wurde der magere Planungsstand wie folgt dargestellt: „Im Laufe des Prüfverfahrens zur Einrichtung einer Diamorphinambulanz in Düsseldorf wurden verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten im Lenkungskreis Diamorphin besprochen.“ 

Im Dezember 2016 berichtete die Rheinische Post über das Thema: „Seit 2010 habe das städtische Gesundheitsamt versucht, nach dem Vorbild anderer Städte wie Köln, Berlin oder München, eine Diamorphinausgabe einzurichten. Auch die lokale Drogenhilfe beteiligte sich an dem Plan, wie Geschäftsführer Joachim Alxnat berichtet. Geklappt hat es aber nie: ‚zu hohe Investitionskosten‘, erklärt Alxnat und Plattner [Allgemeinmediziner] ergänzt: ‚Es hat auch der politische Wille gefehlt.‘ Ende 2015 habe dann endgültig festgestanden, dass die städtische Ambulanz nicht realisiert werden könne.“   

Daraufhin hat Herr Plattner mit anderen niedergelassenen Ärzten die Sache selbst in die Hand genommen und eine solche Ambulanz eingerichtet. In der Rheinischen Post heißt es weiter: „Auf maximal 150 Patienten ist die Praxis ausgelegt, schon jetzt gibt es eine Warteliste – wenig verwunderlich, sind doch nach Angaben der Drogenhilfe etwa 3000 Menschen in Düsseldorf heroinabhängig, knapp die Hälfte davon substituiert. Studien zufolge hat Diamorphin gegenüber dem Ersatzstoff Methadon viele Vorteile: Der Beikonsum sinkt, die Patienten sind gesünder und leben länger. Weitere Ausgaben wären den Ärzten und der Drogenhilfe zufolge deshalb wünschenswert.“

 

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Von wie vielen Patientinnen und Patienten wurde bei der Planung der städtischen Diamorphinambulanz ausgegangen?  

  1. Warum wurde der Ratsbeschluss aus dem Jahr 2010 zur Einrichtung einer städtischen Diamorphinambulanz bislang nicht umgesetzt?  

  1. Wird die Verwaltung den Ratsbeschluss zur Einrichtung einer städtischen Diamorphinambulanz noch umsetzen? Wenn ja, welche konkreten Planungen bestehen? Wenn nein, wann wurde von wem diese Entscheidung getroffen?

Mit freundlichen Grüßen  

Angelika Kraft-Dlangamandla             Cornelia Schlemper              Adrian Müller-Gehl

 

Antwort der Verwaltung am 15.03.2017

zu Frage 1: Wie bereits bei der Beantwortung der Anfrage des Bürgermitglieds Herr Dr. Bresztowsky vom 03.03.2016 (Vorlage 50/15/2016) im AGS am 06.04.2016 dargestellt, kann die Anzahl der in Frage kommenden Personen für die Substitution mit Diamorphin nur geschätzt werden. Bezüglich einer bedarfsgerechten Nutzung und Auslastung wurde aufgrund der Erfahrungen der Modellstädte von einem Angebot von 50 Plätzen im Rahmen der diamorphingestützten Behandlung in Düsseldorf ausgegangen.

zu Frage 2: Im Laufe des Verfahrens der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 08.07.2010 wurden von der Verwaltung verschiedene Konzepte und die Umsetzungsmöglichkeiten zur Einrichtung einer Diamorphinambulanz geprüft. Ziel war es, ein fachlich fundiertes Angebot für die Zielgruppe anbieten zu können und die Kosten für die Landeshauptstadt Düsseldorf so gering wie möglich zu halten.
Im Ausschuss für Gesundheit und Soziales wie auch bei den Treffen des Lenkungskreises Diamorphin wurde regelmäßig über die Planungen informiert und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Im Dezember 2016 hat ein niedergelassener Arzt mit Erfahrungen in der Substitution eine Diamorphinambulanz in Düsseldorf eröffnet. Seitdem gibt es die Möglichkeit einer diamorphingestützten Substitutionsbehandlung für einen eng begrenzten Kreis schwerstabhängiger Heroinkonsumenten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei diesem Versorgungsangebot um eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen und nicht um eine primäre kommunale Aufgabe handelt.

zu Frage 3: Eine entsprechende Versorgung für hierfür infrage kommende Patientinnen und Patienten im Sinne des Ratsbeschlusses ist sichergestellt. Insofern kann die Umsetzung des Ratsbeschlusses als erledigt angesehen werden.