Drohende Castor-Transporte durch Düsseldorf

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 30. September 2010:

Vermutlich am ersten Novemberwochenende soll ein Castor-Transport mit hochradioaktiven Abfällen aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague in das niedersächsische Zwischenlager Gorleben stattfinden. Eine der möglichen Transportrouten ist die Güterzugstrecke 2324, die durch Düsseldorf verläuft.

Auch im stillgelegten Forschungsreaktor Jülich lagern noch 300.000 bestrahlte Brennelementekugeln, die möglicherweise mit der Bahn über Köln und Düsseldorf/Neuss nach Duisburg und von dort nach Ahaus transportiert werden sollen.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird durch das Bundesumweltministerium vorab nicht informiert, wenn ein Castor-Transport durch Düsseldorf geplant ist.

Die Ratsmehrheit aus CDU und FDP hat sich sogar offen dagegen gewehrt, dass die Landeshauptstadt entsprechende Informationen erhält. Ein Ratsantrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, die Kommunen vorab über Castor-Transporte zu informieren, wurde von CDU und FDP bereits am 15. November 2001 abgelehnt.

Zur Begründung führt der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende aus:

„Wir als CDU sind nicht bereit, die Hand zu reichen, damit die Demonstranten in allen möglichen Städten oder Kreisen rechtzeitig darüber informiert werden, wo sie protestieren können, wo sie Straßen blockieren können oder wo sie Polizeikräfte binden können. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.“

Abgesehen davon, dass die Argumentation der CDU, die Geheimhaltung von Informationen sei zur Vermeidung von Protesten durch die Bevölkerung notwendig, Zweifel an der Demokratiefähigkeit dieser Partei aufkommen lässt, wird ein effektiver Bevölkerungsschutz bei einem Unfall auf der Castor-Strecke durch die kommunalen Behörden unmöglich, wenn keine entsprechenden Vorbereitungen getroffen werden können.

So hielt beispielsweise am 10.10.2001 ein als Sonderzug gekennzeichneter Castortransportzug gegen 11.00 Uhr bei Kilometer 24,5 mitten in einem Wohngebiet an der Ortsdurchfahrt Grafenberg und wartete dort auf die Weiterfahrt.

Schon bei längeren Haltezeiten eines Castorbehälters in der Nähe von Wohngebieten kann für Anwohnerinnen und Anwohner des betroffenen Streckenabschnitts schnell die zulässige Strahlen-Jahresdosis erreicht bzw. überschritten werden.

Die Anwohnerinnen und Anwohner waren über den Transport allerdings ebenso wenig informiert wie die Düsseldorfer Stadtverwaltung. Schutzmaßnahmen konnten nicht getroffen werden.

Im Zusammenhang mit den anstehenden Castor-Transporten fragt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf an:

  1. Wie beurteilt die Verwaltung einen möglichen Castor-Transport über die Güterzugstrecke 2324 vor dem Hintergrund der unter anderem in der Sitzung des Verwaltungsrates des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr am 01.07.2010 diskutierten Sicherheitsmängel in Bereichen Brand- und Katastrophenschutz am Staufenplatztunnel?
  1. Hat die Stadt Düsseldorf, ggf. in Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungskräften, ein Evakuierungs- und Rettungskonzept für die AnwohnerInnen der Güterzugstrecke 2324 für einen durch Atommülltransporte ausgelösten Katastrophenfall erstellt und wenn nein, warum nicht?
  1. Hat die Stadt Düsseldorf schon einmal eine Katastrophenübung entlang der Güterzugstrecke 2324 auf Düsseldorfer Gebiet und hier insbesondere an Brücken, in Einfahrtströgen oder am Staufenplatztunnel durchgeführt und wenn nein, warum nicht?

Freundliche Grüße

Gilbert Yimbou             Frank Laubenburg


 

Antwort der Verwaltung durch Beigeordnete Stulgies:

Frage 1: 
Wie beurteilt die Verwaltung einen möglichen Castor-Transport über die Güter- zugstrecke 2324 vor dem Hintergrund der unter anderem in der Sitzung des Verwaltungsrates des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr am 01.07.2010 diskutierten Sicherheitsmängel in Bereichen Brand- und Katastrophenschutz am Staufenplatztunnel?

Antwort:
Die zitierten Sicherheitsfragen im Bereich des Staufenplatztunnels beziehen sich auf die Planungsstudie einer derzeit nicht vorhandenen, dauerhaften Begegnungsstrecke von Personen- und Güterzügen. Insofern zielen diese Sicherheitsfragen auf den möglichen, zukünftigen Fall ab und stehen nicht im Zusammenhang mit Castortransporten.

Die derzeitige Sicherheitsausstattung hat Bestandschutz, soweit nicht eine dauerhafte Veränderung der Nutzungsart durch Neuverkehr geplant wird. Die Deutsche Bahn AG hat die Planung, überlange Tunnelanlagen (>1.000m) einer Überprüfung und Ertüchtigung in Anlehnung an die Richtlinie des Eisenbahnbundesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (Stand: 1.7.1997) im Rahmen eines mehrjährigen Prioritätenplanes zu unterziehen. So wurden bereits 2002 erste Gespräche mit der Stadtverwaltung über die von der DB AG geplanten Ertüchtigungen geführt. Die sich im Rahmen dieser Planungen anschließende Plangenehmigung des Eisenbahnbundesamtes wurde am 01.02.2008 erteilt.

Eine Umsetzung der Maßnahmen hat nach derzeitigem Kenntnisstand der Stadtverwaltung noch nicht begonnen. Durch die geplanten Ertüchtigungen werden die Gefahrenabwehrmöglichkeiten der Feuerwehr Düsseldorf (z.B. durch Tunnelfunkanlagen und Löschwasserleitungen) verbessert.

Frage 2 : 
Hat die Stadt Düsseldorf, ggf. in Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungs- kräften, ein Evakuierungs- und Rettungskonzept für die AnwohnerInnen der Güterzugstrecke 2324 für einen durch Atommülltransporte ausgelösten Katastrophenfall erstellt und wenn nein, warum nicht?

Antwort:
Die Feuerwehr Düsseldorf verfährt in einem solchen Fall wie bei einer Freisetzung von gefährlichen Stoffen und Gütern. Als Grundlage dienen die Feuerwehrdienstvorschriften des Landes für „Strahlenschutz“ und „Gefährliche Stoffe und Güter“. Im Zuge eines Feuerwehreinsatzes werden Verletzte unter Beachtung der Strahlenschutzvorschriften gerettet und - falls erforderlich - betroffene Bereiche gewarnt sowie gefährdete Abschnitte ggf. geräumt und dekontaminiert.

Es wird davon ausgegangen, dass sich ein Einsatz mit der Beteiligung von gefährlichen Stoffen und Gütern an allen Verkehrs- und Produktionsbereichen im Stadtgebiet ereignen kann, sodass die standardisierten Einsatzkonzepte Verwendung finden.

Frage 3: 
Hat die Stadt Düsseldorf schon einmal eine Katastrophenübung entlang der Güterschutzstrecke 2324 auf Düsseldorfer Gebiet und hier besonderes an Brücken, in Einfahrtströgen oder am Staufenplatztunnel durchgeführt und wenn nein, warum nicht?

Antwort:
Die Feuerwehr Düsseldorf übt seit 2001 jährlich wiederkehrend Personenrettungen durch Brandbekämpfungs- und Technische Hilfeleistungsmaßnahmen in Tunnelstrecken mit Schienenverkehr. Hierzu werden überwiegend die Stadtbahnanlagen in den Nachtstunden genutzt. Hier werden auch auf den Staufenplatztunnel übertragbare Schadensabwehr- und Rettungsdienstmaßnahmen beübt. Darüberhinaus werden regelmäßige Strahlenschutzübungen an der Feuerwehrschule in Düsseldorf durchgeführt.