Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Düsseldorfer Ordnungsamt - DIE LINKE fordert Einleitung eines Disziplinarverfahrens

Pressemitteilung

Wegen der Aktion des Ordnungsamtes am 12. und 15. Juli, bei der in mehreren Kneipen die Wirte aufgefordert wurden, Protest-Plakate gegen das sogenannte Nichtraucherschutzgesetz abzunehmen, hat Ben Klar, der Vertreter der LINKEN in der Bezirksvertretung 2 (Flingern/Düsseltal), eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Oberbürgermeister eingereicht.

„Der Oberbürgermeister wurde von mir aufgefordert, ein Disziplinarverfahren einzuleiten.

Am 12.07.2013 sind Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes angewiesen worden, dafür zu sorgen, dass kritische Plakate zum sogenannten Nichtraucherschutzgesetz aus Flingeraner Kneipen entfernt werden. Die schriftliche Anweisung des Leiters des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) im Ordnungsamt liegt mir vor.

Aufgrund der Anweisung waren Mitarbeiter am 12. und 15.07. unterwegs, um die Anweisung umzusetzen. Neben der Aufforderung, Plakate abzuhängen, wurde auch Informationsmaterial beschlagnahmt. Das Vorgehen wird durch keinerlei Gesetz oder Verordnung gedeckt. Damit liegt der Tatbestand der Nötigung vor, da das grundgesetzlich zugestandene Recht auf freie Meinungsäußerung unterdrückt wurde.

Sowohl der Leiter des Ordnungsamtes als auch der zuständige Dezernent versuchen, das Ganze zu bagatellisieren und als Fehleinschätzung einzelner Mitarbeiter darzustellen. Dass dieses nicht der Fall ist, geht aus der schriftlichen Anweisung hervor. Im Übrigen sollten sowohl die Mitarbeiter als auch deren Vorgesetzte die rechtliche Lage kennen, um zu wissen, dass solche Übergriffe nicht zulässig sind.“